Arbeitsrecht | Sozialrecht

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01.12.2016

Zur Widerruflichkeit eines Vergleichs – Oder: Das hätte er sich vorher überlegen sollen!

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

So oder ähnlich habe ich gestern gedacht. Im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses habe ich mit dem Anwalt des Klägers einen Vergleich ausgehandelt. Anschließend habe ich den Vorschlag an das Gericht geschickt und um Protokollierung gebeten. Nun, mehr als einen Monat später erhielt ich eine erneute Ladung zur Güteverhandlung und mehrere Schriftsätze. Zunächst hatte der Kläger dem von mir eingereichten Vergleich zugestimmt, um dann zwei Stunden später den Vergleich zu widerrufen und vorsorglich anzufechten. War hier schon ein Vergleich zustande gekommen?

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25.11.2016

Outplacement-Beratung als Tätigkeitsfeld für Rechtsanwälte

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das OLG Karlsruhe (v. 13.05.2016 – 9 O 19/15) hat entschieden, dass es einem Rechtsanwalt nicht verboten ist, vergütungspflichtige Outplacement-Dienstleistungen für seinen Mandanten zu erbringen. Das gelte auch, wenn der Anwalt selbst in der vorangegangenen arbeitsrechtlichen Vertretung dafür gesorgt habe, dass der frühere Arbeitgeber in einer Abfindungsvereinbarung die Kosten des Outplacements übernimmt.

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18.11.2016

Nahles: Arbeitszeitflexibilität nur bei Tarifbindung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Wie die FAZ vorab berichtet, erwägt das BMAS, eine zweijährige Erprobung flexibler Arbeitszeitregelungen zuzulassen. Allerdings hat das Konzept wohl eine Bedingung: Wer dies nutzen will, muss tarifgebunden sein. Anbei der Link zum Hinweis in der FAZ auf das Interview in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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15.11.2016

Halbgott in weiß – leitender Angestellter?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Wie selbstverständlich werden Chefärzte oft als leitende Angestellte zumindest im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG qualifiziert. Ich habe hieran schon manchmal gezweifelt. Eine recht aktuelle Entscheidung des ArbG Hamburg (Beschluss vom 21.04.2015 – 5 BV 24/15) bestätigt mich hierin.

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10.11.2016

Nicht nur Zeugnisse können ehrlich sein

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

In SPIEGEL ONLINE fand ich gerade einen Bericht über eine Stellenanzeige des Chefs von Ryan Air. Selbst wenn die Inhalte der Stellenanzeige nicht alle wahr (zum Wahrheitsgrundsatz als oberstem Grundsatz bei der Zeugnisausstellung HWK/Gäntgen, 7. Aufl. 2016, § 109 GewO, Rz. 4) sein sollten, handelt es sich doch vielleicht um geschicktes Personalmarketing. Wirklich beschweren kann sich keiner, außer José Mourinho.

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07.11.2016

Bundesarbeitsgericht meets Generation Y!

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

"...Einfach abends zwischen 18 und 24 Uhr arbeiten und tagsüber Kinder versorgen, geht nicht. Die Versuchung zur Selbstausbeutung ist riesig. Es gibt menschliche Grundbedürfnisse, die bei aller Digitalisierung mitbeachtet werden müssen." Dies äußerte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt in einem Interview mit Spiegel Online zu Fragen der Digitalisierung.

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04.11.2016

Betriebsrats-Bashing in deutschen Unternehmen an der Tagesordnung?

Portrait von ArbRB Redaktion
ArbRB Redaktion

Nach einer Untersuchung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung behindern Arbeitgeber jede sechste Betriebsratsgründung. Sie sollen Kandidaten einschüchtern, mit einer Kündigung drohen oder die Bestellung eines Wahlvorstands verhindern. In der Hälfte aller Fälle sollen sie dabei sogar auf anwaltlichen Rat handeln. Befragt wurden allerdings nur hauptamtliche Gewerkschafter der IG BCE, der IG Metall und der NGG.

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02.11.2016

Altersbedingte Urlaubsstaffelung

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage - so knapp und klar formuliert es § 3 Abs. 1 BUrlG. Wäre da nur nicht das Wort "mindestens". Wie wir wissen, darf es auch ein bisschen mehr sein. Und viele Tarifverträge scheren nicht alle über einen Kamm, sondern differenzieren - meistens nach dem Alter. Soweit tarif- oder auch einzelvertraglich Mehrurlaub vereinbart wird, sind jedoch Diskriminierungsverbote, insbesondere wegen des Alters, zu beachten. Fraglich ist dann, ob die Differenzierung gerechtfertigt ist. Nach § 10 Abs. 1 AGG muss die unterschiedliche Behandlung objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sein. Außerdem muss das Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sein. Eine tarifliche Regelung, die zusätzlich Urlaubstage bereits ab dem 30. und sodann ab dem 40. Lebensjahr vorsah (TVöD), konnte nicht mit dem erhöhten Schutzbedürfnis älterer Arbeitnehmer gerechtfertigt werden (BAG vom 20.3.2012 - 9 AZR 529/10, ArbRB Online). Dagegen hat das BAG die Gewährung von zwei zusätzlichen Urlaubstagen ab dem 58. Lebensjahr nicht beanstandet (BAG vom 21.10.2014 - 9 AZR 956/12, ArbRB Online). Wenige Tage nach dem Urteil des BAG vom 20.3.2012 haben die Tarifvertragsparteien den TVöD geändert (Tschöpe/Zerbe, Arbeitsrecht Handbuch, Teil 2 C Rd. 40).

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27.10.2016

Wie stimmt man im Betriebsrat richtig ab?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Rechtsstreitigkeiten innerhalb von Betriebsräten sind selten, Anlass dafür gibt es – so hört man – oft. Einen interessanten Fall zur innerbetrieblichen Demokratie hatte das BAG am 7.6.2016 (1 ABR 30/14) zu entscheiden. Es hat festgestellt, dass einzelne Mitglieder des Betriebsrats nicht im Beschlussverfahren klären lassen können, ob der Leiter der Betriebsratssitzung ihr Abstimmungsverhalten zutreffend gewürdigt und damit die erforderliche Mehrheit für Betriebsratsbeschlüsse (§ 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) richtig festgestellt hat.

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25.10.2016

Bitte schreib ordentlich!

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Das muss ich meinen beiden älteren Söhnen manchmal sagen, damit die Lehrer überhaupt in der Lage sind, ihre Ausführungen zu lesen. Auch wir Anwälte werden gelegentlich durch Gerichte daran erinnert, so etwa im Zusammenhang mit der Unterschriftsleistung unter Schriftsätzen. Eine Unterschrift setzt nach der Rechtsprechung einen individuellen Schriftzug voraus, der sich – ohne lesbar sein zu müssen – als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt. Unter diesen Voraussetzungen kann selbst ein vereinfachter, von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichneter Namenszug als Unterschrift anzuerkennen sein. (BAG v. 25.2.2015 – 5 AZR 849/13, Rz. 19). Anders als meine Söhne müssen wir Anwälte also nicht einmal lesbar schreiben.

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