Arbeitsrecht | Sozialrecht

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02.12.2015

„Auch Tote haben Recht auf Urlaub“?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Auf dem Heimweg vom Landesarbeitsgericht in Halle hörte ich gestern im Radio einen Bericht über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (v. 7.10.2015 – 56 Ca 10968/15), wonach im Falle des Todes eines Arbeitnehmers der Urlaubsabgeltungsanspruch den Erben zustehen soll. Spiegel online titelt: „Urlausanspruch kann vererbt werden.“ Ich wunderte mich etwas über die Berichterstattung. Denn hatte ich mir nicht gemerkt, dass der Europäische Gerichtshof (v. 12.6.2014 – Rs. C-118/13, ArbRB 2014, 195 [Schewiola]) schon in diesem Sinne entschieden hatte und ich bereits Mandanten hierauf hingewiesen habe?

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01.12.2015

Wahlvorstandswahl an Halloween - gruselige Betriebsratswahl

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Am 1. Dezember bin ich hinsichtlich dieses Blogs ziemlich genau einen Monat zu spät dran. Trotzdem möchte ich Ihnen diesen Beschluss des LAG Hamm v. 13.4.2012 (10 TaBV 109/11), auf den ich in anderem Zusammenhang gestoßen bin,  nicht vorenthalten. Drei Arbeitnehmer einer Diskothek mit ca. 116 Arbeitnehmern hatten zu einer Betriebsversammlung zwecks Wahl des Wahlvorstandes eingeladen. Als Termin hatten sie den 31.10.2010 um 19.45 Uhr per Aushang festgesetzt. Das fiel mitten in die Vorbereitungsphase der Halloween-Party der Diskothek. Diese Kundenveranstaltung sollte um 20.00 starten.

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30.11.2015

Eingebildete Kranke

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Arbeitsschutz ist wichtig. Arbeitgeber müssen die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen, § 618 BGB. Dass es nicht immer leicht sein kann, tatsächliche von vermeintlichen Gefahren zu unterscheiden, verdeutlicht der in SPIEGEL-ONLINE geschilderte Sachverhalt, der sich am Flughafen München zugetragen hat. Ein umgekehrter Placebo-Effekt.

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27.11.2015

Wohin mit den Schutzschriften?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Diese Frage stellte ich mir eben, als ich die Pressemitteilung der BRAK gelesen habe, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) später kommt. Ich für mich hatte nämlich „abgespeichert“, dass gleichzeitig mit dem beA auch das zentrale Schutzschriftenregister kommt, bei dem wir zukünftig elektronisch Schutzschriften einreichen können. Wenn aber das beA nicht kommt, werden Anwälte möglicherweise nicht die Infrastruktur zur Einreichung von elektronischen Schutzschriften haben. Da auch Arbeitgeberanwälte insbesondere im Betriebsverfassungsrecht immer mal wieder Schutzschriften hinterlegen, trieb mich die Frage um.

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26.11.2015

Wenn einer eine Reise tut...

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

...  dann kann er was erzählen.

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23.11.2015

Weiteres vom BAG zum Rechtsweg bei Klagen von Organvertretern

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich hatte am 22.01.2015 über die erweiterte Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Geschäftsführerklagen berichtet. Die Rechtsprechungsänderung war durch den 10. Senat erfolgt. Der 9. Senat des BAG hat diese Rechtsprechung in einem Beschluss vom 08.09.2015 (9 AZB 21/15, ArbRB 2015, 335 [Lunk]) fortentwickelt.

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23.11.2015

Der Leiharbeitnehmer als Kampfmittel im Streik?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Ich habe an der Tagung des fachanwalt forum Arbeitsrecht in Berlin teilgenommen. Eine Erkenntnis aus der spannenden und niveauvollen Diskussion war, dass zukünftig Leiharbeitnehmer möglicherweise ein Kampfmittel im Streik sein können. Bisher stellt sich diese Frage eher im Zusammenhang mit dem Streikbruch. Hierzu regelt § 11 Abs. 5 AÜG, dass Leiharbeitnehmer nicht verpflichtet sind, bei einem Entleiher tätig zu werden, sofern dieser von einem Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist. D.h. der Arbeitnehmer hat ein Leistungsverweigerungsrecht, auf das er hinzuweisen ist. Ob dieses Recht häufig ausgeübt wird, ist sicher zweifelhaft.

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18.11.2015

Gesetzesvorhaben zu Zeitarbeit und Werkverträgen – Der neue § 611a BGB als Quadratur des Kreises?

Portrait von Silke Becker
Silke Becker

Das BMAS hat einen Referentenentwurf mit neuen Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung, Werk- und Dienstverträgen vorgelegt. Neben zahlreichen Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung sind Änderungen im BGB vorgesehen. Das BGB soll ergänzt werden um einen § 611a „vertragstypische Pflichten beim Arbeitsvertrag“. Hintergrund der Neuregelung ist folgender Passus im Koalitionsvertrag:

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13.11.2015

Wo soll das noch hinführen?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Die Information gem. 613a Abs. 5 BGB soll dem Arbeitnehmer die notwendigen Informationen verschaffen, damit dieser sich im Fall eines Betriebsübergangs beraten lassen kann. Auf dieser Basis soll er dann über einen Widerspruch entscheiden können. Eben hatte ich das Informationsschreiben eines großen Chemiekonzerns in der Hand. 16 Seiten hervorragende juristische Arbeit! Unmengen an komplexen Informationen! Aber der Arbeitnehmer selber kann dies nicht mehr verstehen. Auch der „normale“ Rechtsanwalt dürfte mit diesem Schreiben zu kämpfen haben. Ob hier noch eine Basis für die sachgerechte Entscheidung über den Widerspruch vorhanden ist?

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11.11.2015

Aktuelles zum Flugbegleiter Streik in Berlin-Brandenburg

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich schmücke mich wieder einmal mit fremden Federn, diesmal aus der Internet Satire Zeitschrift Der Postillon. Dort werden die Auswirkungen des - vom ArbG Darmstadt nicht untersagten - Flugbegleiter-Streiks auf den Flugbetrieb am Flughafen Berlin-Brandenburg berichtet.

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09.11.2015

Kein Qualmen und Surfen auf Firmenkosten

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das Institut der betrieblichen Übung ist durch keine in der arbeitsrechtlichen Literatur herangezogene Theorien der letzten Jahrzehnte überzeugend erklärt worden.  Die Praxis lebt damit; Entscheidungen dazu gibt es in Hülle und Fülle. Wohl deshalb berufen sich immer wieder Arbeitnehmer zur Begründung verschiedener Ansprüche, nicht nur auf Geld, auf die betriebliche Übung. Dies betrifft beispielsweise die Dienstbefreiung am Rosenmontag, Internet- und E-Mail-Nutzung, Radio hören im Betrieb und Raucherpausen. Dazu hat sich das LAG Nürnberg in einem lesenswerten Urteil vom 05.08.2015 (2 Sa 132/15, ArbRB 2015, 326 [Grimm]) nun geäußert.

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06.11.2015

Ändern wir das Kündigungsschutzgesetz!

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Nein, nicht dramatisch, nur ein ganz klein wenig! Gestern hatte ich wieder so ein Erlebnis… Im Rahmen eines Gespräches äußerte ein Wirtschaftsprüfer, dass die Arbeitnehmer der Mandantin einen Anspruch auf eine Abfindung hätten, wenn sie seitens der Mandantin gekündigt würden. Dabei handelte es sich nicht einen Sozialplan. Auch vor Gericht erlebe ich es immer wieder, dass Arbeitnehmer (auch im Beisein ihres Anwalts) erklären, dass sie doch nun einen Abfindungsanspruch hätten, da ihnen gekündigt wurde. In all diesen Fällen bedarf es dann einer langatmigen Erklärung, dass ein Abfindungsanspruch nur in wenigen Fällen besteht und ansonsten um den Bestand des Arbeitsverhältnisses gestritten wird.

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05.11.2015

"Tunten nicht erwünscht"

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Nun lege ich Ihnen offen, dass ich nicht nur die FAZ sondern auch (manchmal) den Kölner EXPRESS lese. Dort wird heute auf eine ersichtlich diskriminierende  Stellenanzeige eines schweizer Schwulenmagazins für einen Buchhalter hingewiesen. Rechtfertigungsgründe nach § 8 Abs. 1 AGG habe ich nicht erkennen können. Es wird sich kaum um subjektive Gründe entsprechend der Rspr. des BAG (v. 18.3.2010 - 8 AZR 77/09, ArbRB 2010, 233 (Sasse)) zu spezifischer Tätigkeit für Personen in Problemlagen handeln. Aber: In der Schweiz gilt das AGG nicht.

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05.11.2015

Schöne neue Welt: Computer als Vorgesetzte

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Auch das BMAS und die Gewerkschaften (schon etwas länger) haben das Thema Industrie 4.0, Arbeiten 4.0 und vielleicht dann auch Arbeitsrecht 4.0 entdeckt. Die Personalpraxis war damit schon früher konfrontiert. Wie es aussieht, wenn Vorgesetzte nicht mehr Menschen, sondern Algorithmen sind, zeigt uns die FAZ mit einem Bericht aus einem Amazon-Verteilzentrum in den USA.

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02.11.2015

„Bleib im Bett und kurier Dich aus“

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Dies mussten wir unserem mittleren Sohn heute sagen, weil er sich einen Infekt „eingefangen“ hat. Kurz darauf konnte ich einen Artikel der dpa in unserer Lokalzeitung lesen, wonach nicht das „Blaumachen“ sondern das Arbeiten trotz Krankheit das größere Problem sei. Dieses Phänomen wird als Präsentismus bezeichnet. Als Arbeitsrechtler habe ich meist mit dem Problem des „Blaumachens“ zu tun. Als juristisches Problem ist mir der Präsentismus explizit noch nicht begegnet. Auch die Eingabe in juristische Datenbanken führt nicht wirklich weiter. Die Ergebnisse sind mager. Ich glaube, dass diese Erkenntnisse eher in anderem Zusammenhang z.B. bei der Frage der psychischen Belastungen im Arbeitsverhältnis eine Rolle spielen werden.

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28.10.2015

Streik im Kinderzimmer?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

„Papa ich streike für mehr Taschengeld!“ äußerte mein ältester Sohn, als er mir über die Schulter schaute und den Bericht über das Pixi-Buch „Carla, Fabio und Mama streiken“ der IG Metall Küste ebenfalls las. Dieser Bericht machte mich neugierig und ich erbat bei der IG Metall die Übersendung einer Kopie dieses Pixi-Buches. Nach dem Bericht und der Pressemitteilung zu dem Buch hatte der Arbeitsrechtler in mir erhebliche Zweifel an der zutreffenden Darstellung von Streiks und Streikrecht in dem Buch.

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27.10.2015

Berufsausbildungsausschüsse und Klagefrist nach § 4 KSchG

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 111 Abs. 2 S. 1 ArbGG können die Handwerksinnungen sowie die zuständigen Stellen im Sinne des BBiG zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis Ausschüsse bilden, denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl angehören müssen. Die Regelung des § 111 Abs. 2 ArbGG gilt als "umständlich, kompliziert und in allen wesentlichen Punkten umstritten" (HWK/Kalb, 6. Auflage 2014, § 111 ArbGG Rd. 4). Insbesondere ist umstritten, ob der Auszubildende den Schlichtungsausschuss bei einer Kündigung in Fällen der §§ 22 BBiG, 13 Abs. 1 S. 2 KSchG innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG anrufen muss (HWK/Kalb, a.a.O., § 111 ArbGG Rd.  15 ff.).

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23.10.2015

Genervte Arbeitnehmer

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Wie Sie vielleicht wissen, verweise ich gerne auf Glossen in Magazinen. Das Manager-Magazin hat in seiner Online-Ausgabe einen schönen Artikel zu Sätzen, die man "im Büro nicht mehr hören will" veröffentlicht. Zwei Minuten und Sie sind durchgeklickt. Von mir hören Sie heute nichts mehr.

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15.10.2015

„Mit so einem Puff-Auto fahre ich nicht“

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Der Tagespresse ist der Fall eines Arbeitnehmers zu entnehmen, der wegen eines aus seiner Sicht geschmacklos beklebten Firmenwagens eine Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber hatte. Er äußerte wörtlich: „Mit so einem Puff-Auto fahre ich nicht.“. Die Berichterstattung über die Entscheidung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach, z. B. www.spiegel.de, verweist darauf, dass eine fristlose Kündigung ohne vorangegangene Abmahnung unwirksam sei. Der Arbeitnehmer sei allerdings wirksam zum Ende des Jahres gekündigt worden. Dieser Bericht ruft bei dem Arbeitsrechtlicher Unsicherheit hervor. Wie kann eine außerordentliche Kündigung wegen der fehlenden Abmahnung unwirksam sein, die ordentliche Kündigung jedoch wirksam. Aufklärung bringt die Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach. Der Betrieb unterfiel nicht dem Kündigungsschutzgesetz! Ansonsten kann man dem interessierten Leser nur empfehlen, sich im Internet die Fotos des Fahrzeuges anzuschauen. Ob man selber mit einem solchen Auto durch die Gegend fahren möchte, erscheint doch zweifelhaft.

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06.10.2015

USA kein sicherer Hafen mehr

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Lange war diskutiert worden, ob ein grenzüberschreitender Datentransfer in die USA erleichtert auf der Grundlage des § 4b Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 BDSG möglich ist, weil ein "angemessenes Schutzniveau" besteht, wenn sich die dortigen Unternehmen den "Safe Harbour Privacy Principles" (SHPP) der FTC (Federal Trade Commission)  unterworfen haben. Der EUGH hat im Urteil vom 6.10.2015 (Rs. C 362/14- betreffend den Facebook Aktivisten Maximilian Schrems, voller Wortlaut hier) entscheiden, das das nicht mehr der Fall ist. Die USA sind kein sicheres Drittland mit einem der EU entsprechenden Datenschutzstandard.

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01.10.2015

Geheimcode der Chefs?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Der Artikel „Enträtseln Sie die Geheimcodes der Chefs“ bietet Anlass die Fähigkeiten im Hinblick auf die Zeugnissprache zu überprüfen – und an diesen zu zweifeln. Natürlich ist es richtig, dass Zeugnisse versteckte Hinweise enthalten können und sich gewisse Regeln eingebürgert haben. Aber nicht alle Vorgesetzten beherrschen diese und schreiben einfach unbedacht nachteilige Formulierungen in ein Zeugnis.

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29.09.2015

Mal nichts aus dem Arbeitsrecht

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die aktuelle Ausgabe der LTO (Legal Tribune Online) hat den - analog zur Zeugnissprache - entwickelten Geheimcode der Anwaltsverzeichnisse geknackt. Die wichtigsten Bewertungen finden Sie hier.

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28.09.2015

Ausdrücklich verbieten!

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Diese Schlussfolgerung muss man aus einer Entscheidung des LAG Düsseldorf (v. 16.09.2015 - 12 Sa 630/15) ziehen. Im Betrieb war die Privatnutzung des dienstlichen Telefons erlaubt. Genaue Regelungen hierzu bestanden nicht. Die Arbeitnehmerin hat während der Pausen an telefonischen Gewinnspielen über eine Sonderrufnummer teilgenommen. Die genaue Anzahl war streitig. Die Arbeitnehmerin hat aber den Ersatz von € 18,50 angeboten. Die wegen dieser Telefonate ausgesprochene fristlose Kündigung war unwirksam. Der Umstand, dass es an einer genauen Regelung zum Umfang der Privatnutzung fehlte, minderte das Verschulden der Arbeitnehmerin.

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23.09.2015

Auswechseln von Kündigungsgründen im Prozess unzulässig?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich möchte Ihr Augenmerk auf ein Urteil des LAG Düsseldorf (v. 24.06.2015 – 7 Sa 1243/14) richten. Danach soll ein Auswechseln der Kündigungsgründe im Arbeitsgerichtsprozess dann unzulässig sein, wenn die Kündigung „einen völlig anderen Charakter“ erhält. Konkret hatte der Arbeitgeber zunächst verhaltensbedingt gekündigt, dann die Kündigung als betriebsbedingte Kündigung im Prozess gerechtfertigt.

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17.09.2015

Über Piloten, Streikverbote und das „Streikziel hinter dem Streikziel“

Portrait von Michael Korinth
Michael Korinth

Im Strafrecht gibt es bekanntlich den „Täter hinter dem Täter“. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat nunmehr auch eine Art Meta-Streikziel ausgemacht, also das Streikziel hinter dem Streikziel. Gegenstand von Arbeitskämpfen können in Deutschland bekanntlich nur die Ziele sein, die sich durch Tarifverträge regeln lassen. Anders als in europäischen Nachbarländern sind damit etwa politische Streiks unzulässig.

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16.09.2015

Clinch um das Bett für den Betriebsrat

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Schulungsveranstaltungen (abgeleitet aus § 40 Abs. 1 BetrVG) steht häufig im Mittelpunkt arbeitsgerichtlicher Beschlussverfahren. Das BAG hat im Beschluss vom 27.5.2015 – 7 ABR 26/13 entschieden, dass Hotelkosten zu übernehmen sind, wenn die Schulung nur 44 Kilometer vom Betriebsort stattfindet, die Übernachtung nicht Gegenstand des Betriebsratsbeschlusses war, aber nach der Genehmigung des Arbeitgebers veränderte Umstände eingetreten sind. Hier waren es „außergewöhnliche Wetterverhältnisse“, die aufgrund durchgehender Eis- und Schneeglätte zu außergewöhnlichen Straßenverhältnissen mit verlängerten Fahrzeiten und einem „besonderen Unfallrisiko“ geführt hatten.

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13.09.2015

Entgrenzte Arbeitswelt

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Die Chancen und die Gefahren, die von einer "entgrenzten" Arbeitswelt ausgehen, wird der 2. Deutsche Arbeitsrechtstag im Januar 2016 in Berlin unter dem Untertitel "Zwischen Überforderungsschutz und individueller Gestaltungsfreiheit" behandeln. Die Wochenzeitung "Die Zeit" befasst sich in ihrer aktuellen Ausgabe (No. 37, Seite 69) unter der Überschrift "Wir sind gut zu dir" mit sechs Versprechen von Unternehmen und der Realität. In der aktuellen Zeitschrift "Psychologie Heute" handelt ein Beitrag von der "Interessierten Selbstausbeutung". Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine Studie veröffentlicht, die untersucht, ob es einen Zusammenhang zwischen belastenden Arbeitsbedingungen und dem Neuroenhancement gibt. Und Gregor Thüsing überschreitet in seinem neuesten Buch "Mit Arbeit spielt man nicht!" in ausgesuchten aktuellen Themen, z.B. der kollektiven Interessenvertretung in einer individualisierten Gesellschaft, interessiert und freiwillig die Grenzen der reinen Rechtslehre - lesenswert!

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09.09.2015

Flexibilität des Arbeitsortes zugunsten schwerbehinderter Menschen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Unter dem Schlagwort Arbeitswelt 4.0 wird gegenwärtig die Flexibilisierung hinsichtlich Art, Ort und Zeit der Arbeitstätigkeit diskutiert. Flexibilisierung gilt aber auch zugunsten der Arbeitnehmer, erst recht zugunsten schwerbehinderter Menschen. Aus § 81 Abs. 4 SGB folgt seit langem der Anspruch auf die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung. Das LAG Hamburg hat nun in einem Urteil vom 15.04.2015 (Az. 5 Sa 107/12) entschieden, dass aus § 81 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 4 SGB IX der Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers folgen kann, von einer für ihn schwer erreichbaren Filiale in eine wohnortnahe Filiale versetzt zu werden. Dies auch dann, wenn dort erst ein Arbeitsplatz im Wege der Versetzung freigemacht werden muss.

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07.09.2015

Keine Kontrolle von Betriebsrat und sachkundigen Arbeitnehmern durch Arbeitgeber

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die BetrVG-Novelle 2001 hat dem Betriebsrat das Recht gegeben, bei Erforderlichkeit zur Erfüllung der Aufgaben vom Arbeitgeber sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftsperson zur Verfügung gestellt zu erhalten. Bei der Auswahl sind die Vorschläge des Betriebsrats zu berücksichtigen, soweit dem betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen (§ 80 Abs. 2 Satz 3 BetrVG). Diese sachkundigen Arbeitnehmer können vom Betriebsrat in Abwesenheit des Arbeitgebers befragt werden. Es  besteht kein Anwesenheitsrecht des Arbeitgebers oder einer seiner Vertrauenspersonen, wie nun das BAG im Beschluss vom 20.1.2015 – 1 ABR 25/13 – klargestellt hat.

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05.09.2015

WissZeitVG soll geändert werden

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Die Bundesregierung hat beschlossen, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu ändern. Es gilt seit 2007 und regelt die Bedingungen für befristete Arbeitsverträge wissenschaftlicher Mitarbeiter während der Qualifizierungsphase. Danach können Nachwuchswissenschaftler bis zu sechs Jahre befristet beschäftigt werden. Nach Abschluss der Promotion ist eine weitere Befristung von bis zu sechs Jahre zulässig.

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