ArbRB-Themenschwerpunkt "Betriebsratswahlen 2026" – Zwischen Recht, Realität und Reformbedarf
2026 stehen wieder Betriebsratswahlen an. Kaum ein anderes Thema im Arbeitsrecht vereint Rechtsprechung, Praxis und Emotionen gleichermaßen, denn wenn gewählt wird, zeigt sich: Das BetrVG ist lebendig, streitbar – und manchmal auch ein bisschen sperrig. Diese Ausgabe widmet sich daher ganz dem juristischen Feinschliff der Wahlprozesse und den Stolperfallen, die uns in der Beratung und Prozessführung begegnen.
So beschäftigt Schipp sich in seinem Beitrag über den zu kleinen Betriebsrat mit der Frage, welche Folgen es hat, wenn zu wenige Kandidierende antreten. Ein Problem, das vielerorts Realität ist und jüngst auch das BAG beschäftigt hat. Windeln nimmt sich den Kündigungs- und Sonderkündigungsschutz während der Wahl vor. Das ist ein Klassiker, der immer wieder neue Facetten zeigt: von Missbrauchsgefahren bis hin zur Frage, wer wann tatsächlich geschützt ist. Und Tiedemann beleuchtet die Briefwahl, deren Reichweite und Grenzen die jüngere Rechtsprechung weiter konturiert hat – einschließlich der Frage, ob wir uns auf digitalem Terrain bewegen dürfen oder das BetrVG noch eher analog tickt.
Grimm widmet sich dem dritten Geschlecht und dem Geschlechterproporz in der Wahl. Dieses Thema geht über bloße Quotenfragen hinaus und fordert die Praxis zunehmend, gerade mit Blick auf die Wahlordnung. Herfs-Röttgen wiederum führt uns zu den räumlich weit entfernten Betriebsteilen – einer Materie, die nicht nur topografisch, sondern auch rechtlich schnell unübersichtlich wird. Der Betriebsbegriff bleibt, wie so oft, Zündstoff für Streitigkeiten und Wahlanfechtungen. Abgerundet wird das Heft durch einen Beitrag von Korinth, der die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes bei Betriebsratswahlen aufzeigt. Wenn mitten im Wahlprozess korrigiert oder gestoppt werden muss, ist Schnelligkeit gefragt – und ein sicheres Gespür dafür, wann gerichtliches Eingreifen sinnvoll ist.
Insgesamt zeigt sich: Betriebsratswahlen sind sowohl rechtlich als auch praktisch anspruchsvoll. Entscheidend sind eine sorgfältige Vorbereitung und rechtliches Know-how. Daher freut es mich besonders, dass viele der hier angesprochenen Themen u.a. auch in dem von mir herausgegebenen Praxishandbuch Betriebsverfassungsrecht (Otto Schmidt Verlag, erscheint Anfang 2026) systematisch aufbereitet sind. Für alle, die tiefer in die Materie einsteigen möchten, kann es eine nützliche Ergänzung sein.
Ich wünsche Ihnen eine anregende und spannende Lektüre!
(Quelle: Editorial zur November-Ausgabe des ArbRB - ArbRB 2025, R3)