Arbeitsrecht | Sozialrecht

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19.04.2022

Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers auch beim Zusatzurlaub schwerbehinderter Menschen

Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts verfallen Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer zum Jahresende bzw. zum 31.03. des Folgejahres nur dann, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmer zuvor aufgefordert hat, ihren Urlaub zu nehmen und ihnen klar und rechtzeitig mitgeteilt hat, dass der Urlaub andernfalls verfällt. Das BAG hat nun klargestellt, dass dies grundsätzlich auch für den Schwerbehindertenzusatzurlaub gem. § 208 SGB IX gilt (BAG, Urteil vom 30.11.2021, Az. 9 AZR 143/21). Oftmals haben Arbeitgeber von der Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers aber keine Kenntnis.

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13.04.2022

Personalarbeit 4.0: Personalentwicklungskonzepte – Eine arbeitsrechtliche Herausforderung

Portrait von Jonas Singraven
Jonas Singraven

Im Zeitalter der digitalen Transformation konkurrieren Unternehmen immer stärker um qualifizierte Fach- und Führungskräfte. Gleichzeitig sind Fach- und Führungskräfte zunehmend bereit, den Arbeitgeber zu wechseln, wenn ihnen das eigene Unternehmen keine attraktive Entwicklungs- und Karriereperspektive bietet. Sehen sich ambitionierte Mitarbeiter im eigenen Unternehmen in einer Karrieresackgasse, gehen sie.

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28.03.2022

BeA in 2022: Das ArbG Stuttgart liefert ein Stück mehr Klarheit, wie ein wirksamer Vergleichsvorschlag zum Beschluss nach § 278 Abs. 6 S. 1 ZPO einzureichen ist

Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Eine weitere Rechtsfrage hinsichtlich des beA ist nun geklärt, zumindest unterinstanzlich (ArbG Stuttgart, Beschl. v. 25.2.2022 - 4 Ca 688/22).

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11.03.2022

Update zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter (ArbRB 2022, 57): Beschäftigung ukrainischer und anderer Vertriebener aus der Ukraine

Portrait von Shinta Zafiraki Sanyoto / Frederik Möller
Shinta Zafiraki Sanyoto / Frederik Möller

In der Februar-Ausgabe des ArbRB (ArbRB 2022, 57) haben wir dargestellt, was bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter zu berücksichtigen ist, welche Fallstricke es gibt und wie sich Haftungsrisiken insbesondere durch illegale Ausländerbeschäftigung vermeiden lassen.

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09.03.2022

Die "Rider"-Entscheidungen des BAG: "Blaupause" für die Bewertung neuer Beschäftigungsformen?

Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Der Anspruch auf ein bestimmtes Arbeitsmittel

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02.03.2022

Betriebsratswahl 2022 – Es gibt viel zu tun ...!

Portrait von Ulrich Preis
Ulrich Preis

In der Zeit vom 1.3. bis 31.5.2022 wird in deutschen Betrieben wieder turnusgemäß gewählt. Man könnte meinen, dass die regelmäßige Wahl längst Routine geworden sei. Das ist in diesem Jahr freilich nicht der Fall. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie ist auch in der Betriebsverfassung nicht alles so, wie es einmal war.

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01.03.2022

Ist das "Du" diskriminierend?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das Landesarbeitsgericht Köln hat sich mit der Frage befasst, ob eine eher "locker" aufgemachte Stellenanzeige für Juristen ein Indiz für eine Altersdiskriminierung sein kann. Sie hatte unter anderem folgenden Wortlaut:

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22.02.2022

Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Beschlüsse des Corona-Gipfels vom 16.02.2022

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder haben am 16.02.2022 Vereinbarungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie sowie zur Lockerung der Infektionsschutzmaßnahmen gefasst, die erhebliche arbeitsrechtliche Auswirkungen haben. Im letzten Schritt des Maßnahmenkatalogs sollen ab dem 20.03.2022 alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen. Arbeitgeber können – und müssen – sich jetzt schon darauf einstellen.

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17.02.2022

"Einrichtungsbezogene Impfpflicht" - Was gilt ab Mitte März und welche (arbeitsrechtlichen) Konsequenzen drohen?

Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Musterverfahren den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, gerichtet auf die vorläufige Aussetzung der sog. einrichtungsbezogenen Impflicht, am 10. Februar 2022 abgelehnt. § 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bleibt daher bis auf Weiteres in Kraft. Ab dem 15. März 2022 müssen Personen, die in bestimmten Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig sind, entweder geimpft oder genesen sein. Ausgenommen sind Personen, die aufgrund einer „medizinischen Kontraindikation“ nicht geimpft werden können.

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02.02.2022

"Kasernierung" von Beschäftigten wegen Corona bzw. Omikron – Was sagt das Arbeitsrecht?

Portrait von Thomas Niklas / Thomas Köllmann
Thomas Niklas / Thomas Köllmann

Ein Beitrag von Thomas Niklas und Dr. Thomas Köllmann

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30.01.2022

Mitbestimmung des Betriebsrats beim Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

§ 41 Satz 3 SGB VI bestimmt, dass, wenn eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vorsieht, die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls auch mehrfach, hinausschieben können.

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17.01.2022

Corona: Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und die Folgen für Arbeitgeber

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nach § 28b Abs. 1 Satz 1 IfSG nur betreten, wenn sie eine geimpfte Person, eine genesene Person oder eine getestete Person im Sinne der COVID19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung sind und einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Testnachweis im Sinne dieser Verordnung mit sich führen. Arbeitgeber sind nach § 28 b Abs. 3 Satz 1 IfSG verpflichtet, die Einhaltung dieser Verpflichtungen durch Nachweiskontrollen täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren. Geschieht dies nicht oder nicht richtig, begeht der Arbeitgeber nach § 73 Abs. 1a Nr. 11d IfSG eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 73 Abs. 2 IfSG mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden kann.

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12.01.2022

"Corona-Partys“ oder der Wunsch nach einer Infizierung mit dem Virus – Die arbeitsrechtlichen Folgen

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Mit der Schlagzeile "Hallo, ich möchte mich anstecken" auf der Titelseite begann für die Leser der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung am letzten Sonntag ein weiteres Kapitel rund um die Corona-Pandemie.

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11.01.2022

Grenzverschiebungen - Oder: Wie wird der Beendigungszeitpunkt rechtssicher hinausgeschoben?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

 § 41 S. 3 SGB VI bestimmt, dass, wenn eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vorsieht, die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls auch mehrfach, hinausschieben können. Schon bald nach Inkrafttreten vor gut 7 Jahren wurde die Frage aufgeworfen, ob der Begriff des Hinausschiebens nur die inhaltlich unveränderte Verlängerung des Arbeitsverhältnisses erfasst und eine Änderung der Arbeitsbedingungen in der Hinausschiebensvereinbarung schädlich ist und zu deren Unwirksamkeit führt.

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28.12.2021

Mittelbare Drittwirkung der Whistleblower-Richtlinie nach Ablauf der Umsetzungsfrist?

Portrait von Martin Reufels
Martin Reufels

Ein Beitrag von RA Prof. Dr. Martin Reufels, LL.M. und Ass. iur. Christina Gruber

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17.12.2021

Kurzer Überblick zu Online-Attesten und: LG Hamburg verbietet Online-Corona-Selbsttest-Zertifikate ohne Arztkontakt

Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bereits vor kurzem wies Herr Kollege Kleinebrink in seinem Blog darauf hin, dass Online-Corona-Selbsttest-Zertifikate keinen ordnungsgemäßen Testnachweis im Sinne der 3G-Pflicht (§ 28b Abs. 1 IfSG) darstellen. Ebenfalls gibt er praktische Tipps für Arbeitsgebende und Arbeitsnehmende, wie mit diesen zweifelhaften Testnachweisen umzugehen ist - ein lesenswerter Beitrag!

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10.12.2021

Ordnungsgemäße Lohnabrechnung? Wird eine Lohnabrechnung Arbeitnehmenden lediglich zum Abruf/Download zur Verfügung gestellt, kann dies unzureichend sein!

Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ich möchte kurz auf die äußerst spannende Entscheidung des LAG Hamm v. 23.9.2021 – 2 Sa 179/21 hinweisen.

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06.12.2021

In Sachen Dr. A. u.a.: Der richtige Umgang mit zweifelhaften Testnachweisen in Zeiten der Pandemie

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Beschäftigte dürfen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 IfSG Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten, wenn sie eine geimpfte Person, genesene Person oder getestete Person sind und einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Testnachweis mit sich führen, zur Kontrolle verfügbar halten oder bei dem Arbeitgeber hinterlegt haben (3G). In der täglichen Praxis der Unternehmen tauchen allerdings vermehrt Testnachweise auf, die äußerst zweifelhaft sind.

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01.12.2021

Die Dienstreise als (arbeitszeitrechtliche) Arbeitszeit

Portrait von Dr. Nathalie Oberthür
Dr. Nathalie Oberthür

Die Einordnung von Dienstreisen als (vergütungsrechtliche) Arbeitszeit kann seit der Entscheidung des BAG vom 17.10.2018 (5 AZR 553/17, ArbRB 2019, 35 [Groeger]) als geklärt angesehen werden. Für die arbeitszeitrechtliche Dimension der Dienstreise gilt das bislang nicht. In dieser Frage stellt das BAG bislang auf die sogenannte Beanspruchungstheorie ab: Der Grad der Beanspruchung des Arbeitnehmers während der Reise soll maßgeblich sein. Nur wenn die Beanspruchung derjenigen bei der Ausführung der herkömmlichen Arbeit entspricht, sollen Reisezeiten als Arbeitszeit im Sinne des § 2 ArbZG zu qualifizieren sein. Dies soll nur dann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer auf der Reise tatsächlich arbeitet oder auf Anordnung des Arbeitgebers ein Fahrzeug selbst steuert; die Dienstreise in öffentlichen Verkehrsmitteln soll demgegenüber keine Arbeitszeit darstellen, sondern lediglich ein für den Gesundheitsschutz unerhebliches „Freizeitopfer“ (BAG vom 11.07.2006 – 9 AZR 519/05, ArbRB 2007, 67 [Marquardt]). Dem folgt die bislang wohl noch überwiegende Auffassung (vgl. z.B. Lunk, FS Schmidt, 2021, 335, 346 m.w.N.; Peters, WeisungsR, 2021, Rn. 255; Stöhr/Stolzenberg, NZA 2019, 505; Schulze/Wannisch, ArbRAktuell 2019, 453, 455), auch wenn diese zunehmend kritisch in Frage gestellt wird (vgl. nur Preis, jM 2020, 367; ErfK/Roloff, § 2 ArbZG Rn. 21).

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