Arbeitsrecht | Sozialrecht

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20.10.2012

Grenzüberschreitende Insolvenz und deutsches Arbeitsrecht

Axel Groeger

Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen und Unternehmensgruppen und deren Arbeitnehmer gewinnen Fragen der Auswirkung ausländischen Insolvenzrechts  auf das deutsche Arbeitsrecht zunehmend an Bedeutung. Sowohl die immer weiter voranschreitende Globalisierung wirtschaftlicher Beziehungen als auch die weltweite Wirtschaftskrise sind Ursache dessen.

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16.10.2012

Kein Unterlassungsanspruch des EBR bei Betriebsstilllegungen

Detlef Grimm

Ein Tochterunternehmen der Ford AG (Visteon) hatte beabsichtigt, ein Werk in Cadiz/Spanien zu schließen. Der nach deutschem Recht gebildete EBR führte daraufhin eine Sondersitzung durch und stellte Ende Juli 2011 beim Arbeitsgericht Köln Antrag auf einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen, es ohne vorherige Information und Konsultierung des EBR zu unterlassen, Betriebsstilllegungen in den Ländern der Europäischen Union durchzuführen. Sowohl das ArbG Köln als auch das LAG Köln (Beschluss vom 08.09.2011 – 13 Ca 267/11) hatten den Antrag zurückgewiesen.

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10.10.2012

Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds für 5 Jahre auch nach einverständlicher Amtsniederlegung zulässig

Axel Groeger

Vorstandsmitglieder bestellt der Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit ist ebenfalls jeweils nur für höchstens fünf Jahre zulässig. Sie bedarf eines erneuten Aufsichtsratsbeschlusses, der nach § 84 Abs. 1 S. 3 AktG frühestens ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst werden kann.

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08.10.2012

"Wie lautet Ihr Facebook-Passwort, bitte?"

Martin Reufels

Stellen Sie sich vor: Sie sind in einem Bewerbungsgespräch. Nachdem der Personalleiter Ihnen einige kurze Fragen zu Ihrem beruflichen Werdegang gestellt hat, klappt er seinen Laptop auf, geht auf die Facebook-Website und bittet Sie um Mitteilung Ihres Facebook-Passworts, um sich gemeinsam mit Ihnen Ihre Facebook-Seite anzuschauen.

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05.10.2012

Screenshot eines Betriebsratsvorsitzenden-PC

Detlef Grimm

Verwertungsverbote im Kündigungsschutzverfahren befassen uns intensiv (dazu auch Grimm ArbRB 2012, 126) und auch immer wieder die Rechtsprechung (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 10.7.2012 - 14 Sa 1711/11 zur Zulässigkeit der Verwertung von Chatprotokollen, wenn der Arbeitgeber zuvor auf die eingeschränkte Vertraulichkeit hingewiesen hatte; BAG v. 21.6.2012  -2 AZR 153/11 zur verdeckten Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Arbeitsplätze).

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03.10.2012

Keine Quotierung von erworbenen Urlaubsansprüchen beim Übergang von Voll- zur Teilzeitarbeit?

Axel Groeger

Das ArbG Nienburg hat am 4.9.2012 (2 Ca 257/12 Ö) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob das einschlägige Unionsrecht, insbesondere § 4 Nr. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der Richtlinie 97/81 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, dahin auszulegen ist, dass es nationalen gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen oder Gepflogenheiten entgegensteht, nach denen bei einer mit der Änderung der Zahl der wöchentlichen Arbeitstage verbundenen Änderung des Beschäftigungsausmaßes eines Arbeitnehmers das Ausmaß des noch nicht verbrauchten Anspruchs auf Erholungsurlaub, dessen Ausübung dem Arbeitnehmer im Bezugszeitraum nicht möglich war, in der Weise angepasst wird, dass der in Wochen ausgedrückte Urlaubsanspruch der Höhe nach zwar gleich bleibt, jedoch hierbei der in Tagen ausgedrückte Urlaubsanspruch auf das neue Beschäftigungsausmaß umgerechnet wird. Das Vorabentscheidungsverfahren ist beim EuGH als Rechtssache C-415/12 anhängig.

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02.10.2012

Neues zur Mitbestimmung bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern

Detlef Grimm

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern sind gegenwärtig häufig Gegenstand von Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit. Ich möchte über zwei aktuelle Beschlüsse berichten.

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01.10.2012

Schwierige Schadensschätzung bei wettbewerbswidrigem Verhalten

Jens Tiedemann

Eine gerichtliche Schadensschätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO ist immer schwierig und stellt hohe Anforderungen an den Tatsachenvortrag der klagenden Partei.

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01.10.2012

Partner in Anwaltskanzleien - Arbeitnehmer?

Martin Reufels

Es ist ein Manko des deutschen Arbeitsrechts, dass zentrale Begriffe unseres Rechtsgebiets nicht gesetzlich definiert sind. Der im Einigungsvertrag erteilte Auftrag, ein Arbeitsvertragsgesetzbuch zu schaffen, in dem derartige Definitionen enthalten gewesen wären, ist bekanntlich nicht umgesetzt worden. Andere Rechtsordnungen sind hier ein Stück weiter, sogar diejenigen Rechtsordnungen, die eigentlich Kodifizierungen kritisch gegenüber stehen (vgl. die Arbeitnehmerdefinition im Englischen Employment Rights Act 1996, Sec. 230(3) ERA).

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27.09.2012

Rote-Kreuz-Schwestern sind keine Arbeitnehmerinnen

Axel Groeger

Nach ständiger - allerdings schon älterer - Rechtsprechung des BAG sind Rote-Kreuz-Schwestern nicht als Arbeitnehmerinnen anzusehen (BAG v. 6.7.1995 - 5 AZB 9/93). Dem sind die Instanzgerichte und das Schrifttum überwiegend gefolgt. Jedoch stehen Teile des Schrifttums dieser Ansicht kritisch gegenüber (Däubler/Kittner/Klebe/Wedde/ Trümner, BetrVG, 12. Auflage 2010, § 5 Rn. 145, 146; Fitting u.a., Betriebsverfassungsgesetz, 26. Auflage 2012, § 5 Rn. 333, 334). Sie halten die Differenzierung zwischen arbeitsvertraglich gebundenen sog. Gastschwestern einerseits und Mitgliedsschwestern andererseits für willkürlich. Die mitgliedschaftlich verbundenen Rote-Kreuz-Schwestern würden ohne sachlichen Grund dem Geltungsbereich des Arbeitsrechts entzogen. Da sich in der Gestaltung der Arbeitsleistung keine wesentlichen Unterschiede feststellen ließen, würde es allein vom Parteiwillen abhängen, ob die betroffenen Personen in den Schutzbereich des BetrVG und anderer arbeitsrechtlicher Gesetze. z.B. des KSchG fielen oder nicht. Da es für die Konstruktion eines Arbeitsverhältnisses auf die tatsächliche Gestaltung des Vertragsverhältnisses ankomme und Arbeits- und Mitgliedschaftsverhältnis sich nicht ausschlössen, sondern auch nebeneinander bestehen könnten, sei die Rechtsprechung abzulehnen.

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