Arbeitsrecht | Sozialrecht

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20.06.2013

Wer nicht schreibt, der bleibt (möglicherweise) auf Dauer gebunden!

Axel Groeger

Ein Urteil des 10. Senats des BAG vom 17.4.2013 (10 AZR 251/12, www.bundesarbeitsgericht.de) ist ein weiteres Beispiel dafür, dass der Arbeitgeber gut beraten ist, seine eigenen Verträge ernst sowie eigenes tatsächliches Verhalten nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

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18.06.2013

Fallen bei der Vertretungsbefristung

Detlef Grimm

Nach dem Urteil des BAG vom 18.7.2012 (Az. 7 AZR 443/09), das sich mit der Rechtsmissbrauchskontrolle bei einer wiederholten und langjährigen Vertretungsbefristung im öffentlichen Dienst - auf Geschäftsstellen der ordentlichen Gerichtsbarkeit -  befasst hatte, sind eine Reihe von Folgefragen aufgetaucht. Das LAG Hamm hat sich in einem Urteil vom 14.02.2013 (Az. 11 Sa 1168/12) mit der Frage beschäftigt, ob die Voraussetzungen einer Vertretungsbefristung nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG auch vorliegen, wenn die Wochenstundenzahl des Vertreters über der des zu Vertretenen liegt und wann ein institutioneller Rechtsmissbrauchvorliegt. Die Vertreterin war mehr als 9 Jahre ununterbrochen aufgrund von 12 Arbeitsverträgen befristet bei dem beklagten öffentlichen Arbeitgeber als Dipl.-Sozialarbeiterin im Justizvollzug mit zuletzt 23 Stunden 55 Minuten wöchentlicher Arbeitszeit beschäftigt worden.

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13.06.2013

Chefarzt - Delegation statt Multitasking, aber richtig!

Axel Groeger

Ein Chefarzt hatte eine Vielzahl von Herzschrittmacher-Implantationen als wahlärztliche Leistungen abgerechnet, obwohl er diese Leistungen nicht persönlich erbracht hatte. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass die Abrechnung ärztlicher Leistungen durch einen zur Privatliquidation berechtigten Chefarzt unter Verstoß gegen § 4 Abs. 2 GOÄ ein wichtiger Grund i.S.v. § 626 BGB sein kann, der insbesondere dann eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt, wenn der Chefarzt durch den Arbeitgeber mehrfach auf den Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung hingewiesen wurde und er weiterhin unter Verstoß gegen § 4 Abs. 2 GOÄ abrechnet (Urt. v. 17.4.2013 - 2 Sa 179/12).

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12.06.2013

Sonderkündigungsschutz für Inhouse-Mediatoren?

Martin Reufels

Ein relativ neues Mittel der betriebs- und unternehmensinternen Konfliktbewältigung ist die Inhouse-Mediation. Unternehmen lassen Mitarbeiter vermehrt zu Mediatoren ausbilden, um zwischen dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern oder zwischen Arbeitnehmern auftretende Konflikte zu lösen. Im Mediationsverfahren versuchen die Beteiligten unter Hilfe des Mediators, den Konflikt einvernehmlich beizulegen.

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11.06.2013

BAG erteilt Rollenvorstellungen des vergangenen Jahrhunderts Absage

Detlef Grimm

In seinem Beschluss vom 22. Januar 2013 (1 ABR 85/11, dazu demnächst Mues, ArbRB Heft 6/2013) hatte sich das BAG mit der wirtschaftlichen Vertretbarkeit eines durch Einigungsstellenspruch zustande gekommenen Sozialplans auseinanderzusetzen. Die Arbeitgeberin hatte unter anderem vorgetragen, die Sozialplanregelungen führten zu einer Überkompensation der den Arbeitnehmern infolge der Betriebsstilllegung entstehenden Nachteile. Bei den Gekündigten habe es sich überwiegend um (verheiratete) Frauen gehandelt, bei denen der Verlust des Arbeitsplatzes lediglich den Verlust eines Zweiteinkommens zur Folge habe. U.a. deshalb könnten die Sozialplanleistungen niedriger sein. Dem ist der 1. Senat mit deutlichen Worten entgegengetreten. Diese Argumentation sei mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 GG schlechterdings unvereinbar und widerspreche dem Diskriminierungsverbot des § 3 AGG. Schon das LAG Niedersachsen (Beschluss vom 18.10.2011 – 11 TaBV 88/10) hatte in der Vorinstanz darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf Art. 6 GG ein Status als mitverdienende Ehefrau keine geringere soziale Schutzbedürftigkeit begründe.

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06.06.2013

Wer den Betriebsrat nicht (vollständig) informiert verliert - auch wenn der Verdacht noch so stark ist

Detlef Grimm

Nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG ist eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung unwirksam. Gleiches gilt nach einhelliger Meinung bei nicht ordnungsgemäßer - also nicht hinreichend ausführlicher - Anhörung. Zum Inhalt der  Anhörung gehören nach Ansicht des LAG Köln (Urteil vom 22.03.2012 – 7 Sa 1022/11) vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung auch die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB eingehalten ist.

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05.06.2013

Freiwillig ist nicht freiwillig

Martin Reufels

Arbeitsrechtler wissen: Freiwillig bedeutet nicht, daß auf die Leistung kein vertraglicher Rechtsanspruch bestehen kann.

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05.06.2013

Neuigkeiten und Gewissheiten zur Arbeitnehmerhaftung

Axel Groeger

Ein in der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarter Selbstbehalt kann nach § 114 Abs. 2 S. 2 VVG nicht gegenüber Dritten und einer mitversicherten Person geltend gemacht werden. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts hat daher nur Wirkung im Innenverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, nicht jedoch im Verhältnis des Arbeitgebers zum Arbeitnehmer, der bei einer Dienstfahrt mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers einen Dritten schädigt. Eine Klausel in einer AGB, wonach der Arbeitnehmer darüber belehrt ist, dass die Fahrzeuge des Arbeitgebers mit einem Selbstbehalt von 5.000,00 € pro Schadensfall in der Haftpflicht- sowie der Fahrzeugvollversicherung versichert sind und der Arbeitnehmer je nach Verschuldensgrad und Schadenshöhe damit rechnen muss, für jeden von ihm verursachten Schaden in Höhe bis zu 5.000,00 €  Schadensersatz leisten zu müssen, benachteiligt den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unbillig und ist daher nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (BAG v. 13.12.2012 - 8 AZR 432/11, ArbRB online).

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30.05.2013

Arbeitsunfähigkeit eines Rechtsanwalts

Axel Groeger

Ein Rechtsanwalt ist arbeitsunfähig, wenn er zur umfassenden Bearbeitung der übernommenen Mandate und Vertretung des Mandanten nicht mehr in der Lage ist. Das hat der Versicherungssenat des BGH (Urt. v. 3.4.2013 - IV ZR 239/11) entschieden. Arbeitsunfähigkeit iS der MB/KT liegt nach  § 1 Abs. 3 der MB/KT (Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung) vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch tatsächlich nicht ausübt und auch keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht.

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22.05.2013

Arbeit 2.0 - Lust und Frust in der Leistungsgesellschaft

Axel Groeger

So lautet das Motto einer Veranstaltung, zu der die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in die Hochschul- und Kreisbibliothek Bonn-Rhein-Sieg, Grantham-Allee 20 in Sankt Augustin, am Donnerstag, den 23. Mai 2013, 18 Uhr,  einlädt. Es diskutieren der Mathematiker und ehemalige IBM-Manager Gunter Dueck, die Philosophin und Journalistin Svenja Flaßpöhler und Prof. Dr. Hartmut Ihne, Präsident der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Angesichts aktueller Untersuchungen, wie z.B. des Berichts "Psychische Gesundheit im Betrieb" im Auftrag des BMAS (2011) (www.bmas.de) oder des "Stressreport Deutschland 2012", herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund (www.baua.de), eine sicher nicht nur für Beschäftigte und Arbeitgeber, sondern auch für Arbeitsrechtler interessante Veranstaltung.  Eine aktuelle und gut lesbare Zusammenfassung über die mit der Arbeit verbundenen Höhen und Tiefen hat der Freiburger Neurobiologe, Arzt und Psychotherapeut Prof. Dr. Joachim Bauer mit dem Buch "Arbeit - Warum unser Glück von ihr abhängt und wie sie uns krank macht" vorgelegt. Warum nicht einmal einen arbeitsfreien Tag nutzen, sich von dieser Seite dem Thema "Arbeit" zu nähern?

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