Arbeitsrecht | Sozialrecht

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22.11.2021

3G-Regel am Arbeitsplatz ab dem 24.11.2021

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Bundestag und Bundesrat haben am 18./19.11. 2021 eine Testpflicht am Arbeitsplatz verabschiedet. Die Gesetzesmaterialien finden sich in BT-Drucksache 20/78 (Normtext) und BT-Drucksache 20/89 (Begründung). Der neue § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist am 23.11.2021 im BGBl. I , Seite 4907 veröffentlicht und am 24.11.2021 in Kraft getreten. Arbeitgeber müssen die Neuregelungen ab dann umsetzen.

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22.11.2021

3G am Arbeitsplatz: Wer kontrolliert fremde Beschäftigte im eigenen Betrieb?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Wie sicherlich sehr viele Arbeitsrechtler im Land habe auch ich gestern über den Neuregelungen im IfSG zu 3G am Arbeitsplatz gebrütet. Ich habe mich gefragt, ob die Neuregelung in § 28b IfSG eine Lücke aufweist und wie diese geschlossen werden muss. Es geht um folgenden Fall:

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03.11.2021

Wer trägt die Verantwortung? Konsequenzen aus dem Urteil des BAG zum Betriebsrisiko bei behördlicher Schließung infolge der Corona-Pandemie

Portrait von Niklas Wolf
Niklas Wolf

Vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht wurde am 13.10.2021 über eine vermeintlich klare Angelegenheit entschieden. Der Grundsatz „Ohne Arbeit, kein Lohn“ ist durch die Betriebsrisikolehre eingeschränkt. Arbeitgebende haften grundsätzlich allein für betriebsbedingten Arbeitsausfall. Das Risiko eines pandemiebedingten Arbeitsausfalls ist nach der jüngsten Entscheidung des BAG[1] jedoch Staatssache. Der will, wenn es um 450-€-Kräfte geht, davon allerdings auch nichts wissen. Ein Ergebnis mit Nachbesserungsbedarf?

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27.10.2021

Betriebsrisiko und Kurzarbeit – zwei Seiten einer Medaille?

Portrait von Dr. Nathalie Oberthür
Dr. Nathalie Oberthür

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13.10.2021 – 5 AZR 211/21 – entschieden, dass ein Arbeitgeber, der aufgrund einer Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus seinen Betrieb schließen muss, nicht in Annahmeverzug gerät. Die pandemiebedingte behördliche Anordnung sei kein Fall des vom Arbeitgeber gemäß § 615 Satz 3 BGB zu tragenden Betriebsrisikos; der Arbeitgeber trage nicht das Risiko des Arbeitsausfalls, wenn zum Schutz der Bevölkerung vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen infolge von SARS-CoV-2-Infektionen durch behördliche Anordnung die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert und nahezu flächendeckend alle nicht für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Einrichtungen geschlossen werden. In einem solchen Fall realisiere sich nicht ein in einem bestimmten Betrieb angelegtes Betriebsrisiko. Die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung sei vielmehr Folge eines hoheitlichen Eingriffs zur Bekämpfung einer die Gesellschaft insgesamt treffenden Gefahrenlage; es sei Sache des Staates, gegebenenfalls für einen adäquaten Ausgleich der den Beschäftigten durch den hoheitlichen Eingriff entstehenden finanziellen Nachteile zu sorgen, etwa durch einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld.

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26.10.2021

Abfrage und Verarbeitung des Impfstatus von Beschäftigten bei Beanspruchung von Geldentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG zulässig

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen den Impfstatus derjenigen Beschäftigten  verarbeiten,  die  ihnen  gegenüber  einen  Anspruch  auf  Geldentschädigung (Lohnersatz) nach § 56 Absatz 1 IfSG geltend machen. Dessen Voraussetzungen können im Einzelfall auch im Fall einer möglichen Infektion mit COVID-19  sowie  einer  sich  anschließenden  Quarantäne  vorliegen.  Anspruchsvoraussetzung  ist  unter  anderem,  ob  die  Möglichkeit  einer  Schutzimpfung  bestand. Dazu im einzelnen der Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 19.10.2021.

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25.10.2021

Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen nach dem GeschGehG? Und keine Unterlassungsverfügung bei Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

LAG Baden-Württemberg vom 18.8.2021 (4 SaGa 1/21): - Interne Preiskalkulation können ein Geschäftsgeheimnis i. S. d. § 6 GeschGehG sein. - Eine angemessene Sicherung kann auch über eine IT-Richtlinie oder ein „need to know“-Prinzip erfolgen. - Eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses scheidet mangels Begehungs- oder Wiederholungsgefahr aus, wenn aufgrund der eidesstattlichen Versicherung des Verfügungsbeklagten feststeht, dass dieser gar nicht mehr im Besitz des Geschäftsgeheimnisses ist. Im Einzelnen: [...]

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18.10.2021

Gesundheitsministerkonferenz schafft weiter keine bundeseinheitliche Regelung für eine Testpflicht

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Die Gesundheitsministerkonferenz konnte sich auch in ihrer Sitzung am 11.10.2021 nicht auf eine bundeseinheitliche Regelung für eine Testpflicht einigen. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass die rechtliche Grundlage für Testvorlagepflichten für Beschäftigte § 28a Absatz 1 Nummer 2a Infektionsschutzgesetz (IfSG) bildet, in dem bestimmt ist, dass allgemeine Vorlagepflichten hinsichtlich eines Impf,- Genesenen- oder Testnachweises bei externen Personen wie auch bei Beschäftigten als Voraussetzung zum Zugang zu Betrieben, Einrichtungen oder sonstigen Angeboten mit direktem Kundenkontakt vorgesehen werden können. Auf dieser Rechtsgrundlage kann eine Testvorlagepflicht für die Beschäftigten mit direktem Kundenkontakt durch das Landesrecht erlassen werden (www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=232&jahr=2021).

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03.10.2021

Aktuelles aus dem Betrieb: Der gestreckte Mittelfinger in der Dashcam

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Dashcams erheben in der Regel permanent und ohne Anlass personenbezogene Daten, wie Kennzeichen anderer Verkehrsteilnehmer sowie Personen, die sich in der Nähe des Fahrzeugs, in dem die Dashcam installiert ist, aufhalten. Diese sind von der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Dashcam betroffen, ohne dass sie von der Überwachung Kenntnis erlangen oder sich dieser entziehen können. Das Interesse des Autofahrers oder -halters als datenschutzrechtlich Verantwortlichen, für den Fall eines Verkehrsunfalls Videoaufnahmen als Beweismittel zur Hand zu haben, rechtfertigt diesen Eingriff in das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten der anderen Verkehrsteilnehmer nicht (so das Positionspapier zur Unzulässigkeit von Videoüberwachung aus Fahrzeugen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten (DSK) vom 28.01.2019 sowie die Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen der DSK vom 17.07.2020).

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29.09.2021

Einmal Homeoffice, immer Homeoffice?

Portrait von Thomas Niklas / Thomas Köllmann
Thomas Niklas / Thomas Köllmann

Mobile Arbeit und Homeoffice sind ohne Zweifel die Gewinner der Pandemie. Während Unternehmen die zunehmende Flexibilität häufig als Baustein ihres Employer-Branding betrachten, treten Arbeitsrechtler auf die Bremse: fehlende Kontrollmöglichkeiten, umfassende Vorgaben des Arbeits- und Datenschutzes sowie unklare Beendigungsmöglichkeiten bergen rechtliche Risiken. Vereinbarungen zur mobilen Arbeit und Homeoffice werden daher immer umfangreicher und enthalten regelmäßig konkrete Beendigungsmöglichkeiten, die von Widerrufsvorbehalten über Kündigungsrechte bis hin zu (erweiterten) Weisungsrechten reichen. Eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des LAG Nürnberg vom 11.5.2021 (7 Sa 289/20) befasst sich mit einigen praxisrelevanten Themen im Zusammenhang mit entsprechenden Beendigungsmöglichkeiten.

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23.09.2021

Arbeitszeugnis: Anspruch auf Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel

Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bereits das LAG Düsseldorf beschäftigte sich Anfang des Jahres mit der Frage, ob Arbeitnehmende einen Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel haben (Urteil vom 12.1.2021 – 3 Sa 800/20). Nunmehr hatte das LAG München (Urteil vom 15.7.2021 – 3 Sa 188/21) die Frage zu entscheiden, ob über eine Dankes- und Wunschformel hinaus auch ein Anspruch auf eine Bedauernsformel besteht.

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19.09.2021

Fehlende Zuständigkeit der Einigungsstelle bei Beschwerde über Rechtsanspruch

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Bestehen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung einer Beschwerde, die ein Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsrat erhoben und dieser als berechtigt erachtet hat, kann der Betriebsrat nach § 85 Abs. 2 S. 1 BetrVG die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt nach § 85 Abs. 2 S. 2 BetrVG die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. § 85 Abs. 2 S. 3 BetrVG lautet wörtlich: "Dies gilt nicht, soweit Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist." Fraglich ist, wann (k)ein Rechtsanspruch Gegenstand einer Beschwerde ist und was (nicht) gilt, wenn Gegenstand der Beschwerde möglicherweise ein Rechtsanspruch ist.

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08.09.2021

Hätte ich nicht gedacht: BAG überrascht mit Urteil zur Erschütterung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich möchte Ihnen die Pressemitteilung 25/21 des BAG vom heutigen Tage zur Erschütterung des Beweiswertes einer nach Kündigung eingereichten AU-Bescheinigung wiedergeben. Ich bin - angenehm - überrascht, weil so Argumentationsansätze zur Missbrauchsbekämpfung vorliegen. Zumindest steigt die Darlegungslast, vielleicht reagiert auch die Ärzteschaft etwas zurückhaltender.

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08.09.2021

Betriebsrat kann elektronische Zeiterfassung erzwingen

Portrait von Thomas Niklas
Thomas Niklas

Zu dieser Auffassung ist zumindest das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einer aufsehenerregenden Entscheidung vom 27. Juli 2021 (7 TaBV 79/20) gelangt.

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02.09.2021

Die neue Corona-ArbSchV ist da – und enttäuscht

Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Am 1. September hat das Bundeskabinett eine erneute Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beschlossen, die am 10. September 2021 in Kraft treten und voraussichtlich bis zum 24. November 2021 gelten wird (hier abrufbar). Diese enthält zwei wesentliche Neuerungen:

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01.09.2021

Der Impfstatus darf nicht abgefragt werden! Oder?

Portrait von Thomas Niklas
Thomas Niklas

Die Frage nach dem Corona-Impfstatus gehört aktuell zu den üblichen Gepflogenheiten, wenn man etwa ein Restaurant besuchen oder an Kulturveranstaltungen teilnehmen möchte. Auch im Arbeitsleben wird der Impfstatus vielfach abgefragt. Ob dies zulässig ist, ist jedoch eine rechtliche Grauzone und wird unterschiedlich beurteilt. Nachdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Rahmen einer Fernsehsendung Anfang der Woche die Vorstellung geäußert hat, dass Arbeitgeber künftig Arbeitnehmer nach ihrem Impfstatus fragen dürfen, hat die entsprechende Diskussion noch einmal Fahrt aufgenommen.

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01.09.2021

Zumutbare vorübergehende Beschäftigung beim Betriebserwerber

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Auf den Annahmeverzugslohn des Arbeitnehmers ist nach § 615 Satz 1 BGB unter anderem anzurechnen, was der Arbeitnehmer zu erwerben böswillig unterlässt. Hierbei kann es sich auch um dieselbe Tätigkeit handeln, die der Arbeitnehmer im Falle der Veräußerung eines Betriebes bislang für seinen Arbeitgeber verrichtet hat und vorübergehend im Betrieb des Bewerbers verrichten soll. In dem konkreten vom BAG entschiedenen Fall hatte der Arbeitnehmer keine Einwendungen gegen den Betriebserwerber erhoben, er hatte jedoch von seinem Recht, den Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu widersprechen, nach § 613 a Abs. 6 BGB Gebrauch gemacht. Daraufhin hatte der Betriebsveräußerer mitgeteilt, dass er keine Beschäftigungsmöglichkeit für ihn hätte, der Arbeitnehmer jedoch für die nächsten 12 Monate im Betrieb des Betriebserwerber seiner bisherigen Tätigkeit nachgehen könne (BAG vom 19.5.2021 - 5 AZR 420/20, ArbRB online).

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20.08.2021

Maskenpflicht kann in Betrieben in NRW aufgehoben werden

Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Ab heute, dem 20. August 2021, gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO NRW). Für Arbeitgeber ist insbesondere § 3 Abs. 2 Nr. 4 relevant. Danach kann auf das Tragen einer Maske im Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden. Voraussetzung ist, dass eine Maskenpflicht nach § 3 Abs. 1 der CoronaSchVO NRW überhaupt besteht. Das betrifft gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 insbesondere Betriebe mit Kunden- und Besucherverkehr.

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04.08.2021

Erneut Neues vom BAG zur Unwirksamkeit einer umfassenden Verfallklausel  

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Ausschluss-bzw. Verfallklauseln ist seit Jahren im Fluss. Im Jahr 2013 hatte der 8. Senat des BAG entschieden, dass Ausschlussklauseln trotz der gesetzlichen Regelung der §§ 202 Abs. 1, 276 Abs. 3 BGB auch dann wirksam sind, wenn sie Ansprüche aus Haftung gegen Vorsatzes nicht ausnehmen. Außerhalb des Arbeitsrechts sieht dies der BGH seit jeher anders. Seine davon abweichende Rechtsprechung hat das BAG nun im Urteil vom 26.11.2020 (8 AZR 58/20, ArbRB 2021, 132 [Hülbach]) geändert.

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03.08.2021

Home-Office auch für Auszubildende?

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Mobile Arbeit in Form der Tätigkeit im Home-Office ist weiter in der Diskussion. Viele Unternehmen erwägen auch nach Beendigung der Pandemie, ihren Mitarbeitern zumindest teilweise zu ermöglichen, die von ihnen vertraglich geschuldete Tätigkeit nicht im Unternehmen, sondern mobil zu erledigen. Hierbei steht insbesondere das Home-Office im Vordergrund.

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20.07.2021

Die Beteiligung einer Schwerbehindertenvertretung bei Leistungsbeurteilungen nach ERA-TV Metall - Ausgangspunkt Tarifrecht – Endpunkt allgemeines Arbeitsrecht?

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Entscheidungen zum Tarifrecht werden in der Beratungspraxis häufig nur von denjenigen zur Kenntnis genommen, die mit dem einschlägigen Tarifvertrag täglich zu tun haben. Hierbei wird unterschätzt, dass derartige Entscheidungen allgemeine Aussagen enthalten können, die über das Tarifrecht hinaus gelten. Ein Beispiel hierfür ist eine Entscheidung des BAG vom 24.2.2021 – 7 ABR 9/20 – die vordergründig nur Aussagen zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei einer Leistungsbeurteilung nach dem Entgeltrahmenabkommen des Metalltarifvertrags NRW enthält, tatsächlich aber allgemeine arbeitsrechtliche Gültigkeit beanspruchen kann.

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