Arbeitsrecht | Sozialrecht

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01.07.2013

Sympathie für China - eine Weltanschauung?

Portrait von Martin Reufels
Martin Reufels

Fallen unter den Begriff der Weltanschauung auch politische Überzeugungen?

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27.06.2013

Equal-Pay auch für Sonderzahlungen

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Leiharbeitnehmer haben wegen § 9 Nr. 2 AÜG für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher Anspruch auf mindestens die Leistungen, auf die vergleichbare Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs Anspruch haben. Das gilt auch für Sonderzahlungen. Ist die Sonderzahlung für Arbeitnehmer des Entleihers an eine Stichtagsregelung geknüpft, so hat der Leiharbeitnehmer nur dann einen Anspruch, wenn er am Stichtag im Entleiherbetrieb eingesetzt war. Dies hat das LAG Schleswig-Holstein am 21.5.2013 (2 Sa 398/12, juris) entschieden.

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26.06.2013

Wer redet, fliegt (aus dem Betriebsrat)

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

§ 79 Abs. 1 Satz 1 BetrVG enthält die Regelung der Verschwiegenheitsverpflichtung für Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats in Bezug auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. Für den Bereich persönlicher Informationen über Arbeitnehmer und Bewerber regelt § 99 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, dass die Verpflichtung aus § 79 BetrVG entsprechend für die „persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer“ gilt, soweit diese im Verfahren nach § 99 BetrVG dem Betriebsrat bekannt geworden sind. Im Rahmen eines vom Arbeitgeber gestellten Antrages, wegen eines Verstoßes gegen das Vertraulichkeitsgebot des § 99 Abs. 1 Satz 3 BetrVG einen Betriebsratsvorsitzende wegen grober Pflichtverletzung nach § 23 Abs. 1 BetrVG aus dem Amt auszuschließen, hat sich das LAG Düsseldorf (Beschl. v. 9.1.2013 – 12 TaBV 93/12) mit der Norm  und betriebsverfassungsrechtlichen Sanktionen bei Verstößen befasst.

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24.06.2013

BAG – Eindeutige Bestimmbarkeit der Kündigungsfrist ersetzt Enddatum

Portrait von Wienhold Schulte
Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

Der 6. Senat des BAG hat mit seinem Urteil vom 20.06.2013 – 6 AZR 805/11 (Pressemitteilung Nr. 41/13, http://www.bundesarbeitsgericht.de/) die Kündigungserklärung eines Insolvenzverwalters als ausreichend bestimmt angesehen, obwohl im Kündigungsschreiben kein Enddatum genannt war.

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20.06.2013

Wer nicht schreibt, der bleibt (möglicherweise) auf Dauer gebunden!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ein Urteil des 10. Senats des BAG vom 17.4.2013 (10 AZR 251/12, www.bundesarbeitsgericht.de) ist ein weiteres Beispiel dafür, dass der Arbeitgeber gut beraten ist, seine eigenen Verträge ernst sowie eigenes tatsächliches Verhalten nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

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18.06.2013

Fallen bei der Vertretungsbefristung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Nach dem Urteil des BAG vom 18.7.2012 (Az. 7 AZR 443/09), das sich mit der Rechtsmissbrauchskontrolle bei einer wiederholten und langjährigen Vertretungsbefristung im öffentlichen Dienst - auf Geschäftsstellen der ordentlichen Gerichtsbarkeit -  befasst hatte, sind eine Reihe von Folgefragen aufgetaucht. Das LAG Hamm hat sich in einem Urteil vom 14.02.2013 (Az. 11 Sa 1168/12) mit der Frage beschäftigt, ob die Voraussetzungen einer Vertretungsbefristung nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG auch vorliegen, wenn die Wochenstundenzahl des Vertreters über der des zu Vertretenen liegt und wann ein institutioneller Rechtsmissbrauchvorliegt. Die Vertreterin war mehr als 9 Jahre ununterbrochen aufgrund von 12 Arbeitsverträgen befristet bei dem beklagten öffentlichen Arbeitgeber als Dipl.-Sozialarbeiterin im Justizvollzug mit zuletzt 23 Stunden 55 Minuten wöchentlicher Arbeitszeit beschäftigt worden.

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13.06.2013

Chefarzt - Delegation statt Multitasking, aber richtig!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ein Chefarzt hatte eine Vielzahl von Herzschrittmacher-Implantationen als wahlärztliche Leistungen abgerechnet, obwohl er diese Leistungen nicht persönlich erbracht hatte. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass die Abrechnung ärztlicher Leistungen durch einen zur Privatliquidation berechtigten Chefarzt unter Verstoß gegen § 4 Abs. 2 GOÄ ein wichtiger Grund i.S.v. § 626 BGB sein kann, der insbesondere dann eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt, wenn der Chefarzt durch den Arbeitgeber mehrfach auf den Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung hingewiesen wurde und er weiterhin unter Verstoß gegen § 4 Abs. 2 GOÄ abrechnet (Urt. v. 17.4.2013 - 2 Sa 179/12).

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12.06.2013

Sonderkündigungsschutz für Inhouse-Mediatoren?

Portrait von Martin Reufels
Martin Reufels

Ein relativ neues Mittel der betriebs- und unternehmensinternen Konfliktbewältigung ist die Inhouse-Mediation. Unternehmen lassen Mitarbeiter vermehrt zu Mediatoren ausbilden, um zwischen dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern oder zwischen Arbeitnehmern auftretende Konflikte zu lösen. Im Mediationsverfahren versuchen die Beteiligten unter Hilfe des Mediators, den Konflikt einvernehmlich beizulegen.

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11.06.2013

BAG erteilt Rollenvorstellungen des vergangenen Jahrhunderts Absage

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

In seinem Beschluss vom 22. Januar 2013 (1 ABR 85/11, dazu demnächst Mues, ArbRB Heft 6/2013) hatte sich das BAG mit der wirtschaftlichen Vertretbarkeit eines durch Einigungsstellenspruch zustande gekommenen Sozialplans auseinanderzusetzen. Die Arbeitgeberin hatte unter anderem vorgetragen, die Sozialplanregelungen führten zu einer Überkompensation der den Arbeitnehmern infolge der Betriebsstilllegung entstehenden Nachteile. Bei den Gekündigten habe es sich überwiegend um (verheiratete) Frauen gehandelt, bei denen der Verlust des Arbeitsplatzes lediglich den Verlust eines Zweiteinkommens zur Folge habe. U.a. deshalb könnten die Sozialplanleistungen niedriger sein. Dem ist der 1. Senat mit deutlichen Worten entgegengetreten. Diese Argumentation sei mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 GG schlechterdings unvereinbar und widerspreche dem Diskriminierungsverbot des § 3 AGG. Schon das LAG Niedersachsen (Beschluss vom 18.10.2011 – 11 TaBV 88/10) hatte in der Vorinstanz darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf Art. 6 GG ein Status als mitverdienende Ehefrau keine geringere soziale Schutzbedürftigkeit begründe.

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06.06.2013

Wer den Betriebsrat nicht (vollständig) informiert verliert - auch wenn der Verdacht noch so stark ist

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG ist eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung unwirksam. Gleiches gilt nach einhelliger Meinung bei nicht ordnungsgemäßer - also nicht hinreichend ausführlicher - Anhörung. Zum Inhalt der  Anhörung gehören nach Ansicht des LAG Köln (Urteil vom 22.03.2012 – 7 Sa 1022/11) vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung auch die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB eingehalten ist.

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05.06.2013

Freiwillig ist nicht freiwillig

Portrait von Martin Reufels
Martin Reufels

Arbeitsrechtler wissen: Freiwillig bedeutet nicht, daß auf die Leistung kein vertraglicher Rechtsanspruch bestehen kann.

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05.06.2013

Neuigkeiten und Gewissheiten zur Arbeitnehmerhaftung

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ein in der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarter Selbstbehalt kann nach § 114 Abs. 2 S. 2 VVG nicht gegenüber Dritten und einer mitversicherten Person geltend gemacht werden. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts hat daher nur Wirkung im Innenverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, nicht jedoch im Verhältnis des Arbeitgebers zum Arbeitnehmer, der bei einer Dienstfahrt mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers einen Dritten schädigt. Eine Klausel in einer AGB, wonach der Arbeitnehmer darüber belehrt ist, dass die Fahrzeuge des Arbeitgebers mit einem Selbstbehalt von 5.000,00 € pro Schadensfall in der Haftpflicht- sowie der Fahrzeugvollversicherung versichert sind und der Arbeitnehmer je nach Verschuldensgrad und Schadenshöhe damit rechnen muss, für jeden von ihm verursachten Schaden in Höhe bis zu 5.000,00 €  Schadensersatz leisten zu müssen, benachteiligt den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unbillig und ist daher nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (BAG v. 13.12.2012 - 8 AZR 432/11, ArbRB online).

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30.05.2013

Arbeitsunfähigkeit eines Rechtsanwalts

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ein Rechtsanwalt ist arbeitsunfähig, wenn er zur umfassenden Bearbeitung der übernommenen Mandate und Vertretung des Mandanten nicht mehr in der Lage ist. Das hat der Versicherungssenat des BGH (Urt. v. 3.4.2013 - IV ZR 239/11) entschieden. Arbeitsunfähigkeit iS der MB/KT liegt nach  § 1 Abs. 3 der MB/KT (Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung) vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch tatsächlich nicht ausübt und auch keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht.

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22.05.2013

Arbeit 2.0 - Lust und Frust in der Leistungsgesellschaft

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

So lautet das Motto einer Veranstaltung, zu der die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in die Hochschul- und Kreisbibliothek Bonn-Rhein-Sieg, Grantham-Allee 20 in Sankt Augustin, am Donnerstag, den 23. Mai 2013, 18 Uhr,  einlädt. Es diskutieren der Mathematiker und ehemalige IBM-Manager Gunter Dueck, die Philosophin und Journalistin Svenja Flaßpöhler und Prof. Dr. Hartmut Ihne, Präsident der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Angesichts aktueller Untersuchungen, wie z.B. des Berichts "Psychische Gesundheit im Betrieb" im Auftrag des BMAS (2011) (www.bmas.de) oder des "Stressreport Deutschland 2012", herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund (www.baua.de), eine sicher nicht nur für Beschäftigte und Arbeitgeber, sondern auch für Arbeitsrechtler interessante Veranstaltung.  Eine aktuelle und gut lesbare Zusammenfassung über die mit der Arbeit verbundenen Höhen und Tiefen hat der Freiburger Neurobiologe, Arzt und Psychotherapeut Prof. Dr. Joachim Bauer mit dem Buch "Arbeit - Warum unser Glück von ihr abhängt und wie sie uns krank macht" vorgelegt. Warum nicht einmal einen arbeitsfreien Tag nutzen, sich von dieser Seite dem Thema "Arbeit" zu nähern?

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16.05.2013

Scheinwerkverträge in Rechtsprechung und Politik - keine Lanze für den Werkvertrag

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg v. 12.12.2012 (15 Sa 1217/12, ArbRB online) über die rechtliche Einordnung eines Werkvertrages über die Durchführung fachgerechter Arbeiten der Fleisch- und Wurstproduktion mit den dazu notwendigen Verpackungs- und Nebentätigkeiten, die in den Räumen und während der üblichen Arbeitszeiten des Auftraggebers unter Beachtung von dessen Betriebsordnung nach Bedarf des Auftraggebers durchzuführen waren, verdeutlicht eine Entwicklung, die man als "Flucht aus der Arbeitnehmerüberlassung in den Werkvertrag" umreißen kann. Am 11.3.2013 fand auf Einladung des BMAS ein Symposium statt, bei dem es um Fragen wie: Wo verletzen Werkvertragskonstruktionen geltende Gesetze? Welche Vertrags- und Geschäftsformen sind legal, aber sozialpolitisch unerwünscht? Sind die vorhandenen Mittel, um Missbrauch zu verhindern, ausreichend oder müssen sie ergänzt oder effizienter gestaltet werden? ging (www.bmas.de). Die Zeiten, in denen das Flämmen von Brammen in einem Stahl- und Walzwerk durch Beschäftigte eines Drittunternehmens, die im Betrieb des Auftraggebers tätig waren und deren zu erbringende Dienstleistung oder deren zu erstellendes Werk hinsichtlich Art, Umfang, Güte, Zeit und Ort in den betrieblichen Arbeitsprozess eingeplant war und nicht allein deswegen als Einstellung iSv. § 99 BetrVG angesehen wurde (lies BAG v. 5.3.1991 - 1 ABR 39/90, ArbRB online), sind wohl vorbei (eine Lanze für den Werkvertrag in der Fleischwirtschaft brechen jedoch Tuengerthal/Rothenhöfer in BB 2013, 53). Ob andere Gestaltungen eines Drittpersonaleinsatzes jenseits der "Scheinselbständigkeit" und des "Scheinwerkvertrages" nicht nur grundsätzlich rechtlich möglich, sondern auch sozialpolitisch zumindest nicht unerwünscht sind, ist im Einzelfall jeweils sorgfältig zu prüfen und abzuwägen.

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09.05.2013

Bemerkenswerte neue BAG Urteile

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts (www.bundesarbeitsgericht.de) unter "Entscheidungen" befinden sich seit kurzem eine Reihe von Urteilen des 5. Senats vom 13.3.2013 (5 AZR 157/12 u.a.), die sich durch ihre besondere Kürze herausheben. Es geht um die Auslegung einer "kleinen dynamischen Bezugnahmeklausel" in einem Arbeitsvertrag bei einer Tarifsukzession. Der Senat verweist auf frühere Entscheidungen, auch des 4. Senats, zur Geltung des TVöD bei kleinen dynamischen Bezugnahmeklauseln (dazu der Verfasser in: Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2010, Teil 8 Rn. 12 ff.). Die Problematik erschließt sich dem Außenstehenden nur, wenn man eines der vom BAG bestätigten Urteile des LAG Sachsen-Anhalt liest.

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07.05.2013

Man kann es sich ja mal anders überlegen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Wird die Schriftform des § 623 BGB für Kündigungen und Aufhebungsverträge nicht beachtet, folgt daraus die Nichtigkeit (§ 125 S. 1 BGB). Immer wieder wird in der Rechtsprechung erörtert, ob sich der Arbeitnehmer auf den Formmangel einer von ihm selbst erklärten Kündigung berufen kann oder ob und wann ihm dies nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt ist.

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03.05.2013

Verstößt Deutschland gegen die Europäische Sozialcharta?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ein bekanntes Nachrichtenmagazin aus Hamburg berichtet, dass die Bundesregierung den Kampf gegen Lohndumping verweigere, obwohl Deutschland "seit Jahren gegen das in der Europäischen Sozialcharta verankerte Recht auf ein angemessenes Arbeitsentgelt verstößt". Dafür sei Deutschland 2010 gerügt worden.

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02.05.2013

Drei neue Richterinnen und Richter am BAG

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Mit Wirkung zum 1.5.2013 sind drei neue Richterinnen und Richter am BAG ernannt worden: Frau Dr. Martina Ahrendt (ArbG Berlin), Frau Margot Weber (ArbG Stuttgart) und Herr Markus Krumbiegel (ArbG Nürnberg). Näheres zu den Biographien kann in den Pressemitteilungen Nr. 30/13, 31/13 und 32/13 nachgelesen werden.

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28.04.2013

EuGH zu Compliance-Anforderungen bei diskriminierenden Äußerungen

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ein beklagter Arbeitgeber kann Tatsachen, die vermuten lassen, dass er eine diskriminierende Einstellungspolitik betreibt, nicht allein dadurch widerlegen, dass er geltend macht, dass Äußerungen, die eine diskriminierende Einstellungspolitik suggerieren, von einer Person stammten, die - obwohl sie behauptet und der Anschein besteht, dass sie im Management dieses Arbeitgebers eine wichtige Rolle spielt - rechtlich nicht befugt sei, ihn bei Einstellungen zu binden. Der Umstand, dass ein Arbeitgeber sich von Äußerungen, die eine diskriminierende Einstellungspolitik suggerieren, nicht deutlich distanziert hat, stellt einen Faktor dar, den das angerufene Gericht im Rahmen einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts berücksichtigen kann. Insoweit kann die Wahrnehmung der Öffentlichkeit oder der betroffenen Kreise ein stichhaltiges Indiz für die Gesamtwürdigung der im Ausgangsverfahren streitigen Äußerungen darstellen (EuGH v. 25.4.2013 - Rs. C-81/12).

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