Arbeitsrecht | Sozialrecht

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pro Seite
25.08.2017

Arbeitsvertrag – alles egal?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Den Eindruck habe ich immer wieder, wenn ich neu abgeschlossene Arbeitsverträge sehe. Auch heute noch findet man in aktuell abgeschlossenen Arbeitsverträgen die doppelte Schriftformklausel, obwohl das Bundesarbeitsgericht dieser schon mit seinem Urteil vom 20.5. 2008 - 9 AZR 382/07 (ArbRB 2008, 327) eine Absage erteilt hat. Natürlich findet man auch heute noch vielfach Klauseln, wonach mit der Vergütung alle Überstunden abgegolten sind. Auch die Änderung des § 309 Nr. 13 BGB, wonach eine strengere Form als die Textform für die Geltendmachung von Ansprüchen nicht verlangt werden kann, ist noch nicht weit in die Praxis vorgedrungen.

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24.08.2017

Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch gerichtlichen Vergleich

Portrait von Henning Hülbach
Henning Hülbach

Der Sachgrund einer Befristung durch gerichtlichen Vergleich i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG erfordert nach Auffassung des BAG sowohl einen gerichtlichen Streit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als auch die Einzelfallprüfung, ob ein institutioneller Rechtsmissbrauch vorliegt (BAG, Urt. v. 12.11.2014 – 7 AZR 891/12, ArbRB 2015, 70).

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18.08.2017

Berufungsbegründung - nicht einfach mal so!

Portrait von Wienhold Schulte
Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

Post vom Gericht steigert immer die anwaltliche Aufmerksamkeit, bisweilen auch die „Erregungskurve". Das gilt z.B. im Berufungsverfahren vor dem LAG, wenn ein Hinweis eingeht, dass die Berufung wegen unzulänglicher Berufungsbegründung unzulässig sein könnte.

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17.08.2017

Bundestagswahl, Parteien und Arbeitsrecht

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Bekanntlich wird nach der Wahl manches aus den Wahlprogrammen vergessen werden. Trotzdem möchte ich Ihnen eine Übersicht über die arbeitsrechtlichen Ankündigungen der Parteien geben.

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15.08.2017

LAG’s zum BetrVG (1)

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Es ist Sommerzeit. Ich möchte Ihnen eine Reihe von Entscheidungen der LAG’e zum BetrVG vorstellen. Über das Urteil des LAG Nürnberg v. 21.02.2017 (7 Sa 441/16) hatte ich im ArbRB 2017, 239 berichtet. Danach ist die Anordnung der Nutzung eines in Outlook einsehbaren Gruppenkalenders, um geschäftliche Termine einzutragen, gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Weist der Arbeitgeber die Nutzung eines solchen Kalenders ohne Beteiligung des Betriebsrats an, ist diese Weisung nach der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung rechtlich unwirksam und muss nicht beachtet werden (§ 106 GewO).

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08.08.2017

Syndikusrechtsanwalt und Freistellung als Betriebsrat

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Anwaltsgerichtshof Hamm (AGH Hamm) hat im Urteil vom 25.11.2016 (1 AGH 50/16, AnwBl 2017, 444f.) entschieden, dass die Ausübung der Tätigkeit als freigestellter Betriebsratsvorsitzender der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für die anwaltliche Tätigkeit als Spezialist im Bereich „Regress/Rückforderung“ einer Versicherung entgegensteht.

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01.08.2017

BVerfG: Tarifeinheitsgesetz „nur“ in Teilen verfassungswidrig

Portrait von Andreas Schubert
Andreas Schubert

Die unlösbare Aufgabe praktischer Umsetzbarkeit verfassungswidrigen Rechts

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01.08.2017

Die IG Metall will die 28-Stunden-Woche - ein Blick auf § 3 Abs. 3 TVG lohnt sich

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die IG Metall hat Ende Juni 2017 angekündigt, als Tarifforderung bei der aktuellen Tarifrunde das Recht der Arbeitnehmer auf temporäre Verkürzung der Arbeitszeit bis hin zur 28-Stunden-Woche bei zumindest teilweisem Lohnausgleich zu stellen (vgl.  dazu SPIEGEL und Handelsblatt). Das gibt Anlaß, sich mit § 3 Abs. 3 TVG und dem Blitzaustritt aus dem  Arbeitgeberverband (AGV) zu beschäftigen.

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26.07.2017

Betriebsrat 4.0?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Wer kennt nicht die Situation der Betriebsräte bundesweit tätiger Unternehmen, die zu Gesamt- oder Konzernbetriebssitzungen zu einem Ort im Bundesgebiet anreisen. Eine aufwendiger Reisetourismus, verbunden mit hohen Abwesenheitszeiten. Der Bundestag hat am 2.6.2017 Europäischen Betriebsräten, die auf Seeschiffen arbeiten, in § 41a Abs. 2 EBRG ermöglicht, an Sitzungen des EBR „mittels neuer Informations- und Kommunikationstechnologien“ teilzunehmen, wenn dies in der Geschäftsordnung des EBR vorgesehen ist und Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können.

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18.07.2017

MitbestG verletzt Unionsrecht nicht

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der EuGH hat heute in der Rechtssache Erzberger/TUI AG (Rs. C-566/15) entschieden, dass das das MitbestG nicht gegen die Garantie der Freizügigkeit der Arbeitnehmer verstößt. Der Aktionär Erzberger hatte (zuletzt vor dem KG) geltend gemacht, es verstoße gegen das Unionsrecht, wenn nur die in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer eines Konzerns die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wählen könnten und in den Aufsichtsrat wählbar seien.

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11.07.2017

Für Modeste ist China die Pest - er will bleiben beim 1. FC Köln fest

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Fußballinteressierte hat in den letzten Wochen das Theater um den Wechsel von Anthony Modeste vom 1. FC Köln nach China verfolgt. Nun ist eine neue Eskalation eingetreten: Am 13.7.2017 (11.00 Uhr, Saal IX) verhandelt das Arbeitsgericht Köln (2 Ga 55/17) über einen im einstweiligen Verfügungsverfahren gestellten Antrag des Stürmers, am Trainingslager der 1. Mannschaft des 1. FC Köln in Österreich teilzunehmen. Das gibt Anlass zu einigen - keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebenden - Bemerkungen zum Beschäftigungsanspruch des Berufssportlers, die sich an den Aufsatz von Grimm/Gehrke, ArbRB 2014, 189 anlehnen.

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10.07.2017

Serie bAV: Betriebsrentenstärkungsgesetz nimmt letzte Hürde

Portrait von Johannes Schipp
Johannes Schipp

Es ist geschafft, möchte man sagen. Mit dem Bundesrat hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz am 7. Juli auch die letzte Klippe passiert. Es kann nun zum Jahresanfang 2018 in Kraft treten. Schon jetzt sind die Tarifvertragsparteien aufgerufen, sich an die Arbeit zu machen, wenn die neue Beitragsrente ihren Zweck, betriebliche Altersversorgung auch in den kleinen und mittleren Unternehmen besser zu verbreiten, erfüllen soll.

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06.07.2017

Entgelttransparenzgesetz am 5.7.2017 im BGBl. veröffentlicht

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Im BGBl. I Nr. 44 vom 5.7.2017, Seite 2152 ff. ist das Entgelttransparenzgesetz veröffentlicht worden. Damit kann der Auskunftsanspruch der Beschäftigten nach § 10 EntgTranspG  (dazu Grimm/Freh, ArbRB 2017, 182 ff.) erstmals am 6.1.2018 geltend gemacht werden (zur Fristberechnung siehe § 25 Abs. 1 Satz 1 EntgTranspG).

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05.07.2017

Unter falscher Flagge

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Gestern habe ich in der ARD-Mediathek die aktuellen Dokumentationen durchgeschaut. Dabei stieß ich auf diesen Text: „Die Rausschmeißer: Feuern um jeden Preis – Wie schwierig ist es, langjährige und eigentlich unkündbare Mitarbeiter aus einem Unternehmen loszuwerden? Einige Arbeitgeber-Anwälte haben sich auf dieses Gebiet spezialisiert.“

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23.06.2017

BAG zur Verbindlichkeit einer unbilligen Weisung – Bröckelt das Weisungsrecht des Arbeitgebers?

Portrait von Andreas Schubert
Andreas Schubert

Bislang vertrat das BAG die Auffassung, dass der Arbeitnehmer an eine Weisung des Arbeitgebers, sofern sie nicht aus sonstigen Gründen unwirksam ist, vorläufig gebunden ist, bis durch rechtskräftiges Urteil die Unverbindlichkeit der Leistungsbestimmung festgestellt wurde (BAG, Urt. vom 22. Februar 2012, 5 AZR 249/11 - Rn. 24, BAGE 141, 34 = ArbRB 2012, 264 [Suberg]). Dies könnte sich in Zukunft nun ändern. Wie der Pressemitteilung des BAG Nr. 25/17 zu entnehmen ist, möchte der Zehnte Senat nun die Auffassung vertreten, dass Arbeitnehmer unbilligen Weisungen des Arbeitgebers auch dann nicht Folge leisten müssen, wenn eine rechtskräftige arbeitsgerichtliche Entscheidung noch nicht vorliegt. Der Zehnte Senat fragt daher nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG an, ob der Fünfte Senat erklärt, dass er an seiner Rechtsauffassung festhält.

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08.06.2017

Die krankheitsbedingte Kündigung ist abgeschafft…

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

… und ich habe es verpasst! Das musste ich glauben, als ich das Schreiben einer Betriebskrankenkasse in den Händen hielt. Diese teilte einer Mandantin nämlich mit, dass eine Kündigung aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit nicht zulässig sei. Aber der Blick in § 8 EFZG und die Kommentarliteratur hat mich beruhigt. Es kann während und sogar wegen einer Erkrankung gekündigt werden. Allein stellt sich die Frage, ob ggf. ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, der dann auf die Krankenkasse übergegangen ist.

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01.06.2017

Serie bAV: Betriebsrentenstärkungsgesetz passiert Bundestag

Portrait von Johannes Schipp
Johannes Schipp

Es hat etwas länger gedauert, aber gut Ding will Weile haben. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat den Bundestag passiert. Anfang Juli muss es noch durch den Bundesrat - vermutlich reine Formsache - um dann zum Jahresbeginn 2018 in Kraft treten zu können. Die ganz großen Veränderungen gegenüber dem Regierungsentwurf sind ausgeblieben. Es war eher Kosmetik, was noch gekommen ist. Fakt bleibt das Garantieverbot. Der Arbeitgeber schuldet ausschließlich Beiträge. Hat er die gezahlt, ist er raus. Ebenso bleibt es bei der Tarifexklusivität. Ohne Tarifvertrag geht es nicht. Das wird Arbeitgeber wenig erfreuen, die einer Tarifbindung entkommen sind und sich nun genau überlegen werden, ob sie die Tarifvertragsparteien wieder an Bord holen. Daran könnte das Ziel, gerade die kleinen und mittleren Unternehmen in die betriebliche Altersversorgung zu holen, scheitern.

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31.05.2017

Hitzefrei für den Arbeitsschutz?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Gestern waren es in Magdeburg über 30 Grad Celsius. Alle haben unter den Temperaturen gelitten. Am Nachmittag war ich bei einer Mandantin. Beim Verlassen des Gebäudes traf ich auf der Treppe auf eine dort tätige Reinigungskraft. Der Mitarbeiter wischte gerade feucht die Treppe. Das Outfit war eher für den Strand als für die Arbeit geeignet (T-Shirt, Shorts und Flip-Flops). Den Temperaturen war das möglicherweise angemessen. Aber was ist mit dem Arbeitsschutz?

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20.05.2017

Gemeinschaftsbetrieb und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist gem. § 47 Abs. 1 BetrVG ein Gesamtbetriebsrat zu errichten. Für den Unternehmensbegriff ist an die in anderen Gesetzen für Unternehmen geregelten Organisationsformen, also insbesondere die Organisationsformen des AktG, des GmbHG, des HGB und des BGB anzuknüpfen. Jeder Betriebsrat entsendet in den Gesamtbetriebsrat je nach Größe ein oder zwei seiner Mitglieder. Fraglich ist, ob der Betriebsrat eines Gemeinsamen Betriebes mehrerer Unternehmen auch Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat eines Unternehmens entsenden darf, die diesem Unternehmen nicht angehören. Eine solche Entsendung unternehmensfremder Mitglieder wird überwiegend abgelehnt, auch wenn es dazu führen kann, dass eine Entsendung in einen Gesamtbetriebsrat zu unterbleiben hat, wenn hierfür keine Betriebsratsmitglieder des betreffenden Trägerunternehmens vorhanden sind (HWK/Hohenstatt/Dzida, 7. Aufl. 2016, § 47 BetrVG Rz. 28).

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