Arbeitsrecht | Sozialrecht

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20.05.2017

Gemeinschaftsbetrieb und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist gem. § 47 Abs. 1 BetrVG ein Gesamtbetriebsrat zu errichten. Für den Unternehmensbegriff ist an die in anderen Gesetzen für Unternehmen geregelten Organisationsformen, also insbesondere die Organisationsformen des AktG, des GmbHG, des HGB und des BGB anzuknüpfen. Jeder Betriebsrat entsendet in den Gesamtbetriebsrat je nach Größe ein oder zwei seiner Mitglieder. Fraglich ist, ob der Betriebsrat eines Gemeinsamen Betriebes mehrerer Unternehmen auch Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat eines Unternehmens entsenden darf, die diesem Unternehmen nicht angehören. Eine solche Entsendung unternehmensfremder Mitglieder wird überwiegend abgelehnt, auch wenn es dazu führen kann, dass eine Entsendung in einen Gesamtbetriebsrat zu unterbleiben hat, wenn hierfür keine Betriebsratsmitglieder des betreffenden Trägerunternehmens vorhanden sind (HWK/Hohenstatt/Dzida, 7. Aufl. 2016, § 47 BetrVG Rz. 28).

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19.05.2017

Serie bAV: Welche Frau? Zur neuen BAG-Rechtsprechung in Sachen "Witwenrente"

Portrait von Johannes Schipp
Johannes Schipp

Mit Ansprüchen auf Hinterbliebenenversorgung hat sich das BAG in jüngerer Zeit gern beschäftigt. Im jüngst entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob der Arbeitgeber nur eine ganz bestimmte Ehefrau begünstigen darf, mit der Folge, dass z.B. nach einer Scheidung künftige Ehefrauen davon nicht profitieren. Das BAG meint, dass das nicht in Ordnung sei. Kennzeichnend für eine Hinterbliebenenversorgung sei die Absicherung eines für den Todesfall typisierten Versorgungsinteresses des Arbeitnehmers. Es benachteilige ihn deshalb unangemessen, wenn nur eine konkrete Ehefrau abgesichert werde (BAG v. 21.2.2017 - 3 AZR 297/15). Einigkeit besteht allerdings darüber, dass eine Hinterbliebenenversorgung nicht zwingend dazu gehört, wenn der Arbeitgeber eine Betriebsrente verspricht. Weshalb er aber dann ohne Kenntnis der begünstigten Person jeden Ehepartner in das Versorgungsversprechen einschließen muss, erschließt sich nicht ganz. Weshalb soll er nicht den Umfang des zu übernehmenden Risikos beschränken dürfen und neu entscheiden können, wenn es zur erneuten Vermählung kommt?

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15.05.2017

Änderung einer Gesamtzusage über Jubiläumszuwendungen?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Im Jahr 2009 wurde über das Intranet der Unternehmens-Gruppe, der die beklagte deutsche GmbH angehört, eine „First global policy on anniversaries calls for celebration“ (Policy 2009) veröffentlicht, in der es hieß: „10th Anniversary: The Employee receives a letter from the President to congratulate and show appreciation of the Employee´s 10 years of service and 1 month of extra pay.“

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04.05.2017

Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe zum MitbestG

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der Generalanwalt schlägt dem EuGH in seinen Schlussanträgen vom 4.5.2017 (Rs. C-566/15) vor, dass Art. 18 und 45 AEUV den Regelungen des deutschen MitbestG nicht entgegenstehen, nach denen nur Arbeitnehmer, die bei in Deutschland ansässigen Betrieben einer Gesellschaft oder eines Konzerns beschäftigt sind, bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat aktiv und passiv wahlberechtigt sind.

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02.05.2017

Ein Segelboot für den Chef

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Es gibt Momente, da fragt man sich, ob es wahr ist. So konnte man jetzt den Medien entnehmen, dass anlässlich des bevorstehenden Abschieds des Direktors der Tate Gallery in London, die Belegschaft gebeten worden war, Geld für ein Abschiedsgeschenk zu geben. Was sollte dieser erhalten: ein Segelboot! Es setzte nun ein Sturm der Entrüstung in der Belegschaft ein, in dessen Verlauf auf schlechte Bezahlung, die Einstellung von Arbeitnehmern über Drittanbieter, erhebliche Belastungen der Belegschaft etc. verwiesen wurde.

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02.05.2017

Arbeitnehmer in Sozialen Medien – Was Arbeitgeber bei der Einstellung und im laufenden Arbeitsverhältnis beachten sollten

Portrait von Philipp Weinmann
Philipp Weinmann

Die Nutzung Sozialer Medien ist zu einem festen Bestandteil der heutigen Gesellschaft geworden und längst auch in der Arbeitswelt angekommen. Arbeitgeber fragen sich daher zunehmend, wie das Verhalten des Arbeitnehmers in Sozialen Medien bei der Einstellung und im laufenden Arbeitsverhältnis zu berücksichtigen ist, denn sie sehen sich oft mit Gefahren wie Imageschäden, strafrechtlichen Folgen oder wirtschaftlichen Schäden konfrontiert.

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27.04.2017

Dynamische Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen nach Betriebsübergang

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der EuGH hat entschieden, dass Art. 3 der Richtlinie 2001/23/EG vom 12.3.2001 in Verbindung mit Art. 16 der GR-Charta dahin auszulegen ist, dass eine zwischen dem Veräußerer und dem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag privatautonom vereinbarte dynamische Verweisungsklausel, wonach sich ihr Arbeitsverhältnis nicht nur nach einem zu einem bestimmten Zeitpunkt geltenden Kollektivvertrag, sondern nach dem Kollektivvertrag in seiner jeweils geltenden Fassung einschließlich der ihn ergänzenden, ändernden und ersetzenden Kollektivverträge richtet, auch nach einem Betriebsübergang fortgilt,  sofern das nationale Recht für den Erwerber eines Betriebes sowohl einvernehmliche als auch einseitige Anpassungsmöglichkeiten vorsieht. Dass das deutsche Arbeitsrecht solche Möglichkeiten vorsieht, ergibt sich aus Sicht des EuGH bereits aus der Vorlageentscheidung und insbesondere aus dem Wortlaut der Vorlagefragen selbst (EuGH vom  27.4.2017 - C-680/15 und C-681/15).

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26.04.2017

LAG Bremen legt § 41 Satz 3 SGB VI dem EuGH vor

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Zum 1.7.2014 hatte der Gesetzgeber mit der Einführung des § 41 Satz 3 SGB VI gestattet, eine „mehrfache“ Befristung von Arbeitsverhältnissen über die Regelaltersgrenze hinaus und das auch noch beliebig kurz zu vereinbaren. Das LAG Bremen hat die Frage, ob dies europarechtlich zulässig ist, mit seinem Beschluss vom 23.11.2016 – 3 Sa 78/16 dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Diskussion um die europarechtliche Rechtfertigung der von Anfang an umstrittenen Norm (zum Meinungsstand Grimm, ArbRB 2015, 92, 93) wird nun durch den EuGH befördert werden.

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25.04.2017

Personalverwaltung in der Cloud

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Eine plastische Beschreibung in der FAZ zu den aktuellen Möglichkeiten der Personaldatenverwaltung in der Cloud und den Softwarelösungen US-amerikanischer Anbieter möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Auf mit den Personaldaten zu Workday in die USA, sorry nach Dublin. Zu den Mitbestimmungsrechten der Betriebsräte bei Cloud-Anwendungen und zum EU-US-Privacy-Shield: Tschöpe/Grimm, 10. Aufl 2017, Teil 6 F, Rz. 59f; 67ff. insb. 71f.

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23.04.2017

Zwetschgenpflücken im Garten der Seniorchefin

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

V war seit April 1999 als Hausmeister und Lagerarbeiter bei der B GmbH in O beschäftigt. Schriftliche Vereinbarungen hierüber gab es nicht. Er war als Hausmeister für Arbeiten im Zusammenhang mit der Instandhaltung des Betriebsgeländes und des Betriebsgebäudes zuständig und übte auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lagerhaltung aus. Darüber hinaus arbeitete er hin und wieder auch im privaten Haus und im Garten des früheren Inhabers der B GmbH, Herrn B und dessen Ehefrau. Als er eines Tages in diesem privaten Garten der Seniorchefin Frau B sich auf einer Leiter in zwei bis drei Metern Höhe befand, um für sie Zwetschgen pflücken, brach der Ast ab, an welchem die Leiter anlehnte.

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