Arbeitsrecht | Sozialrecht

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26.12.2013

Höhere Eingruppierung für Beschäftigte von Ordnungsämtern im Außendienst

Axel Groeger

Das LAG Berlin-Brandenburg hat kurz vor Heiligabend sicher keine "Geschenke verteilt", jedoch dürften sich die Klägerinnen in den bezirklichen Ordnungsämtern des Landes Berlin über die gerichtliche Feststellung, dass sie in die Entgeltgruppe 9 TV-L eingruppiert sind, vergleichbar gefreut haben, da sie bislang Vergütung lediglich nach der Entgeltgruppe 6 erhielten (LAG Berlin-Brandenburg vom 20.12.2013 - 12 Sa 1340/13, juris).

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22.12.2013

Friedensarbeit keine Arbeit - oder wilful blindness?

Axel Groeger

Der Betriebsrat hat nach Ansicht des LAG Nürnberg (27.8.2013 - 5 TaBV 22/12, ArbRB 2013, 369 [Marquardt/Brücklmeier]) kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG, wenn ein Arbeitgeber die Teilnahme von Arbeitnehmern an einem Abschlussgespräch, das im Anschluss an ein Mediationsverfahren stattfinden soll, anordnet. Mit dieser Begründung hob das LAG die Entscheidung des Arbeitsgerichts auf, das dem Arbeitgeber auf Antrag des Betriebsrats untersagt hatte, die betroffenen Arbeitnehmer zu einem solchen Abschlussgespräch einzuladen, ohne auf die Frewilligkeit ihrer Teilnahme hinzuweisen. Das ArbG sah darin einen groben Verstoß des Arbeitgebers i.S.v. § 23 Abs. 3 BetrVG. Das LAG sah in der angeordneten Teilnahme keine Arbeit, folglich ginge es nicht um Arbeitszeit i.S.v. § 87 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 BetrVG.

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17.12.2013

Der Preis ist kalt für die Ausgleichsquittung

Detlef Grimm

Bekannterweise stehen Ausgleichsquittungen („alle Ansprüche zwischen den Parteien gleich aus welchem Rechtsgrund sind mit der Erfüllung dieses Vergleichs/dieser Vereinbarung erledigt“) schon seit langem auf dem Prüfstand der Inhaltskontrolle und erst recht der AGB-Kontrolle. Dies wird nun auch ganz h.M. der Rechtsprechung, wie ein aktuelles und zutreffendes Urteil des LAG Schleswig-Holstein v. 24.09.2013 – Az. 1 Sa 61/13 - zur beiderseitigen Ausgleichsquittung zeigt.

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13.12.2013

Drum prüfe, wer sich heut´ erkläret ...

Axel Groeger

Es war kein Freitag, der 13., sondern Ende Juni 2012, als ein Arbeitgeber, der im Februar 2012 mit ver.di einen Haustarifvertrag als Sanierungstarifvertrag abgeschlossen hatte, seine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband mit Wirkung zum 31.12.2012 ordentlich kündigte. Der Haustarifvertrag galt für die Zeit vom 1.1. bis 31.12.2013, eine Nachwirkung war ausgeschlossen. Ein Arbeitnehmer, der seit 1977 bei dem Arbeitgeber beschäftigt und Mitglied von ver.di war, machte im Oktober 2012 Leistungen  aus dem Verbandstarifvertrag für die Zeit von Juli bis Dezember 2012 geltend. Anfang Dezember 2012 erklärte der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitgeberverband, dass er die "Ankündigung einer Kündigung in vollem Umfang" zurückziehe. Der Arbeitgeberverband erklärte daraufhin, dass der Arbeitgeber auch über den 31.12.2012 hinaus Mitglied des Arbeitgeberverbandes sei. Der Haustarifvertrag sah vor, dass er ohne Frist und ohne Nachwirkung endet "mit der Erklärung des Austritts von CT aus dem Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. bzw. aus der Tarifbindung".

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03.12.2013

AÜG-Reform mal andersherum

Detlef Grimm

Weithin unbemerkt haben die SPD-geführten Bundesländer (Rheinland-Pfalz, NRW, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Brandenburg) im Bundesrat einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Herausnahme der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften aus dem Anwendungsbereich des AÜG zum Gegenstand hat. Nachzulesen ist dies in der BR-Drucksache 745/13 v. 30.10.2013.

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03.12.2013

Doktortitel, Anwälte und Steuerabteilungsleiter

Detlef Grimm

Heute fand ich in der Süddeutschen diese Glosse, die uns Rechtsanwälten verdeutlicht, wie bedeutsam Fortbildung ist: http://www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-ehrentitel-doktor-mit-sternchen-1.1833922.

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28.11.2013

Großer Koalitionsvertrag - Was steht zwischen den Zeilen

Detlef Grimm

Die Parteien der großen Koalition haben sich nach langem Ringen auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Zentrale Anliegen im Arbeitsrecht sind danach die bundesweite Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro bis spätestens 2017, die Erschwerung von Scheinwerkverträgen und die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten für Leiharbeitnehmer. Interessant ist aber nicht nur der Wortlaut des Koalitionsvertrags, sondern auch das, was nicht (ausdrücklich) geregelt ist.

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27.11.2013

Arbeitskampf, Krankheit und Urlaub - Ich bin dann mal weg!

Axel Groeger

In einem Unternehmen kam es 2012 und 2013 zu mehreren Streikmaßnahmen der Gewerkschaft, an denen sich u.a. die Klägerin beteiligte. Inwieweit ihr Vergütung zusteht, ist streitig. Ab dem 01.11.2012 nahm die Klägerin an einem unbefristeten Streik teil, der am 23.01.2013 beendet war. Ab dem 24.01.2013 wurde der Arbeitskampf in Form eines Wellenstreiks geführt. Die Gewerkschaft rief jeweils an einzelnen Tagen kurzfristig zur Arbeitsniederlegung auf.

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25.11.2013

Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

Gerhard Schäder

Liegen zum Zeitpunkt des Zuganges der außerordentlichen Kündigung objektiv weitere Kündigungsgründe vor, die dem Arbeitgeber erst nach dem Zugang der Kündigung bekannt werden, muss der Arbeitgeber bei den nachgeschobenen Gründen die Zweiwochenfrist nicht wahren und im Falle des Verdachtes auch keine weitere Anhörung durchführen. Das gat das BAG am 23.5.2013 (Az.: 2 AZR 102/12) entschieden.

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21.11.2013

Anzeigepflicht bei Kündigung eines schwerbehinderten Menschen in der Probezeit

Detlef Grimm

Der Sonderkündigungsschutz der §§ 85 ff. SGB IX gilt nach § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung noch nicht länger als sechs Monate bestanden hat. Oft wird in der Praxis die Anzeigepflicht des Arbeitgebers nach § 90 Abs. 3 SGB IX übersehen.

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