Arbeitsrecht | Sozialrecht

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15.09.2014

Nur Schall und Rauch?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Befragt nach Mitteln, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, fallen einem spontan das von vornherein nur auf bestimmte Zeit eingegangene (§ 620 Abs. 3 BGB i.V.m. dem TzBfG) Arbeitsverhältnis, der Auflösungsvertrag  und die Kündigung (§ 623 BGB) sowie - praktisch der wohl häufigste Fall - der Vergleich - außergerichtlich oder vor Gericht (Vorsicht bei einem gerichtlichen Vergleich nach § 278 Abs. 6 S. 1, 1. Alt. ZPO, der kein gerichtlicher Vergleich i.S.v. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 TzBfG ist!) ein. Bei der Auflösung eines Zweier-Bundes nach § 9 KSchG kommt ein Gericht als notwendiger Dritter ins Spiel. Nach Abpfiff des Spiels (juristisch genau: nach Rechtskraft) hat die oder der Unparteiische seine Schuldigkeit getan, dann kann der Arbeitnehmer nach § 12 KSchG die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verweigern. Ebendies kann nicht "auf dem Spielfeld", sondern auf der richtigen Bühne der Arbeitgeber auch, nur heißt es dort anders: Nichtverlängerungsmitteilung (dazu Kalb, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2. Auflage 2014, Teil 14 G Rn 16 ff). Kraft Gesetzes ist es eher schwierig oder "geht gar nicht" würde die Kanzlerin sagen (siehe BAG 21.11.2013 - 2 AZR 598/12 ua.). Durch Wegfall der Geschäftsgrundlage soll es noch zu Zeiten der Teilung Deutschlands unter strengen Voraussetzungen möglich gewesen sein, wenn jemand von Ost nach West gegangen ist und nach der Wende "rüber gemacht hat".

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01.09.2014

Ruhepausen auch ohne Anti-Stress-Verordnung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Schaffung einer Anti-Stress-Verordnung wird gegenwärtig wieder heftig diskutiert. Dabei wird gerne übersehen, dass das Arbeitszeitgesetz nicht nur für die Frage der Inanspruchnahme durch Mails außerhalb der Arbeitszeit eine Regelung hat, sondern auch sonst Mitarbeiter durch Ruhepausen und andere Maßnahmen vor unangemessener Beanspruchung schützt. Das LAG Köln hat in einem Urteil vom 27.11.2013 (5 Sa 376/13) auf die ordnungsgemäße Anordnung von Ruhepausen hingewiesen und aufgezeigt, welche Folgen die Nichtbeachtung hat.

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27.08.2014

Krematorium darf über Zahngold verfügen

Portrait von Wilfried Mosebach
Wilfried Mosebach

Krematorien dürfen das Zahngold von Toten nach der Einäscherung behalten und auch verwerten. Das am 21.8.2014 vom BAG gefällte Urteil, das den eigentlichen Gegenstand der Klage – die Schadensersatzforderung des Krematoriums – zurück ans Hamburger Landesarbeitsgericht verwiesen hat – schließt eine bisher bestehende Rechtslücke. Offene Fragen aber bleiben bestehen. 

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23.08.2014

Revisionsbegründung - etwas für "Fortgeschrittene"

Portrait von Wienhold Schulte
Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

In die Verlegenheit, eine Revisionsbegründung zu erarbeiten zu müssen (dürfen), kommt man - schon wegen der Restriktionen bei der Zulassung - in der "Normalkanzlei"  selten bis gar nicht. Eher muss die Nichtzulassung mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden. Und wer sich daran bereits versucht hat, gleich ob die Beschwerde auf eine Divergenz, die grundsätzliche Bedeutung, einen absoluten Revisionsgrund oder die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gestützt werden soll, weiß, welch hohe Hürden zu überwinden sind (vgl.dazu u.a. Tschöpe in Tschöpe, AHB-Arbeitsrecht, Teil F Rz. 1ff.).

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23.08.2014

Tarifanwendung, Tarifvollzug, Ermessen und Rechtsgestaltung bei der korrigierenden Rückstufung

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Bezüglich Eingruppierungen im öffentlichen Dienst ist anerkannt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich eine fehlerhafte, der Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht entsprechende tarifliche Eingruppierung korrigieren kann, ohne den Arbeitsvertrag (z.B durch Änderungskündigung) ändern zu müssen. Dazu muss er allerdings die objektive Fehlerhaftigkeit der bisher gewährten Vergütung darlegen und ggf. beweisen. Dazu genügt es, wenn jedenfalls eine der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte Eingruppierung fehlt. Die objektive Fehlerhaftigkeit beinhaltet, dass sich der Arbeitgeber insoweit bei der Rechtsanwendung "geirrt" hat, als er unzutreffende Tatsachen zugrunde gelegt und/oder eine objektiv unzutreffende rechtliche Bewertung vorgenommen hat (Ausnahme die bewusste Zusage einer übertariflichen Vergütung). Diese Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung basieren auf der Erkenntnis, dass es sich bei der Eingruppierung nicht um einen konstitutiven rechtsgestaltenden Akt, sondern um einen Akt der Rechtsanwendung verbunden mit der Kundgabe einer Rechtsansicht handelt. Die Eingruppierung ist nicht in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt.

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09.08.2014

Gnade oder Ausbeutung - die Gesinnung der Anderen!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Eine Arbeitsvergütung von nicht einmal 2 Euro brutto pro Stunde bewegt sich in Deutschland auf einem Niveau, das außerhalb eines jeden Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung steht. Sie entwertet die menschliche Arbeitsleistung und birgt objektiv deren Geringschätzung in sich, die ein menschenwürdiges Dasein des arbeitenden Menschen und dessen Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit negiert. Dieser Aussage der 13. Kammer des ArbG Cottbus (Urt. v. 9.4.2014 - 13 Ca 10477 und 10478/13) wird wohl niemand widersprechen wollen.

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06.08.2014

Muss das BVerfG die Regeln für die sachgrundlose Befristung klären?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das BAG hatte in seinem Urteil vom 6.4.2011 (Az. 7 AZR 761/09) entschieden, dass das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG zeitlich nicht uneingeschränkt besteht - wie es seit Inkrafttreten des TzBfG im Jahre 2000 ganz herrschende Meinung gewesen war, sondern auf drei Jahre begrenzt ist. Dazu hatte es sich des Instruments der verfassungskonformen Auslegung bedient. An dieser Entscheidung hatten nicht nur die Literatur (z.B. Höpfner, NZA 2011, 893), sondern auch Gerichte (z.B. das LAG Baden-Württemberg im Urteil vom 21.2.2014 - 7 Sa 64/13, Revision beim BAG unter 7 AZR 196/14 eingelegt) Kritik geübt, weil die Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG unmissverständlich und damit der Auslegung nicht zugänglich sei und das BAG die Grenzen verfassungskonformer Auslegung oder richterlicher Rechtsfortbildung überschritten habe.

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29.07.2014

Mitbestimmung beim Arbeitsschutz

Portrait von Axel Braun
Axel Braun

Zwei Entscheidungen des BAG zeigen, dass die Mitbestimmung des Betriebsrats bisher in ihrer Komplexität in der Praxis unterschätzt wurde und der sorgfältigen beratenden Vorbereitung bedarf. Vor allem die Mitbestimmung beim betrieblichen Gesundheitsschutz ist dabei angesichts gestiegener Belastungen der Arbeitnehmer in letzter Zeit verstärkt in den Fokus gerückt.

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13.07.2014

"Befristete" Betriebsräte?

Portrait von Wienhold Schulte
Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

Das BAG hat noch einmal die Frage klären müssen, ob befristet eingestellte, anschließend in den Betriebsrat gewählte Beschäftigte nach Ablauf der Befristung gehen müssen, Urt.v. 25.6.2014 - 7 AZR 847/12, Pressemitteilung Nr. 28/14. Die Klägerin war sachgrundlos für zwei  Jahre eingestellt und danach in den Betriebsrat gewählt worden. Später wurde ihr Vertrag befristet verlängert. In der anschließenden Ablehnung des Abschlusses eines weiteren Vertags sah die Klägerin eine unzulässige Benachteiligung wegen der Betriebsratstätigkeit.

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11.07.2014

Gesetzlicher Mindestlohn auch vom Bundesrat beschlossen – Änderungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

Portrait von Ulrich Sittard
Ulrich Sittard

Nachdem der Bundestag bereits am 3.7.2014 den einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn beschlossen hat, hat am 11.7.2014 auch der Bundesrat dem Mindestlohngesetz (MiLoG) zugestimmt. Damit wird der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zum 1.1.2015 in Kraft treten.

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07.07.2014

„Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht“ – Webfehler im neuen RV-Anpassungsgesetz

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Zum 1.7.2014 ist das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung – RV-Leistungsverbesserungsgesetz – in Kraft getreten (BGBl. 2014 I, S. 787 ff.). Bereits jetzt steht fest, dass es Widersprüche und Unklarheiten aufweist, die es der Praxis schwer machen werden, es rechtssicher anzuwenden.

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05.07.2014

Abgrenzung von Arbeits- und Ordnungsverhalten bei Informationsveranstaltungen - tertium non datur?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 77 Abs. 1 Nr. 1 TV-PT der Lufthansa hat die Gesamtvertretung in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen. Die Vorschrift entspricht § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Gegenstand des Mitbestimmungsrechts ist danach das betriebliche Zusammenleben und kollektive Zusammenwirken der Beschäftigten. Es beruht darauf, dass die Beschäftigten ihre vertraglich geschuldete Leistung innerhalb einer vom Arbeitgeber vorgegebenen Arbeitsorganisation erbringen und deshalb dessen Weisungsrecht unterliegen. Das berechtigt ihn dazu, Regelungen vorzugeben, die das Verhalten der Beschäftigten im Betrieb beeinflussen und koordinieren sollen. Solche Maßnahmen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats bzw. der Gesamtvertretung.

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29.06.2014

Neues zur Frage: wer ist Arbeitnehmer?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Arbeit verpflichtet ist. Diese auf Alfred Hueck zurückgehende "Definition" prägt auch heute noch im Kern jedenfalls den Teil der Arbeitsrechtsordnung, der nicht unionsrechtlich geordnet ist. Jedoch geht das nationale Recht teilweise andere Wege, indem es z.B. in § 5 Abs. 1 BetrVG zwar von diesem allgemeinen Arbeitnehmerbegriff ausgeht, ihn jedoch teilweise erweitert oder einschränkt. Oder indem es wesentliche Bestimmungen des Betriebsrentenrechts nach § 17 Abs. 1 S. 2 BetrAVG auf Personen, denen Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen zugesagt worden sind, für entsprechend anwendbar erklärt.

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21.06.2014

Zwei gegen einen - ist das unfair?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ein Betrieb, ein Tarifvertrag, das war einmal - zur Zeit starker, nach dem Industrieverbandsprinzip organisierter und im DGB zusammengeschlossener Gewerkschaften, als Belegschaften noch ein "Wir-Gefühl" entwickeln konnten und als das BAG der geltenden Rechtsordnung noch den Grundsatz der Tarifeinheit entnommen hat. Damit ist spätestens seit Aufgabe dieser Rechtsprechung durch das Urteil des 4. Senats vom 7.7.2010 (4 AZR 549/08) Schluss. Zumindest so lange, bis die Große Koalition ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt hat, den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festzuschreiben, "um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken". Ob dies mit der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Koalitionsfreiheit kleinerer, nach dem Berufsverbandsprinzip organisierter und nicht dem DGB angehörender Gewerkschaften zu vereinbaren ist, ist eine Frage, die sich erst dann stellt, wenn man diese "geordneten Bahnen" kennt.

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06.06.2014

Auch für die taz gilt das AGG

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Süddeutsche Zeitung  berichtet am 6.6.2014, dass das Arbeitsgericht Berlin (Az. 42 Ca 1530/14) am 5.6.2014 der Klage eines Mannes gegen die "taz. die Tageszeitung" auf drei Monatsgehälter Entschädigung stattgegeben hat, der sich auf eine ausschließlich an Frauen mit Migrationsgeschichte gerichtete Stellenanzeige ("Volontärin gesucht") beworben hatte. Die taz hatte das für notwendig erachtet, weil sie den Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöhen wollte.

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02.06.2014

Fehlerquelle nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Fehler bei der Gestaltung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote garantieren dauerhaft die Versorgung themensuchender Blogger. Das BAG hat sich in einem Urteil vom 15.1.2014 (Az. 10 AZR 243/13) wieder mit einem geradezu klassischen Fehler zu beschäftigen gehabt.

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26.05.2014

Betriebsrat und Hitze am Arbeitsplatz

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Schleswig-Holstein hat in einem Beschluss vom 1.10.2013 (1 TaBV 33/13) dem Antrag eines Betriebsrats auf Einsetzung einer Einigungsstelle zur Beratung über Maßnahmen zur Wärmeentlastung im Betrieb stattgegeben. Die seit dem 23.6.2010 geltende Technische Regel für Arbeitsstätten „Raumtemperatur ASR A 3.5“ lasse dem Arbeitgeber Gestaltungsspielraum zur Reaktion auf das Überstreiten der Schwellenwerte 26 Grad Celsius, 30 Grad Celsius und 35 Grad Celsius. Bei Überschreiten der Lufttemperatur im Raum von mehr als 30 Grad Celsius müssen wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Beanspruchung der Beschäftigten ergriffen werden (dazu mein Blog vom 22.7.2013 „Kein Hitzefrei im Arbeitsrecht“).

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19.05.2014

Erst die Arbeit, dann der Fußball – Arbeitsrechtliche „gelbe“ und „rote“ Karten während der Fußball-WM

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

In wenigen Wochen beginnt die Fußball-Weltmeisterschaft. Entgegen den Wünschen mancher interessierter Arbeitnehmer bestehen während dieser Zeit die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen weiter. Verstößt ein Arbeitnehmer gegen sie, drohen ihm arbeitsrechtliche Sanktionen.

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12.05.2014

Ablösesummen in der Privatwirtschaft? Fußballprofis sind auch „nur“ Arbeitnehmer

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

In den verschiedenen Fußballligen Europas sorgen immer wieder Spielerwechsel für Medieninteresse, bei denen der neue Verein des Spielers, d.h. dessen neuer Arbeitgeber, dem bisherigen Verein, d.h. dem bisherigen Arbeitgeber, eine hohe Ablösesumme zahlt, um den Spieler verpflichten zu können. Erwähnt wird oft in diesem Zusammenhang die Ablösesumme von angeblich über 90 Millionen Euro, die Real Madrid für den Spieler Ronaldo an Manchester United gezahlt haben soll. Die kommende Fußballweltmeisterschaft wird außerdem dazu beitragen, den „Marktwert“ vieler Spieler zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum es überhaupt zur Zahlung von Ablösesummen kommt und ob diese auch in der Privatwirtschaft im „normalen“ Arbeitsverhältnis denkbar sind.

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07.05.2014

Urlaubsanspruch im Schlaf

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Nach § 1 BUrlG hat der Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das BAG hat am 6.5.2014 (9 AZR 678/12) entschieden, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch von 24 Werktagen auch während eines unbezahlten Sonderurlaubs entsteht, also in Zeiten, in denen die gegenseitigen Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis suspendiert sind.

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29.04.2014

Grundrechte im Arbeitsverhältnis

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Grundrechte spielen im Arbeitsverhältnis oft und in ganz unterschiedlichen Konstellationen eine Rolle. Drei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts verdeutlichen dies sehr anschaulich.

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17.04.2014

Arbeitsgerichte sind bei Auskunftsanspruch über personenbezogene Daten zuständig

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Arbeitnehmer haben oft keine Kenntnis über die in Bezug auf sie gespeicherten Daten. § 34 BDSG gibt ihnen einen Anspruch auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten. Solche Daten sind die, die nach § 32 BDSG für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.

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11.04.2014

Schmerzensgeld bei Krankenkontrolle per Video und Detektiv

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Rechtsfolgen der Verletzung des Arbeitnehmerpersönlichkeitsrechts und insbesondere Schmerzensgeldzahlungen an Arbeitnehmer rücken immer mehr in den Mittelpunkt der Diskussion. Das LAG Hamm hat in einem Urteil vom 11.07.2013 (Az. 11 Sa 312/13) einer heimlich durch einen Detektiv überwachten Mitarbeiterin 1.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

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03.04.2014

Streik ohne Ende?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach den Streiks im öffentlichen Dienst bleiben nun die Flugzeuge der Lufthansa am Boden. Das ist lästig und trifft viele Unbeteiligte. Aber sind die aktuellen Arbeitsniederlegungen deswegen auch unverhältnismäßig?

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02.04.2014

Vom Arbeitgeber bezahlte Bußgelder sind nun steuerlich Arbeitslohn

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Was Arbeitslohn (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) ist, regelt § 19 EStG. Der BFH hatte 2004 (BFH v. 07.07.2004 – VI R 29/00) entschieden, dass die Bezahlung einer gegen den Arbeitnehmer verhängten Geldbuße oder Geldstrafe durch den Arbeitgeber dann jedenfalls kein Arbeitslohn ist, wenn die Übernahme im „überwiegend eigenbetrieblichen Interesse“ des Arbeitgebers geschehen ist. Diese ständige Rechtsprechung hat der BFH nun aufgegeben.

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25.03.2014

Russischer Bürohund mit ausgeprägtem Territorialverhalten - Tierliebe versus Fürsorgeplicht des Arbeitgebers

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Hund Kaya darf nicht mehr ins Büro, das hat das LAG Düsseldorf gestern am 24.3.2014 (Az. 9 Sa 1207/13) auf die Berufung der Klägerin, die ihren dreibeinigen Hund nicht mehr in das Büro mitnehmen durfte, entschieden und das erstinstanzliche Urteil des ArbG Düsseldorf vom 4.9.2013 (Az. 8 Ca 7883/12) bestätigt.

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21.03.2014

Bürointrigen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Wie Sie vielleicht aus früheren Beiträgen in Erinnerung haben, verweise ich ganz gerne auf Artikel des "Handelsbattes" zum Arbeitsrecht. Unter dem Titel "Der kalte Krieg im Büro" hat die Redaktion Beispiele und Bewertung zu Intrigen, Mobbing, Stress, Ängste, Versetzung und Druck jeder Art am Arbeitsplatz zusammengestellt. Nun bin ich auf die Artikel zum echten Krieg im Büro gespannt. Nach meiner Einschätzung sind einige der gezeigten Beispiele schon echter Krieg. Trotzdem viel Spaß bei der Lektüre.

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19.03.2014

Aktuelles zur betrieblichen Mitbestimmung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Heute möchte ich Ihnen einige in den letzten Wochen und Monaten veröffentlichte Beschlüsse des BAG und zweier Landesarbeitsgerichte zu aktuellen Fragen rund um Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats vorstellen.

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12.03.2014

Unterstützungsrecht und Zugang der Gewerkschaften bei Betriebsratswahlen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die bevorstehenden Betriebsratswahlen werfen ihre Schatten voraus. Zwei Entscheidungen arbeiten klar und in Übereinstimmung  mit der h.M. heraus, dass eine Gewerkschaft einen Betrieb zum Zweck der Unterstützung und Beratung des für eine Betriebsratswahl gebildeten Wahlvorstandes betreten darf. Sowohl das Arbeitsgericht Verden (Beschluss vom 07.10.2013 – 1 BVGa 1/13, ArbRB 2014, 44 [Grimm]) als auch das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 11.11.2013 – 5 TaBVGa 2/13) haben entschieden, dass die Gewerkschaft diesen Anspruch auch im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen den Arbeitgeber durchsetzen kann.

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27.02.2014

Geschäftsführer haften (fast) immer

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

§ 43 Abs. 2 GmbHG statuiert eine gesamtschuldnerische Haftung der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft für Pflichtverletzungen. Gegenüber Steuergläubigern folgt die Haftung aus den §§ 69, 34 AO und gegenüber dem Sozialversicherungsträger für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266a Abs. 1 StGB.

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21.02.2014

Ein "barbarisches" Urteil?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Vor 5 Jahren empörte sich der damalige Bundestagsvizepräsident Thierse über das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg im Fall "Emmely", was wiederum den Berliner Anwaltverein veranlasste, empört den Rücktritt Thierses zu verlangen. Am 7.1.2014 hat das ArbG Kiel (2 Ca 1793 a/13) den Fall einer Reinigungskraft und Vorarbeiterin entschieden, deren Überstunden nicht über sie, sondern über andere Personen (Mutter und Tochter) als geringfügige Beschäftigungen abgerechnet worden waren. Die Leitsätze der Entscheidung lauten:

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19.02.2014

Probezeit für Geschäftsführer - (Bei richtiger Gestaltung) Kein ruhendes Arbeitsverhältnis

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Eine interessante Einzelfallentscheidung hat das LAG Rostock in einem Urteil vom 27.11.2013 (Az. 3 Sa 116/13) getroffen: Wird eine der Geschäftsführertätigkeit vorangehende Einarbeitung (praktisch also eine Probezeit)  im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Status „leitender Angestellter“ absolviert, so bleibt dieses Rechtsverhältnis nicht ruhend neben dem Geschäftsführer-Dienstvertrag bestehen. Es endet vielmehr mit der Bestellung zum Geschäftsführer, wenn nicht ausnahmsweise etwas anderes aus dem Sachverhalt folgt und insbesondere kein abweichender Parteiwille erkennbar ist.

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08.02.2014

Morgenstund´ hat Gold im Mund!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das LAG Köln hat dem Vorsitzenden des Betriebsrats eines Möbelhauses Nachtzuschläge für die Zeit von 4:00 Uhr bis 6:00 Uhr zugesprochen, obwohl er in dieser Zeit weder gearbeitet noch Betriebsratstätigkeit erbracht hat (Urt. v. 13.12.2013 - 12 Sa 682/13). Der Kläger war in der Abteilung Logistik eingesetzt. Seine Arbeitszeit begann regelmäßig, wie die sämtlicher anderer Vollzeitkräfte in der Abteilung Logistik, um 4:00 Uhr und endete um 12:30 Uhr. Nachdem der Kläger zum Vorsitzenden des Betriebsrats gewählt worden war, vereinbarten die Betriebspartner, dass er für Betriebsratsarbeit täglich 3,5 Stunden von der Arbeit befreit wird. Gleichzeitig wurde im Einvernehmen mit dem Kläger dessen Arbeitsbeginn auf 6:00 Uhr verschoben, um die Möglichkeit, dass die anderen Beschäftigten mit dem Kläger während dessen Arbeitszeit Kontakt aufnehmen, zu verbessern. Die Arbeitszeit eines Großteils der Belegschaft beginnt erst um 10:00 Uhr.

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28.01.2014

Arbeitgeber ist richtiger Beklagter bei Diskriminierungsklagen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Mitunter bereitet es auch mit Altersdiskriminierungsentschädigungsklagen vertrauten Prozessbevollmächtigten Schwierigkeiten, den richtigen Beklagten zu finden. Ein vom BAG am 23.01.2014 entschiedener Fall (Az. 8 AZR 118/13, Vorinstanz LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.11.2012 – 4 Sa 246/12) verdeutlicht das.

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24.01.2014

Ordnungsrufe - Rufe nach Ordnung

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Auf dem 1. Deutschen Arbeitsrechtstag in Berlin haben Vertreter der Industrie erneut einen Ordnungsrahmen für die konzernintere Verarbeitung von Beschäftigungsdaten (missverständlich auch als "Konzernprivileg" bezeichnet) verlangt. Man muss wohl kein Prophet sein, um zu ahnen, dass es dazu so bald nicht kommen wird und die Praxis - auch in Matrixstrukturen - mit dem geltenden Recht wird leben müssen. Jedenfalls wird der vor 2 Jahren vorgelegte Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung Presseberichten zur Folge vor der Wahl zum Europaparlament nicht mehr verabschiedet. Dies ist ein"Ergebnis" des Treffens der Innen- und Justizminister der EU in Athen am 23.1.2014. Abzuwarten bleibt, ob die Bundesregierung diesen "Aufschub" als verpflichtenden Aufruf ansieht, den Beschäftigtendatenschutz national zu regeln (siehe zum Inhalt des Koalitionsvertrages Grimm, ArbRB blog vom 28.11.2013). Bei der Ansprache der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium am gestrigen Abend in Berlin blieb der Beschäftigtendatenschutz jedenfalls ausgeklammert und stand der gesetzliche Mindestlohn im Vordergrund.

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18.01.2014

EuGH zum Verhältnis des nationalen Rechts zum Unionsrecht

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der Cour de Cassation (Frankreich) wollte vom EuGH erfahren, ob das in Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta) anerkannte sowie durch die Richtlinie 2002/14 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft (Richtlinie) konkretisierte Grundrecht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in einem Rechtsstreit zwischen Privaten geltend gemacht werden kann, um die Rechtmäßigkeit einer nationalen Maßnahme zur Umsetzung dieser Richtlinie überprüfen zu lassen.

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11.01.2014

Entschädigungsanspruch einer konfessionslosen Bewerberin

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung soll einer Bewerberin eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zahlen, weil es sie wegen ihrer fehlenden konfessionellen Bindung bei der Besetzung einer Stelle nicht berücksichtigt hat (ArbG Berlin vom 18.12.2013 – 54 Ca 6322/13, zum Sachverhalt siehe links unter News).

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02.01.2014

Deckelung des Branchenzuschlags und Darlegungslast

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ein Leiharbeitnehmer genügt als Kläger im Prozess mit dem Verleiher um das nach § 10 Abs. 4 S. 1 AÜG geschuldete Entgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers des Entleihers seiner Darlegungslast zunächst dadurch, dass er sich auf eine ihm nach § 13 AÜG erteilte Auskunft des Entleihers beruft, die er in den Prozess einführt. Denn die - ordnungsgemäße - Auskunft des Entleihers über das einem vergleichbaren Stammarbeitnehmer gewährte Arbeitsentgelt ist das gesetzlich vorgesehene Mittel, das dem Leiharbeitnehmer ermöglichen soll, die Einhaltung des Gleichbehandlungsgebots zu überprüfen und die Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 S. 1 AÜG zu berechnen. Es obliegt sodann im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast dem Verleiher, die maßgeblichen Umstände der Auskunft in erheblicher Art und im Einzelnen zu bestreiten. Trägt der Verleiher nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gilt der Inhalt der vom Leiharbeitnehmer vorgetragenen Auskunft prozessual als zugestanden. Gelingt es dem Verleiher, die Auskunft des Entleihers zu erschüttern, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Leiharbeitnehmer die anspruchsbegründenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat (BAG v. 23.3.2011 - 5 AZR 7/10, ArbRB 2011, 100 [Koehler], ArbRB online).

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26.12.2013

Höhere Eingruppierung für Beschäftigte von Ordnungsämtern im Außendienst

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das LAG Berlin-Brandenburg hat kurz vor Heiligabend sicher keine "Geschenke verteilt", jedoch dürften sich die Klägerinnen in den bezirklichen Ordnungsämtern des Landes Berlin über die gerichtliche Feststellung, dass sie in die Entgeltgruppe 9 TV-L eingruppiert sind, vergleichbar gefreut haben, da sie bislang Vergütung lediglich nach der Entgeltgruppe 6 erhielten (LAG Berlin-Brandenburg vom 20.12.2013 - 12 Sa 1340/13, juris).

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22.12.2013

Friedensarbeit keine Arbeit - oder wilful blindness?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der Betriebsrat hat nach Ansicht des LAG Nürnberg (27.8.2013 - 5 TaBV 22/12, ArbRB 2013, 369 [Marquardt/Brücklmeier]) kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG, wenn ein Arbeitgeber die Teilnahme von Arbeitnehmern an einem Abschlussgespräch, das im Anschluss an ein Mediationsverfahren stattfinden soll, anordnet. Mit dieser Begründung hob das LAG die Entscheidung des Arbeitsgerichts auf, das dem Arbeitgeber auf Antrag des Betriebsrats untersagt hatte, die betroffenen Arbeitnehmer zu einem solchen Abschlussgespräch einzuladen, ohne auf die Frewilligkeit ihrer Teilnahme hinzuweisen. Das ArbG sah darin einen groben Verstoß des Arbeitgebers i.S.v. § 23 Abs. 3 BetrVG. Das LAG sah in der angeordneten Teilnahme keine Arbeit, folglich ginge es nicht um Arbeitszeit i.S.v. § 87 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 BetrVG.

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17.12.2013

Der Preis ist kalt für die Ausgleichsquittung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Bekannterweise stehen Ausgleichsquittungen („alle Ansprüche zwischen den Parteien gleich aus welchem Rechtsgrund sind mit der Erfüllung dieses Vergleichs/dieser Vereinbarung erledigt“) schon seit langem auf dem Prüfstand der Inhaltskontrolle und erst recht der AGB-Kontrolle. Dies wird nun auch ganz h.M. der Rechtsprechung, wie ein aktuelles und zutreffendes Urteil des LAG Schleswig-Holstein v. 24.09.2013 – Az. 1 Sa 61/13 - zur beiderseitigen Ausgleichsquittung zeigt.

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13.12.2013

Drum prüfe, wer sich heut´ erkläret ...

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Es war kein Freitag, der 13., sondern Ende Juni 2012, als ein Arbeitgeber, der im Februar 2012 mit ver.di einen Haustarifvertrag als Sanierungstarifvertrag abgeschlossen hatte, seine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband mit Wirkung zum 31.12.2012 ordentlich kündigte. Der Haustarifvertrag galt für die Zeit vom 1.1. bis 31.12.2013, eine Nachwirkung war ausgeschlossen. Ein Arbeitnehmer, der seit 1977 bei dem Arbeitgeber beschäftigt und Mitglied von ver.di war, machte im Oktober 2012 Leistungen  aus dem Verbandstarifvertrag für die Zeit von Juli bis Dezember 2012 geltend. Anfang Dezember 2012 erklärte der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitgeberverband, dass er die "Ankündigung einer Kündigung in vollem Umfang" zurückziehe. Der Arbeitgeberverband erklärte daraufhin, dass der Arbeitgeber auch über den 31.12.2012 hinaus Mitglied des Arbeitgeberverbandes sei. Der Haustarifvertrag sah vor, dass er ohne Frist und ohne Nachwirkung endet "mit der Erklärung des Austritts von CT aus dem Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. bzw. aus der Tarifbindung".

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03.12.2013

AÜG-Reform mal andersherum

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Weithin unbemerkt haben die SPD-geführten Bundesländer (Rheinland-Pfalz, NRW, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Brandenburg) im Bundesrat einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Herausnahme der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften aus dem Anwendungsbereich des AÜG zum Gegenstand hat. Nachzulesen ist dies in der BR-Drucksache 745/13 v. 30.10.2013.

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03.12.2013

Doktortitel, Anwälte und Steuerabteilungsleiter

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Heute fand ich in der Süddeutschen diese Glosse, die uns Rechtsanwälten verdeutlicht, wie bedeutsam Fortbildung ist: http://www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-ehrentitel-doktor-mit-sternchen-1.1833922.

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28.11.2013

Großer Koalitionsvertrag - Was steht zwischen den Zeilen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Parteien der großen Koalition haben sich nach langem Ringen auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Zentrale Anliegen im Arbeitsrecht sind danach die bundesweite Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro bis spätestens 2017, die Erschwerung von Scheinwerkverträgen und die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten für Leiharbeitnehmer. Interessant ist aber nicht nur der Wortlaut des Koalitionsvertrags, sondern auch das, was nicht (ausdrücklich) geregelt ist.

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27.11.2013

Arbeitskampf, Krankheit und Urlaub - Ich bin dann mal weg!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

In einem Unternehmen kam es 2012 und 2013 zu mehreren Streikmaßnahmen der Gewerkschaft, an denen sich u.a. die Klägerin beteiligte. Inwieweit ihr Vergütung zusteht, ist streitig. Ab dem 01.11.2012 nahm die Klägerin an einem unbefristeten Streik teil, der am 23.01.2013 beendet war. Ab dem 24.01.2013 wurde der Arbeitskampf in Form eines Wellenstreiks geführt. Die Gewerkschaft rief jeweils an einzelnen Tagen kurzfristig zur Arbeitsniederlegung auf.

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25.11.2013

Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

Portrait von Gerhard Schäder
Gerhard Schäder

Liegen zum Zeitpunkt des Zuganges der außerordentlichen Kündigung objektiv weitere Kündigungsgründe vor, die dem Arbeitgeber erst nach dem Zugang der Kündigung bekannt werden, muss der Arbeitgeber bei den nachgeschobenen Gründen die Zweiwochenfrist nicht wahren und im Falle des Verdachtes auch keine weitere Anhörung durchführen. Das gat das BAG am 23.5.2013 (Az.: 2 AZR 102/12) entschieden.

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21.11.2013

Anzeigepflicht bei Kündigung eines schwerbehinderten Menschen in der Probezeit

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Sonderkündigungsschutz der §§ 85 ff. SGB IX gilt nach § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung noch nicht länger als sechs Monate bestanden hat. Oft wird in der Praxis die Anzeigepflicht des Arbeitgebers nach § 90 Abs. 3 SGB IX übersehen.

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18.11.2013

Ist "stets zur vollen Zufriedenheit" der Durchschnitt?

Portrait von Gerhard Schäder
Gerhard Schäder

Streitigkeiten über die Bewertung in Zeugnissen werden häufig nach der Darlegungs- und Beweislast entschieden. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist grundsätzlich ein Zeugnis mit einer durchschnittlichen Leistung zu erteilen (Bewertung: "zur vollen Zufriedenheit").  Begehrt der Arbeitnehmer eine gute oder sehr gute Bewertung, muss er dies darlegen und beweisen, erstellt der Arbeitgeber eine ausreichende oder noch schlechtere Bewertung aus, muss er dies ebenfalls darlegen und beweisen. Der zwischenzeitlich ausgeschiedene Vorsitzende des 9. Senates des BAG, Herr Düwell, hat auf zwei empirische Untersuchungen hingewiesen, aus denen sich ergibt, dass die Mehrzahl der Zeugnisse mit gut oder sehr gut bewertet werden (NZA 2011, 958), und angekündigt, dass sich die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes dazu möglicherweise ändern wird. Die Instanzrechtsprechung hat durch ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 21.03.2013 - 18 Sa 2133/12) reagiert und entsprechend festgestellt, dass ein durchschnittliches Zeugnis der Bewertung gut, also "stets zur vollen Zufriedenheit" entspricht.

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11.11.2013

Kein "Freikauf" vom Mindestlohn durch "funktionsverschiedene" Leistungen - EuGH bestätigt BAG!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Was zählt zum Mindestlohn im Sinne von § 5 Nr. 1 AEntG bei einem Tarifvertrag nach § 3 AEntG? Genauer: Was gebietet der in Art. 3 Abs. 1 Buchstabe c) der Richtlinie 96/71/EG (EntsendeRL) verwendete Begriff der Mindestlohnsätze?

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10.11.2013

Insolvenzanfechtung und Ausschlussfrist

Portrait von Wienhold Schulte
Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

Der 6. Senat des BAG (Urt. 24. Oktober 2013 - 6 AZR 466/12, Pressemitteilung Nr. 66/13) hatte - soweit ersichtlich - erstmals über die Frage zu entscheiden, ob der Anspruch auf Rückzahlung einer durch Zwangsvollstreckung anfechtbar erworbenen Zahlung einer tariflichen Verfallfrist unterliegt.

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07.11.2013

Wer darf was im Arbeitsrecht?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Auf jedem Schiff, das dampft und segelt, gibt es einen, der die Sache regelt. Soweit zur Schifffahrt. Zwei aktuelle Entscheidungen befassen sich mit der Frage, wer im Arbeitsrecht etwas regeln darf.

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05.11.2013

Streit um die Streitwerte

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Streitwertrechtsprechung ist wegen der Besonderheiten der Praxis in nahezu jedem LAG-Bezirk unübersichtlich und für den Praktiker schwer handhabbar. Die Konferenz der Präsidenten der LAG’e hatte im Mai 2012 eine Kommission eingerichtet, die ein Jahr später einen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (zum Urteils- und Beschlussverfahren) vorgestellt hat. Schon unter den Präsidenten der LAG’e hatte es Uneinigkeiten über die Streitwertfestsetzung gegeben. Es hatten sich  lediglich 9 von 18 Landesarbeitsgerichten beteiligt. Der Streitwertkatalog stellt also einen Kompromiss zwischen den Auffassungen der sich beteiligenden LAG-Bezirke dar.

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30.10.2013

Unglaublich: BAG glaubt an Gestaltungswillen des Gesetzgebers

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Gründe des Beschlusses des BAG vom 10.07.2013 – 7 ABR 91/11 –, mit dem das BAG entschieden hat, das § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG die nicht mehr „vorübergehende“ Arbeitnehmerüberlassung verbietet, liegen vor.

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26.10.2013

Missbrauchskontrolle bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeit?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Die vorübergehende Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit ist unter der Geltung der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst grundsätzlich zulässig. Sie ist an den Regeln zu messen, die der Arbeitgeber bei der Ausübung seines arbeitsvertraglichen Leistungsbestimmungsrechts (Direktionsrechts) entsprechend §§ 106 GewO, 315 BGB einzuhalten hat. Sie hat also billigem Ermessen zu entsprechen. Dabei ist eine „doppelte“ Billigkeitsprüfung geboten (BAG v. 18.4.2012 - 10 AZR 134/11, ArbRB online)

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14.10.2013

Was heißt "betriebsvereinbarungsoffen" - Renaissance der ablösenden Betriebsvereinbarung?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Bekanntlich hat das BAG im März entschieden, dass die Betriebspartner in Betriebsvereinbarungen bestimmte Altersgrenzen vereinbaren und die Arbeitvertragsparteien den Arbeitsvertrag betriebsvereinbarungsoffen gestalten können. Letzteres sei regelmäßig anzunehmen, wenn der Vertragsgegenstand in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sei und einen kollektiven Bezug habe (BAG vom 5.3.2013 - 1 AZR 417/12, ArbRB 2013, 271 [Grimm]). Bei betriebsvereinbarungsoffenem Arbeitsvertrag entsteht typischerweise keine Kollision, das Günstigkeitsprinzip gilt nur bei einer Kollision von Regelungen in einer Betriebsvereinbarung mit denen des Arbeitsvertrages.

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05.10.2013

Recht und "gefühltes" Recht bei "Scheinselbständigkeit"

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Die 10. Kammer des Sozialgerichts Landshut hatte an 2 Tagen im Juli (3. und 12.7. 2013) über das Vorliegen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse zu entscheiden (S 10 R 5033/12 und S 10 R 5063/12). Die äußeren Sachverhalte könnten kaum unterschiedlicher sein. In einem Fall ging es um zwei Mosaikleger, in dem anderen um die Lebenspartnerin des Firmeninhabers mit der Aufgabe der Büroorganisation. Letztere verfügte über eine eigene Internetpräsenz und hatte Flyer drucken lassen, um für andere Aufträge werben zu können. Sie hatte einen Büroschlüssel, arbeitete jedoch regelmäßig auch von zu Hause und wusste auch ohne Anweisung, was zu tun war. Allen gemein war, dass sie über keine nennenswerten Betriebsmittel verfügten (ihre Arbeitskraft und ihr Know-how waren das wesentliche Kapital), zuvor jeweils in einem Arbeitsverhältnis zum Unternehmen gestanden hatten, um sich dann selbständig zu machen (nur um diese Zeit "danach" ging es) und alle hatten hierfür einen Gründungszuschuss nach § 57 SGB III a.F. (jetzt: § 93 SGB III) erhalten.

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02.10.2013

Wahrheit in der Stellenausschreibung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Stellenausschreibungen müssen wahr sein. Den Arbeitgeber trifft seit jeher eine Vertrauenshaftung für die Wahrheit und Einhaltung der in der Stellenanzeige veröffentlichten Angaben. Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Berlin v. 29.5.2013 – Az. 55 Ca 18019/12 verdeutlicht diese Grundsätze. Es verdient mindestens einen Blog.

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01.10.2013

BAG schiebt Missbrauch bei sachgrundlosen Befristungen einen Riegel vor

Portrait von Joachim Trebeck
Joachim Trebeck

Das BAG hat mit Urteil vom 15.5.2013 (Az.:  7 AZR 525/11) entschieden, dass die Ausnutzung nach TzBfG zulässiger Möglichkeiten der Vermeidung einer Anschlussbeschäftigung eine rechtsmissbräuchliche Vertragsgestaltung darstellt, wenn sie ausschließlich dazu genutzt wird, die ansonsten eintretende Rechtsfolge zu verhindern. Im Fall eines solchen Rechtsmissbrauchs könne sich die Personalservicegesellschaft nicht auf die Rechtmäßigkeit der Befristung berufen, so dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zur Personalservicegesellschaft entstehe.

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27.09.2013

Streitfeld: Kirchenrecht vs. Kündigungsschutz

Portrait von Wienhold Schulte
Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

Die Debatte über das Recht der Religionsgemeinschaften als öffentlich-rechtliche Körperschaften, ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze selbst zu regeln, Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV, ist noch nicht zu Ende. Der EGMR hatte mit seinen Entscheidungen v. 3.2.2011 ("Siebenhaar" - 18136/02, NZA 2012,199), v. 23.9.2010 ("Obst" - 425/03, NZA 2011,277 u." Schüth" - 1620/03, NZA 2011,279) den "Takt" vorgegeben. Verstöße gegen zentrale Ge- oder Verbote ihrer Glaubens- und Sittenlehre, gleich ob der evangelischen ("Siebenhaar"), der katholischen ("Schüth") oder der Mormonenkirche ("Obst"), können danach auch künftig kündigungsrelevant sein. Die deutschen Gerichte sind aber verpflichtet, das Interesse der Kirchen auf Schutz ihrer Glaubwürdigkeit und die Interessen der bei ihnen Beschäftigten zu einem "fairen Ausgleich" zu bringen (2. LS EGMR v. 23.9.2010 "Obst", aaO.)

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18.09.2013

Chaot oder Erbsenzähler - Chef-Klassen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Kölner Stadt-Anzeiger (KStA) berichtet nicht nur über herausragende Auswärtssiege des 1. FC Köln 01/07 e.V, sondern hält eine Anleitung zur Kategorisierung von Führungskräften ("Chef" genannt) bereit, die auch insofern interessant ist, als sich jeder - ich denke dies gilt auch für uns Anwälte als Vorgesetzte - anhand der Kategorieren im Hinblick auf seine Wirkung gegenüber Mitarbeitern selbst klassifizieren kann.

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17.09.2013

Facebook und Mitbestimmung des Betriebsrats

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Konzernbetriebsrat und Arbeitgeber stritten in einem einstweiligen Verfügungsverfahren beim Arbeitsgericht Düsseldorf (Beschluss v. 21.06.2013 – 14 BVGa 16/13) über einen Antrag des Konzernbetriebsrats, zwei vom Arbeitgeber eingerichtete Facebook-Seiten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens abzumelden, hilfsweise es zu unterlassen, den Nutzern Unternehmensseiten zur Übermittlung von Informationen (Posting) zur Verfügung zu stellen, jedenfalls solange die Einigungsstelle dies nicht anders entschieden hat. Das Unternehmen hatte bei Facebook  verschiedene Seiten eingerichtet, auf denen Mitarbeiter und außenstehende Dritte (z.B. Kunden) Postings abgeben konnten, welche auf der virtuellen Pinnwand von Facebook allen Nutzern innerhalb und außerhalb des Betriebes zugänglich waren. Sie konnten dann Kommentare auch zu den Mitarbeitern des Arbeitgebers, die anhand der während der Arbeit zu tragenden Namensschildern identifizierbar waren, tätigen.

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09.09.2013

Blaumacher-Fotos per Handy verletzen nicht das Arbeitnehmerpersönlichkeitsrecht

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Rheinland-Pfalz hat sich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit den Segnungen von Smartphones befasst. Ein Arbeitnehmer verlangte von seinem Arbeitgeber (Beklagter zu 1.), ihn nicht ohne seine Einwilligung zu filmen oder fotografieren und/oder ihm nicht heimlich nachzustellen oder ihn heimlich zu kontrollieren (Urteil v. 11.07.2013- 10 SaGa 3/13). Während einer Krankschreibung durch einen Neurologen traf sein Vorgesetzter – der Beklagte zu 2. – diesen an einer Autowaschanlage an, wo er gemeinsam mit seinem Vater einen PKW reinigte. Davon und von der guten körperlichen Verfassung des Klägers fertigte der Vorgesetzte Fotos mit seinem Handy (- die Segnungen des Smartphones -). Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und seinem Vater einerseits und dem Vorgesetzten andererseits (was auch dafür spricht, dass die Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht war). Daraufhin kündigte der Arbeitgeber dem Kläger eine Woche später fristlos. Der Kläger hat unabhängig vom Kündigungsrechtsstreit neben der Unterlassung der fotografischen Überwachung verlangt, sämtliche Aufnahmen der Reinigungsaktion an ihn herauszugeben.

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03.09.2013

Altersdiskriminierung und Satire

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Beim Arbeitsgericht Bonn (3 Ca 685/13, Gütetermin am 5.9.2013) verklagt ein 66 Jahre alter und seit über 30 Jahren für eine ARD-Rundfunkanstalt als freier Mitarbeiter tätiger Journalist, der „u.a. mit satirischen Kommentaren bekannt geworden“ ist,  diese auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG i.H.v. mindestens 25.000,00 € wegen Altersdiskriminierung. Ihm war Ende 2012 mitgeteilt worden, dass die bisherige Zusammenarbeit wegen des Erreichens der gesetzlichen Grenze für die Regelaltersrente (§ 35 SGB VI in der Fassung) des RV Altersgrenzenanpassungsgesetzes (§§ 235 ff SGB VI) nicht mehr fortgesetzt werde.

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30.08.2013

Offenkundige Schwerbehinderung - offenkundig?

Portrait von Martin Reufels
Martin Reufels

Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen Sonderkündigungsschutz. Problematisch wird die Anwendung dieses Schutzes, wenn der Arbeitgeber nichts von der Schwerbehinderung weiß. Mangels Kenntnis greift der Schutz nur, sofern sich der Schwerbehinderte innerhalb drei Wochen nach Zugang der Kündigung auf ihn beruft (d.h. dem Arbeitgeber mitteilt und Klage erhebt). Doch wann ist von Unkenntnis oder Kenntnis auszugehen – kann dem Arbeitgeber auch ein "Kennenmüssen" unterstellt werden und falls ja, wann soll dieses vorliegen?

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27.08.2013

Negative Feststellungsklage gegen AGG-Hopper und wenn ja wo?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Wie schon früher berichtet, mehren sich die Fälle, in denen Rechtsanwälte mit mehr oder weniger arbeitsrechtlichem Hintergrundwissen in eigener Sache Kanzleien auf Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 Abs. 1 und 2 AGG wegen vermeintlicher Altersdiskriminierung verklagen. So hatte der Münchener Rechtsanwalt Nils Kratzer die Kanzleien Osborne Clarke und Flick Glocke sowie nach Angaben von juve auch Beiten Burkhardt und CMS Hasche Sigle auf Entschädigung und Schadensersatz verklagt, weil diese in der Regel „Berufsanfänger“ oder „young professionals“ gesucht hatten und den Kollegen Herrn Kratzer als Bewerber mit Ende 30 und jahrelanger Berufserfahrung abgelehnt hatten.

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26.08.2013

Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Deutsche Rentenversicherung Bund geht seit einiger Zeit heftig gegen die Befreiung der bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern angestellten Rechtsanwälte (Syndikus- bzw. Unternehmensanwälte) von der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. SGB VI vor. Zwischenzeitlich liegen viele Entscheidungen der Sozial- und Landessozialgerichte und auch erste Urteile des BSG vor (zu dem Urteil vom 31.10.2012 - Az. B 12 R 5/10 R - siehe auch die FAZ vom 28.8.2013. Das Urteil betrifft - wie eine weitere Entscheidung des BSG vom selben Tag - die Tätigkeit von Ärzten in der Pharmaindustrie, teilweise als Pharmareferent) . Einen hervorragenden Überblick über den Meinungstand, die Diskussion und die Argumentationsansätze hat Herr Kollege Rechtsanwalt Denis Korneev, Prinzregentenstr. 127, 81677 München verfasst. Sie finden die Informationen unter http://syndikus-und-rentenversicherung.de/.

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21.08.2013

Keine unmittelbare Kommunikation des Europäischen Betriebsrats mit den Arbeitnehmern?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das ArbG Lörrach hat am 26.6.2013 (5 BV 7/12) über die Frage, ob dem Europäischen Betriebsrat (EBR) eine eigene Seite im gemeinschaftsweiten Intranet zur unmittelbaren Kommunikation mit den Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen ist, entschieden - und sie im konkreten Fall verneint.

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21.08.2013

Auch der allzu späte Vergleich bleibt wirksam

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Eine prozessual interessante Situation hat das LAG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 10.05.2013 – Az. 6 Sa 19/13 behandelt. Die Parteien hatten vor dem LAG um die Entfernungen von Abmahnungen und die Weiterbeschäftigung gestritten. Das LAG hatte nach dem Verhandlungstermin bis zum 20.04.2012 Gelegenheit gegeben, den gerichtlichen Vergleichsvorschlag aus dem Verhandlungstermin anzunehmen. Verkündungstermin war auf den 04.05.2012 anberaumt. Der Kläger hatte den Vergleich fristgerecht angenommen. Die beklagte Arbeitgeberin hatte sich bis zum 24.04.2012 nicht gemeldet. Der Vorsitzende rief daraufhin deren Prozessbevollmächtigten an und gab bis zum 27.04.2012 Gelegenheit, mitzuteilen, ob der gerichtliche Vergleichsvorschlag doch noch angenommen würde, was dann auch geschah. Am 27.04.2012 hatte der Vorsitzende den Abschluss des Vergleichs mit dem vorgeschlagenen Inhalt festgestellt. Die Parteien hatten diesen Vergleich auch zu großen Teilen vollzogen.

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15.08.2013

Darlegungslast bei alkoholbedingter Arbeitsunfähigkeit - ArbG Köln stellt BAG in Frage

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG hat ein Arbeitnehmer, der durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer von bis zu sechs Wochen, wenn ihn kein Verschulden trifft.

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13.08.2013

„AGG-Hopper" bleiben AGG-Hopper

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Kollegen von Gleiss Lutz hatten nach Inkrafttreten des AGG ein „AGG-Archiv“ (www.agg-hopper.de) eingerichtet. Dort hatten sie Personen registriert, die Arbeitgeber gerichtlich oder außergerichtlich auf Entschädigung wegen Einstellungsdiskriminierung in Anspruch genommen hatten. Von den zuletzt 376 registrierten Personen waren 61 Personen mit drei oder mehr Anspruchsfällen registriert. Spitzenreiter war ein 43-jähriger Groß- und Außenhandelskaufmann aus Norddeutschland. Er hatte sich in 116 berichteten Fällen auf Stellen beworben, vor allem auf solche, die ausschließlich in weiblicher Form ausgeschrieben waren, aber später auch auf solche mit unzulässiger Altersbeschränkung. Zum Schluss gab er sogar dem Spiegel ein Interview (Heft 23/2009, S. 66).

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09.08.2013

Kündigung durch Personalleiter mit Gesamtprokura mit dem Zusatz "ppa"

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nicht selten ist in der Praxis dem Personalleiter Prokura erteilt worden. Kann eine Kündigung, die vom Personalleiter mit dem Zusatz "ppa" und einem Personalsachbearbeiter mit dem Zusatz "i.V." unterschrieben wird, nach § 174 BGB mangels Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zurückgewiesen werden?

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07.08.2013

Bloggen auf Facebook contra arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das Landesarbeitsgericht Mainz hat kürzlich entschieden (Urt. v. 21.02.2013, 2 Sa 386/12), dass arbeitsvertragliche Verschwiegenheitsklauseln nicht jede Äußerung des Arbeitnehmers über Betriebsinterna auf sozialen Netzwerken erfassen und eine abgegebene Unterlassenserklärung den Arbeitgeber nicht dazu berechtigt, die Beseitigung eines zuvor veröffentlichen Blogs zu verlangen.

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01.08.2013

Mitbestimmung über Lohngestaltung bei Tarifpluralität

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das ArbG Düsseldorf (Beschl. v. 22.3.2013 - 11 BV 178/12) hat zwar die umstrittene Frage, unter welchen Voraussetzungen in Fall der Tarifpluralität im Betrieb der Tarifvorrang des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG eingreift, nicht entschieden. Die Entscheidung ist gleichwohl lesenswert, nicht nur weil sie die dazu vertretenen Ansichten zusammenfasst. Vielmehr weil sie zutreffend sehr feinsinnig unterscheidet zwischen der Frage nach dem Ausschluss des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG und der Prüfung des Bestehens eines Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.

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31.07.2013

Wahlprogramme der Parteien

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Einen lesenswerten Überblick über die arbeits- und sozialpolitischen Wahlprogramme der Bundestagsparteien gibt Schneider in DB 2013, 1551 ff., gegliedert nach Parteien und den Themen Mindestlohn, Geschlechterquoten in Aufsichtsrat und Vorstand, Beschäftigtendatenschutz, Stress und psychische Belastung am Arbeitsplatz, Teilzeit und Befristung, Mitbestimmung sowie Equal Pay und Leiharbeit. FDP und Bündnis 90/Die Grünen wollen darüber hinaus § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB streichen. Die FDP will zudem § 613a BGB im Fall drohender Insolvenz auschließen. Die Linke will Beschäftigten zweimal im Lauf ihres Berufslebens den Anspruch auf ein Sabbatjahr geben.

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26.07.2013

Leiharbeitsverhältnis und Sozialauswahl

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Eine nicht seltene Situation: Der Entleiher teilt dem Verleiher mit, dass ein bestimmter, namentlich benannter Leiharbeitnehmer nicht mehr benötigt wird. Der Verleiher zieht den Arbeitnehmer zurück und stellt keinen Ersatz; der Entleiher hat auch keinen Ersatzleiharbeitnehmer verlangt. Der Verleiher, der nur einen weiteren Auftraggeber hat, kündigt dem Leiharbeitnehmer betriebsbedingt.

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22.07.2013

Kein Hitzefrei im Arbeitsrecht

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Schutzpflicht des Arbeitgebers nach § 618 Abs. 1 BGB wird für Arbeitsräume durch die ArbStättV konkretisiert. Detailliertere Vorgaben enthielten bis zum 31.12.2012 die Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR), die seitdem durch „Technische Regeln für Arbeitsstätten“ (ebenfalls ASR genannt) ersetzt worden sind. Diese werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt und vom BMAS bekannt gemacht (§ 7 Abschnitt V). Sie sind vom Arbeitgeber gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 ArbStättV zu berücksichtigen. Hält der Arbeitgeber die Regeln ein, kann davon ausgegangen werden, dass sowohl die Anforderungen der ArbStättV als auch die Pflicht nach § 618 BGB erfüllt sind (HWK-Krause, § 618 BGB, Rz. 15). Was gilt nun für sommerliche Hitze?

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17.07.2013

Ach, Griechenland!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach Angaben des IWF stieg die Arbeitslosenquote in Griechenland von 7,68 % im Jahre 2008 auf 24,24 % im Jahre 2012 und wird 2013 schätzungsweise bei 26,99 % liegen. Sicher, das liegt immer noch weit hinter den über 6 Millionen (rd. 44 %) Erwerbslosen in Deutschland gegen Ende der Weimarer Republik im Jahr 1932, ist aber dennoch viel zu hoch! Mit der 4. Brüning´schen Notverordnung "zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutz des inneren Friedens" wurden seinerzeit die Tariflöhne auf das Niveau von 1927 und die Gehälter im öffentlichen Dienst um 9 % gesenkt. 

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15.07.2013

Vergessen werden, vergessen und löschen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die EU-Kommission will in ihrer Datenschutzgrundverordnung ein Recht auf Vergessenwerden aufnehmen, damit bestimmte Informationen mit einem Personenbezug nach Ablauf einer bestimmten Frist automatisch gelöscht werden (Vorschlag für eine Datenschutz-Grundverordnung, Erwägungsgründe 53 und 54). Manche halten das für naiv, z.B. die Piratenpartei. Sie ist der Meinung, die Internetwirtschaft sei zu kreativ, um sich einengen zu lassen. Andere haben Sorgen um die Meinungs- und Pressefreiheit, weil Nachrichtenredaktionen nicht verpflichtet werden dürften, Artikel aus den Archiven zu löschen.

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12.07.2013

Auskunftsrecht bei Diskriminierung

Portrait von Martin Reufels
Martin Reufels

Für Arbeitnehmer stellt es oft eine große Herausforderung dar, Diskriminierungen vor Gericht zu beweisen. Dem wird auf europarechtlicher wie auf nationaler Ebene dadurch Rechnung getragen, dass an die Beweislast des Arbeitnehmers geringe Anforderungen gestellt werden. Problematisch wird dies jedoch, wenn der Arbeitnehmer über keinerlei Beweismittel verfügt und von dem Arbeitgeber Auskunft verlangt, um seiner eigenen Beweislast nachkommen zu können.

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11.07.2013

Einsatz von Leiharbeitnehmern - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Wenn ein Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb nicht nur vorübergehend eingesetzt werden soll, kann der Betriebsrat des Entleiherbetriebs seine nach § 14 Abs. 3 S. 1 AÜG iVm. § 99 BetrVG erforderliche Zustimmung zum Einsatz des Leiharbeitnehmers verweigern. Das hat nunmehr das BAG (Beschl. v. 10.7.2013 - 7 ABR 91/11) entschieden.

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09.07.2013

Vorsicht beim GPS Einsatz

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Privatdetektive setzen zur Überwachung von Arbeitnehmern oftmals GPS ein (dazu Grimm, ArbRB 2012, 126, 128). Dabei wird oft nicht beachtet, dass die Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger grundsätzlich strafbar ist. Das hat der BGH nun in einem Urteil vom 04.06.2013 (1. Strafsenat -  Az.: 1 StR 32/13) bestätigt.

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04.07.2013

BAG zum Wahlrecht zu Aufsichtsräten im Gemeinschaftsbetrieb

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 5 Abs. 2 S. 1 DrittelbG sind zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer wahlberechtigt die Arbeitnehmer des Unternehmens, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Führen mehrere jeweils der drittelparitätischen Mitbestimmung nach § 1 Abs. 1 DrittelbG unterliegende Unternehmen einen (oder mehrere) Gemeinschaftsbetrieb(e), haben die mit einem Trägerunternehmen arbeitsvertraglich verbundenen Arbeitnehmer des gemeinsamen Betriebs (oder der gemeinsamen Betriebe) das aktive Wahlrecht bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat bei jedem Trägerunternehmen. Sie sind iSv. § 5 Abs. 2 S. 1 DrittelbG (auch) Arbeitnehmer des oder der anderen Unternehmen, mit dem sie keinen Arbeitsvertrag geschlossen haben (BAG vom 13.3.2013 - 7 ABR 47/11).

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03.07.2013

Wer hat das Arbeitsverhältnis beendet?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Zeugnisse müssen zwischen Wahrheitspflicht und Wohlwollen formuliert werden. Das formulierte Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen. Mit der „wahren“ Angabe des Beendigungsgrundes hat sich das LAG Rheinland-Pfalz in einem Urt. v. 02.07.2012 (Az. 5 Sa 186/12) beschäftigt. Es hat der Diskussion um die richtige Angabe des Beendigungsgrundes eine weitere Facette hinzugefügt.

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01.07.2013

Sympathie für China - eine Weltanschauung?

Portrait von Martin Reufels
Martin Reufels

Fallen unter den Begriff der Weltanschauung auch politische Überzeugungen?

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27.06.2013

Equal-Pay auch für Sonderzahlungen

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Leiharbeitnehmer haben wegen § 9 Nr. 2 AÜG für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher Anspruch auf mindestens die Leistungen, auf die vergleichbare Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs Anspruch haben. Das gilt auch für Sonderzahlungen. Ist die Sonderzahlung für Arbeitnehmer des Entleihers an eine Stichtagsregelung geknüpft, so hat der Leiharbeitnehmer nur dann einen Anspruch, wenn er am Stichtag im Entleiherbetrieb eingesetzt war. Dies hat das LAG Schleswig-Holstein am 21.5.2013 (2 Sa 398/12, juris) entschieden.

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26.06.2013

Wer redet, fliegt (aus dem Betriebsrat)

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

§ 79 Abs. 1 Satz 1 BetrVG enthält die Regelung der Verschwiegenheitsverpflichtung für Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats in Bezug auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. Für den Bereich persönlicher Informationen über Arbeitnehmer und Bewerber regelt § 99 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, dass die Verpflichtung aus § 79 BetrVG entsprechend für die „persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer“ gilt, soweit diese im Verfahren nach § 99 BetrVG dem Betriebsrat bekannt geworden sind. Im Rahmen eines vom Arbeitgeber gestellten Antrages, wegen eines Verstoßes gegen das Vertraulichkeitsgebot des § 99 Abs. 1 Satz 3 BetrVG einen Betriebsratsvorsitzende wegen grober Pflichtverletzung nach § 23 Abs. 1 BetrVG aus dem Amt auszuschließen, hat sich das LAG Düsseldorf (Beschl. v. 9.1.2013 – 12 TaBV 93/12) mit der Norm  und betriebsverfassungsrechtlichen Sanktionen bei Verstößen befasst.

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24.06.2013

BAG – Eindeutige Bestimmbarkeit der Kündigungsfrist ersetzt Enddatum

Portrait von Wienhold Schulte
Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

Der 6. Senat des BAG hat mit seinem Urteil vom 20.06.2013 – 6 AZR 805/11 (Pressemitteilung Nr. 41/13, http://www.bundesarbeitsgericht.de/) die Kündigungserklärung eines Insolvenzverwalters als ausreichend bestimmt angesehen, obwohl im Kündigungsschreiben kein Enddatum genannt war.

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20.06.2013

Wer nicht schreibt, der bleibt (möglicherweise) auf Dauer gebunden!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ein Urteil des 10. Senats des BAG vom 17.4.2013 (10 AZR 251/12, www.bundesarbeitsgericht.de) ist ein weiteres Beispiel dafür, dass der Arbeitgeber gut beraten ist, seine eigenen Verträge ernst sowie eigenes tatsächliches Verhalten nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

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18.06.2013

Fallen bei der Vertretungsbefristung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Nach dem Urteil des BAG vom 18.7.2012 (Az. 7 AZR 443/09), das sich mit der Rechtsmissbrauchskontrolle bei einer wiederholten und langjährigen Vertretungsbefristung im öffentlichen Dienst - auf Geschäftsstellen der ordentlichen Gerichtsbarkeit -  befasst hatte, sind eine Reihe von Folgefragen aufgetaucht. Das LAG Hamm hat sich in einem Urteil vom 14.02.2013 (Az. 11 Sa 1168/12) mit der Frage beschäftigt, ob die Voraussetzungen einer Vertretungsbefristung nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG auch vorliegen, wenn die Wochenstundenzahl des Vertreters über der des zu Vertretenen liegt und wann ein institutioneller Rechtsmissbrauchvorliegt. Die Vertreterin war mehr als 9 Jahre ununterbrochen aufgrund von 12 Arbeitsverträgen befristet bei dem beklagten öffentlichen Arbeitgeber als Dipl.-Sozialarbeiterin im Justizvollzug mit zuletzt 23 Stunden 55 Minuten wöchentlicher Arbeitszeit beschäftigt worden.

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13.06.2013

Chefarzt - Delegation statt Multitasking, aber richtig!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ein Chefarzt hatte eine Vielzahl von Herzschrittmacher-Implantationen als wahlärztliche Leistungen abgerechnet, obwohl er diese Leistungen nicht persönlich erbracht hatte. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass die Abrechnung ärztlicher Leistungen durch einen zur Privatliquidation berechtigten Chefarzt unter Verstoß gegen § 4 Abs. 2 GOÄ ein wichtiger Grund i.S.v. § 626 BGB sein kann, der insbesondere dann eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt, wenn der Chefarzt durch den Arbeitgeber mehrfach auf den Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung hingewiesen wurde und er weiterhin unter Verstoß gegen § 4 Abs. 2 GOÄ abrechnet (Urt. v. 17.4.2013 - 2 Sa 179/12).

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12.06.2013

Sonderkündigungsschutz für Inhouse-Mediatoren?

Portrait von Martin Reufels
Martin Reufels

Ein relativ neues Mittel der betriebs- und unternehmensinternen Konfliktbewältigung ist die Inhouse-Mediation. Unternehmen lassen Mitarbeiter vermehrt zu Mediatoren ausbilden, um zwischen dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern oder zwischen Arbeitnehmern auftretende Konflikte zu lösen. Im Mediationsverfahren versuchen die Beteiligten unter Hilfe des Mediators, den Konflikt einvernehmlich beizulegen.

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11.06.2013

BAG erteilt Rollenvorstellungen des vergangenen Jahrhunderts Absage

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

In seinem Beschluss vom 22. Januar 2013 (1 ABR 85/11, dazu demnächst Mues, ArbRB Heft 6/2013) hatte sich das BAG mit der wirtschaftlichen Vertretbarkeit eines durch Einigungsstellenspruch zustande gekommenen Sozialplans auseinanderzusetzen. Die Arbeitgeberin hatte unter anderem vorgetragen, die Sozialplanregelungen führten zu einer Überkompensation der den Arbeitnehmern infolge der Betriebsstilllegung entstehenden Nachteile. Bei den Gekündigten habe es sich überwiegend um (verheiratete) Frauen gehandelt, bei denen der Verlust des Arbeitsplatzes lediglich den Verlust eines Zweiteinkommens zur Folge habe. U.a. deshalb könnten die Sozialplanleistungen niedriger sein. Dem ist der 1. Senat mit deutlichen Worten entgegengetreten. Diese Argumentation sei mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 GG schlechterdings unvereinbar und widerspreche dem Diskriminierungsverbot des § 3 AGG. Schon das LAG Niedersachsen (Beschluss vom 18.10.2011 – 11 TaBV 88/10) hatte in der Vorinstanz darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf Art. 6 GG ein Status als mitverdienende Ehefrau keine geringere soziale Schutzbedürftigkeit begründe.

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06.06.2013

Wer den Betriebsrat nicht (vollständig) informiert verliert - auch wenn der Verdacht noch so stark ist

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG ist eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung unwirksam. Gleiches gilt nach einhelliger Meinung bei nicht ordnungsgemäßer - also nicht hinreichend ausführlicher - Anhörung. Zum Inhalt der  Anhörung gehören nach Ansicht des LAG Köln (Urteil vom 22.03.2012 – 7 Sa 1022/11) vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung auch die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB eingehalten ist.

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05.06.2013

Freiwillig ist nicht freiwillig

Portrait von Martin Reufels
Martin Reufels

Arbeitsrechtler wissen: Freiwillig bedeutet nicht, daß auf die Leistung kein vertraglicher Rechtsanspruch bestehen kann.

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05.06.2013

Neuigkeiten und Gewissheiten zur Arbeitnehmerhaftung

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ein in der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarter Selbstbehalt kann nach § 114 Abs. 2 S. 2 VVG nicht gegenüber Dritten und einer mitversicherten Person geltend gemacht werden. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts hat daher nur Wirkung im Innenverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, nicht jedoch im Verhältnis des Arbeitgebers zum Arbeitnehmer, der bei einer Dienstfahrt mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers einen Dritten schädigt. Eine Klausel in einer AGB, wonach der Arbeitnehmer darüber belehrt ist, dass die Fahrzeuge des Arbeitgebers mit einem Selbstbehalt von 5.000,00 € pro Schadensfall in der Haftpflicht- sowie der Fahrzeugvollversicherung versichert sind und der Arbeitnehmer je nach Verschuldensgrad und Schadenshöhe damit rechnen muss, für jeden von ihm verursachten Schaden in Höhe bis zu 5.000,00 €  Schadensersatz leisten zu müssen, benachteiligt den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unbillig und ist daher nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (BAG v. 13.12.2012 - 8 AZR 432/11, ArbRB online).

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30.05.2013

Arbeitsunfähigkeit eines Rechtsanwalts

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ein Rechtsanwalt ist arbeitsunfähig, wenn er zur umfassenden Bearbeitung der übernommenen Mandate und Vertretung des Mandanten nicht mehr in der Lage ist. Das hat der Versicherungssenat des BGH (Urt. v. 3.4.2013 - IV ZR 239/11) entschieden. Arbeitsunfähigkeit iS der MB/KT liegt nach  § 1 Abs. 3 der MB/KT (Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung) vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch tatsächlich nicht ausübt und auch keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht.

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22.05.2013

Arbeit 2.0 - Lust und Frust in der Leistungsgesellschaft

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

So lautet das Motto einer Veranstaltung, zu der die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in die Hochschul- und Kreisbibliothek Bonn-Rhein-Sieg, Grantham-Allee 20 in Sankt Augustin, am Donnerstag, den 23. Mai 2013, 18 Uhr,  einlädt. Es diskutieren der Mathematiker und ehemalige IBM-Manager Gunter Dueck, die Philosophin und Journalistin Svenja Flaßpöhler und Prof. Dr. Hartmut Ihne, Präsident der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Angesichts aktueller Untersuchungen, wie z.B. des Berichts "Psychische Gesundheit im Betrieb" im Auftrag des BMAS (2011) (www.bmas.de) oder des "Stressreport Deutschland 2012", herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund (www.baua.de), eine sicher nicht nur für Beschäftigte und Arbeitgeber, sondern auch für Arbeitsrechtler interessante Veranstaltung.  Eine aktuelle und gut lesbare Zusammenfassung über die mit der Arbeit verbundenen Höhen und Tiefen hat der Freiburger Neurobiologe, Arzt und Psychotherapeut Prof. Dr. Joachim Bauer mit dem Buch "Arbeit - Warum unser Glück von ihr abhängt und wie sie uns krank macht" vorgelegt. Warum nicht einmal einen arbeitsfreien Tag nutzen, sich von dieser Seite dem Thema "Arbeit" zu nähern?

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16.05.2013

Scheinwerkverträge in Rechtsprechung und Politik - keine Lanze für den Werkvertrag

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg v. 12.12.2012 (15 Sa 1217/12, ArbRB online) über die rechtliche Einordnung eines Werkvertrages über die Durchführung fachgerechter Arbeiten der Fleisch- und Wurstproduktion mit den dazu notwendigen Verpackungs- und Nebentätigkeiten, die in den Räumen und während der üblichen Arbeitszeiten des Auftraggebers unter Beachtung von dessen Betriebsordnung nach Bedarf des Auftraggebers durchzuführen waren, verdeutlicht eine Entwicklung, die man als "Flucht aus der Arbeitnehmerüberlassung in den Werkvertrag" umreißen kann. Am 11.3.2013 fand auf Einladung des BMAS ein Symposium statt, bei dem es um Fragen wie: Wo verletzen Werkvertragskonstruktionen geltende Gesetze? Welche Vertrags- und Geschäftsformen sind legal, aber sozialpolitisch unerwünscht? Sind die vorhandenen Mittel, um Missbrauch zu verhindern, ausreichend oder müssen sie ergänzt oder effizienter gestaltet werden? ging (www.bmas.de). Die Zeiten, in denen das Flämmen von Brammen in einem Stahl- und Walzwerk durch Beschäftigte eines Drittunternehmens, die im Betrieb des Auftraggebers tätig waren und deren zu erbringende Dienstleistung oder deren zu erstellendes Werk hinsichtlich Art, Umfang, Güte, Zeit und Ort in den betrieblichen Arbeitsprozess eingeplant war und nicht allein deswegen als Einstellung iSv. § 99 BetrVG angesehen wurde (lies BAG v. 5.3.1991 - 1 ABR 39/90, ArbRB online), sind wohl vorbei (eine Lanze für den Werkvertrag in der Fleischwirtschaft brechen jedoch Tuengerthal/Rothenhöfer in BB 2013, 53). Ob andere Gestaltungen eines Drittpersonaleinsatzes jenseits der "Scheinselbständigkeit" und des "Scheinwerkvertrages" nicht nur grundsätzlich rechtlich möglich, sondern auch sozialpolitisch zumindest nicht unerwünscht sind, ist im Einzelfall jeweils sorgfältig zu prüfen und abzuwägen.

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09.05.2013

Bemerkenswerte neue BAG Urteile

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts (www.bundesarbeitsgericht.de) unter "Entscheidungen" befinden sich seit kurzem eine Reihe von Urteilen des 5. Senats vom 13.3.2013 (5 AZR 157/12 u.a.), die sich durch ihre besondere Kürze herausheben. Es geht um die Auslegung einer "kleinen dynamischen Bezugnahmeklausel" in einem Arbeitsvertrag bei einer Tarifsukzession. Der Senat verweist auf frühere Entscheidungen, auch des 4. Senats, zur Geltung des TVöD bei kleinen dynamischen Bezugnahmeklauseln (dazu der Verfasser in: Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2010, Teil 8 Rn. 12 ff.). Die Problematik erschließt sich dem Außenstehenden nur, wenn man eines der vom BAG bestätigten Urteile des LAG Sachsen-Anhalt liest.

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