Arbeitsrecht | Sozialrecht

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23.05.2018

Keine Pflicht zur Herausgabe der Handynummer an den Arbeitgeber?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Der Datenschutz gewinnt immer mehr an Bedeutung. Das Thüringer LAG hat in zwei Fällen (6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17) eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Herausgabe der privaten Mobiltelefonnummer verneint. Der Arbeitgeber wollte den Arbeitnehmer außerhalb des Bereitschaftsdienstes für Notfälle heranziehen können. Das LAG sah hierin einen schweren Eingriff, der nach dem Thüringer Landesdatenschutzgesetz einer besonderen Rechtfertigung bedürfe. Der Arbeitgeber habe durch die Änderung der Rufbereitschaft selbst die Problemlage herbeigeführt. In der Tagespresse war nämlich berichtet worden, dass außerhalb von Wochenenden und Feiertagen kein Bereitschaftsdienst mehr existieren sollte. Vielmehr sollten Arbeitnehmer willkürlich angerufen werden können.

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18.05.2018

Unwirksamkeit der Kündigung auch bei nur fehlerhafter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der ArbRB-Blog hatte über die Neueinführung des § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX (in der bis zum 31.12.2017 gültigen Fassung) bzw. des seit dem 01.01.2018 geltenden § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX berichtet, der als Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung schwerbehinderter Menschen die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung verlangt. Nun liegt eine erste Entscheidung des ArbG Hagen vom 06.03.2018 (5 Ca 1902/17) vor, die die Unwirksamkeitsfolge auch bei einer nur fehlerhaften Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung anordnet.

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10.05.2018

Entrüstung über die Entfristungspraxis - die Post AG (k)ein Vorbild?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Die Post AG ist seit einigen Tagen in den Schlagzeilen. Auslöser ist, dass sie bei der Entscheidung, ob Beschäftigte von einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes übernommen werden, auch auf krankheitsbedingte Fehltage während des befristeten Arbeitsverhältnisses abstellen soll. Was ist von dieser Kritik zu halten?

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07.05.2018

EU will Whistleblower schützen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die europäische Kommission hat am 23.04.2018 in englischer Sprache den Entwurf einer neuen Richtlinie zur Stärkung des Schutzes von Hinweisgebern – sog. Whistleblowern – in der EU vorgelegt. Ausgangspunkt waren die jüngsten Skandale wegen Dieselgate, Lux Leaks und die Panama Papers.

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26.04.2018

Möglichkeit der Rückkehr in den "sicheren Hafen" des Beamtenverhältnisses oder mögliche Pflichtenkollision als Befristungsgrund iSv. § 14 Abs. 1 TzBfG?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das LAG Hamburg hat mit Urteil vom 9.11.2017 (7 Sa 70/10, ArbRB online) der Ansicht des BAG im Urteil vom 25.5.2005 - 7 AZR 402/04, ArbRB online) widersprochen, wonach die Insichbeurlaubung von Beamten der ehemaligen Deutschen Post wegen der Besonderheit der Beurlaubung nach § 4 Abs. 3 PostPersRG aF im Zusammenhang mit dem aus der Privatisierung sich ergebenden Einsatz beamteter Mitarbeiter in den Nachfolgegesellschaften der Deutschen Post die Befristung eines Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG rechtfertigt.

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25.04.2018

Haben Sie schon einmal den Geburtstag eines Mitarbeiters vergessen?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Ich schon und das war ziemlich blamabel. Möglicherweise wird Ihnen das zukünftig öfter passieren, denn viele Arbeitgeber und Abteilungsleiter führen Geburtstagslisten o.Ä. Aber dürfen sie das? Vielfach wird argumentiert, dass die Speicherung dieser Daten nicht für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnis erforderlich ist (§ 26 BDSG n.F.) Also bleibt ihnen nur die Einholung der Einwilligung des Arbeitnehmers. Diese ist dann jederzeit widerruflich.

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25.04.2018

Europarechtliches Symposion beim Bundesarbeitsgericht im Jahr 2018

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Heute möchte ich Sie auf das in der vergangenen Woche stattgefundene Europarechtliche Symposion beim Bundesarbeitsgericht hinweisen. Die spannenden Vorträge finden Sie unter https://www.bundesarbeitsgericht.de/symposion/symposion.html. Themen sind der nationale und unionsrechtliche Schutz der Arbeitnehmer bei Massenentlassung sowie die aktuelle Rechtsprechung des EuGH und deren Auswirkungen auf das nationale Recht. Das beinhaltet einen Bericht zum deutschen und europäischen Antidiskriminierungsrecht und den unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff sowie das Recht des Betriebsübergangs.

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22.04.2018

Schadensersatz bei rechtswidriger Versetzung

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat einen Arbeitgeber verurteilt, einem Arbeitnehmer nach einer rechtswidrigen Versetzung die Kosten für eine von ihm angemietete Zweitwohnung und für einen Teil der Heimfahrten zu erstatten. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, die Heimfahrten wie Arbeitszeit zu vergüten, hat es jedoch abgelehnt.

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16.04.2018

Benachteiligung freigestellter Betriebsräte bei der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt ?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Anwaltssenat des BGH hat (Urteil vom 29.01.2018 – AnwZ (Brfg) 12/17) entschieden, dass ein freigestelltes Betriebsratsmitglied nicht als Syndikusrechtsanwalt gem. §§ 46a Abs. 1, 46 Abs. 2 bis 5 BRAO zugelassen werden kann. Anderes folge auch nicht aus § 78 Satz 2 BetrVG, der die berufliche Entwicklung der Betriebsratsmitglieder schütze.

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11.04.2018

Altersgrenzenvereinbarungen in Gefahr

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Jeder weiß, dass das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG auch bei der Vereinbarung von Altersgrenzen gilt. Für eine teleologische Reduktion der Vorschrift ist kein Raum. Die gesetzliche Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG ist aber nicht schon dann gewahrt, wenn eine die Befristungsabrede enthaltende Vertragsurkunde von beiden Parteien vor Vertragsbeginn unterzeichnet wurde. Vielmehr muss die Befristungsabrede dem Arbeitnehmer auch zugegangen sein. Dem Arbeitnehmer soll zum einen deutlich vor Augen geführt werden, dass sein Arbeitsverhältnis mit der Vereinbarung der Befristung zu einem bestimmten Zeitpunkt automatisch enden wird und daher keine dauerhafte Existenzgrundlage bilden kann. Zum anderen dient das Schriftformerfordernis einer Erleichterung der Beweisführung. Dadurch soll unnötiger Streit über das Vorliegen und den Inhalt einer Befristungsabrede vermieden werden. Mit dieser Zwecksetzung wäre es nicht vereinbar, wenn die Schriftform nicht den Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung des Arbeitgebers hinsichtlich der Befristungsabrede beim Arbeitnehmer vor Vertragsbeginn voraussetzte. Der Arbeitnehmer könnte bei Vertragsbeginn nicht erkennen, ob sein Arbeitsvertrag wirksam befristet ist oder nach § 16 Satz 1 TzBfG als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt. Dies eröffnete die Möglichkeit, darüber zu streiten, ob die schriftliche Annahme im Zeitpunkt des Vertragsbeginns bereits erklärt war. Auch ein derartiger Streit sollte durch das Schriftformerfordernis ausdrücklich verhindert werden. Dies hat das BAG kurz und prägnant entschieden (BAG Urt. v. 25.10.2017 -7 AZR 632/15, ArbRB Online).

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