Arbeitsrecht | Sozialrecht

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02.09.2021

Die neue Corona-ArbSchV ist da – und enttäuscht

Stefan Freh

Am 1. September hat das Bundeskabinett eine erneute Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beschlossen, die am 10. September 2021 in Kraft treten und voraussichtlich bis zum 24. November 2021 gelten wird (hier abrufbar). Diese enthält zwei wesentliche Neuerungen:

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01.09.2021

Der Impfstatus darf nicht abgefragt werden! Oder?

Thomas Niklas

Die Frage nach dem Corona-Impfstatus gehört aktuell zu den üblichen Gepflogenheiten, wenn man etwa ein Restaurant besuchen oder an Kulturveranstaltungen teilnehmen möchte. Auch im Arbeitsleben wird der Impfstatus vielfach abgefragt. Ob dies zulässig ist, ist jedoch eine rechtliche Grauzone und wird unterschiedlich beurteilt. Nachdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Rahmen einer Fernsehsendung Anfang der Woche die Vorstellung geäußert hat, dass Arbeitgeber künftig Arbeitnehmer nach ihrem Impfstatus fragen dürfen, hat die entsprechende Diskussion noch einmal Fahrt aufgenommen.

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01.09.2021

Zumutbare vorübergehende Beschäftigung beim Betriebserwerber

Axel Groeger

Auf den Annahmeverzugslohn des Arbeitnehmers ist nach § 615 Satz 1 BGB unter anderem anzurechnen, was der Arbeitnehmer zu erwerben böswillig unterlässt. Hierbei kann es sich auch um dieselbe Tätigkeit handeln, die der Arbeitnehmer im Falle der Veräußerung eines Betriebes bislang für seinen Arbeitgeber verrichtet hat und vorübergehend im Betrieb des Bewerbers verrichten soll. In dem konkreten vom BAG entschiedenen Fall hatte der Arbeitnehmer keine Einwendungen gegen den Betriebserwerber erhoben, er hatte jedoch von seinem Recht, den Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu widersprechen, nach § 613 a Abs. 6 BGB Gebrauch gemacht. Daraufhin hatte der Betriebsveräußerer mitgeteilt, dass er keine Beschäftigungsmöglichkeit für ihn hätte, der Arbeitnehmer jedoch für die nächsten 12 Monate im Betrieb des Betriebserwerber seiner bisherigen Tätigkeit nachgehen könne (BAG vom 19.5.2021 - 5 AZR 420/20, ArbRB online).

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20.08.2021

Maskenpflicht kann in Betrieben in NRW aufgehoben werden

Stefan Freh

Ab heute, dem 20. August 2021, gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO NRW). Für Arbeitgeber ist insbesondere § 3 Abs. 2 Nr. 4 relevant. Danach kann auf das Tragen einer Maske im Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden. Voraussetzung ist, dass eine Maskenpflicht nach § 3 Abs. 1 der CoronaSchVO NRW überhaupt besteht. Das betrifft gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 insbesondere Betriebe mit Kunden- und Besucherverkehr.

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04.08.2021

Erneut Neues vom BAG zur Unwirksamkeit einer umfassenden Verfallklausel  

Detlef Grimm

Die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Ausschluss-bzw. Verfallklauseln ist seit Jahren im Fluss. Im Jahr 2013 hatte der 8. Senat des BAG entschieden, dass Ausschlussklauseln trotz der gesetzlichen Regelung der §§ 202 Abs. 1, 276 Abs. 3 BGB auch dann wirksam sind, wenn sie Ansprüche aus Haftung gegen Vorsatzes nicht ausnehmen. Außerhalb des Arbeitsrechts sieht dies der BGH seit jeher anders. Seine davon abweichende Rechtsprechung hat das BAG nun im Urteil vom 26.11.2020 (8 AZR 58/20, ArbRB 2021, 132 [Hülbach]) geändert.

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03.08.2021

Home-Office auch für Auszubildende?

Wolfgang Kleinebrink

Mobile Arbeit in Form der Tätigkeit im Home-Office ist weiter in der Diskussion. Viele Unternehmen erwägen auch nach Beendigung der Pandemie, ihren Mitarbeitern zumindest teilweise zu ermöglichen, die von ihnen vertraglich geschuldete Tätigkeit nicht im Unternehmen, sondern mobil zu erledigen. Hierbei steht insbesondere das Home-Office im Vordergrund.

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20.07.2021

Die Beteiligung einer Schwerbehindertenvertretung bei Leistungsbeurteilungen nach ERA-TV Metall - Ausgangspunkt Tarifrecht – Endpunkt allgemeines Arbeitsrecht?

Wolfgang Kleinebrink

Entscheidungen zum Tarifrecht werden in der Beratungspraxis häufig nur von denjenigen zur Kenntnis genommen, die mit dem einschlägigen Tarifvertrag täglich zu tun haben. Hierbei wird unterschätzt, dass derartige Entscheidungen allgemeine Aussagen enthalten können, die über das Tarifrecht hinaus gelten. Ein Beispiel hierfür ist eine Entscheidung des BAG vom 24.2.2021 – 7 ABR 9/20 – die vordergründig nur Aussagen zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei einer Leistungsbeurteilung nach dem Entgeltrahmenabkommen des Metalltarifvertrags NRW enthält, tatsächlich aber allgemeine arbeitsrechtliche Gültigkeit beanspruchen kann.

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10.07.2021

Änderungskündigung: Home-Office (k)ein milderes Mittel?

Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ich möchte kurz auf das Urteil des ArbG Köln v 20.5.2021 (Az.: 8 Ca 7667/20) aufmerksam machen. Das Urteil lässt sich wie folgt zusammenfassen:

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09.07.2021

Neue Testpflicht für Urlaubsrückkehrer in NRW

Stefan Freh

Heute ist in NRW eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO NRW) in Kraft getreten (hier abrufbar).

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07.07.2021

Beginn der kurzen Verjährungsfrist bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot

Axel Groeger

Nach § 61 Abs. 2 HGB verjähren die Ansprüche des § 61 Abs. 1 HGB in drei Monaten und beginnt die Frist in dem Zeitpunkt zu laufen, in welchem der Arbeitgeber Kenntnis vom Abschluss des Geschäfts erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste und ohne Rücksicht auf diese Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von dem Abschluss des Geschäfts an. Nach der Rechtsprechung des BAG gilt die kurze Verjährungsfrist wegen ihres Zwecks auch für andere, in Anspruchskonkurrenz zu § 61 Abs. 1 HGB stehende Ansprüche wegen eines Wettbewerbsverstoßes, also z.B. aus § 826 BGB oder aus § 9 S. 1 i.V.m. § 3 UWG.

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01.07.2021

BEM nicht ohne Begleitung

Detlef Grimm

Das Teilhabestärkungsgesetz  (BGBl. 2021, Teil I, Seite 1395) hat die Spielregeln für das BEM verändert: Nach dem mit Wirkung zum 10.6.2021 eingefügten § 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX können Beschäftigte bei der Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements "zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen."

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24.06.2021

Neufassung der Corona-ArbSchV verabschiedet

Stefan Freh

Das Bundeskabinett hat den Referentenentwurf der Corona-ArbSchV (hierzu mein Blog vom 18. Juni 2021) am 23. Juni 2021 in leicht angepasster Form verabschiedet. Neu ist insbesondere die Regelung zum In- und Außerkrafttreten in § 5. Dort heißt es nun:

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20.06.2021

Keine Kurzarbeit Null, keine Kürzung des Urlaubs?

Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Urlaubsansprüche dürfen bei Kurzarbeit nicht anteilig gekürzt werden, sofern keine Kurzarbeit Null zu Grunde liegt. Dies entschied das ArbG Osnabrück für mehrere gleichgelagerte Fälle (Urt. v. 08.06.2021 - 3 Ca 108/21, u. a.)

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18.06.2021

Der Referentenentwurf der neuen Corona-ArbSchV - Testangebotspflicht bleibt

Stefan Freh

Im Internet kursiert der Referentenentwurf der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), die vom 1. Juli bis zum 30. September gelten soll. Aufgrund der rückläufigen Neuinfektionszahlen und des stetigen Impffortschritts verbleiben nur noch grundlegende Vorgaben wie Kontaktreduzierung, Testangebotspflicht sowie die Verpflichtung zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygieneschutzkonzepte in der Corona-ArbSchV. Im Einzelnen:

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11.06.2021

LAG Köln bestätigt Maskenpflicht für Bauamt-Mitarbeiter – auch kein Anspruch auf Homeoffice

Stefan Freh

Mit der steigenden Impfquote entspannt sich die pandemische Lage und Unternehmen führen erste Lockerungen ein. Die Maskenpflicht dürfte jedoch in vielen Betrieben noch eine Weile bestehen bleiben. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), die zu den vom Arbeitgeber zu treffenden Schutzmaßnahmen auch die Anordnung einer Tragepflicht von Atemschutzmasken zählt, gilt mindestens noch bis zum 30. Juni 2021. Ob und in welcher Form die Verordnung verlängert wird, ist derzeit noch unklar.

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31.05.2021

Erweiterung der Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Wolfgang Kleinebrink

Am 27. Mai 2021 haben sich die Regierungsfraktionen auf die Verabschiedung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, allgemein als Lieferkettengesetz bezeichnet, geeinigt. Der Gesetzentwurf hat noch zahlreiche Änderungen erfahren. Dies betrifft auch die Änderung der Kurzüberschrift des Hauptstücks des Lieferkettengesetz, dem „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“, das in Art. 1 enthalten ist. Dies wird nun nicht mehr Sorgfaltspflichtengesetz heißen, sondern Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

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25.05.2021

Das "Betriebsrätemodernisierungsgesetz" passiert den Bundestag

Wolfgang Kleinebrink

Der Bundestag hat am 21.5.2021 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt ("Betriebsrätemodernisierungsgesetz") verabschiedet. Gegenüber dem Regierungsentwurf (s. hierzu den Blog-Beitrag von Thomas Niklas) sind im Wesentlichen folgende Ergänzungen bzw. Änderungen erfolgt:

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20.05.2021

Der neues „Mindestlohn“ für Azubis: Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung bei Ausbildungsbeginn im Jahr 2021?

Wolfgang Kleinebrink

Bei einem Beginn der Berufsausbildung nach dem 31. Dezember 2019 legt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) neuerdings einen Mindestvergütungssatz sowie die Aufschläge fest, die bei fortschreitender Berufsausbildung zusätzlich zu zahlen sind. Das Gesetz stellt für die Berechnung der Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 2 BBiG auf die monatliche Ausbildungsvergütung ab. Die Höhe der Mindestausbildungsvergütung bestimmt sich nach dem Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung:

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17.05.2021

Änderung der Rechtsprechung des BAG zu Ausschlussfristen

Axel Groeger

Vertragsklauseln, die nur in außergewöhnlichen, von den Vertragspartnern bei Vertragsabschluss nicht für regelungsbedürftig gehaltenen Fällen gegen das Gesetz verstoßen, hat das BAG bislang als wirksam angesehen, da eine am Sinn und Zweck solcher Klauseln orientierte Auslegung ergebe, dass derartige Ausnahmefälle von der Klausel gar nicht erfasst werden sollen (BAG vom 20.6.2013 - 8 AZR 280/12, ArbRB 2013, 363 [Schäder]).

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26.04.2021

Keine Kündigung wegen Corona-Quarantäne

Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass eine Kündigung wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne unwirksam ist, auch wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet (ArbG Köln, Urt. v. 15.04.2021 - 8 Ca 7334/20).

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