Arbeitsrecht | Sozialrecht

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21.01.2025

Lehrkräfte im Personalrat: Sonderrecht auf Freistellung?

Portrait von Sylvia Vogt
Sylvia Vogt

An einer bayerischen Schule mit Landschulheim in kommunaler Trägerschaft sind 99 Mitarbeiter beschäftigt. Der Personalrat besteht aus fünf Lehrkräften. Die Geschäftsleitung gewährt für die Personalratsarbeit bei konkretem Bedarf Dienstbefreiung, aber keine Freistellungsstunden.

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18.01.2025

Erörterungspflicht bei Wartezeitkündigung nach § 45 Abs. 1 MVG EKD

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach dem Grundsatz der subjektiven Determination reicht es für eine ordnungsgemäße Information der Personalvertretung oder Anhörung des Betriebsrats über eine vom Arbeitgeber beabsichtigte Wartezeitkündigung aus, dass der Arbeitgeber nur seine subjektiven Wertungen, die ihn zur Kündigung des Arbeitnehmers veranlassen, mitteilt, wenn er keine auf Tatsachen gestützten und durch Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe benennen kann. Dafür reichen auch pauschale, schlagwortartige Begründungen. Der Arbeitgeber ist in diesen Fällen nicht verpflichtet, sein Werturteil gegenüber der Arbeitnehmervertretung zu substantiieren oder zu begründen (BAG v. 22.4.2010 - 6 AZR 828/08).

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05.01.2025

Wechselschichtzulage für (teilweise) freigestelltes Betriebsratsmitglied

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der mit 38,5 Stunden pro Woche in Vollzeit tätige Kläger ist Mitglied des beim Beklagten gebildeten Betriebsrats. Ab März 2020 war er zunächst mit einem Zeitanteil von 80 % seiner Arbeitszeit, seit Juni 2022 ist er vollständig von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt. Vor dem Beginn der Freistellung war der Kläger als Notfallsanitäter ausschließlich in Wechselschicht tätig und zu Rufbereitschaften eingeteilt, weswegen er eine im anwendbaren Tarifvertrag geregelte Wechselschichtzulage sowie eine Rufbereitschaftszulage erhielt. Die Betriebsratstätigkeit übt der Kläger von Montag bis Freitag zu sog. üblichen Bürozeiten (von ca. 08:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr), also nicht in Wechselschicht, aus. Die Erbringung von Arbeitsleistungen während dieser Zeiten würde nicht die tariflichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Wechselschicht- sowie einer Rufbereitschaftszulage erfüllen.

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18.12.2024

Die richtige Formulierung von arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklauseln für unternehmensbezogene Verbandstarifverträge

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Arbeitgeber, die Mitglied eines tarifschließenden Arbeitgeberverbandes sind, wollen häufig alle Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Mitgliedschaft in der tarifschließenden Gewerkschaft gleichbehandeln. Zu diesem Zweck werden in die jeweiligen Arbeitsverträge so genannte Bezugnahmeklauseln aufgenommen, die auf die jeweiligen Tarifverträge verweisen und diese für anwendbar erklären. Die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens kann jedoch dazu führen, dass die tariflichen Leistungen - zumindest vorübergehend - vom jeweiligen Arbeitgeber nicht oder nicht mehr in vollem Umfang erbracht werden können. In diesem Fall schließt der Arbeitgeber bzw. der für das Unternehmen zuständige Arbeitgeberverband mit der zuständigen Gewerkschaft einen sog. Sanierungstarifvertrag ab. In diesen Fällen kann es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten insbesondere fraglich sein, ob bestehende arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln auch später abgeschlossene unternehmensbezogene Sanierungstarifverträge erfassen. Ist dies nicht der Fall, kann dies gravierende finanzielle Folgen für das Unternehmen haben.

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10.12.2024

Einfachere Abrechnung bei Abfindungen – Änderung der Fünftelregelung ab 2025

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die sogenannte Fünftelregelung spielt bei der steuerlichen Behandlung von Abfindungen eine wichtige Rolle. Das Wachstumschancengesetz bewirkt hierzu ab dem 1. Januar 2025 eine wichtige Änderung.

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03.12.2024

Der richtige Umgang mit Pflichtschulungen bei der Nutzung künstlicher Intelligenz

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Bereits am 2. Februar 2025 treten die ersten Regelungen der europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz (EU VO KI) in Kraft. In der Praxis weitgehend unbekannt ist, dass dazu auch eine Bestimmung gehört, die verpflichtende Schulungen für Arbeitnehmer vorsieht, wenn diese in ihrem Arbeitsbereich mit künstlicher Intelligenz in Berührung kommen.

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20.11.2024

Das grundrechtlich verbürgte "Recht auf verdeckte Diskriminierung" aus Art. 22 DSGVO? KI und Bewerberauswahl

Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Wie gehe ich als Personalerin oder Personaler eigentlich mit dem "vorläufigen KI-Bewerberfavoriten" um, der aufgrund eines "Bauchgefühls" nicht ins Team passt und der daher bisher nicht eingestellt worden wäre?

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29.10.2024

Der Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz – Muss das sein?

Portrait von Dr. Jessica Jacobi
Dr. Jessica Jacobi

BMAS und BMI haben einen Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz (BeschDG) in die Ressortabstimmung gegeben. Der Entwurf betrifft bezogen auf Arbeitsverhältnisse u.a. folgende Regelungsbereiche:

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25.10.2024

Neues Spiel, neues Glück! Der überarbeitete Referentenentwurf zur Stärkung der Tarifautonomie und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz), jetzt mit Online-Wahlen und einem neuen Offizialdelikt im BetrVG

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Bekanntlich enthielt der bisherige Referentenentwurf zur Stärkung der Tarifautonomie und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) gleichsam versteckt auch geplante Neuregelungen zur Verhinderung von „Tarifflucht“ bei Betriebsaufspaltungen sowie zu einem digitalen Zugangsrecht der Gewerkschaften (vgl. ArbRB-Blog vom 25.9.2024). Anstelle dieser Gesetzesänderungen ist nun vorgesehen, im Betriebsverfassungsgesetz ergänzend zu den bisherigen Möglichkeiten Online-Wahlen zu ermöglichen. Außerdem soll die Behinderung einer Betriebsratswahl als Offizialdelikt ausgestaltet werden.

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22.10.2024

„Bürokratieabbau“ in Deutschland oder leider mal wieder „mehr Bürokratie wagen“: Die neuen Fachlichen Weisungen zum AÜG – Wie viel deutsches AÜG braucht das Ausland wirklich?

Portrait von Dr. Ulrich Sittard / Dr. Benjamin Pant
Dr. Ulrich Sittard / Dr. Benjamin Pant

Ein Beitrag von Dr. Ulrich Sittard und Dr. Benjamin Pant.  Die Autoren sind Rechtsanwälte in der arbeitsrechtlichen Praxisgruppe der internationalen Sozietät Freshfields in Düsseldorf.

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