Arbeitsrecht | Sozialrecht

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24.09.2020

Neues zur Anhörung arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer vor einer außerordentlichen Verdachtskündigung

Axel Groeger

Arbeitgeber steckten bislang in einer "Zwickmühle", wenn Arbeitnehmer in einer Konstellation, in der der Arbeitgeber eine außerordentliche Verdachtskündigung in Erwägung zog, bereits arbeitsunfähig waren oder sich arbeitsunfähig meldeten: Taten sie nichts und warteten das Ende der Arbeitsunfähigkeit ab, verloren sie nicht nur Zeit (und in der Regel auch Geld, § 3 EFZG), sondern drohte vor allem der Ablauf der Frist des § 626 Abs. 2 BGB; meldeten sie sich dagegen beim Arbeitnehmer, konnte dies als rücksichtslos empfunden werden und je nach den Umständen auch dazu, dass es zumutbar gewesen wäre, die Einlassung des zumindest verbal aufklärungsbereiten Arbeitnehmers abzuwarten. Deswegen konnte dem Arbeitgeber in der Regel nur empfohlen werden, den Verdächtigen auch während einer Erkrankung zu kontaktieren und zur Stellungnahme aufzufordern, jedenfalls solange nicht bekannt und evident war, dass der Arbeitnehmer gesundheitlich nicht in der Lage ist, zu antworten (zutreffend Lunk, ArbRB 2019, 333).

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16.09.2020

Art. 15 DSGVO - Alles zurück auf „Los“? Neues aus den Instanzen

Alexander Lentz

Dass es zu Beginn dieses Monats dann doch nicht zu einer Grundsatzentscheidung des 5. Senats des BAG über den Auskunftsanspruch aus Art 15 DSGVO gekommen ist, war am Ende nicht vollkommen überraschend. Vieles hatte bereits im Vorfeld dafür gesprochen, dass der Staffelstab wahrscheinlich von dort ohnehin direkt an den EuGH weitergegeben worden wäre. Angesichts einer solchen internationalen Bühne für einen durchaus „bunten“ Sachverhalt könnte dies am Ende ggf. ein weiterer Motivationsfaktor dafür gewesen sein, sich außerprozessual zu einigen.

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16.09.2020

Entgeltfortzahlung für Eltern bei kurzeitigem Ausschluss des Kindes aus Schule und Kinderbetreuung wegen Corona-Verdacht

Detlef Grimm

Werden Kinder vom Schulbetrieb nach den von den Ländern vorgegebenen Regularien wegen Corona-Verdacht ausgeschlossen, müssen Eltern die Betreuung der Kinder selbst übernehmen. Welche Konsequenzen hat das für den Vergütungsanspruch:

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07.09.2020

Ab wann sind Arbeitnehmer nach einer Kündigung zur Auskunftserteilung über andere Erwerbsmöglichkeiten verpflichtet?

Stefan Sasse

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 27.05.2020 - 5 AZR 387/19 (ArbRB 2020, 265 [Windeln]) einem Arbeitgeber einen Auskunftsanspruch hinsichtlich der von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter unterbreiteten Vermittlungsvorschläge zugesprochen. Dieser Auskunftsanspruch dient zur Vorbereitung der Einwendung gemäß § 11 Nr. 2 KSchG, dass der Arbeitnehmer anderweitigen Erwerb böswillig unterlassen habe. Diese Entscheidung ist begrüßenswert, da der Arbeitgeber ansonsten keinerlei Informationen zu dieser Frage besitzt und hierfür auch darlegungs- und beweisbelastet ist. Ein solcher Auskunftsanspruch war zuletzt durch das Hessische Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 11.05.2018 – 10 Sa 1628/17 verneint worden. Nunmehr stellt sich aber die Frage der praktischen Umsetzung dieser Entscheidung.

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02.09.2020

Nach Reise in Corona- bzw. Covid-19-Risikogebiet: Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entschädigung für Dienstausfall infolge Quarantäne oder Tätigkeitsverbot?

Philipp S. Fischinger / Silas Hengstberger

Nach Auffassung von Detlef Grimm besteht für Arbeitnehmer[1], die im Anschluss an eine Reise in eine offiziell von der Bundesregierung zum Risikogebiet erklärte Gegend in behördlich angeordnete Quarantäne (§ 30 IFSG) müssen oder gegen die ein behördliches berufliches Tätigkeitsverbot (§ 31 IfSG) verhängt wird, kein Anspruch aus § 56 Abs. 1 IfSG auf Entschädigung für den Verdienstausfall während der Quarantäne/dem Tätigkeitsverbot (vgl. Blogbeitrag vom 27.8.2020). Auch wenn dieses Ergebnis zweifellos rechtspolitisch sympathisch und wünschenswert ist, bestehen an dieser Ansicht de lege lata erhebliche Zweifel. Eine Reform des § 56 IfSG tut deshalb dringend Not. Im Einzelnen:

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27.08.2020

Quarantäne nach Urlaub in einem Risikogebiet – Muss ein Arbeitnehmer dafür tatsächlich keinen Urlaub nehmen oder nicht auf Gehalt verzichten? (Mit Update v. 28.8.20)

Detlef Grimm

Nach bislang herrschender Meinung haben Arbeitnehmer nach einer Reise in ein Risikogebiet keinen Anspruch auf eine Entschädigung für den Verdienstausfall während einer Quarantäne nach § 56 Abs. 1 IfSG. Das legt schon der Gesetzeswortlaut nahe, denn gem. § 56 Abs. 1 S. 3 IfSG hat keinen Anspruch, wer öffentlichen Empfehlungen, deren Befolgung eine Quarantäne hätte verhindern können, zuwiderhandelt. Da das Auswärtige Amt vor Reisen in Risikogebiete warnt, liegt mit einer Reise eine solche Zuwiderhandlung vor, so dass ein Arbeitnehmer, der in ein Risikogebiet reist, einen Gehaltsausfall für die Dauer von 14 Tagen riskiert.

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26.08.2020

Messi und die Ausstiegsklausel

Philipp S. Fischinger

Es ist eine der Top-Meldungen dieser Tage: Lionel Messi, einer der besten Fußballspieler aller Zeiten, will „seinen“ FC Barcelona verlassen.[1] Mutmaßlicher Auslöser ist die historische 2:8-Niederlage gegen den FC Bayern München im Champions-League-Viertelfinale der Saison 2019/2020. "Schön und gut", mag man sagen, "aber warum sollte das Thema für einen (deutschen) Arbeitsrechtsblog sein?" Immerhin ist doch davon auszugehen, dass sich Messis Arbeitsvertrag nach spanischem Recht richtet. Allerdings: Die durch Messis Ausstiegswunsch aufgeworfenen rechtlichen Fragen können sich jederzeit auch bei Spielern in Deutschland, für die deutsche Recht gilt, stellen.[2] Sein Fall soll deshalb nur als Aufhänger für die Frage fungieren, wie solche Konstellationen im deutschen Recht zu lösen sind.

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17.08.2020

Corona Arbeitsschutzregel des BMAS mit Stand 10.8.2020

Detlef Grimm

Der Arbeitsschutzausschuss beim BMAS hat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel mit Stand 10.8.2020 überarbeitet. Den aktuellen Stand finden Sie hier. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel enthält Konkretisierungen der Anforderungen der Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG). Darüber hinaus werden die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse nach § 4 Nr. 3 ArbSchG im Hinblick auf Corona beschrieben.

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14.08.2020

Kündigungsfrist für Organmitglieder - BAG widerspricht der herrschenden Meinung

Axel Groeger

Gilt bei einer Kündigung des Anstellungsverhältnisses z.B. des Fremd-Geschäftsführers einer GmbH für die Berechnung der Kündigungsfrist § 621 BGB oder § 622 BGB?

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11.08.2020

Das Gebot fairen Verhandelns - Allheilmittel im Kampf gegen "unliebsame" Aufhebungsverträge?

Philipp S. Fischinger

Schon ab Mitte der 2000er Jahre erwähnte das Bundesarbeitsgericht vereinzelt die Möglichkeit, arbeitsrechtliche (Aufhebungs-)Verträge einer Kontrolle anhand des Gebots fairen Verhandelns zu unterziehen. Weil das aber stets nur en passant geschah und ein Verstoß jeweils in dürren Worten abgelehnt wurde, nahm wohl niemand dieses Gebot ernsthaft als potentielle Chance oder Risiko (je nach Perspektive) wahr. Das Judikat vom 7. Februar 2019 (6 AZR 75/18, NZA 2019, 688 = ArbRB 2019, 164 [Esser]), mit dem das Gericht dem bis dato friedlich im Dornröschenschlaf vor sich hin schlummernden Gebot erstmals praktisches Leben einhauchte, bedeutete daher einen Paukenschlag mit erheblicher, in seinen Konsequenzen noch nicht absehbarer Sprengkraft.

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