Arbeitsrecht | Sozialrecht

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28.01.2015

Selbst ist der Arbeitnehmer

Detlef Grimm

Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 12.11.2014 (3 TaBV 5/14, juris und http://www.arbrb.de/39073.htm ) zu Recht entschieden, dass das Anbringen der Attrappe einer Videokamera kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auslöst. Eine Attrappe sei objektiv nicht geeignet, Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.

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27.01.2015

Streit um den Entwurf zur Arbeitsstättenverordnung

Detlef Grimm

Das Bundeskabinett hat Ende Oktober 2014 eine neue Arbeitsstättenverordnung beschlossen und den Entwurf nach Art. 80 GG dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundesrat hat dazu am 19.12.2014 beschlossen, dem Entwurf der Bundesregierung mit einigen Änderungen zuzustimmen (BR-Drucks. 509-14 v. 19.12.2014).

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22.01.2015

Erweiterte Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Geschäftsführerklagen

Detlef Grimm

Der Zehnte Senat des BAG hat mit zwei Beschlüssen (v. 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, GmbHR 2015, 27; v. 3.12.2014 - 10 AZB 98/14) seine erst vor kurzem bestätigte Rspr. zum Eingreifen der Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG geändert und die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte erweitert. Organvertreter sind nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG in Betrieben juristischer Personen oder einer Personengesamtheit dann nicht Arbeitnehmer iSd. ArbGG, wenn sie kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrag allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung der juristischen Person oder Personengesamtheit berufen sind. Dies gilt unabhängig davon, ob das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis materiell-rechtlich als freies Dienstverhältnis oder als Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist. Im "Arbeitgeberlager" stehende Organmitglieder sollen keinen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht führen (BAG v. 20.8.2013 - 5 AZB 79/02, ArbRB 2014, 140, B I 3 der  Gründe).

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12.01.2015

Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte - Rundschreiben der DRV

Detlef Grimm

Am 12.12.2014 hatte ich auf das Rundschreiben der DRV zum Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte vom 12.12.2014 hingewiesen. Im aktuellen Heft der NZA (2015, Seite 27 f) finden sich Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und Syndikusanwälte des Kölner Universitätsprofessors Prof. Dr. Christian Rolfs.  Zur Lektüre empfohlen.

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06.01.2015

Lohnwucher - beim ersten seid ihr frei, beim zweiten seid ihr Knechte!

Axel Groeger

Das ArbG Köln hat mit Urteil vom 18.9.2014 (11 Ca 10331/13) entschieden, dass keine gesetzliche Grundlage, nach der Psychotherapeuten in Ausbildung für die gesetzlich vorgesehene praktische Tätigkeit einen Anspruch auf Entgelt haben, besteht und eine Vereinbarung, die eine Vergütung ausdrücklich ausschließt, wirksam ist. Zur Begründung hat es u.a. ausgeführt, dass die praktische Tätigkeit vornehmlich Ausbildungszwecken dient. Der Kläger hatte knapp 18.000 Euro für knapp 12 Monate geltend gemacht und ging leer aus.

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23.12.2014

LAG Baden-Württemberg uneins beim Scheinwerkvertrag: Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber trotz Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers - ja oder nein?

Detlef Grimm

Die Konsequenzen eines Scheinwerkvertrages im Verhältnis zum vermeintlichen Verleiher werden seit längerem diskutiert. Einen neuen Eckpunkt der Diskussion hat das LAG Baden-Württemberg im Urteil vom 3.12.2014 (Az. 4 Sa 41/14) gesetzt. Es hat ein Arbeitsverhältnis zum "Scheinauftraggeber" (den es also tatsächlich als Entleihunternehmen ansieht) in entsprechender Anwendung der §§ 9 Ziff. 1 , 10 Abs. 1  Satz 1 AÜG bejaht, obwohl die den Arbeitnehmer beschäftigenden Drittunternehmen über eine Erlaubnis nach dem AÜG verfügten.

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20.12.2014

Schwergewicht(ig)e in Europa - Das erste Gebot und die Dritte Gewalt

Axel Groeger

Ganz hoch greift der Kommentator sowohl des EU-Vertrages als auch der EMRK, der Berliner Kollege Ulrich Karpenstein in seiner Stellungnahme zu dem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten des EuGH zum Beitritt der EU zur EMRK (http://curia.europa.eu) gegenüber der Süddeutschen Zeitung gestern: danach gelte "Du sollst keine anderen Götter neben mir haben." Auch der EuGH hat nicht mit "kleiner Münze" argumentiert: durch einen Beitritt der EU zur EMRK, der in Art. 6 Abs. 2 EU-Vertrag freilich ausdrücklich vorgesehen ist, könne die Autonomie des Unionsrechts gefährdet werden, so der rote Faden des Gutachtens des EuGH. Im Kampf ums Recht geht es oft um Machtfragen, hier jedoch um den "Kampf ums letzte Wort" - so Wolfgang Janisch in der SZ. Haben die Regierungschefs und die Parlamente der Mitgliedstaaten der Union mit Art. 6 Abs. 2 EU-Vertrag das Wesen der Union verkannt - oder die Richter des EuGH die Grenzen der Dritten Gewalt?

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14.12.2014

Verwerfung der Berufung durch Beschluss - Ende des Rechtsstreits?

Axel Groeger

Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung durch das angefochtene Urteil und deren Erheblichkeit für das Ergebnis der Entscheidung ergibt. Für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ist eine hinreichende Darstellung der Gründe, aus denen sich die Rechtsfehlerhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung ergeben soll, erforderlich. Dies soll gewährleisten, dass der Rechtsstreit für die Berufungsinstanz durch eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffs ausreichend vorbereitet wird. Formale und nicht auf den konkreten Streitfall bezogene Berufungsbegründungen sollen ausgeschlossen werden. Der Berufungsführer hat die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und aus welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält. Es reicht nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen.

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12.12.2014

Rentenversicherung für Syndikusanwälte

Detlef Grimm

Die deutsche Rentenversicherung hat heute auf Ihrer Homepage ihre Regelungen zur Befreiung von der Rentenversicherung  für Syndikus-Rechtsanwälte veröffentlicht. Den Link finden Sie hier.  Die Vertrauensschutzregelungen sind enttäuschend.

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09.12.2014

Ausschlussfristen vom Aussterben bedroht?

ArbRB Redaktion

Das MiLoG regelt in § 3 die Unabdingbarkeit des Mindestlohns. Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind danach unwirksam. Hier kommen die Ausschlussfristen ins Spiel. Da diese sich regelmäßig auf alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis beziehen, erfassen sie möglicherweise auch Mindestlohn-Ansprüche. Dann droht jetzt aber ihre Unwirksamkeit. Oder vielleicht doch nicht? 

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