Arbeitsrecht | Sozialrecht

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09.02.2016

Schluss mit der Narrenfreiheit?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

"Ich bin dann mal weg" lautet der Titel eines Buches eines Komikers, der sich auf den Jakobsweg begeben und darüber geschrieben hat. Nicht davon soll hier die Rede sein, vielmehr von den Erklärungen, die Arbeitgeber früher abzugeben hatten, um Syndikusanwälten die Zulassung als solche zu ermöglichen.

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02.02.2016

Betriebsräte müssen sich an das BDSG halten

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Beweisverwertungsverbote bei unzulässiger Datenerhebung werden intensiv diskutiert. Meist ist es dabei der Arbeitgeber, der bei der Kontrolle und Überwachung seiner Mitarbeiter die Vorgaben des § 32 BDSG missachtet. Besonders brisant wird es jedoch, wenn sich nicht der Arbeitgeber, sondern der Betriebsrat dem Vorwurf unzulässiger Datenerhebung ausgesetzt sieht. Eine solche Konstellation hatte das LAG Berlin-Brandenburg jüngst zu entscheiden (Beschluss vom 15. Mai 2014 – 18 TaBV 828/12 und 18 TaBV 830/12).

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28.01.2016

Ohne Arbeitsrichter geht es nicht

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Befristungen in arbeitsgerichtlichen Vergleichen sind nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG gesetzlich legitimierter Sachgrund. Ein arbeitsgerichtlicher Vergleich kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nicht auslösen (Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III [Stand 08/2015], Ziff. 159.19). Zur Wirksamkeit eines in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht abgeschlossenen Vergleichs hat sich das LAG Köln in einem für die Praxis relevanten Urteil vom 07.05.2015 – 7 Sa 1209/14 geäußert.

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26.01.2016

„BEM als Vorstufe zur Kündigung“?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Nach Auffassung des DGB-Vorstandmitgliedes Annelie Buntenbach würden manche Unternehmen das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als "Vorstufe zur Kündigung" sehen. Selten stimme ich mit Gewerkschaften überein. Aber diese Aussage kann in Teilen zutreffen. Wenn man Unternehmer bei Arbeitnehmern mit häufigen oder langen Fehlzeiten fragt, ob sie ein BEM durchgeführt haben, erhält man oft eine abschlägige Antwort. Ich weise dann auf das BEM hin und empfehle, einen entsprechenden Prozess einzuleiten. Das BEM sollte regelhaft durchgeführt werden, damit die Arbeitnehmer das BEM nicht als Vorstufe zur Kündigung empfinden. Insoweit mag man Frau Buntenbach zustimmen.

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19.01.2016

Mal wieder was zu AGG-Hoppern

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Besonders zwei in Bayern ansässige Rechtsanwälte betreiben das Geschäft, wegen angeblich altersdiskriminierender Stellenanzeigen ganz erhebliche Forderungen auf Schadensersatz und Entschädigungen nach § 15 AGG zu stellen. Teilweise wird hier ein Jahresgehalt Entschädigung verlangt, oftmals 60.000 €. So auch in dem vom LAG Baden-Württemberg im Urteil vom 19.11.2015 – 6 Sa 68/14 entschiedenen Fall. Anknüpfungspunkt ist oft die Formulierung in der Stellenanzeige, die nach „Berufsanfängern“ oder „Junior Consultants“ oder „Junior Sachbearbeiter Kreditorenbuchhaltung“ sucht.

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17.01.2016

Die bezahlte Freistellung von der Arbeit oder bezahlte sinnvolle Freizeit?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Die auf einem Arbeitszeitkonto angesammelten Stunden können durch bezahlte Freizeit ausgeglichen werden. Die Festlegung des Freizeitausgleichs ist nicht nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich. Der Arbeitgeber kann Freizeitausgleich im Rahmen seines Direktionsrechts auch einseitig anordnen. Es handelt sich um eine Weisung zur Verteilung der Arbeitszeit iSv. § 106 S. 1 GewO. Wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Festlegung, also wenn er sein Direktionsrecht ausübt, nicht bekannt ist bzw. bekannt sein konnte, dass der Arbeitnehmer später innerhalb des festgelegten Zeitraums arbeitsunfähig wird, hat diese Entwicklung keine Auswirkungen auf die Beurteilung, ob sich der Arbeitgeber im Rahmen billigen Ermessens gehalten hat. So hat das LAG Rheinland-Pfalz die bisherige Rechtsprechung des BAG richtig angewendet und bestätigt (LAG Rheinland-Pfalz vom 19.11.2015 - 5 Sa 342/15). Aber nicht nur die Beurteilung der Handlung des Arbeitgebers (Freistellungserklärung), sondern auch ihren Erfolg oder ihre Wirkung, nämlich die Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, lässt der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit unberührt.

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12.01.2016

Musik bei der Mitbestimmung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Arbeitsrechtliche Fragen rund um kunst- und kulturschaffende Berufe sind manchmal von besonderer Intensität. Dies zeigt auch der vom BAG durch Beschluss vom 30.06.2015 (1 ABR 71/13) entschiedene Fall. Der Betriebsrat eines Sinfonieorchesters konnte sich beim BAG erfolgreich mit einem Unterlassungsanspruch durchsetzen, der es dem Arbeitgeber untersagte, die Teilnahme der Orchestermusiker an mediationsabschließenden Gesprächen „über die Sitzordnung im Orchester“ im Wege des Direktionsrechts ohne Zustimmung des Betriebsrats oder deren Ersetzung nach § 87 Abs. 2 BetrVG anzuordnen.

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10.01.2016

Neues zum Umfang der Darlegungslast für die Bestimmung des Rechtsweges bei Klagen ehemaliger Organmitglieder

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Zwar entfällt die Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG, wenn der Geschäftsführer einer GmbH abberufen wird. Ganz wie im richtigen Leben eröffnet jedoch der Fortfall einer Sperre nicht stets den Zugang zu etwas: So begründet es auch nicht nicht eo ipso die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten, wenn § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG nicht mehr eingreift. Es kommt vielmehr darauf an, worum es im Rechtsstreit geht, insbesondere auf welche Anspruchsgrundlage der prozessuale Anspruch gestützt wird (siehe dazu die Beiträge des Kollegen Detlef Grimm  in diesem Blog vom 22.1. und 23.11.2015).

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07.01.2016

Arbeits- und Sozialrecht - das ändert sich vorerst noch nicht!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der Referentenentwurf des BMAS für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 17.11.2015 (siehe dazu Dr. Katharina Loth in der Rubrik "Gesetzgebung" auf www.arbrb.de) ist in aller Munde und das mit Recht. Denn das BMAS hat ihn noch vor der Ressortabstimmung als Diskussionsentwurf veröffentlicht und er enthält mit einem neuen § 611a BGB erstmals eine Legaldefinition des Arbeitsvertrages.

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04.01.2016

Der Fall Schüth erneut vor dem Bundesarbeitsgericht - zur Zivilrechtsdogmatik im arbeitsgerichtlichen Verfahren

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Bernhard Schüth war seit den 1980er Jahren bei einer katholischen Kirchengemeinde als Organist und Chorleiter angestellt. 1994 trennte er sich von seiner Ehefrau, von 1995 an lebte er mit einer neuen Partnerin zusammen. Nachdem bekannt geworden war, dass er wieder Vater werden würde, führte der Gemeindevorstand im Juli 1997 ein Gespräch mit ihm. Wenige Tage später wurde ihm mit Wirkung zu Ende April 1998 gekündigt, da er gegen die Grundordnung der Katholischen Kirche für den kirchlichen Dienst im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (GrO) verstoßen habe. Herr Schüth erhob Klage gegen seine Kündigung, die letztlich erfolglos blieb; nach Einschätzung der Gerichte habe die Gemeinde Herrn Schüth nicht ohne den Verlust  eigener Glaubwürdigkeit weiter beschäftigen können, da seine Tätigkeit in enger Verbindung mit der kirchlichen Mission gestanden habe.

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