IT-Recht

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Willkommen in unserem IT- und Datenschutzrecht Blog. Er dient sowohl dem Anstoß wissenschaftlicher Diskussion als auch der Verbindung rechtlicher Entwicklungen mit themenspezifischer Verlagsliteratur. So ergibt sich ein Einstieg in IT-rechtliche Themen, der angefangen von ersten Online-Gedanken über vertiefende Beiträge in Fachzeitschriften bis hin zur Aufbereitung in Vertrags-, Handbuch- und Kommentarliteratur reicht.

Ein Großteil der Inhalte des Blogs werden von den qualifizierten Autorinnen und Autoren der maßgeblichen Fachzeitschrift Computer und Recht (CR) sowie des IT-Rechtsberaters (ITRB) erstellt. Entdecken Sie jetzt unseren IT-Recht Blog und profitieren Sie von Expertenmeinungen und aktuellen Recherchen, die Ihnen in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein können. Bleiben Sie auf dem neuesten Stand, indem Sie unseren Blog regelmäßig besuchen und sich umfassend informieren.

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15.05.2017

Der EuGH erklärt, warum UBER in der analogen Welt fährt

Portrait von RA Andreas Witte
RA Andreas Witte

Es ist absehbar, dass der EuGH anhand des umstrittenen Fahrtenvermittlungsmodells der Firma UBER in dem Vorlageverfahren eines spanischen Gerichts (C 434/15) demnächst wegweisend klarstellt, wo bei hybriden Internetdiensten die Grenzlinie zwischen analog erbrachten Dienstleistungen und solchen der digitalen Welt verläuft.

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14.05.2017

IT-Sicherheit: Bundestag verabschiedet NIS-Umsetzungsgesetz

Portrait von Martin Schallbruch
Martin Schallbruch ESMT Berlin, Director of the Digital Society Institute

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 27. April 2017 das Gesetz zur Umsetzung der sogenannten NIS-Richtlinie der EU beschlossen. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 beschlossen, keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Damit kann das Gesetz, der zweite Korb des IT-Sicherheitsgesetzes, voraussichtlich im Juni in Kraft treten. Das Gesetz setzt einerseits das europäische IT-Sicherheitsrecht durch geringe Modifikationen des bestehenden deutschen Rechts um. Es erweitert andererseits die Befugnisse des BSI im Hinblick auf die geplanten Mobile Incident Response Teams und gibt den Telekommunikations-Providern neue Möglichkeiten an die Hand, Cyberangriffen vorzubeugen und sie abzuwehren.

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11.04.2017

NetzDG: Wann engagiert sich Facebook endlich lautstark für die Meinungsfreiheit?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Der Entwurf eines „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ (NetzDG) hat Bewegung in die Debatte um „Hate Speech“ gebracht (zu den Möglichkeiten für Netzwerk-Betreiber, ohne NetzDG durch Löschungen und Sperrungen von Beiträgen und Nutzerprofilen gegen Hate Speech, Fake News und Social Bots vorzugehen, siehe Elsaß/Labusga/Tichy, CR 4/2017, 234 ff.). Es geht um die Balance zwischen Persönlichkeitsrechten und der Kommunikationsfreiheit. Und es geht um Facebook. Zeit, dass sich Facebook stärker als bisher für die freie Kommunikation stark macht.

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05.04.2017

Abwägung Fehlanzeige. Warum dem BVerfG das NetzDG nicht gefallen wird.

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf eines "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG)" beschlossen. Die Betreiber größerer sozialer Netzwerke sollen durch diesen NetzDG-RegE dazu verpflichtet werden, Beiträge innerhalb von 24 Stunden bzw. 7 Tagen zu löschen, wenn die Beiträge den objektiven Tatbestand einer Strafnorm erfüllen. Dabei hat man es vor allem auf "Hate Speech" und "Fake News" abgesehen (BMJV, "Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken", PM v. 5.4.2017). Die gegenwärtigen rechtlichen Möglichkeiten für Betreiber sozialer Netzwerke, durch Löschungen und Sperrungen von Beiträgen und Nutzerprofilen gegen Hate Speech, Fake News und Social Bots vorzugehen, erörtern ausführlich Elsaß/Labusga/Tichy, CR 4/2017, 234 ff.).

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30.03.2017

NetzDG (Entwurf) trotz redaktioneller Schwächen sinnvoll

Portrait von RA Andreas Witte
RA Andreas Witte

Bei allem Respekt für das Grundrecht der anonymen Meinungsfreiheit müssen die Rechte der (von hate speech, fake news usw.) Betroffenen m.E. viel mehr in die Diskussion und die erforderliche Abwägung einbezogen werden.

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28.03.2017

BMJV verschärft Hatespeech-Entwurf - Angriff auf die Kommunikationsfreiheit im Netz

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Kauz zu glauben, aber wahr: Das BMJV hat den Referentenentwurf für ein "Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)" noch einmal verschärft und die verschärfte Fassung der Europäischen Kommission zur Notifizierung übersandt (NetzDG, Notifizierungs-Nr. 2017/127/D (Deutschland), Eingangsdatum: 27.3.2017):

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14.03.2017

Kurzer Prozess für die Meinungsfreiheit: Entwurf eines "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes"

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Das BMJV hat heute den Entwurf eines "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes - NetzDG" veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf ist sowohl verfassungs- als auch europarechtswidrig. Die Meinungsfreiheit ist aus Sicht unseres Justizministers nicht mehr als ein Randthema, das lediglich einen "kurzen Prozess" vor dem Amtsgericht verdient.

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06.03.2017

E -Privacy Regulation: Nine flaws that should be corrected

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

The draft E-Privacy Regulation (EPR) that the European Commission published in January contains a number of flaws that will, hopefully, be addressed and corrected. Nine flaws can be clearly identified, chances are that there are futher flaws that need to be pinpointed and discussed.

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05.03.2017

Über das Ziel hinaus: E-Privacy-Verordnung

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Nach dem Entwurf einer neuen E-Privacy-Verordnung (EPVO), den die Europäische Kommission im Januar vorgelegt hat, soll für alle Inhalte der Telekommunikation und somit für alle Anrufe, Mails und Textnachrichten das Verbotsprinzip gelten. Dies ist ein gefährlicher Irrweg. So richtig es ist, die Vertraulichkeit von Kommunikationsinhalten umfassend zu schützen, so falsch wäre es, für den kommunikativen Austausch übermäßige regulatorische Schranken zu errichten. Zu den ungewollten Nebenfolgen des Entwurfs gehört es, dass man in Zukunft den Spammer um Erlaubnis fragen müsste, wenn ein Spam-Filter eingesetzt wird.

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13.02.2017

Neuregelung § 203 StGB – (k)eine ausreichende Erleichterung für das Cloud Computing?

Portrait von Dr. Jürgen Hartung
Dr. Jürgen Hartung Rechtsanwalt und Partner bei Oppenhoff & Partner mbB für IT-Recht und Datenschutz

Nach § 203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen bzw. Unternehmen ("Geheimnisverpflichtete") können Cloud Computing bislang entweder nur risikofrei auf Basis von Einwilligungserklärungen oder technischen Schutzmaßnahmen (z.B. Verschlüsselung) oder mit von der Rechtsprechung noch nicht anerkannten Methoden wie der "Gehilfenlösung" nutzen (vgl. Hartung in Hilber (Hrsg.), Handbuch Cloud Computing, Teil 8 Kap. D.).

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