Arbeitsrecht | Sozialrecht

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13.02.2015

Befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen des Renteneintrittsalters

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Auch wenn der Arbeitnehmer das Renteneintrittsalter erreicht hat und aus der gesetzlichen Rentenversicherung Altersrente  bezieht, bedarf bei einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses die Befristung des Arbeitsvertrages eines sachlichen Grundes. Ein derartiger Grund liegt vor, wenn die befristete Fortsetzung der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient.

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12.02.2015

Vorsicht bei Ausschlussfristen!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach den für den öffentlichen Dienst geltende Tarifverträgen verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs aus, um die Ausschlussfrist auch für später fällig werdende Leistungen unwirksam zu machen.

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05.02.2015

Institutioneller Rechtsmissbrauch bei Sachgrundbefristungen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das ArbG Freiburg hat in einem Urteil vom 16.12.2014 (Az.: 4 Ca 339/14) abstrakte Indizien im Rahmen der Konkretisierung der einzelfallbezogenen Rechtsprechung des BAG zum „institutionellen Rechtsmissbrauch“ bei Befristungen aufgestellt. Die kumulative dreifache Überschreitung der für die sachgrundlose Befristung geltenden Grenzen des § 14 Abs. 2 TzBfG indiziere bei der Befristung aus sachlichem Grund institutionellen Rechtsmissbrauch.

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29.01.2015

Verletzung des Gebots des gesetzlichen Richters I und II

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Entlassung iSd. § 17 Abs. 1 KSchG meint bei einer richtlinienkonformen Auslegung den Ausspruch der Kündigung. Dies entspricht der Rechtsprechung des BAG seit dem Urteil vom 23.3.2006 (2 AZR 343/05). In demselben Urteil hat das BAG Vertrauensschutz gewährt. Eine erst nach Ausspruch der Kündigung erstattete Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit führte jedenfalls dann nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn sich der Arbeitgeber berechtigterweise auf den auch bei einer Änderung der Rechtsprechung zu beachtenden Vertrauensschutz berufen konnte.

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28.01.2015

Selbst ist der Arbeitnehmer

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 12.11.2014 (3 TaBV 5/14, juris und http://www.arbrb.de/39073.htm ) zu Recht entschieden, dass das Anbringen der Attrappe einer Videokamera kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auslöst. Eine Attrappe sei objektiv nicht geeignet, Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.

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27.01.2015

Streit um den Entwurf zur Arbeitsstättenverordnung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das Bundeskabinett hat Ende Oktober 2014 eine neue Arbeitsstättenverordnung beschlossen und den Entwurf nach Art. 80 GG dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundesrat hat dazu am 19.12.2014 beschlossen, dem Entwurf der Bundesregierung mit einigen Änderungen zuzustimmen (BR-Drucks. 509-14 v. 19.12.2014).

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22.01.2015

Erweiterte Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Geschäftsführerklagen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Zehnte Senat des BAG hat mit zwei Beschlüssen (v. 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, GmbHR 2015, 27; v. 3.12.2014 - 10 AZB 98/14) seine erst vor kurzem bestätigte Rspr. zum Eingreifen der Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG geändert und die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte erweitert. Organvertreter sind nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG in Betrieben juristischer Personen oder einer Personengesamtheit dann nicht Arbeitnehmer iSd. ArbGG, wenn sie kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrag allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung der juristischen Person oder Personengesamtheit berufen sind. Dies gilt unabhängig davon, ob das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis materiell-rechtlich als freies Dienstverhältnis oder als Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist. Im "Arbeitgeberlager" stehende Organmitglieder sollen keinen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht führen (BAG v. 20.8.2013 - 5 AZB 79/02, ArbRB 2014, 140, B I 3 der  Gründe).

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12.01.2015

Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte - Rundschreiben der DRV

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Am 12.12.2014 hatte ich auf das Rundschreiben der DRV zum Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte vom 12.12.2014 hingewiesen. Im aktuellen Heft der NZA (2015, Seite 27 f) finden sich Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und Syndikusanwälte des Kölner Universitätsprofessors Prof. Dr. Christian Rolfs.  Zur Lektüre empfohlen.

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06.01.2015

Lohnwucher - beim ersten seid ihr frei, beim zweiten seid ihr Knechte!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das ArbG Köln hat mit Urteil vom 18.9.2014 (11 Ca 10331/13) entschieden, dass keine gesetzliche Grundlage, nach der Psychotherapeuten in Ausbildung für die gesetzlich vorgesehene praktische Tätigkeit einen Anspruch auf Entgelt haben, besteht und eine Vereinbarung, die eine Vergütung ausdrücklich ausschließt, wirksam ist. Zur Begründung hat es u.a. ausgeführt, dass die praktische Tätigkeit vornehmlich Ausbildungszwecken dient. Der Kläger hatte knapp 18.000 Euro für knapp 12 Monate geltend gemacht und ging leer aus.

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23.12.2014

LAG Baden-Württemberg uneins beim Scheinwerkvertrag: Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber trotz Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers - ja oder nein?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Konsequenzen eines Scheinwerkvertrages im Verhältnis zum vermeintlichen Verleiher werden seit längerem diskutiert. Einen neuen Eckpunkt der Diskussion hat das LAG Baden-Württemberg im Urteil vom 3.12.2014 (Az. 4 Sa 41/14) gesetzt. Es hat ein Arbeitsverhältnis zum "Scheinauftraggeber" (den es also tatsächlich als Entleihunternehmen ansieht) in entsprechender Anwendung der §§ 9 Ziff. 1 , 10 Abs. 1  Satz 1 AÜG bejaht, obwohl die den Arbeitnehmer beschäftigenden Drittunternehmen über eine Erlaubnis nach dem AÜG verfügten.

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20.12.2014

Schwergewicht(ig)e in Europa - Das erste Gebot und die Dritte Gewalt

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ganz hoch greift der Kommentator sowohl des EU-Vertrages als auch der EMRK, der Berliner Kollege Ulrich Karpenstein in seiner Stellungnahme zu dem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten des EuGH zum Beitritt der EU zur EMRK (http://curia.europa.eu) gegenüber der Süddeutschen Zeitung gestern: danach gelte "Du sollst keine anderen Götter neben mir haben." Auch der EuGH hat nicht mit "kleiner Münze" argumentiert: durch einen Beitritt der EU zur EMRK, der in Art. 6 Abs. 2 EU-Vertrag freilich ausdrücklich vorgesehen ist, könne die Autonomie des Unionsrechts gefährdet werden, so der rote Faden des Gutachtens des EuGH. Im Kampf ums Recht geht es oft um Machtfragen, hier jedoch um den "Kampf ums letzte Wort" - so Wolfgang Janisch in der SZ. Haben die Regierungschefs und die Parlamente der Mitgliedstaaten der Union mit Art. 6 Abs. 2 EU-Vertrag das Wesen der Union verkannt - oder die Richter des EuGH die Grenzen der Dritten Gewalt?

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14.12.2014

Verwerfung der Berufung durch Beschluss - Ende des Rechtsstreits?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung durch das angefochtene Urteil und deren Erheblichkeit für das Ergebnis der Entscheidung ergibt. Für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ist eine hinreichende Darstellung der Gründe, aus denen sich die Rechtsfehlerhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung ergeben soll, erforderlich. Dies soll gewährleisten, dass der Rechtsstreit für die Berufungsinstanz durch eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffs ausreichend vorbereitet wird. Formale und nicht auf den konkreten Streitfall bezogene Berufungsbegründungen sollen ausgeschlossen werden. Der Berufungsführer hat die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und aus welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält. Es reicht nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen.

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12.12.2014

Rentenversicherung für Syndikusanwälte

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die deutsche Rentenversicherung hat heute auf Ihrer Homepage ihre Regelungen zur Befreiung von der Rentenversicherung  für Syndikus-Rechtsanwälte veröffentlicht. Den Link finden Sie hier.  Die Vertrauensschutzregelungen sind enttäuschend.

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09.12.2014

Ausschlussfristen vom Aussterben bedroht?

Portrait von ArbRB Redaktion
ArbRB Redaktion

Das MiLoG regelt in § 3 die Unabdingbarkeit des Mindestlohns. Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind danach unwirksam. Hier kommen die Ausschlussfristen ins Spiel. Da diese sich regelmäßig auf alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis beziehen, erfassen sie möglicherweise auch Mindestlohn-Ansprüche. Dann droht jetzt aber ihre Unwirksamkeit. Oder vielleicht doch nicht? 

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27.11.2014

BVerwG zur Sonntagsarbeit

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das BVerwG hat am Mittwoch entschieden, dass die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung insoweit nichtig ist, als sie eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in Videotheken, öffentlichen Bibliotheken, Callcentern sowie Lotto- und Totogesellschaften zulässt. Hingegen hat es die Verordnung für wirksam befunden, soweit sie eine Beschäftigung von Arbeitnehmern  im Bereich des Buchmachergewerbes zulässt (BVerwG Urt. v. 26.11.2014 - 6 CN 1.13). Die Beschäftigung im Buchmachergewerbe bezieht sich nach der Verordnung nur auf die Entgegennahme von Wetten für Veranstaltungen, die an diesen Tagen stattfinden und für die sich deshalb aus anderen Vorschriften ergeben muss, dass sie an diesen Tagen, etwa aus Gründen der Freizeitgestaltung der Bevölkerung, auch stattfinden dürfen. Ferner dürfen die Wetten nur an der Stätte der Veranstaltung entgegengenommen werden. Erfasst werden damit insbesondere Rennsportveranstaltungen, etwa auf Pferderennbahnen. Insoweit handelt es sich bei der Annahme von Wetten um einen spezifischen Sonn- und Feiertagsbedarf, der als Bestandteil des Freizeiterlebnisses, um nicht den Freizeitgenuss insgesamt zu gefährden, nur an Ort und Stelle befriedigt werden kann.

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10.11.2014

Geplantes Tarifeinheitsgesetz: Großer Wurf oder großer Murks?

Portrait von ArbRB Redaktion
ArbRB Redaktion

Am 28.10.2014 hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles den Entwurf für ein Tarifeinheitsgesetz vorgestellt. Danach soll in Fällen der Tarifkollision der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. Eine Einschränkung des Streikrechts sieht der Entwurf seinem Wortlaut nach ebenso wenig vor wie Sonderregelungen für den Bereich der Daseinsvorsorge. Ist das jetzt der ganz große Wurf oder eher Murks?

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06.11.2014

Arbeitszeitverlängerungen über 10 Stunden nur im Ausnahmefall

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Immer wieder taucht in der Praxis das Bedürfnis nach einer Arbeitszeitverlängerung über 10 Stunden auf. Das ArbZG enthält hierzu Ausnahmeregelungen. Diese werden aber restriktiv angewandt, wie eine Entscheidung des VGH München v. 13.03.2014 – 22 ZB 14.344 – verdeutlicht.

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30.10.2014

Altersbefristung nach Mangold - die Erste

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

In einer Aufsehen erregenden Entscheidung hatte der EuGH § 14 Abs. 3 TzBfG in der ursprünglich geltenden Fassung als mit Unionsrecht nicht vereinbar erklärt (Urt. v. 22.11.2005 – C-144/04 – Mangold, ArbRB 2006, 3 ). Die Entscheidung erging aufgrund eines Beschlusses des ArbG München keine drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten. § 14 Abs. 3 TzBfG wurde aufgrund der Entscheidung des EuGH geändert und gilt in der geänderten Fassung seit dem 1.5.2007. Danach ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem zweiten oder dritten Buch Sozialgesetzbuch teilgenommen hat. Diesmal brauchte es gut sieben Jahre, bis das Bundesarbeitsgericht sich mit der Vorschrift befassen konnte (BAG, Urt. v. 28.5.2014 - 7 AZR 360/12, ArbRB online).

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23.10.2014

Keine Nullachtfünfzehn-Begründung bei der Wahlanfechtung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Betriebsratswahlen können innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 19 Abs. 2 BetrVG angefochten werden. Das LAG Hamm (Beschl. v. 21.3.2014 – 13 TaBV 110/13) hat sich mit der Frage beschäftigt, wie substantiiert die Begründung einer Wahlanfechtung sein muss.

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15.10.2014

Austritt aus dem Arbeitgeberverband - weder "blitzschnell" noch "ausgebremst"

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Während sich das BAG in den letzten Jahren verschiedentlich mit der Frage der Zulässigkeit und der tarifrechtlichen Bedeutung eines Blitzaustritts aus dem Arbeitgeberverband zu befassen hatte, hat der BGH nunmehr zu der spiegelbildlichen Konstellation Stellung genommen. Wie lang darf eine Kündigungsfrist in der Satzung eines Arbeitgeberverbandes bemessen sein?

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04.10.2014

Anwaltshaftung für Vergleich im Kündigungsschutzprozess?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Aus Koblenz, wo Karl Baedeker heute vor 155 Jahren verstarb, kommt eine Entscheidung, die beruhigend wirkt.

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03.10.2014

"Einfaches" Scheitern der Verhandlungen zwischen den Betriebsparteien genügt zur Anrufung der Einigungsstelle

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Immer wieder wird diskutiert, ob es materielle Voraussetzungen gibt, bevor die Einigungsstelle nach § 98 ArbGG angerufen werden kann. Das LAG Hamm hat dies zu Recht in einem Beschluss vom 14.05.2014 (7 TaBV 21/14) verneint.

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30.09.2014

"Gemützel" beim BAG

Portrait von Wienhold Schulte
Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

Nachdem die Frage, ob ein Pilot einer Fluglinie durch Betriebsvereinbarung gezwungen werden kann, eine sog. Cockpit-Mütze als Teil der einheitlichen Dienstbekleidung zu tragen, in den Vorinstanzen unterschiedlich beurteilt wurde, hat das BAG zugunsten des klagenden Piloten entschieden: er ist nicht zum Tragen der Mütze verpflichtet ( BAG v. 30. September 2014 - 1 AZR 1083/12, Pressemitteilung Nr.50/14).

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30.09.2014

Vorsicht bei Prozessbeschäftigung!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Es kommt eher selten vor, dass ein Arbeitnehmer während eines Bestandsschutzrechtsstreits vorläufig weiterbeschäftigt wird.  Zu unterscheiden sind die zwischen den Parteien vereinbarte Weiterbeschäftigung, die unter einer Befristung oder auflösenden Bedingung steht, und die Weiterbeschäftigung auf der Grundlage eines Urteils, das den Weiterbeschäftigungsanspruch tituliert.

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24.09.2014

Doppelter Vorsitzendenwechsel beim BAG

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Zum 30.09.2014 tritt der Vorsitzende des Sieben Senats des BAG, Wolfgang Linsenmeier, in den Ruhestand. Seine Nachfolgerin wird Edith Gräfl, die seit Juli 2010 Vorsitzende des Dritten und für das Recht der betrieblichen Altersversorgung zuständigen Senats ist. Neuer Vorsitzender des Dritten Senats wird der bisher im Siebten Senat als Beisitzer tätige Dr. Bertram Zwanziger. Zuständig ist der Siebte Senat u.a. für das Befristungsrecht.

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15.09.2014

Nur Schall und Rauch?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Befragt nach Mitteln, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, fallen einem spontan das von vornherein nur auf bestimmte Zeit eingegangene (§ 620 Abs. 3 BGB i.V.m. dem TzBfG) Arbeitsverhältnis, der Auflösungsvertrag  und die Kündigung (§ 623 BGB) sowie - praktisch der wohl häufigste Fall - der Vergleich - außergerichtlich oder vor Gericht (Vorsicht bei einem gerichtlichen Vergleich nach § 278 Abs. 6 S. 1, 1. Alt. ZPO, der kein gerichtlicher Vergleich i.S.v. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 TzBfG ist!) ein. Bei der Auflösung eines Zweier-Bundes nach § 9 KSchG kommt ein Gericht als notwendiger Dritter ins Spiel. Nach Abpfiff des Spiels (juristisch genau: nach Rechtskraft) hat die oder der Unparteiische seine Schuldigkeit getan, dann kann der Arbeitnehmer nach § 12 KSchG die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verweigern. Ebendies kann nicht "auf dem Spielfeld", sondern auf der richtigen Bühne der Arbeitgeber auch, nur heißt es dort anders: Nichtverlängerungsmitteilung (dazu Kalb, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2. Auflage 2014, Teil 14 G Rn 16 ff). Kraft Gesetzes ist es eher schwierig oder "geht gar nicht" würde die Kanzlerin sagen (siehe BAG 21.11.2013 - 2 AZR 598/12 ua.). Durch Wegfall der Geschäftsgrundlage soll es noch zu Zeiten der Teilung Deutschlands unter strengen Voraussetzungen möglich gewesen sein, wenn jemand von Ost nach West gegangen ist und nach der Wende "rüber gemacht hat".

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01.09.2014

Ruhepausen auch ohne Anti-Stress-Verordnung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Schaffung einer Anti-Stress-Verordnung wird gegenwärtig wieder heftig diskutiert. Dabei wird gerne übersehen, dass das Arbeitszeitgesetz nicht nur für die Frage der Inanspruchnahme durch Mails außerhalb der Arbeitszeit eine Regelung hat, sondern auch sonst Mitarbeiter durch Ruhepausen und andere Maßnahmen vor unangemessener Beanspruchung schützt. Das LAG Köln hat in einem Urteil vom 27.11.2013 (5 Sa 376/13) auf die ordnungsgemäße Anordnung von Ruhepausen hingewiesen und aufgezeigt, welche Folgen die Nichtbeachtung hat.

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27.08.2014

Krematorium darf über Zahngold verfügen

Portrait von Wilfried Mosebach
Wilfried Mosebach

Krematorien dürfen das Zahngold von Toten nach der Einäscherung behalten und auch verwerten. Das am 21.8.2014 vom BAG gefällte Urteil, das den eigentlichen Gegenstand der Klage – die Schadensersatzforderung des Krematoriums – zurück ans Hamburger Landesarbeitsgericht verwiesen hat – schließt eine bisher bestehende Rechtslücke. Offene Fragen aber bleiben bestehen. 

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23.08.2014

Revisionsbegründung - etwas für "Fortgeschrittene"

Portrait von Wienhold Schulte
Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

In die Verlegenheit, eine Revisionsbegründung zu erarbeiten zu müssen (dürfen), kommt man - schon wegen der Restriktionen bei der Zulassung - in der "Normalkanzlei"  selten bis gar nicht. Eher muss die Nichtzulassung mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden. Und wer sich daran bereits versucht hat, gleich ob die Beschwerde auf eine Divergenz, die grundsätzliche Bedeutung, einen absoluten Revisionsgrund oder die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gestützt werden soll, weiß, welch hohe Hürden zu überwinden sind (vgl.dazu u.a. Tschöpe in Tschöpe, AHB-Arbeitsrecht, Teil F Rz. 1ff.).

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