Arbeitsrecht | Sozialrecht

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18.11.2013

Ist "stets zur vollen Zufriedenheit" der Durchschnitt?

Gerhard Schäder

Streitigkeiten über die Bewertung in Zeugnissen werden häufig nach der Darlegungs- und Beweislast entschieden. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist grundsätzlich ein Zeugnis mit einer durchschnittlichen Leistung zu erteilen (Bewertung: "zur vollen Zufriedenheit").  Begehrt der Arbeitnehmer eine gute oder sehr gute Bewertung, muss er dies darlegen und beweisen, erstellt der Arbeitgeber eine ausreichende oder noch schlechtere Bewertung aus, muss er dies ebenfalls darlegen und beweisen. Der zwischenzeitlich ausgeschiedene Vorsitzende des 9. Senates des BAG, Herr Düwell, hat auf zwei empirische Untersuchungen hingewiesen, aus denen sich ergibt, dass die Mehrzahl der Zeugnisse mit gut oder sehr gut bewertet werden (NZA 2011, 958), und angekündigt, dass sich die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes dazu möglicherweise ändern wird. Die Instanzrechtsprechung hat durch ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 21.03.2013 - 18 Sa 2133/12) reagiert und entsprechend festgestellt, dass ein durchschnittliches Zeugnis der Bewertung gut, also "stets zur vollen Zufriedenheit" entspricht.

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11.11.2013

Kein "Freikauf" vom Mindestlohn durch "funktionsverschiedene" Leistungen - EuGH bestätigt BAG!

Axel Groeger

Was zählt zum Mindestlohn im Sinne von § 5 Nr. 1 AEntG bei einem Tarifvertrag nach § 3 AEntG? Genauer: Was gebietet der in Art. 3 Abs. 1 Buchstabe c) der Richtlinie 96/71/EG (EntsendeRL) verwendete Begriff der Mindestlohnsätze?

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10.11.2013

Insolvenzanfechtung und Ausschlussfrist

Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

Der 6. Senat des BAG (Urt. 24. Oktober 2013 - 6 AZR 466/12, Pressemitteilung Nr. 66/13) hatte - soweit ersichtlich - erstmals über die Frage zu entscheiden, ob der Anspruch auf Rückzahlung einer durch Zwangsvollstreckung anfechtbar erworbenen Zahlung einer tariflichen Verfallfrist unterliegt.

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07.11.2013

Wer darf was im Arbeitsrecht?

Axel Groeger

Auf jedem Schiff, das dampft und segelt, gibt es einen, der die Sache regelt. Soweit zur Schifffahrt. Zwei aktuelle Entscheidungen befassen sich mit der Frage, wer im Arbeitsrecht etwas regeln darf.

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05.11.2013

Streit um die Streitwerte

Detlef Grimm

Die Streitwertrechtsprechung ist wegen der Besonderheiten der Praxis in nahezu jedem LAG-Bezirk unübersichtlich und für den Praktiker schwer handhabbar. Die Konferenz der Präsidenten der LAG’e hatte im Mai 2012 eine Kommission eingerichtet, die ein Jahr später einen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (zum Urteils- und Beschlussverfahren) vorgestellt hat. Schon unter den Präsidenten der LAG’e hatte es Uneinigkeiten über die Streitwertfestsetzung gegeben. Es hatten sich  lediglich 9 von 18 Landesarbeitsgerichten beteiligt. Der Streitwertkatalog stellt also einen Kompromiss zwischen den Auffassungen der sich beteiligenden LAG-Bezirke dar.

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30.10.2013

Unglaublich: BAG glaubt an Gestaltungswillen des Gesetzgebers

Detlef Grimm

Die Gründe des Beschlusses des BAG vom 10.07.2013 – 7 ABR 91/11 –, mit dem das BAG entschieden hat, das § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG die nicht mehr „vorübergehende“ Arbeitnehmerüberlassung verbietet, liegen vor.

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26.10.2013

Missbrauchskontrolle bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeit?

Axel Groeger

Die vorübergehende Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit ist unter der Geltung der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst grundsätzlich zulässig. Sie ist an den Regeln zu messen, die der Arbeitgeber bei der Ausübung seines arbeitsvertraglichen Leistungsbestimmungsrechts (Direktionsrechts) entsprechend §§ 106 GewO, 315 BGB einzuhalten hat. Sie hat also billigem Ermessen zu entsprechen. Dabei ist eine „doppelte“ Billigkeitsprüfung geboten (BAG v. 18.4.2012 - 10 AZR 134/11, ArbRB online)

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14.10.2013

Was heißt "betriebsvereinbarungsoffen" - Renaissance der ablösenden Betriebsvereinbarung?

Axel Groeger

Bekanntlich hat das BAG im März entschieden, dass die Betriebspartner in Betriebsvereinbarungen bestimmte Altersgrenzen vereinbaren und die Arbeitvertragsparteien den Arbeitsvertrag betriebsvereinbarungsoffen gestalten können. Letzteres sei regelmäßig anzunehmen, wenn der Vertragsgegenstand in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sei und einen kollektiven Bezug habe (BAG vom 5.3.2013 - 1 AZR 417/12, ArbRB 2013, 271 [Grimm]). Bei betriebsvereinbarungsoffenem Arbeitsvertrag entsteht typischerweise keine Kollision, das Günstigkeitsprinzip gilt nur bei einer Kollision von Regelungen in einer Betriebsvereinbarung mit denen des Arbeitsvertrages.

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05.10.2013

Recht und "gefühltes" Recht bei "Scheinselbständigkeit"

Axel Groeger

Die 10. Kammer des Sozialgerichts Landshut hatte an 2 Tagen im Juli (3. und 12.7. 2013) über das Vorliegen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse zu entscheiden (S 10 R 5033/12 und S 10 R 5063/12). Die äußeren Sachverhalte könnten kaum unterschiedlicher sein. In einem Fall ging es um zwei Mosaikleger, in dem anderen um die Lebenspartnerin des Firmeninhabers mit der Aufgabe der Büroorganisation. Letztere verfügte über eine eigene Internetpräsenz und hatte Flyer drucken lassen, um für andere Aufträge werben zu können. Sie hatte einen Büroschlüssel, arbeitete jedoch regelmäßig auch von zu Hause und wusste auch ohne Anweisung, was zu tun war. Allen gemein war, dass sie über keine nennenswerten Betriebsmittel verfügten (ihre Arbeitskraft und ihr Know-how waren das wesentliche Kapital), zuvor jeweils in einem Arbeitsverhältnis zum Unternehmen gestanden hatten, um sich dann selbständig zu machen (nur um diese Zeit "danach" ging es) und alle hatten hierfür einen Gründungszuschuss nach § 57 SGB III a.F. (jetzt: § 93 SGB III) erhalten.

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02.10.2013

Wahrheit in der Stellenausschreibung

Detlef Grimm

Stellenausschreibungen müssen wahr sein. Den Arbeitgeber trifft seit jeher eine Vertrauenshaftung für die Wahrheit und Einhaltung der in der Stellenanzeige veröffentlichten Angaben. Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Berlin v. 29.5.2013 – Az. 55 Ca 18019/12 verdeutlicht diese Grundsätze. Es verdient mindestens einen Blog.

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01.10.2013

BAG schiebt Missbrauch bei sachgrundlosen Befristungen einen Riegel vor

Joachim Trebeck

Das BAG hat mit Urteil vom 15.5.2013 (Az.:  7 AZR 525/11) entschieden, dass die Ausnutzung nach TzBfG zulässiger Möglichkeiten der Vermeidung einer Anschlussbeschäftigung eine rechtsmissbräuchliche Vertragsgestaltung darstellt, wenn sie ausschließlich dazu genutzt wird, die ansonsten eintretende Rechtsfolge zu verhindern. Im Fall eines solchen Rechtsmissbrauchs könne sich die Personalservicegesellschaft nicht auf die Rechtmäßigkeit der Befristung berufen, so dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zur Personalservicegesellschaft entstehe.

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27.09.2013

Streitfeld: Kirchenrecht vs. Kündigungsschutz

Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

Die Debatte über das Recht der Religionsgemeinschaften als öffentlich-rechtliche Körperschaften, ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze selbst zu regeln, Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV, ist noch nicht zu Ende. Der EGMR hatte mit seinen Entscheidungen v. 3.2.2011 ("Siebenhaar" - 18136/02, NZA 2012,199), v. 23.9.2010 ("Obst" - 425/03, NZA 2011,277 u." Schüth" - 1620/03, NZA 2011,279) den "Takt" vorgegeben. Verstöße gegen zentrale Ge- oder Verbote ihrer Glaubens- und Sittenlehre, gleich ob der evangelischen ("Siebenhaar"), der katholischen ("Schüth") oder der Mormonenkirche ("Obst"), können danach auch künftig kündigungsrelevant sein. Die deutschen Gerichte sind aber verpflichtet, das Interesse der Kirchen auf Schutz ihrer Glaubwürdigkeit und die Interessen der bei ihnen Beschäftigten zu einem "fairen Ausgleich" zu bringen (2. LS EGMR v. 23.9.2010 "Obst", aaO.)

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18.09.2013

Chaot oder Erbsenzähler - Chef-Klassen

Detlef Grimm

Der Kölner Stadt-Anzeiger (KStA) berichtet nicht nur über herausragende Auswärtssiege des 1. FC Köln 01/07 e.V, sondern hält eine Anleitung zur Kategorisierung von Führungskräften ("Chef" genannt) bereit, die auch insofern interessant ist, als sich jeder - ich denke dies gilt auch für uns Anwälte als Vorgesetzte - anhand der Kategorieren im Hinblick auf seine Wirkung gegenüber Mitarbeitern selbst klassifizieren kann.

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17.09.2013

Facebook und Mitbestimmung des Betriebsrats

Detlef Grimm

Konzernbetriebsrat und Arbeitgeber stritten in einem einstweiligen Verfügungsverfahren beim Arbeitsgericht Düsseldorf (Beschluss v. 21.06.2013 – 14 BVGa 16/13) über einen Antrag des Konzernbetriebsrats, zwei vom Arbeitgeber eingerichtete Facebook-Seiten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens abzumelden, hilfsweise es zu unterlassen, den Nutzern Unternehmensseiten zur Übermittlung von Informationen (Posting) zur Verfügung zu stellen, jedenfalls solange die Einigungsstelle dies nicht anders entschieden hat. Das Unternehmen hatte bei Facebook  verschiedene Seiten eingerichtet, auf denen Mitarbeiter und außenstehende Dritte (z.B. Kunden) Postings abgeben konnten, welche auf der virtuellen Pinnwand von Facebook allen Nutzern innerhalb und außerhalb des Betriebes zugänglich waren. Sie konnten dann Kommentare auch zu den Mitarbeitern des Arbeitgebers, die anhand der während der Arbeit zu tragenden Namensschildern identifizierbar waren, tätigen.

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09.09.2013

Blaumacher-Fotos per Handy verletzen nicht das Arbeitnehmerpersönlichkeitsrecht

Detlef Grimm

Das LAG Rheinland-Pfalz hat sich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit den Segnungen von Smartphones befasst. Ein Arbeitnehmer verlangte von seinem Arbeitgeber (Beklagter zu 1.), ihn nicht ohne seine Einwilligung zu filmen oder fotografieren und/oder ihm nicht heimlich nachzustellen oder ihn heimlich zu kontrollieren (Urteil v. 11.07.2013- 10 SaGa 3/13). Während einer Krankschreibung durch einen Neurologen traf sein Vorgesetzter – der Beklagte zu 2. – diesen an einer Autowaschanlage an, wo er gemeinsam mit seinem Vater einen PKW reinigte. Davon und von der guten körperlichen Verfassung des Klägers fertigte der Vorgesetzte Fotos mit seinem Handy (- die Segnungen des Smartphones -). Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und seinem Vater einerseits und dem Vorgesetzten andererseits (was auch dafür spricht, dass die Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht war). Daraufhin kündigte der Arbeitgeber dem Kläger eine Woche später fristlos. Der Kläger hat unabhängig vom Kündigungsrechtsstreit neben der Unterlassung der fotografischen Überwachung verlangt, sämtliche Aufnahmen der Reinigungsaktion an ihn herauszugeben.

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03.09.2013

Altersdiskriminierung und Satire

Detlef Grimm

Beim Arbeitsgericht Bonn (3 Ca 685/13, Gütetermin am 5.9.2013) verklagt ein 66 Jahre alter und seit über 30 Jahren für eine ARD-Rundfunkanstalt als freier Mitarbeiter tätiger Journalist, der „u.a. mit satirischen Kommentaren bekannt geworden“ ist,  diese auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG i.H.v. mindestens 25.000,00 € wegen Altersdiskriminierung. Ihm war Ende 2012 mitgeteilt worden, dass die bisherige Zusammenarbeit wegen des Erreichens der gesetzlichen Grenze für die Regelaltersrente (§ 35 SGB VI in der Fassung) des RV Altersgrenzenanpassungsgesetzes (§§ 235 ff SGB VI) nicht mehr fortgesetzt werde.

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30.08.2013

Offenkundige Schwerbehinderung - offenkundig?

Martin Reufels

Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen Sonderkündigungsschutz. Problematisch wird die Anwendung dieses Schutzes, wenn der Arbeitgeber nichts von der Schwerbehinderung weiß. Mangels Kenntnis greift der Schutz nur, sofern sich der Schwerbehinderte innerhalb drei Wochen nach Zugang der Kündigung auf ihn beruft (d.h. dem Arbeitgeber mitteilt und Klage erhebt). Doch wann ist von Unkenntnis oder Kenntnis auszugehen – kann dem Arbeitgeber auch ein "Kennenmüssen" unterstellt werden und falls ja, wann soll dieses vorliegen?

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27.08.2013

Negative Feststellungsklage gegen AGG-Hopper und wenn ja wo?

Detlef Grimm

Wie schon früher berichtet, mehren sich die Fälle, in denen Rechtsanwälte mit mehr oder weniger arbeitsrechtlichem Hintergrundwissen in eigener Sache Kanzleien auf Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 Abs. 1 und 2 AGG wegen vermeintlicher Altersdiskriminierung verklagen. So hatte der Münchener Rechtsanwalt Nils Kratzer die Kanzleien Osborne Clarke und Flick Glocke sowie nach Angaben von juve auch Beiten Burkhardt und CMS Hasche Sigle auf Entschädigung und Schadensersatz verklagt, weil diese in der Regel „Berufsanfänger“ oder „young professionals“ gesucht hatten und den Kollegen Herrn Kratzer als Bewerber mit Ende 30 und jahrelanger Berufserfahrung abgelehnt hatten.

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26.08.2013

Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte

Detlef Grimm

Die Deutsche Rentenversicherung Bund geht seit einiger Zeit heftig gegen die Befreiung der bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern angestellten Rechtsanwälte (Syndikus- bzw. Unternehmensanwälte) von der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. SGB VI vor. Zwischenzeitlich liegen viele Entscheidungen der Sozial- und Landessozialgerichte und auch erste Urteile des BSG vor (zu dem Urteil vom 31.10.2012 - Az. B 12 R 5/10 R - siehe auch die FAZ vom 28.8.2013. Das Urteil betrifft - wie eine weitere Entscheidung des BSG vom selben Tag - die Tätigkeit von Ärzten in der Pharmaindustrie, teilweise als Pharmareferent) . Einen hervorragenden Überblick über den Meinungstand, die Diskussion und die Argumentationsansätze hat Herr Kollege Rechtsanwalt Denis Korneev, Prinzregentenstr. 127, 81677 München verfasst. Sie finden die Informationen unter http://syndikus-und-rentenversicherung.de/.

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21.08.2013

Keine unmittelbare Kommunikation des Europäischen Betriebsrats mit den Arbeitnehmern?

Axel Groeger

Das ArbG Lörrach hat am 26.6.2013 (5 BV 7/12) über die Frage, ob dem Europäischen Betriebsrat (EBR) eine eigene Seite im gemeinschaftsweiten Intranet zur unmittelbaren Kommunikation mit den Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen ist, entschieden - und sie im konkreten Fall verneint.

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21.08.2013

Auch der allzu späte Vergleich bleibt wirksam

Detlef Grimm

Eine prozessual interessante Situation hat das LAG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 10.05.2013 – Az. 6 Sa 19/13 behandelt. Die Parteien hatten vor dem LAG um die Entfernungen von Abmahnungen und die Weiterbeschäftigung gestritten. Das LAG hatte nach dem Verhandlungstermin bis zum 20.04.2012 Gelegenheit gegeben, den gerichtlichen Vergleichsvorschlag aus dem Verhandlungstermin anzunehmen. Verkündungstermin war auf den 04.05.2012 anberaumt. Der Kläger hatte den Vergleich fristgerecht angenommen. Die beklagte Arbeitgeberin hatte sich bis zum 24.04.2012 nicht gemeldet. Der Vorsitzende rief daraufhin deren Prozessbevollmächtigten an und gab bis zum 27.04.2012 Gelegenheit, mitzuteilen, ob der gerichtliche Vergleichsvorschlag doch noch angenommen würde, was dann auch geschah. Am 27.04.2012 hatte der Vorsitzende den Abschluss des Vergleichs mit dem vorgeschlagenen Inhalt festgestellt. Die Parteien hatten diesen Vergleich auch zu großen Teilen vollzogen.

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15.08.2013

Darlegungslast bei alkoholbedingter Arbeitsunfähigkeit - ArbG Köln stellt BAG in Frage

Axel Groeger

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG hat ein Arbeitnehmer, der durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer von bis zu sechs Wochen, wenn ihn kein Verschulden trifft.

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13.08.2013

„AGG-Hopper" bleiben AGG-Hopper

Detlef Grimm

Die Kollegen von Gleiss Lutz hatten nach Inkrafttreten des AGG ein „AGG-Archiv“ (www.agg-hopper.de) eingerichtet. Dort hatten sie Personen registriert, die Arbeitgeber gerichtlich oder außergerichtlich auf Entschädigung wegen Einstellungsdiskriminierung in Anspruch genommen hatten. Von den zuletzt 376 registrierten Personen waren 61 Personen mit drei oder mehr Anspruchsfällen registriert. Spitzenreiter war ein 43-jähriger Groß- und Außenhandelskaufmann aus Norddeutschland. Er hatte sich in 116 berichteten Fällen auf Stellen beworben, vor allem auf solche, die ausschließlich in weiblicher Form ausgeschrieben waren, aber später auch auf solche mit unzulässiger Altersbeschränkung. Zum Schluss gab er sogar dem Spiegel ein Interview (Heft 23/2009, S. 66).

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09.08.2013

Kündigung durch Personalleiter mit Gesamtprokura mit dem Zusatz "ppa"

Axel Groeger

Nicht selten ist in der Praxis dem Personalleiter Prokura erteilt worden. Kann eine Kündigung, die vom Personalleiter mit dem Zusatz "ppa" und einem Personalsachbearbeiter mit dem Zusatz "i.V." unterschrieben wird, nach § 174 BGB mangels Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zurückgewiesen werden?

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07.08.2013

Bloggen auf Facebook contra arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht

Detlef Grimm

Das Landesarbeitsgericht Mainz hat kürzlich entschieden (Urt. v. 21.02.2013, 2 Sa 386/12), dass arbeitsvertragliche Verschwiegenheitsklauseln nicht jede Äußerung des Arbeitnehmers über Betriebsinterna auf sozialen Netzwerken erfassen und eine abgegebene Unterlassenserklärung den Arbeitgeber nicht dazu berechtigt, die Beseitigung eines zuvor veröffentlichen Blogs zu verlangen.

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01.08.2013

Mitbestimmung über Lohngestaltung bei Tarifpluralität

Axel Groeger

Das ArbG Düsseldorf (Beschl. v. 22.3.2013 - 11 BV 178/12) hat zwar die umstrittene Frage, unter welchen Voraussetzungen in Fall der Tarifpluralität im Betrieb der Tarifvorrang des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG eingreift, nicht entschieden. Die Entscheidung ist gleichwohl lesenswert, nicht nur weil sie die dazu vertretenen Ansichten zusammenfasst. Vielmehr weil sie zutreffend sehr feinsinnig unterscheidet zwischen der Frage nach dem Ausschluss des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG und der Prüfung des Bestehens eines Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.

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31.07.2013

Wahlprogramme der Parteien

Detlef Grimm

Einen lesenswerten Überblick über die arbeits- und sozialpolitischen Wahlprogramme der Bundestagsparteien gibt Schneider in DB 2013, 1551 ff., gegliedert nach Parteien und den Themen Mindestlohn, Geschlechterquoten in Aufsichtsrat und Vorstand, Beschäftigtendatenschutz, Stress und psychische Belastung am Arbeitsplatz, Teilzeit und Befristung, Mitbestimmung sowie Equal Pay und Leiharbeit. FDP und Bündnis 90/Die Grünen wollen darüber hinaus § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB streichen. Die FDP will zudem § 613a BGB im Fall drohender Insolvenz auschließen. Die Linke will Beschäftigten zweimal im Lauf ihres Berufslebens den Anspruch auf ein Sabbatjahr geben.

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26.07.2013

Leiharbeitsverhältnis und Sozialauswahl

Axel Groeger

Eine nicht seltene Situation: Der Entleiher teilt dem Verleiher mit, dass ein bestimmter, namentlich benannter Leiharbeitnehmer nicht mehr benötigt wird. Der Verleiher zieht den Arbeitnehmer zurück und stellt keinen Ersatz; der Entleiher hat auch keinen Ersatzleiharbeitnehmer verlangt. Der Verleiher, der nur einen weiteren Auftraggeber hat, kündigt dem Leiharbeitnehmer betriebsbedingt.

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22.07.2013

Kein Hitzefrei im Arbeitsrecht

Detlef Grimm

Die Schutzpflicht des Arbeitgebers nach § 618 Abs. 1 BGB wird für Arbeitsräume durch die ArbStättV konkretisiert. Detailliertere Vorgaben enthielten bis zum 31.12.2012 die Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR), die seitdem durch „Technische Regeln für Arbeitsstätten“ (ebenfalls ASR genannt) ersetzt worden sind. Diese werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt und vom BMAS bekannt gemacht (§ 7 Abschnitt V). Sie sind vom Arbeitgeber gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 ArbStättV zu berücksichtigen. Hält der Arbeitgeber die Regeln ein, kann davon ausgegangen werden, dass sowohl die Anforderungen der ArbStättV als auch die Pflicht nach § 618 BGB erfüllt sind (HWK-Krause, § 618 BGB, Rz. 15). Was gilt nun für sommerliche Hitze?

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17.07.2013

Ach, Griechenland!

Axel Groeger

Nach Angaben des IWF stieg die Arbeitslosenquote in Griechenland von 7,68 % im Jahre 2008 auf 24,24 % im Jahre 2012 und wird 2013 schätzungsweise bei 26,99 % liegen. Sicher, das liegt immer noch weit hinter den über 6 Millionen (rd. 44 %) Erwerbslosen in Deutschland gegen Ende der Weimarer Republik im Jahr 1932, ist aber dennoch viel zu hoch! Mit der 4. Brüning´schen Notverordnung "zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutz des inneren Friedens" wurden seinerzeit die Tariflöhne auf das Niveau von 1927 und die Gehälter im öffentlichen Dienst um 9 % gesenkt. 

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15.07.2013

Vergessen werden, vergessen und löschen

Detlef Grimm

Die EU-Kommission will in ihrer Datenschutzgrundverordnung ein Recht auf Vergessenwerden aufnehmen, damit bestimmte Informationen mit einem Personenbezug nach Ablauf einer bestimmten Frist automatisch gelöscht werden (Vorschlag für eine Datenschutz-Grundverordnung, Erwägungsgründe 53 und 54). Manche halten das für naiv, z.B. die Piratenpartei. Sie ist der Meinung, die Internetwirtschaft sei zu kreativ, um sich einengen zu lassen. Andere haben Sorgen um die Meinungs- und Pressefreiheit, weil Nachrichtenredaktionen nicht verpflichtet werden dürften, Artikel aus den Archiven zu löschen.

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12.07.2013

Auskunftsrecht bei Diskriminierung

Martin Reufels

Für Arbeitnehmer stellt es oft eine große Herausforderung dar, Diskriminierungen vor Gericht zu beweisen. Dem wird auf europarechtlicher wie auf nationaler Ebene dadurch Rechnung getragen, dass an die Beweislast des Arbeitnehmers geringe Anforderungen gestellt werden. Problematisch wird dies jedoch, wenn der Arbeitnehmer über keinerlei Beweismittel verfügt und von dem Arbeitgeber Auskunft verlangt, um seiner eigenen Beweislast nachkommen zu können.

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11.07.2013

Einsatz von Leiharbeitnehmern - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats

Axel Groeger

Wenn ein Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb nicht nur vorübergehend eingesetzt werden soll, kann der Betriebsrat des Entleiherbetriebs seine nach § 14 Abs. 3 S. 1 AÜG iVm. § 99 BetrVG erforderliche Zustimmung zum Einsatz des Leiharbeitnehmers verweigern. Das hat nunmehr das BAG (Beschl. v. 10.7.2013 - 7 ABR 91/11) entschieden.

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09.07.2013

Vorsicht beim GPS Einsatz

Detlef Grimm

Privatdetektive setzen zur Überwachung von Arbeitnehmern oftmals GPS ein (dazu Grimm, ArbRB 2012, 126, 128). Dabei wird oft nicht beachtet, dass die Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger grundsätzlich strafbar ist. Das hat der BGH nun in einem Urteil vom 04.06.2013 (1. Strafsenat -  Az.: 1 StR 32/13) bestätigt.

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04.07.2013

BAG zum Wahlrecht zu Aufsichtsräten im Gemeinschaftsbetrieb

Axel Groeger

Nach § 5 Abs. 2 S. 1 DrittelbG sind zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer wahlberechtigt die Arbeitnehmer des Unternehmens, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Führen mehrere jeweils der drittelparitätischen Mitbestimmung nach § 1 Abs. 1 DrittelbG unterliegende Unternehmen einen (oder mehrere) Gemeinschaftsbetrieb(e), haben die mit einem Trägerunternehmen arbeitsvertraglich verbundenen Arbeitnehmer des gemeinsamen Betriebs (oder der gemeinsamen Betriebe) das aktive Wahlrecht bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat bei jedem Trägerunternehmen. Sie sind iSv. § 5 Abs. 2 S. 1 DrittelbG (auch) Arbeitnehmer des oder der anderen Unternehmen, mit dem sie keinen Arbeitsvertrag geschlossen haben (BAG vom 13.3.2013 - 7 ABR 47/11).

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03.07.2013

Wer hat das Arbeitsverhältnis beendet?

Detlef Grimm

Zeugnisse müssen zwischen Wahrheitspflicht und Wohlwollen formuliert werden. Das formulierte Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen. Mit der „wahren“ Angabe des Beendigungsgrundes hat sich das LAG Rheinland-Pfalz in einem Urt. v. 02.07.2012 (Az. 5 Sa 186/12) beschäftigt. Es hat der Diskussion um die richtige Angabe des Beendigungsgrundes eine weitere Facette hinzugefügt.

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01.07.2013

Sympathie für China - eine Weltanschauung?

Martin Reufels

Fallen unter den Begriff der Weltanschauung auch politische Überzeugungen?

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27.06.2013

Equal-Pay auch für Sonderzahlungen

Axel Groeger

Leiharbeitnehmer haben wegen § 9 Nr. 2 AÜG für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher Anspruch auf mindestens die Leistungen, auf die vergleichbare Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs Anspruch haben. Das gilt auch für Sonderzahlungen. Ist die Sonderzahlung für Arbeitnehmer des Entleihers an eine Stichtagsregelung geknüpft, so hat der Leiharbeitnehmer nur dann einen Anspruch, wenn er am Stichtag im Entleiherbetrieb eingesetzt war. Dies hat das LAG Schleswig-Holstein am 21.5.2013 (2 Sa 398/12, juris) entschieden.

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26.06.2013

Wer redet, fliegt (aus dem Betriebsrat)

Detlef Grimm

§ 79 Abs. 1 Satz 1 BetrVG enthält die Regelung der Verschwiegenheitsverpflichtung für Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats in Bezug auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. Für den Bereich persönlicher Informationen über Arbeitnehmer und Bewerber regelt § 99 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, dass die Verpflichtung aus § 79 BetrVG entsprechend für die „persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer“ gilt, soweit diese im Verfahren nach § 99 BetrVG dem Betriebsrat bekannt geworden sind. Im Rahmen eines vom Arbeitgeber gestellten Antrages, wegen eines Verstoßes gegen das Vertraulichkeitsgebot des § 99 Abs. 1 Satz 3 BetrVG einen Betriebsratsvorsitzende wegen grober Pflichtverletzung nach § 23 Abs. 1 BetrVG aus dem Amt auszuschließen, hat sich das LAG Düsseldorf (Beschl. v. 9.1.2013 – 12 TaBV 93/12) mit der Norm  und betriebsverfassungsrechtlichen Sanktionen bei Verstößen befasst.

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24.06.2013

BAG – Eindeutige Bestimmbarkeit der Kündigungsfrist ersetzt Enddatum

Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

Der 6. Senat des BAG hat mit seinem Urteil vom 20.06.2013 – 6 AZR 805/11 (Pressemitteilung Nr. 41/13, http://www.bundesarbeitsgericht.de/) die Kündigungserklärung eines Insolvenzverwalters als ausreichend bestimmt angesehen, obwohl im Kündigungsschreiben kein Enddatum genannt war.

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20.06.2013

Wer nicht schreibt, der bleibt (möglicherweise) auf Dauer gebunden!

Axel Groeger

Ein Urteil des 10. Senats des BAG vom 17.4.2013 (10 AZR 251/12, www.bundesarbeitsgericht.de) ist ein weiteres Beispiel dafür, dass der Arbeitgeber gut beraten ist, seine eigenen Verträge ernst sowie eigenes tatsächliches Verhalten nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

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18.06.2013

Fallen bei der Vertretungsbefristung

Detlef Grimm

Nach dem Urteil des BAG vom 18.7.2012 (Az. 7 AZR 443/09), das sich mit der Rechtsmissbrauchskontrolle bei einer wiederholten und langjährigen Vertretungsbefristung im öffentlichen Dienst - auf Geschäftsstellen der ordentlichen Gerichtsbarkeit -  befasst hatte, sind eine Reihe von Folgefragen aufgetaucht. Das LAG Hamm hat sich in einem Urteil vom 14.02.2013 (Az. 11 Sa 1168/12) mit der Frage beschäftigt, ob die Voraussetzungen einer Vertretungsbefristung nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG auch vorliegen, wenn die Wochenstundenzahl des Vertreters über der des zu Vertretenen liegt und wann ein institutioneller Rechtsmissbrauchvorliegt. Die Vertreterin war mehr als 9 Jahre ununterbrochen aufgrund von 12 Arbeitsverträgen befristet bei dem beklagten öffentlichen Arbeitgeber als Dipl.-Sozialarbeiterin im Justizvollzug mit zuletzt 23 Stunden 55 Minuten wöchentlicher Arbeitszeit beschäftigt worden.

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13.06.2013

Chefarzt - Delegation statt Multitasking, aber richtig!

Axel Groeger

Ein Chefarzt hatte eine Vielzahl von Herzschrittmacher-Implantationen als wahlärztliche Leistungen abgerechnet, obwohl er diese Leistungen nicht persönlich erbracht hatte. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass die Abrechnung ärztlicher Leistungen durch einen zur Privatliquidation berechtigten Chefarzt unter Verstoß gegen § 4 Abs. 2 GOÄ ein wichtiger Grund i.S.v. § 626 BGB sein kann, der insbesondere dann eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt, wenn der Chefarzt durch den Arbeitgeber mehrfach auf den Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung hingewiesen wurde und er weiterhin unter Verstoß gegen § 4 Abs. 2 GOÄ abrechnet (Urt. v. 17.4.2013 - 2 Sa 179/12).

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12.06.2013

Sonderkündigungsschutz für Inhouse-Mediatoren?

Martin Reufels

Ein relativ neues Mittel der betriebs- und unternehmensinternen Konfliktbewältigung ist die Inhouse-Mediation. Unternehmen lassen Mitarbeiter vermehrt zu Mediatoren ausbilden, um zwischen dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern oder zwischen Arbeitnehmern auftretende Konflikte zu lösen. Im Mediationsverfahren versuchen die Beteiligten unter Hilfe des Mediators, den Konflikt einvernehmlich beizulegen.

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11.06.2013

BAG erteilt Rollenvorstellungen des vergangenen Jahrhunderts Absage

Detlef Grimm

In seinem Beschluss vom 22. Januar 2013 (1 ABR 85/11, dazu demnächst Mues, ArbRB Heft 6/2013) hatte sich das BAG mit der wirtschaftlichen Vertretbarkeit eines durch Einigungsstellenspruch zustande gekommenen Sozialplans auseinanderzusetzen. Die Arbeitgeberin hatte unter anderem vorgetragen, die Sozialplanregelungen führten zu einer Überkompensation der den Arbeitnehmern infolge der Betriebsstilllegung entstehenden Nachteile. Bei den Gekündigten habe es sich überwiegend um (verheiratete) Frauen gehandelt, bei denen der Verlust des Arbeitsplatzes lediglich den Verlust eines Zweiteinkommens zur Folge habe. U.a. deshalb könnten die Sozialplanleistungen niedriger sein. Dem ist der 1. Senat mit deutlichen Worten entgegengetreten. Diese Argumentation sei mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 GG schlechterdings unvereinbar und widerspreche dem Diskriminierungsverbot des § 3 AGG. Schon das LAG Niedersachsen (Beschluss vom 18.10.2011 – 11 TaBV 88/10) hatte in der Vorinstanz darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf Art. 6 GG ein Status als mitverdienende Ehefrau keine geringere soziale Schutzbedürftigkeit begründe.

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06.06.2013

Wer den Betriebsrat nicht (vollständig) informiert verliert - auch wenn der Verdacht noch so stark ist

Detlef Grimm

Nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG ist eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung unwirksam. Gleiches gilt nach einhelliger Meinung bei nicht ordnungsgemäßer - also nicht hinreichend ausführlicher - Anhörung. Zum Inhalt der  Anhörung gehören nach Ansicht des LAG Köln (Urteil vom 22.03.2012 – 7 Sa 1022/11) vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung auch die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB eingehalten ist.

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05.06.2013

Freiwillig ist nicht freiwillig

Martin Reufels

Arbeitsrechtler wissen: Freiwillig bedeutet nicht, daß auf die Leistung kein vertraglicher Rechtsanspruch bestehen kann.

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05.06.2013

Neuigkeiten und Gewissheiten zur Arbeitnehmerhaftung

Axel Groeger

Ein in der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarter Selbstbehalt kann nach § 114 Abs. 2 S. 2 VVG nicht gegenüber Dritten und einer mitversicherten Person geltend gemacht werden. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts hat daher nur Wirkung im Innenverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, nicht jedoch im Verhältnis des Arbeitgebers zum Arbeitnehmer, der bei einer Dienstfahrt mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers einen Dritten schädigt. Eine Klausel in einer AGB, wonach der Arbeitnehmer darüber belehrt ist, dass die Fahrzeuge des Arbeitgebers mit einem Selbstbehalt von 5.000,00 € pro Schadensfall in der Haftpflicht- sowie der Fahrzeugvollversicherung versichert sind und der Arbeitnehmer je nach Verschuldensgrad und Schadenshöhe damit rechnen muss, für jeden von ihm verursachten Schaden in Höhe bis zu 5.000,00 €  Schadensersatz leisten zu müssen, benachteiligt den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unbillig und ist daher nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (BAG v. 13.12.2012 - 8 AZR 432/11, ArbRB online).

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30.05.2013

Arbeitsunfähigkeit eines Rechtsanwalts

Axel Groeger

Ein Rechtsanwalt ist arbeitsunfähig, wenn er zur umfassenden Bearbeitung der übernommenen Mandate und Vertretung des Mandanten nicht mehr in der Lage ist. Das hat der Versicherungssenat des BGH (Urt. v. 3.4.2013 - IV ZR 239/11) entschieden. Arbeitsunfähigkeit iS der MB/KT liegt nach  § 1 Abs. 3 der MB/KT (Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung) vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch tatsächlich nicht ausübt und auch keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht.

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22.05.2013

Arbeit 2.0 - Lust und Frust in der Leistungsgesellschaft

Axel Groeger

So lautet das Motto einer Veranstaltung, zu der die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in die Hochschul- und Kreisbibliothek Bonn-Rhein-Sieg, Grantham-Allee 20 in Sankt Augustin, am Donnerstag, den 23. Mai 2013, 18 Uhr,  einlädt. Es diskutieren der Mathematiker und ehemalige IBM-Manager Gunter Dueck, die Philosophin und Journalistin Svenja Flaßpöhler und Prof. Dr. Hartmut Ihne, Präsident der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Angesichts aktueller Untersuchungen, wie z.B. des Berichts "Psychische Gesundheit im Betrieb" im Auftrag des BMAS (2011) (www.bmas.de) oder des "Stressreport Deutschland 2012", herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund (www.baua.de), eine sicher nicht nur für Beschäftigte und Arbeitgeber, sondern auch für Arbeitsrechtler interessante Veranstaltung.  Eine aktuelle und gut lesbare Zusammenfassung über die mit der Arbeit verbundenen Höhen und Tiefen hat der Freiburger Neurobiologe, Arzt und Psychotherapeut Prof. Dr. Joachim Bauer mit dem Buch "Arbeit - Warum unser Glück von ihr abhängt und wie sie uns krank macht" vorgelegt. Warum nicht einmal einen arbeitsfreien Tag nutzen, sich von dieser Seite dem Thema "Arbeit" zu nähern?

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