Arbeitsrecht | Sozialrecht

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pro Seite
26.11.2015

Wenn einer eine Reise tut...

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

...  dann kann er was erzählen.

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23.11.2015

Weiteres vom BAG zum Rechtsweg bei Klagen von Organvertretern

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich hatte am 22.01.2015 über die erweiterte Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Geschäftsführerklagen berichtet. Die Rechtsprechungsänderung war durch den 10. Senat erfolgt. Der 9. Senat des BAG hat diese Rechtsprechung in einem Beschluss vom 08.09.2015 (9 AZB 21/15, ArbRB 2015, 335 [Lunk]) fortentwickelt.

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23.11.2015

Der Leiharbeitnehmer als Kampfmittel im Streik?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Ich habe an der Tagung des fachanwalt forum Arbeitsrecht in Berlin teilgenommen. Eine Erkenntnis aus der spannenden und niveauvollen Diskussion war, dass zukünftig Leiharbeitnehmer möglicherweise ein Kampfmittel im Streik sein können. Bisher stellt sich diese Frage eher im Zusammenhang mit dem Streikbruch. Hierzu regelt § 11 Abs. 5 AÜG, dass Leiharbeitnehmer nicht verpflichtet sind, bei einem Entleiher tätig zu werden, sofern dieser von einem Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist. D.h. der Arbeitnehmer hat ein Leistungsverweigerungsrecht, auf das er hinzuweisen ist. Ob dieses Recht häufig ausgeübt wird, ist sicher zweifelhaft.

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18.11.2015

Gesetzesvorhaben zu Zeitarbeit und Werkverträgen – Der neue § 611a BGB als Quadratur des Kreises?

Portrait von Silke Becker
Silke Becker

Das BMAS hat einen Referentenentwurf mit neuen Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung, Werk- und Dienstverträgen vorgelegt. Neben zahlreichen Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung sind Änderungen im BGB vorgesehen. Das BGB soll ergänzt werden um einen § 611a „vertragstypische Pflichten beim Arbeitsvertrag“. Hintergrund der Neuregelung ist folgender Passus im Koalitionsvertrag:

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13.11.2015

Wo soll das noch hinführen?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Die Information gem. 613a Abs. 5 BGB soll dem Arbeitnehmer die notwendigen Informationen verschaffen, damit dieser sich im Fall eines Betriebsübergangs beraten lassen kann. Auf dieser Basis soll er dann über einen Widerspruch entscheiden können. Eben hatte ich das Informationsschreiben eines großen Chemiekonzerns in der Hand. 16 Seiten hervorragende juristische Arbeit! Unmengen an komplexen Informationen! Aber der Arbeitnehmer selber kann dies nicht mehr verstehen. Auch der „normale“ Rechtsanwalt dürfte mit diesem Schreiben zu kämpfen haben. Ob hier noch eine Basis für die sachgerechte Entscheidung über den Widerspruch vorhanden ist?

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11.11.2015

Aktuelles zum Flugbegleiter Streik in Berlin-Brandenburg

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich schmücke mich wieder einmal mit fremden Federn, diesmal aus der Internet Satire Zeitschrift Der Postillon. Dort werden die Auswirkungen des - vom ArbG Darmstadt nicht untersagten - Flugbegleiter-Streiks auf den Flugbetrieb am Flughafen Berlin-Brandenburg berichtet.

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09.11.2015

Kein Qualmen und Surfen auf Firmenkosten

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das Institut der betrieblichen Übung ist durch keine in der arbeitsrechtlichen Literatur herangezogene Theorien der letzten Jahrzehnte überzeugend erklärt worden.  Die Praxis lebt damit; Entscheidungen dazu gibt es in Hülle und Fülle. Wohl deshalb berufen sich immer wieder Arbeitnehmer zur Begründung verschiedener Ansprüche, nicht nur auf Geld, auf die betriebliche Übung. Dies betrifft beispielsweise die Dienstbefreiung am Rosenmontag, Internet- und E-Mail-Nutzung, Radio hören im Betrieb und Raucherpausen. Dazu hat sich das LAG Nürnberg in einem lesenswerten Urteil vom 05.08.2015 (2 Sa 132/15, ArbRB 2015, 326 [Grimm]) nun geäußert.

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06.11.2015

Ändern wir das Kündigungsschutzgesetz!

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Nein, nicht dramatisch, nur ein ganz klein wenig! Gestern hatte ich wieder so ein Erlebnis… Im Rahmen eines Gespräches äußerte ein Wirtschaftsprüfer, dass die Arbeitnehmer der Mandantin einen Anspruch auf eine Abfindung hätten, wenn sie seitens der Mandantin gekündigt würden. Dabei handelte es sich nicht einen Sozialplan. Auch vor Gericht erlebe ich es immer wieder, dass Arbeitnehmer (auch im Beisein ihres Anwalts) erklären, dass sie doch nun einen Abfindungsanspruch hätten, da ihnen gekündigt wurde. In all diesen Fällen bedarf es dann einer langatmigen Erklärung, dass ein Abfindungsanspruch nur in wenigen Fällen besteht und ansonsten um den Bestand des Arbeitsverhältnisses gestritten wird.

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05.11.2015

"Tunten nicht erwünscht"

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Nun lege ich Ihnen offen, dass ich nicht nur die FAZ sondern auch (manchmal) den Kölner EXPRESS lese. Dort wird heute auf eine ersichtlich diskriminierende  Stellenanzeige eines schweizer Schwulenmagazins für einen Buchhalter hingewiesen. Rechtfertigungsgründe nach § 8 Abs. 1 AGG habe ich nicht erkennen können. Es wird sich kaum um subjektive Gründe entsprechend der Rspr. des BAG (v. 18.3.2010 - 8 AZR 77/09, ArbRB 2010, 233 (Sasse)) zu spezifischer Tätigkeit für Personen in Problemlagen handeln. Aber: In der Schweiz gilt das AGG nicht.

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05.11.2015

Schöne neue Welt: Computer als Vorgesetzte

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Auch das BMAS und die Gewerkschaften (schon etwas länger) haben das Thema Industrie 4.0, Arbeiten 4.0 und vielleicht dann auch Arbeitsrecht 4.0 entdeckt. Die Personalpraxis war damit schon früher konfrontiert. Wie es aussieht, wenn Vorgesetzte nicht mehr Menschen, sondern Algorithmen sind, zeigt uns die FAZ mit einem Bericht aus einem Amazon-Verteilzentrum in den USA.

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