Arbeitsrecht | Sozialrecht

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27.11.2014

BVerwG zur Sonntagsarbeit

Axel Groeger

Das BVerwG hat am Mittwoch entschieden, dass die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung insoweit nichtig ist, als sie eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in Videotheken, öffentlichen Bibliotheken, Callcentern sowie Lotto- und Totogesellschaften zulässt. Hingegen hat es die Verordnung für wirksam befunden, soweit sie eine Beschäftigung von Arbeitnehmern  im Bereich des Buchmachergewerbes zulässt (BVerwG Urt. v. 26.11.2014 - 6 CN 1.13). Die Beschäftigung im Buchmachergewerbe bezieht sich nach der Verordnung nur auf die Entgegennahme von Wetten für Veranstaltungen, die an diesen Tagen stattfinden und für die sich deshalb aus anderen Vorschriften ergeben muss, dass sie an diesen Tagen, etwa aus Gründen der Freizeitgestaltung der Bevölkerung, auch stattfinden dürfen. Ferner dürfen die Wetten nur an der Stätte der Veranstaltung entgegengenommen werden. Erfasst werden damit insbesondere Rennsportveranstaltungen, etwa auf Pferderennbahnen. Insoweit handelt es sich bei der Annahme von Wetten um einen spezifischen Sonn- und Feiertagsbedarf, der als Bestandteil des Freizeiterlebnisses, um nicht den Freizeitgenuss insgesamt zu gefährden, nur an Ort und Stelle befriedigt werden kann.

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10.11.2014

Geplantes Tarifeinheitsgesetz: Großer Wurf oder großer Murks?

ArbRB Redaktion

Am 28.10.2014 hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles den Entwurf für ein Tarifeinheitsgesetz vorgestellt. Danach soll in Fällen der Tarifkollision der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. Eine Einschränkung des Streikrechts sieht der Entwurf seinem Wortlaut nach ebenso wenig vor wie Sonderregelungen für den Bereich der Daseinsvorsorge. Ist das jetzt der ganz große Wurf oder eher Murks?

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06.11.2014

Arbeitszeitverlängerungen über 10 Stunden nur im Ausnahmefall

Detlef Grimm

Immer wieder taucht in der Praxis das Bedürfnis nach einer Arbeitszeitverlängerung über 10 Stunden auf. Das ArbZG enthält hierzu Ausnahmeregelungen. Diese werden aber restriktiv angewandt, wie eine Entscheidung des VGH München v. 13.03.2014 – 22 ZB 14.344 – verdeutlicht.

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30.10.2014

Altersbefristung nach Mangold - die Erste

Axel Groeger

In einer Aufsehen erregenden Entscheidung hatte der EuGH § 14 Abs. 3 TzBfG in der ursprünglich geltenden Fassung als mit Unionsrecht nicht vereinbar erklärt (Urt. v. 22.11.2005 – C-144/04 – Mangold, ArbRB 2006, 3 ). Die Entscheidung erging aufgrund eines Beschlusses des ArbG München keine drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten. § 14 Abs. 3 TzBfG wurde aufgrund der Entscheidung des EuGH geändert und gilt in der geänderten Fassung seit dem 1.5.2007. Danach ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem zweiten oder dritten Buch Sozialgesetzbuch teilgenommen hat. Diesmal brauchte es gut sieben Jahre, bis das Bundesarbeitsgericht sich mit der Vorschrift befassen konnte (BAG, Urt. v. 28.5.2014 - 7 AZR 360/12, ArbRB online).

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23.10.2014

Keine Nullachtfünfzehn-Begründung bei der Wahlanfechtung

Detlef Grimm

Betriebsratswahlen können innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 19 Abs. 2 BetrVG angefochten werden. Das LAG Hamm (Beschl. v. 21.3.2014 – 13 TaBV 110/13) hat sich mit der Frage beschäftigt, wie substantiiert die Begründung einer Wahlanfechtung sein muss.

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15.10.2014

Austritt aus dem Arbeitgeberverband - weder "blitzschnell" noch "ausgebremst"

Axel Groeger

Während sich das BAG in den letzten Jahren verschiedentlich mit der Frage der Zulässigkeit und der tarifrechtlichen Bedeutung eines Blitzaustritts aus dem Arbeitgeberverband zu befassen hatte, hat der BGH nunmehr zu der spiegelbildlichen Konstellation Stellung genommen. Wie lang darf eine Kündigungsfrist in der Satzung eines Arbeitgeberverbandes bemessen sein?

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04.10.2014

Anwaltshaftung für Vergleich im Kündigungsschutzprozess?

Axel Groeger

Aus Koblenz, wo Karl Baedeker heute vor 155 Jahren verstarb, kommt eine Entscheidung, die beruhigend wirkt.

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03.10.2014

"Einfaches" Scheitern der Verhandlungen zwischen den Betriebsparteien genügt zur Anrufung der Einigungsstelle

Detlef Grimm

Immer wieder wird diskutiert, ob es materielle Voraussetzungen gibt, bevor die Einigungsstelle nach § 98 ArbGG angerufen werden kann. Das LAG Hamm hat dies zu Recht in einem Beschluss vom 14.05.2014 (7 TaBV 21/14) verneint.

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30.09.2014

"Gemützel" beim BAG

Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

Nachdem die Frage, ob ein Pilot einer Fluglinie durch Betriebsvereinbarung gezwungen werden kann, eine sog. Cockpit-Mütze als Teil der einheitlichen Dienstbekleidung zu tragen, in den Vorinstanzen unterschiedlich beurteilt wurde, hat das BAG zugunsten des klagenden Piloten entschieden: er ist nicht zum Tragen der Mütze verpflichtet ( BAG v. 30. September 2014 - 1 AZR 1083/12, Pressemitteilung Nr.50/14).

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