Arbeitsrecht | Sozialrecht

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17.01.2016

Die bezahlte Freistellung von der Arbeit oder bezahlte sinnvolle Freizeit?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Die auf einem Arbeitszeitkonto angesammelten Stunden können durch bezahlte Freizeit ausgeglichen werden. Die Festlegung des Freizeitausgleichs ist nicht nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich. Der Arbeitgeber kann Freizeitausgleich im Rahmen seines Direktionsrechts auch einseitig anordnen. Es handelt sich um eine Weisung zur Verteilung der Arbeitszeit iSv. § 106 S. 1 GewO. Wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Festlegung, also wenn er sein Direktionsrecht ausübt, nicht bekannt ist bzw. bekannt sein konnte, dass der Arbeitnehmer später innerhalb des festgelegten Zeitraums arbeitsunfähig wird, hat diese Entwicklung keine Auswirkungen auf die Beurteilung, ob sich der Arbeitgeber im Rahmen billigen Ermessens gehalten hat. So hat das LAG Rheinland-Pfalz die bisherige Rechtsprechung des BAG richtig angewendet und bestätigt (LAG Rheinland-Pfalz vom 19.11.2015 - 5 Sa 342/15). Aber nicht nur die Beurteilung der Handlung des Arbeitgebers (Freistellungserklärung), sondern auch ihren Erfolg oder ihre Wirkung, nämlich die Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, lässt der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit unberührt.

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12.01.2016

Musik bei der Mitbestimmung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Arbeitsrechtliche Fragen rund um kunst- und kulturschaffende Berufe sind manchmal von besonderer Intensität. Dies zeigt auch der vom BAG durch Beschluss vom 30.06.2015 (1 ABR 71/13) entschiedene Fall. Der Betriebsrat eines Sinfonieorchesters konnte sich beim BAG erfolgreich mit einem Unterlassungsanspruch durchsetzen, der es dem Arbeitgeber untersagte, die Teilnahme der Orchestermusiker an mediationsabschließenden Gesprächen „über die Sitzordnung im Orchester“ im Wege des Direktionsrechts ohne Zustimmung des Betriebsrats oder deren Ersetzung nach § 87 Abs. 2 BetrVG anzuordnen.

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10.01.2016

Neues zum Umfang der Darlegungslast für die Bestimmung des Rechtsweges bei Klagen ehemaliger Organmitglieder

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Zwar entfällt die Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG, wenn der Geschäftsführer einer GmbH abberufen wird. Ganz wie im richtigen Leben eröffnet jedoch der Fortfall einer Sperre nicht stets den Zugang zu etwas: So begründet es auch nicht nicht eo ipso die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten, wenn § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG nicht mehr eingreift. Es kommt vielmehr darauf an, worum es im Rechtsstreit geht, insbesondere auf welche Anspruchsgrundlage der prozessuale Anspruch gestützt wird (siehe dazu die Beiträge des Kollegen Detlef Grimm  in diesem Blog vom 22.1. und 23.11.2015).

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07.01.2016

Arbeits- und Sozialrecht - das ändert sich vorerst noch nicht!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der Referentenentwurf des BMAS für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 17.11.2015 (siehe dazu Dr. Katharina Loth in der Rubrik "Gesetzgebung" auf www.arbrb.de) ist in aller Munde und das mit Recht. Denn das BMAS hat ihn noch vor der Ressortabstimmung als Diskussionsentwurf veröffentlicht und er enthält mit einem neuen § 611a BGB erstmals eine Legaldefinition des Arbeitsvertrages.

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04.01.2016

Der Fall Schüth erneut vor dem Bundesarbeitsgericht - zur Zivilrechtsdogmatik im arbeitsgerichtlichen Verfahren

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Bernhard Schüth war seit den 1980er Jahren bei einer katholischen Kirchengemeinde als Organist und Chorleiter angestellt. 1994 trennte er sich von seiner Ehefrau, von 1995 an lebte er mit einer neuen Partnerin zusammen. Nachdem bekannt geworden war, dass er wieder Vater werden würde, führte der Gemeindevorstand im Juli 1997 ein Gespräch mit ihm. Wenige Tage später wurde ihm mit Wirkung zu Ende April 1998 gekündigt, da er gegen die Grundordnung der Katholischen Kirche für den kirchlichen Dienst im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (GrO) verstoßen habe. Herr Schüth erhob Klage gegen seine Kündigung, die letztlich erfolglos blieb; nach Einschätzung der Gerichte habe die Gemeinde Herrn Schüth nicht ohne den Verlust  eigener Glaubwürdigkeit weiter beschäftigen können, da seine Tätigkeit in enger Verbindung mit der kirchlichen Mission gestanden habe.

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04.01.2016

Arbeit 4.0 - psychische Belastung, Digitalisierung und Arbeitsschutz

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

2016 ist angebrochen. Welche Themen werden uns im Arbeitsrecht in nächster Zeit beschäftigen? Natürlich steht allem voran die Thematik des AÜG. Aber in den Diskussionen wird auch die Problematik und Erforderlichkeit einer möglichen Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes genannt. Insbesondere die sich verändernden Möglichkeiten der Arbeit und der Erreichbarkeit durch moderne Technologien lassen diese Frage angezeigt erscheinen. Denn wenn ein Arbeitnehmer abends noch eine E-Mail beantwortet, um dafür nachmittags früher nach Hause gehen zu können, erscheint dies aus Sicht des Arbeitnehmers möglicherweise als positiv. Das Abfassen der Mail ist aber Arbeit, so dass die Ruhezeit von elf Stunden gem. § 5 Abs. 1 ArbZG neu zu laufen beginnt. Hier stellt sich dann die Frage, ob der Arbeitnehmer eigenverantwortlich darüber entscheiden kann, was er macht und was ihm guttut – also z.B. lieber abends eine Mail beantworten und dafür an einem Nachmittag früher gehen (vgl. hierzu das Vorstandsmitglied der BASF Suckale in einem Interview im Rotary-Magazin 1/2016, S. 59 [61]).

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25.12.2015

Kein Anspruch auf Zulassung als Weihnachtsmann nach SGB III

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Fragen der Arbeitsvermittlung beschäftigen uns Arbeitsrechtler am Rande. Ich möchte Ihren Blick auf ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen LSG richten (Urt. v. 22.9.2000 - Az. L 3 AL 8/00, EzAÜG SGB III Nr. 4). Es hat die Frage geklärt, ob die Bundesagentur für Arbeit auch Vermittlungsgesuche für Weihnachtsmänner(-darsteller) bearbeiten muss und welche Rechtsschutzmöglichkeiten des Weihnachtsmannaspiranten gegen die Ablehnung eines Vermittlungsgesuches bestehen. Sollten Sie also die feiertägliche Routine im nächsten Jahr durch eine Nebentätigkeit, bei der Sie gewiss eine Vielzahl neuer Kontakte gewinnen, durchbrechen wollen, empfehle ich Ihnen die Lektüre dieses Urteils.

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18.12.2015

Nachtarbeit wird aufgewertet

Portrait von Gerhard Schäder
Gerhard Schäder

Das Bundesarbeitsgericht hat in drei Entscheidungen (10 AZR 423/14, 10 AZR 29/15 und 10 AZR 156/15) eindeutig klargestellt, dass Nachtarbeiter (soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen) nach § 6 Abs. 5 ArbZG grundsätzlich einen Anspruch auf einen Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 25% auf den Bruttostundenlohn und Dauernachtarbeiter auf 30% Nachtarbeitszuschlag haben. Soweit noch eine Wahlschuld besteht, kann der Arbeitgeber diesen Zuschlag auch mit einer entsprechenden Anzahl bezahlter freier Tage gewähren. Dabei können im Einzelfall Abweichungen nach oben oder unten erfolgen.

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10.12.2015

Besinnliche Vorweihnachtszeit!

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Die Weihnachtsfeier naht. Spielen Sie doch Bullshit-Bingo. Oder Sie fragen sich vorher noch, was rechtlich in diesem Zusammenhang zu beachten ist.

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09.12.2015

Teilweise arbeitsunfähig

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Ich möchte Sie heute auf eine neue Diskussion aufmerksam machen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat sein neues Gutachten vorgelegt. Ausweislich seiner Pressemitteilung hat er vorgeschlagen, zukünftig auch Teilkrankschreibungen einzuführen. Danach sollen Arbeitnehmer nach Ablauf der Entgeltfortzahlung im Falle einer Teilarbeitsunfähigkeit ein Teilkrankengeld und zum Teil Gehalt erhalten. Die Arbeitnehmer würden dann entsprechend der Teilarbeitsunfähigkeit wieder im Betrieb tätig. Die entsprechende Einstufung soll ausschließlich im Einvernehmen zwischen Arzt und betroffenem Arbeitnehmer erfolgen.

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05.12.2015

Die Krawatte im Arbeitsrecht - ein Vademecum des Betriebsverfassungsrechts

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Unser Gesellschaftsmodell setzt stark auf persönliche Freiheit (siehe Udo di Fabio, Schwankender Westen, S. 120 ff.). Wen wundert es, dass über die Pflicht zur Tragung von Dienstbekleidung debattiert wird. Eine Entscheidung des LAG Baden-Württemberg, die kürzlich veröffentlicht wurde, befasst sich weniger mit den Fragen des Persönlichkeitsrechts, sondern mit mitbestimmungsrechtlichen Fragen (LAG Baden-Württemberg vom 21.10.2015 - 11 TaBV 2/15).

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02.12.2015

„Auch Tote haben Recht auf Urlaub“?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Auf dem Heimweg vom Landesarbeitsgericht in Halle hörte ich gestern im Radio einen Bericht über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (v. 7.10.2015 – 56 Ca 10968/15), wonach im Falle des Todes eines Arbeitnehmers der Urlaubsabgeltungsanspruch den Erben zustehen soll. Spiegel online titelt: „Urlausanspruch kann vererbt werden.“ Ich wunderte mich etwas über die Berichterstattung. Denn hatte ich mir nicht gemerkt, dass der Europäische Gerichtshof (v. 12.6.2014 – Rs. C-118/13, ArbRB 2014, 195 [Schewiola]) schon in diesem Sinne entschieden hatte und ich bereits Mandanten hierauf hingewiesen habe?

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01.12.2015

Wahlvorstandswahl an Halloween - gruselige Betriebsratswahl

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Am 1. Dezember bin ich hinsichtlich dieses Blogs ziemlich genau einen Monat zu spät dran. Trotzdem möchte ich Ihnen diesen Beschluss des LAG Hamm v. 13.4.2012 (10 TaBV 109/11), auf den ich in anderem Zusammenhang gestoßen bin,  nicht vorenthalten. Drei Arbeitnehmer einer Diskothek mit ca. 116 Arbeitnehmern hatten zu einer Betriebsversammlung zwecks Wahl des Wahlvorstandes eingeladen. Als Termin hatten sie den 31.10.2010 um 19.45 Uhr per Aushang festgesetzt. Das fiel mitten in die Vorbereitungsphase der Halloween-Party der Diskothek. Diese Kundenveranstaltung sollte um 20.00 starten.

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30.11.2015

Eingebildete Kranke

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Arbeitsschutz ist wichtig. Arbeitgeber müssen die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen, § 618 BGB. Dass es nicht immer leicht sein kann, tatsächliche von vermeintlichen Gefahren zu unterscheiden, verdeutlicht der in SPIEGEL-ONLINE geschilderte Sachverhalt, der sich am Flughafen München zugetragen hat. Ein umgekehrter Placebo-Effekt.

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27.11.2015

Wohin mit den Schutzschriften?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Diese Frage stellte ich mir eben, als ich die Pressemitteilung der BRAK gelesen habe, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) später kommt. Ich für mich hatte nämlich „abgespeichert“, dass gleichzeitig mit dem beA auch das zentrale Schutzschriftenregister kommt, bei dem wir zukünftig elektronisch Schutzschriften einreichen können. Wenn aber das beA nicht kommt, werden Anwälte möglicherweise nicht die Infrastruktur zur Einreichung von elektronischen Schutzschriften haben. Da auch Arbeitgeberanwälte insbesondere im Betriebsverfassungsrecht immer mal wieder Schutzschriften hinterlegen, trieb mich die Frage um.

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26.11.2015

Wenn einer eine Reise tut...

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

...  dann kann er was erzählen.

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23.11.2015

Weiteres vom BAG zum Rechtsweg bei Klagen von Organvertretern

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich hatte am 22.01.2015 über die erweiterte Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Geschäftsführerklagen berichtet. Die Rechtsprechungsänderung war durch den 10. Senat erfolgt. Der 9. Senat des BAG hat diese Rechtsprechung in einem Beschluss vom 08.09.2015 (9 AZB 21/15, ArbRB 2015, 335 [Lunk]) fortentwickelt.

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23.11.2015

Der Leiharbeitnehmer als Kampfmittel im Streik?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Ich habe an der Tagung des fachanwalt forum Arbeitsrecht in Berlin teilgenommen. Eine Erkenntnis aus der spannenden und niveauvollen Diskussion war, dass zukünftig Leiharbeitnehmer möglicherweise ein Kampfmittel im Streik sein können. Bisher stellt sich diese Frage eher im Zusammenhang mit dem Streikbruch. Hierzu regelt § 11 Abs. 5 AÜG, dass Leiharbeitnehmer nicht verpflichtet sind, bei einem Entleiher tätig zu werden, sofern dieser von einem Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist. D.h. der Arbeitnehmer hat ein Leistungsverweigerungsrecht, auf das er hinzuweisen ist. Ob dieses Recht häufig ausgeübt wird, ist sicher zweifelhaft.

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18.11.2015

Gesetzesvorhaben zu Zeitarbeit und Werkverträgen – Der neue § 611a BGB als Quadratur des Kreises?

Portrait von Silke Becker
Silke Becker

Das BMAS hat einen Referentenentwurf mit neuen Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung, Werk- und Dienstverträgen vorgelegt. Neben zahlreichen Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung sind Änderungen im BGB vorgesehen. Das BGB soll ergänzt werden um einen § 611a „vertragstypische Pflichten beim Arbeitsvertrag“. Hintergrund der Neuregelung ist folgender Passus im Koalitionsvertrag:

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13.11.2015

Wo soll das noch hinführen?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Die Information gem. 613a Abs. 5 BGB soll dem Arbeitnehmer die notwendigen Informationen verschaffen, damit dieser sich im Fall eines Betriebsübergangs beraten lassen kann. Auf dieser Basis soll er dann über einen Widerspruch entscheiden können. Eben hatte ich das Informationsschreiben eines großen Chemiekonzerns in der Hand. 16 Seiten hervorragende juristische Arbeit! Unmengen an komplexen Informationen! Aber der Arbeitnehmer selber kann dies nicht mehr verstehen. Auch der „normale“ Rechtsanwalt dürfte mit diesem Schreiben zu kämpfen haben. Ob hier noch eine Basis für die sachgerechte Entscheidung über den Widerspruch vorhanden ist?

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11.11.2015

Aktuelles zum Flugbegleiter Streik in Berlin-Brandenburg

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich schmücke mich wieder einmal mit fremden Federn, diesmal aus der Internet Satire Zeitschrift Der Postillon. Dort werden die Auswirkungen des - vom ArbG Darmstadt nicht untersagten - Flugbegleiter-Streiks auf den Flugbetrieb am Flughafen Berlin-Brandenburg berichtet.

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09.11.2015

Kein Qualmen und Surfen auf Firmenkosten

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das Institut der betrieblichen Übung ist durch keine in der arbeitsrechtlichen Literatur herangezogene Theorien der letzten Jahrzehnte überzeugend erklärt worden.  Die Praxis lebt damit; Entscheidungen dazu gibt es in Hülle und Fülle. Wohl deshalb berufen sich immer wieder Arbeitnehmer zur Begründung verschiedener Ansprüche, nicht nur auf Geld, auf die betriebliche Übung. Dies betrifft beispielsweise die Dienstbefreiung am Rosenmontag, Internet- und E-Mail-Nutzung, Radio hören im Betrieb und Raucherpausen. Dazu hat sich das LAG Nürnberg in einem lesenswerten Urteil vom 05.08.2015 (2 Sa 132/15, ArbRB 2015, 326 [Grimm]) nun geäußert.

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06.11.2015

Ändern wir das Kündigungsschutzgesetz!

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Nein, nicht dramatisch, nur ein ganz klein wenig! Gestern hatte ich wieder so ein Erlebnis… Im Rahmen eines Gespräches äußerte ein Wirtschaftsprüfer, dass die Arbeitnehmer der Mandantin einen Anspruch auf eine Abfindung hätten, wenn sie seitens der Mandantin gekündigt würden. Dabei handelte es sich nicht einen Sozialplan. Auch vor Gericht erlebe ich es immer wieder, dass Arbeitnehmer (auch im Beisein ihres Anwalts) erklären, dass sie doch nun einen Abfindungsanspruch hätten, da ihnen gekündigt wurde. In all diesen Fällen bedarf es dann einer langatmigen Erklärung, dass ein Abfindungsanspruch nur in wenigen Fällen besteht und ansonsten um den Bestand des Arbeitsverhältnisses gestritten wird.

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05.11.2015

"Tunten nicht erwünscht"

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Nun lege ich Ihnen offen, dass ich nicht nur die FAZ sondern auch (manchmal) den Kölner EXPRESS lese. Dort wird heute auf eine ersichtlich diskriminierende  Stellenanzeige eines schweizer Schwulenmagazins für einen Buchhalter hingewiesen. Rechtfertigungsgründe nach § 8 Abs. 1 AGG habe ich nicht erkennen können. Es wird sich kaum um subjektive Gründe entsprechend der Rspr. des BAG (v. 18.3.2010 - 8 AZR 77/09, ArbRB 2010, 233 (Sasse)) zu spezifischer Tätigkeit für Personen in Problemlagen handeln. Aber: In der Schweiz gilt das AGG nicht.

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05.11.2015

Schöne neue Welt: Computer als Vorgesetzte

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Auch das BMAS und die Gewerkschaften (schon etwas länger) haben das Thema Industrie 4.0, Arbeiten 4.0 und vielleicht dann auch Arbeitsrecht 4.0 entdeckt. Die Personalpraxis war damit schon früher konfrontiert. Wie es aussieht, wenn Vorgesetzte nicht mehr Menschen, sondern Algorithmen sind, zeigt uns die FAZ mit einem Bericht aus einem Amazon-Verteilzentrum in den USA.

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02.11.2015

„Bleib im Bett und kurier Dich aus“

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Dies mussten wir unserem mittleren Sohn heute sagen, weil er sich einen Infekt „eingefangen“ hat. Kurz darauf konnte ich einen Artikel der dpa in unserer Lokalzeitung lesen, wonach nicht das „Blaumachen“ sondern das Arbeiten trotz Krankheit das größere Problem sei. Dieses Phänomen wird als Präsentismus bezeichnet. Als Arbeitsrechtler habe ich meist mit dem Problem des „Blaumachens“ zu tun. Als juristisches Problem ist mir der Präsentismus explizit noch nicht begegnet. Auch die Eingabe in juristische Datenbanken führt nicht wirklich weiter. Die Ergebnisse sind mager. Ich glaube, dass diese Erkenntnisse eher in anderem Zusammenhang z.B. bei der Frage der psychischen Belastungen im Arbeitsverhältnis eine Rolle spielen werden.

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28.10.2015

Streik im Kinderzimmer?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

„Papa ich streike für mehr Taschengeld!“ äußerte mein ältester Sohn, als er mir über die Schulter schaute und den Bericht über das Pixi-Buch „Carla, Fabio und Mama streiken“ der IG Metall Küste ebenfalls las. Dieser Bericht machte mich neugierig und ich erbat bei der IG Metall die Übersendung einer Kopie dieses Pixi-Buches. Nach dem Bericht und der Pressemitteilung zu dem Buch hatte der Arbeitsrechtler in mir erhebliche Zweifel an der zutreffenden Darstellung von Streiks und Streikrecht in dem Buch.

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27.10.2015

Berufsausbildungsausschüsse und Klagefrist nach § 4 KSchG

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 111 Abs. 2 S. 1 ArbGG können die Handwerksinnungen sowie die zuständigen Stellen im Sinne des BBiG zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis Ausschüsse bilden, denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl angehören müssen. Die Regelung des § 111 Abs. 2 ArbGG gilt als "umständlich, kompliziert und in allen wesentlichen Punkten umstritten" (HWK/Kalb, 6. Auflage 2014, § 111 ArbGG Rd. 4). Insbesondere ist umstritten, ob der Auszubildende den Schlichtungsausschuss bei einer Kündigung in Fällen der §§ 22 BBiG, 13 Abs. 1 S. 2 KSchG innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG anrufen muss (HWK/Kalb, a.a.O., § 111 ArbGG Rd.  15 ff.).

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23.10.2015

Genervte Arbeitnehmer

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Wie Sie vielleicht wissen, verweise ich gerne auf Glossen in Magazinen. Das Manager-Magazin hat in seiner Online-Ausgabe einen schönen Artikel zu Sätzen, die man "im Büro nicht mehr hören will" veröffentlicht. Zwei Minuten und Sie sind durchgeklickt. Von mir hören Sie heute nichts mehr.

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15.10.2015

„Mit so einem Puff-Auto fahre ich nicht“

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Der Tagespresse ist der Fall eines Arbeitnehmers zu entnehmen, der wegen eines aus seiner Sicht geschmacklos beklebten Firmenwagens eine Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber hatte. Er äußerte wörtlich: „Mit so einem Puff-Auto fahre ich nicht.“. Die Berichterstattung über die Entscheidung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach, z. B. www.spiegel.de, verweist darauf, dass eine fristlose Kündigung ohne vorangegangene Abmahnung unwirksam sei. Der Arbeitnehmer sei allerdings wirksam zum Ende des Jahres gekündigt worden. Dieser Bericht ruft bei dem Arbeitsrechtlicher Unsicherheit hervor. Wie kann eine außerordentliche Kündigung wegen der fehlenden Abmahnung unwirksam sein, die ordentliche Kündigung jedoch wirksam. Aufklärung bringt die Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach. Der Betrieb unterfiel nicht dem Kündigungsschutzgesetz! Ansonsten kann man dem interessierten Leser nur empfehlen, sich im Internet die Fotos des Fahrzeuges anzuschauen. Ob man selber mit einem solchen Auto durch die Gegend fahren möchte, erscheint doch zweifelhaft.

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06.10.2015

USA kein sicherer Hafen mehr

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Lange war diskutiert worden, ob ein grenzüberschreitender Datentransfer in die USA erleichtert auf der Grundlage des § 4b Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 BDSG möglich ist, weil ein "angemessenes Schutzniveau" besteht, wenn sich die dortigen Unternehmen den "Safe Harbour Privacy Principles" (SHPP) der FTC (Federal Trade Commission)  unterworfen haben. Der EUGH hat im Urteil vom 6.10.2015 (Rs. C 362/14- betreffend den Facebook Aktivisten Maximilian Schrems, voller Wortlaut hier) entscheiden, das das nicht mehr der Fall ist. Die USA sind kein sicheres Drittland mit einem der EU entsprechenden Datenschutzstandard.

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01.10.2015

Geheimcode der Chefs?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Der Artikel „Enträtseln Sie die Geheimcodes der Chefs“ bietet Anlass die Fähigkeiten im Hinblick auf die Zeugnissprache zu überprüfen – und an diesen zu zweifeln. Natürlich ist es richtig, dass Zeugnisse versteckte Hinweise enthalten können und sich gewisse Regeln eingebürgert haben. Aber nicht alle Vorgesetzten beherrschen diese und schreiben einfach unbedacht nachteilige Formulierungen in ein Zeugnis.

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29.09.2015

Mal nichts aus dem Arbeitsrecht

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die aktuelle Ausgabe der LTO (Legal Tribune Online) hat den - analog zur Zeugnissprache - entwickelten Geheimcode der Anwaltsverzeichnisse geknackt. Die wichtigsten Bewertungen finden Sie hier.

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28.09.2015

Ausdrücklich verbieten!

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Diese Schlussfolgerung muss man aus einer Entscheidung des LAG Düsseldorf (v. 16.09.2015 - 12 Sa 630/15) ziehen. Im Betrieb war die Privatnutzung des dienstlichen Telefons erlaubt. Genaue Regelungen hierzu bestanden nicht. Die Arbeitnehmerin hat während der Pausen an telefonischen Gewinnspielen über eine Sonderrufnummer teilgenommen. Die genaue Anzahl war streitig. Die Arbeitnehmerin hat aber den Ersatz von € 18,50 angeboten. Die wegen dieser Telefonate ausgesprochene fristlose Kündigung war unwirksam. Der Umstand, dass es an einer genauen Regelung zum Umfang der Privatnutzung fehlte, minderte das Verschulden der Arbeitnehmerin.

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23.09.2015

Auswechseln von Kündigungsgründen im Prozess unzulässig?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich möchte Ihr Augenmerk auf ein Urteil des LAG Düsseldorf (v. 24.06.2015 – 7 Sa 1243/14) richten. Danach soll ein Auswechseln der Kündigungsgründe im Arbeitsgerichtsprozess dann unzulässig sein, wenn die Kündigung „einen völlig anderen Charakter“ erhält. Konkret hatte der Arbeitgeber zunächst verhaltensbedingt gekündigt, dann die Kündigung als betriebsbedingte Kündigung im Prozess gerechtfertigt.

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17.09.2015

Über Piloten, Streikverbote und das „Streikziel hinter dem Streikziel“

Portrait von Michael Korinth
Michael Korinth

Im Strafrecht gibt es bekanntlich den „Täter hinter dem Täter“. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat nunmehr auch eine Art Meta-Streikziel ausgemacht, also das Streikziel hinter dem Streikziel. Gegenstand von Arbeitskämpfen können in Deutschland bekanntlich nur die Ziele sein, die sich durch Tarifverträge regeln lassen. Anders als in europäischen Nachbarländern sind damit etwa politische Streiks unzulässig.

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16.09.2015

Clinch um das Bett für den Betriebsrat

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Schulungsveranstaltungen (abgeleitet aus § 40 Abs. 1 BetrVG) steht häufig im Mittelpunkt arbeitsgerichtlicher Beschlussverfahren. Das BAG hat im Beschluss vom 27.5.2015 – 7 ABR 26/13 entschieden, dass Hotelkosten zu übernehmen sind, wenn die Schulung nur 44 Kilometer vom Betriebsort stattfindet, die Übernachtung nicht Gegenstand des Betriebsratsbeschlusses war, aber nach der Genehmigung des Arbeitgebers veränderte Umstände eingetreten sind. Hier waren es „außergewöhnliche Wetterverhältnisse“, die aufgrund durchgehender Eis- und Schneeglätte zu außergewöhnlichen Straßenverhältnissen mit verlängerten Fahrzeiten und einem „besonderen Unfallrisiko“ geführt hatten.

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13.09.2015

Entgrenzte Arbeitswelt

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Die Chancen und die Gefahren, die von einer "entgrenzten" Arbeitswelt ausgehen, wird der 2. Deutsche Arbeitsrechtstag im Januar 2016 in Berlin unter dem Untertitel "Zwischen Überforderungsschutz und individueller Gestaltungsfreiheit" behandeln. Die Wochenzeitung "Die Zeit" befasst sich in ihrer aktuellen Ausgabe (No. 37, Seite 69) unter der Überschrift "Wir sind gut zu dir" mit sechs Versprechen von Unternehmen und der Realität. In der aktuellen Zeitschrift "Psychologie Heute" handelt ein Beitrag von der "Interessierten Selbstausbeutung". Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine Studie veröffentlicht, die untersucht, ob es einen Zusammenhang zwischen belastenden Arbeitsbedingungen und dem Neuroenhancement gibt. Und Gregor Thüsing überschreitet in seinem neuesten Buch "Mit Arbeit spielt man nicht!" in ausgesuchten aktuellen Themen, z.B. der kollektiven Interessenvertretung in einer individualisierten Gesellschaft, interessiert und freiwillig die Grenzen der reinen Rechtslehre - lesenswert!

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09.09.2015

Flexibilität des Arbeitsortes zugunsten schwerbehinderter Menschen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Unter dem Schlagwort Arbeitswelt 4.0 wird gegenwärtig die Flexibilisierung hinsichtlich Art, Ort und Zeit der Arbeitstätigkeit diskutiert. Flexibilisierung gilt aber auch zugunsten der Arbeitnehmer, erst recht zugunsten schwerbehinderter Menschen. Aus § 81 Abs. 4 SGB folgt seit langem der Anspruch auf die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung. Das LAG Hamburg hat nun in einem Urteil vom 15.04.2015 (Az. 5 Sa 107/12) entschieden, dass aus § 81 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 4 SGB IX der Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers folgen kann, von einer für ihn schwer erreichbaren Filiale in eine wohnortnahe Filiale versetzt zu werden. Dies auch dann, wenn dort erst ein Arbeitsplatz im Wege der Versetzung freigemacht werden muss.

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07.09.2015

Keine Kontrolle von Betriebsrat und sachkundigen Arbeitnehmern durch Arbeitgeber

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die BetrVG-Novelle 2001 hat dem Betriebsrat das Recht gegeben, bei Erforderlichkeit zur Erfüllung der Aufgaben vom Arbeitgeber sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftsperson zur Verfügung gestellt zu erhalten. Bei der Auswahl sind die Vorschläge des Betriebsrats zu berücksichtigen, soweit dem betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen (§ 80 Abs. 2 Satz 3 BetrVG). Diese sachkundigen Arbeitnehmer können vom Betriebsrat in Abwesenheit des Arbeitgebers befragt werden. Es  besteht kein Anwesenheitsrecht des Arbeitgebers oder einer seiner Vertrauenspersonen, wie nun das BAG im Beschluss vom 20.1.2015 – 1 ABR 25/13 – klargestellt hat.

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05.09.2015

WissZeitVG soll geändert werden

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Die Bundesregierung hat beschlossen, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu ändern. Es gilt seit 2007 und regelt die Bedingungen für befristete Arbeitsverträge wissenschaftlicher Mitarbeiter während der Qualifizierungsphase. Danach können Nachwuchswissenschaftler bis zu sechs Jahre befristet beschäftigt werden. Nach Abschluss der Promotion ist eine weitere Befristung von bis zu sechs Jahre zulässig.

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31.08.2015

Leiharbeitnehmer sind bei der Zahl der freigestellten Betriebsräte zu berücksichtigen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Wir wissen nicht, was das BMAS uns im Herbst als Gesetzesänderungsvorschlag zum AÜG unterbreiten wird und wie viel mehr Bürokratie das „neue AÜG“ den Unternehmen bringt. Die Rechtsprechung schreitet voran. Das LAG Baden-Württemberg hat im Beschluss vom 27.2.2015 (9 TaBV 8/14) entschieden, dass Leiharbeitnehmer bei der nach § 38 Abs. 1 BetrVG für die Zahl der freigestellten Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Arbeitnehmerzahl im Betrieb zu berücksichtigen sind. Damit ist ein weiterer Schritt der kollektivrechtlichen Gleichstellung von Leiharbeitnehmern erfolgt.

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27.08.2015

Verzicht auf Equal-Pay-Anspruch durch Erledigungsklausel möglich

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das BAG hat die Revision gegen ein Urteil des LAG Nürnberg zurückgewiesen, wonach eine umfassende Erledigungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich zur Gesamtbereinigung eines streitigen Arbeitsverhältnisses auch etwaige "Equal-Pay-Ansprüche" des Arbeitnehmers erfasst (BAG vom 27.5.2015 - 5 AZR 137/14, ArbRB online).

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19.08.2015

Großflughafen BER und Arbeitsrecht - materielle Prüfung statt formalen Rigorismus!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Was ist eine Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 HS 2 TzBfG? Eine Verlängerung muss erstens noch während der Laufzeit des verlängerten Vertrages schriftlich vereinbart werden und darf zweitens nur die Vertragsdauer ändern, grundsätzlich aber nicht die übrigen Arbeitsbedingungen; anderenfalls liegt der Abschluss eines neuen befristeten Arbeitsvertrages vor, dessen Befristung nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG nicht ohne Sachgrund zulässig ist, selbst wenn sich die Gesamtdauer innerhalb der Grenze des § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG bewegt.

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15.08.2015

Übertragung von Personalverantwortung als Einstellung

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Eine Einstellung iSv. § 99 BetrVG liegt vor, wenn jemand in den Betrieb eingegliedert wird, für den der Betriebsrat zuständig ist. Eine Eingliederung ist jedenfalls dann gegeben, wenn die betreffende Person innerhalb der Betriebsorganisation Arbeitsleistungen erbringt, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs zu dienen bestimmt sind. Die Eingliederung in die betriebliche Organisation hängt nicht davon ab, dass die Person ihre Tätigkeit im Betrieb, d.h. auf dem Betriebsgrundstück bzw. in den Betriebsräumen, verrichtet. Zum Betrieb gehören vielmehr auch Arbeitnehmer, die zur Erreichung des Betriebszwecks außerhalb des Betriebs eingesetzt werden; dies kann zur Folge haben, dass ein Arbeitnehmer in mehrere Betriebe des Arbeitgebers eingegliedert ist.

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08.08.2015

Unterrichtungspflicht bei Betriebsübergang - cui bono?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Am 20.6.2015 habe ich an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nach einer Entscheidung des 2. Senats des BAG vom 26.3.2015 (2 AZR 783/12, ArbRB online) an die Sorgfalt bei der Erstellung der Unterrichtung weiterhin höchste Anforderungen zu stellen sind, insbesondere mit Blick auf mittelbare Folgen des Betriebsübergangs, z.B. bei der Auslegung von Tarifverträgen, die mitunter als nachrangig oder nebensächlich angesehen werden.

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27.07.2015

Rechtsanwalt, Affektkündigung und Diskriminierung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Oft sind wir über das Verhalten von Mandanten verwundert, die Kündigung um Kündigung erklären und sich nicht um deren Begründetheit scheren (vgl. BAG v. 26.6.2008, 6 AZN 648/07, NJW 2008, 3235 mit Anm. Grimm zu sog. Trotz- bzw. Wiederholungskündigungen). Auch manche Rechtsanwälte sind nicht besser, wie ein am 8.5.2015 vom Arbeitsgericht Berlin (28 Ca 18485/14) entschiedener Fall verdeutlicht.

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24.07.2015

Kündigungsschutz wegen Altersdiskriminierung im Kleinbetrieb

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Im Kleinbetrieb (§ 23 KSchG) besteht kein Kündigungsschutz. Kündigungen können aber treuwidrig (§ 242 BGB) oder gesetzeswidrig (§ 134 BGB) sein. Das BAG hat sich in seinem Urteil vom 23.7.2015 (Az. 6 AZR 457/14, PM Nr. 37/15) mit einer altersdiskriminierenden Kündigung einer Arzthelferin in einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis beschäftigt. Es hat diese wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG als unwirksam iSv § 134 BGB angesehen.

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16.07.2015

Im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer zählen mit

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach verbreiteter Auffassung sind bei der Ermittlung der für die Anwendung der Regeln über die Unternehmensmitbestimmung maßgeblichen Unternehmensgröße, insbesondere bei § 1 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG, die im Ausland beschäftigten Mitarbeiter nicht zu berücksichtigen (vgl. BT-Drucksache 7/4845, Seite 4). Begründet wird diese Auffassung – wenn überhaupt – mit dem Territorialitätsprinzip, wonach sich die deutsche Sozialordnung nicht auf das Hoheitsgebiet anderer Staaten erstrecken kann.

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14.07.2015

Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen zur Entgeltumwandlung

Portrait von Annekatrin Veit
Annekatrin Veit

Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung und Entgeltumwandlung unterscheiden sich hinsichtlich ihrer arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Behandlung. Beispielhaft sei nur auf die Unterschiede bei den Unverfallbarkeitsfristen, der Höhe der unverfallbaren Anwartschaft, der Insolvenzsicherung für Zusagen, die in den beiden letzten Jahren vor Eintritt des Sicherungsfalles erteilt wurden, der Rentenanpassung sowie der Höhe der Pensionsrückstellung nach § 6a EStG hingewiesen. Es ist daher wichtig, bei einer Versorgungszusage, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer finanziert wird, zwischen den beiden Finanzierungsformen zu unterscheiden. Bei Mischfinanzierungssystem, wo jeweils Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Beitrag leisten, liegt eine Differenzierung und unterschiedliche Behandlung auf der Hand. Nicht immer sind jedoch die Unterscheidungen so einfach zu treffen. In der Praxis finden sich Gestaltungen, in denen der Arbeitgeber das monatliche Bruttoentgelt des Arbeitnehmers um einen bestimmten Betrag erhöht, jedoch unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer diesen Betrag in betriebliche Altersversorgung umwandelt. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer keine Wahl, ob und in welcher Höhe sein Entgelt umwandeln will, eine Entgeltumwandlung scheidet von vorn herein aus (Rieble in Hanau/Arteaga/Rieble/Veit, Entgeltumwandlung, 3. Aufl. 2014, A Rz. 97; ArbG Würzburg, Urt. v. 18.6.2013 - 10 Ca 1636/12, BetrAV 2013, 655).

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