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Willkommen zu unseren Blogs im Bereich Recht und Steuern! Hier finden Sie topaktuelle Beiträge von ausgewiesenen Experten zu den wichtigsten Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, IT-Recht, Mediation, Medienrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Unsere meinungsstarken Fachblogs informieren Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen, Gesetzesänderungen und praxisnahe Lösungen. Nutzen Sie das Expertenwissen unsere Autorinnen und Autoren und profitieren Sie von wertvollen Insights aus erster Hand.

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21.04.2022

BGH: Rechtsanwalt in eigener Sache

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der BGH hat in einem Anwaltsprozess in eigener Sache entschiedenen, dass sich ein Rechtsanwalt, der sich selbst vertritt und wegen einer länger andauernden Erkrankung an einem Termin nicht teilnehmen kann, grundsätzlich vertreten lassen muss. Eine Ausnahme besteht lediglich, wenn er gewichtige Gründe darlegen kann, aus denen sich eine Notwendigkeit seiner persönlichen Anwesenheit ergibt. (Urt. v. 2.12.2021 – IX ZR 53/21, MDR 2021, 389)

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19.04.2022

Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers auch beim Zusatzurlaub schwerbehinderter Menschen

Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts verfallen Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer zum Jahresende bzw. zum 31.03. des Folgejahres nur dann, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmer zuvor aufgefordert hat, ihren Urlaub zu nehmen und ihnen klar und rechtzeitig mitgeteilt hat, dass der Urlaub andernfalls verfällt. Das BAG hat nun klargestellt, dass dies grundsätzlich auch für den Schwerbehindertenzusatzurlaub gem. § 208 SGB IX gilt (BAG, Urteil vom 30.11.2021, Az. 9 AZR 143/21). Oftmals haben Arbeitgeber von der Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers aber keine Kenntnis.

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14.04.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Befugnis zur Geltendmachung von Abwehransprüchen gegen Beeinträchtigungen des Gemeinschaftseigentums in einer Wohnungseigentumsanlage

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13.04.2022

Personalarbeit 4.0: Personalentwicklungskonzepte – Eine arbeitsrechtliche Herausforderung

Portrait von Jonas Singraven
Jonas Singraven

Im Zeitalter der digitalen Transformation konkurrieren Unternehmen immer stärker um qualifizierte Fach- und Führungskräfte. Gleichzeitig sind Fach- und Führungskräfte zunehmend bereit, den Arbeitgeber zu wechseln, wenn ihnen das eigene Unternehmen keine attraktive Entwicklungs- und Karriereperspektive bietet. Sehen sich ambitionierte Mitarbeiter im eigenen Unternehmen in einer Karrieresackgasse, gehen sie.

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12.04.2022

KG zur Prozesskostenhilfe: Corona-Soforthilfe und Vermögensreserve

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Eine interessante Entscheidung zu verschiedenen Fragen der Prozesskostenhilfe hat das KG (Beschl. v. 9.1.2021 – 16 W 154/21) getroffen. Der Antragstellerin stand ein Bankkonto mit einem recht hohen Guthaben zur Verfügung. Grundsätzlich sind Bankguthaben als Vermögen gemäß § 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO einzusetzen. Die Antragstellerin machte aber geltend, dennoch sei ihr Guthaben aus verschiedenen Gründen nicht als Vermögen zu berücksichtigen.

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09.04.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei der elektronischen Signatur eines fristgebundenen Schriftsatzes

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08.04.2022

Sperren gegen russische Desinformation – Sanktionsrecht auf Abwegen?

Portrait von Tobias Keber
Tobias Keber Professur für Medienrecht und Medienpolitik in der digitalen Gesellschaft, Hochschule der Medien (HdM) Stuttgart. Leiter des Bereichs Recht am Institut für Digitale Ethik (IDE) an der Hochschule der Medien und Lehrbeauftragter für Telemedien- und Internetrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Zuvor Rechtsanwalt.

Die Europäische Union hat aufgrund der militärischen Invasion Russlands in der Ukraine am 24.2.2022 Finanz- und Wirtschaftssanktionen gegen den Aggressor verhängt. Diese knüpfen zum Teil an einem Mechanismus an, der schon 2014 vor dem Hintergrund der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim beschlossen wurde. Verordnung (EU) 2022/350 hat Sanktionen, also Handlungen unter Ägide der Gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik (GASP) zum Gegenstand (Art. 23 bis 46 EUV). Ausgangspunkt ist jeweils ein Beschluss des Rates der Europäischen Union (Art. 28, 29 EUV), der durch einen Sekundärrechtsakt umgesetzt wird, hier als Verordnung im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV (Art. 215, 288 AEUV).

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05.04.2022

Verbraucherschlichtung: fördern statt gängeln

Portrait von Felix Braun
Felix Braun Universalschlichtungsstelle des Bundes, Vorstand des Zentrums für Schlichtung e.V.

Co-Autor: Prof. Dr. Reinhard Greger RiBGH a.D., Universität Erlangen-Nürnberg

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02.04.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die prozessualen Konsequenzen einer erfolglosen Aufrechnung mit einer Fremdwährungsschuld

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01.04.2022

Der Datenschutz ist unpolitisch geworden, die DSGVO ein "Scheinriese" - BGH v. 22.2.2022, VI ZR 14/21

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Vortrag bei dem Schweizer Datenschutztag am 1.4.2022

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31.03.2022

Trans-Atlantic Data Privacy Framework trotz U.S. Supreme Court Entscheidung in FBI v. Fazaga?

Portrait von Mathias Lejeune
Mathias Lejeune

Am 25.3.2022 haben Präsident Biden und die Präsidentin der EU Kommission Ursula von der Leyen die grundsätzliche Einigung auf ein neues „Trans-Atlantic Data Privacy Framework“ (TADPF) bekannt gegeben. Durch das TADPF soll neben einer effektiveren Aufsicht über die Geheimdienste ein mehrstufiges Rechtsbehelfssystem einschließlich eines „Independent Data Protection Review Court“ eingerichtet werden, dessen Mitglieder unabhängig sind und der die Befugnis haben soll, von EU-Bürgern erhobene Ansprüche gegen Überwachungsmaßnahmen der Geheimdienste zu beurteilen und erforderlichenfalls Abhilfemaßnahmen in rechtlich bindender Weise anzuordnen. Die exakten Details der konkreten Ausgestaltung dieses im TADPF hervorgehobenen neuen Rechtsschutzverfahrens müssen erst noch geschaffen werden.

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30.03.2022

Ein halber Schritt. Zur Seite.

Portrait von Christian Franz, LL.M.
Christian Franz, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Der Bundesgerichtshof hat einer Ärztin, die auf der Bewertungsplattform Jameda unflätig angegangen wurde, einen Löschungsanspruch versagt. Und an dieser Stelle hört das Urteil auf. Warum das falsch ist:

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28.03.2022

BeA in 2022: Das ArbG Stuttgart liefert ein Stück mehr Klarheit, wie ein wirksamer Vergleichsvorschlag zum Beschluss nach § 278 Abs. 6 S. 1 ZPO einzureichen ist

Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Eine weitere Rechtsfrage hinsichtlich des beA ist nun geklärt, zumindest unterinstanzlich (ArbG Stuttgart, Beschl. v. 25.2.2022 - 4 Ca 688/22).

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24.03.2022

DiRUG-Erweiterungsgesetz: Verbleibende offene Frage zur Reichweite der GmbH-Gründung mittels Videokommunikation

Portrait von Dr. Johannes Scheller
Dr. Johannes Scheller Notar in Hamburg

Im Heft 7/2022 der GmbHR werfe ich im Rahmen des „Blickpunkts“ die Frage auf: Sind solche statutarisch-korporativen Nebenleistungspflichten i.S.d. § 3 Abs. 2 GmbHG, die eine aus sich heraus („isoliert“) formbedürftige Leistungspflicht aller oder einiger Gesellschafter begründen, ab dem 1.8.2022 einer Beurkundung im Rahmen des Videokommunikationsverfahrens nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 GmbHG n.F. zugänglich? Die Frage wird dort im bejahenden Sinne entgegen der mittlerweile bereits herrschenden, sie verneinenden Meinung in der Rechtsliteratur beantwortet, und zwar getragen von der Grundannahme eines Vorrangs bzw. einer Exklusivität des Formgebots des § 2 Abs. 1 GmbHG gegenüber jenem des § 15 Abs. 4 Satz 1 GmbHG im Fall statutarisch festgesetzter Nebenleistungspflichten. Betroffen sind Vorerwerbsrechte in all ihren Spielarten, Abtretungspflichten (häufig als Alternative zur Einziehung sinnvoll), aber auch das Sachaufgeld, sofern als „echtes“ und damit als Nebenleistungspflicht ausgestaltet. Schieden sie aus dem Kreis der zulässigen Beurkundungsgegenstände im Rahmen des Videokommunikationsverfahrens aus, obgleich sie zu den „echten“, sogar zwingend-korporativen, wenngleich freiwilligen Bestandteilen des Gesellschaftsvertrags gehören, minderte dieser Ausschluss die Attraktivität des Videokommunikationsverfahrens beträchtlich.

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24.03.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um den Anspruch des Veranstalters auf Entschädigung nach Rücktritt von einem Pauschalreisevertrag vor Reisebeginn

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19.03.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

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18.03.2022

Die Digitalisierung der Anteilseignerversammlung – eine interdisziplinäre Herausforderung

Portrait von Prof. Dr. Heribert Heckschen
Prof. Dr. Heribert Heckschen Herr Prof. Dr. Heribert Heckschen ist seit 1990 Notar in Dresden (Heckschen & van de Loo - Notare)

Schon bevor die Corona-Pandemie den Gesetzgeber sinnvollerweise zu Lösungen für hybride oder virtuelle Gesellschafterversammlungen animiert hat, hatte der Regierungsentwurf zum MoPeG in der Regierungsbegründung angedeutet, dass man über eine Neudefinition des Begriffs der Gesellschafterversammlung nachdenken muss. Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen während der Corona-Krise haben durch das COVMG und seine ständige Überarbeitung unter anderem dazu geführt, dass die Aktiengesellschaft virtuelle (besser gesagt: hybride) Hauptversammlungen durchführen konnte und in einem letzten Schritt wurden solche Versammlungen auch der Genossenschaft ermöglicht, und zwar selbst dann, wenn der Zustimmungsbeschluss zu einer Umwandlungsmaßnahme im Raum steht. Nach Verabschiedung dieser weiteren Reform der COVID-Maßnahmegesetze hat der Bundesgerichtshof in einer aus Sicht des Verfassers bisher zu wenig diskutierten Entscheidung (vgl. dazu Heckschen/Hilser, ZIP 2022, 461, 467) zunächst festgestellt, dass die virtuelle Versammlung dort zulässig ist, wo Gesetz oder Satzung sie eröffnen. Teilweise wurde aus der Entscheidung weitergehend gefolgert, dass virtuelle Versammlungen ganz grundsätzlich und auch ohne Zulassung durch Satzung und Gesetz ermöglicht seien, obwohl dies gerade aus der Entscheidung nicht folgt. Dem Bundesgerichtshof hätte auch die Zuständigkeit dafür gefehlt, z.B. das Aktiengesetz zu ändern. In einem weiteren Schritt will nun der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium vom 10.2.2022 die virtuelle – auch hier besser als hybrid zu bezeichnende – Hauptversammlung einführen.

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18.03.2022

OLG Hamm: Anfechtung einer gemischten Kostenentscheidung und zur Prüffrist der Kfz-Haftpflichtversicherung

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Mit einigen interessanten und alltäglichen Fragen hat sich das OLG Hamm (Beschl. v. 19.10.2021 – I-7 W 11/21) befasst. Im Rahmen eines Verkehrsunfalls war darüber zu befinden, ob der Geschädigte zu früh geklagt hatte. Das LG hat eine verfrühte Klage bejaht und dem Kläger die Kosten des gesamten Verfahrens auferlegt. Die Kostenentscheidung beruhte überwiegend auf § 91a ZPO (soweit die Beklagte zu 1), dies war die Haftpflichtversicherung des Beklagten zu 2) bezahlt hatte). Durch den streitigen Teil der Entscheidung war der Kläger allerdings nur mit 350 Euro beschwert. Der Kläger legte gleichwohl Berufung und sofortige Beschwerde ein.

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16.03.2022

Änderung der AGB der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr

Portrait von Dr. Thorsten Kuthe
Dr. Thorsten Kuthe Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB, Köln

Die Deutsche Börse AG hat neue Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse („AGB“) veröffentlicht, die zum 1.4.2022 in Kraft treten. Die Änderungen betreffen zunächst verschiedene eher technische Details, wie die Integration zu bestimmten Antrags- und Losverfahren zur Einbeziehung von Aktien in das Quotation Board, die bisher außerhalb der AGB geregelt waren. Darüber hinaus wurden zwei Änderungen der Einbeziehungsvoraussetzungen für das Segment Scale umgesetzt, die sich praxisrelevant für Börsengänge in diesem Bereich auswirken. Scale ist das sogenannte qualifizierte Freiverkehrssegment an der Deutschen Börse. An der Börse München ist vergleichbar das Segment m:access; an der Börse Düsseldorf ist das vergleichbare Segment der Primärmarkt.

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11.03.2022

Update zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter (ArbRB 2022, 57): Beschäftigung ukrainischer und anderer Vertriebener aus der Ukraine

Portrait von Shinta Zafiraki Sanyoto / Frederik Möller
Shinta Zafiraki Sanyoto / Frederik Möller

In der Februar-Ausgabe des ArbRB (ArbRB 2022, 57) haben wir dargestellt, was bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter zu berücksichtigen ist, welche Fallstricke es gibt und wie sich Haftungsrisiken insbesondere durch illegale Ausländerbeschäftigung vermeiden lassen.

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09.03.2022

Die "Rider"-Entscheidungen des BAG: "Blaupause" für die Bewertung neuer Beschäftigungsformen?

Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Der Anspruch auf ein bestimmtes Arbeitsmittel

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06.03.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Rechtsscheinhaftung bei Verstoß gegen die Pflicht zur Verwendung des Zusatzes „UG (haftungsbeschränkt)“

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05.03.2022

Rechtsschutzversicherung veröffentlicht den Rechtsreport 2022

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Bereits im zwölften Jahr in Folge hat das Institut für Demoskopie Allensbach für die repräsentative Studie über 1.000 Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Meinung zum deutschen Rechtssystem befragt. Ergebnis: Das Vertrauen in die Justiz ist vergleichsweise hoch – aber nicht bei Impfverweigerern.

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05.03.2022

Deutsche entwickeln Gerichtsmüdigkeit

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Die Bereitschaft der Bundesbürger:innen, einen Rechtsstreit vor Gericht auszutragen, nimmt seit 2015 kontinuierlich ab. Das geht aus dem jüngsten Rechtsreport der Roland Rechtsschutzversicherung hervor. So geben 24 Prozent an, in den vergangenen zehn Jahren einmal oder mehrmals an einem Gerichtsprozess beteiligt gewesen zu sein – sei es als Beklagter, Kläger oder Zeuge. Überdurchschnittlich hoch ist dieser Anteil bei den 30 bis 59-Jährigen und bei den Personen mit einer Rechtsschutzversicherung. Zudem zeigt die Studie, dass die Deutschen durchschnittlich ab einem Streitwert von knapp 3.700 Euro vor Gericht ziehen würden. Dieser Wert ist im Vergleich zu vergangenen Studien gestiegen – 2015 waren es noch 1.950 Euro. Warum das so ist- darüber schweigt sich die Studie aus. Nach Ansicht von Prof. Dr. Günter Hirsch, Mitglied des Rechtspolitischen Beirats von ROLAND Rechtsschutz, wäre dies „einer genaueren Analyse wert. Soweit dieser Zurückhaltung, den Rechtsweg zu den Gerichten zu beschreiten, eine Art „Gerichtsphobie“ zugrunde liegt, wäre dies eine bedenkliche Entwicklung.“ Der durch die Studie belegte kontinuierliche Rückzug der Menschen aus dem Zivilprozess korrespondiert mit Zahlen des Statistischen Bundesamts zur Rechtspflege, wonach seit zirka 10 Jahren die Eingangszahlen bei den deutschen Amts- und Langerichten deutlich zurückgehen. Eine gewisse Trendumkehr hat sich allein durch Massenverfahren von geprellten Dieselkunden im VW-Abgasskandal eingestellt.

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05.03.2022

+++ Jubiläum 25 Jahre ZKM naht – Leserstimmen gesucht +++

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Die ZKM erscheint aktuell bereits im 25. (!!) Jahr. Aus diesem Anlass bereiten wir für diesen Herbst ein Jubiläumsheft vor, in das wir auch die Leser:innen inhaltlich einbeziehen möchten. Deshalb freuen wir uns sehr über einen Kommentar oder eine Einschätzung Ihrerseits, welchen konkreten Nutzen Ihnen das Lesen der ZKM für die praktische Mediationstätigkeit bringt. Sie sind herzlich eingeladen, in Kurzbeiträgen/Statements (maximal 3.000 Zeichen inkl. LZ) niederzulegen, welche durch die Lektüre der ZKM gewonnenen Anregungen, Methoden, Erkenntnisse gewinnbringend in Ihre Arbeit Eingang gefunden haben. Selbstverständlich freuen wir uns auch über jedes andere Feedback – gern per E-Mail an zkm@mediate.de

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05.03.2022

Südafrika-Präsident Ramaphosa wirbt für Mediation zwischen Russland und Ukraine

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Der südafrikanische Präsident Cyril Ramaphosa hat in Johannisburg die internationale Staatengemeinschaft dazu aufgerufen, sich aktiv für eine Mediation zwischen Russland und der Ukraine einzusetzen. Obwohl eine Einigung derzeit unmöglich erscheine, sei doch gleichzeitig alles möglich durch Verhandlungen wie die friedliche Transformation in seinem Land zeige. Insbesondere der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen müsse nun dafür sorgen, dass dieser Krieg aufhört.

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05.03.2022

Fjodor Lukjanow: Mediation müsste über das Bekannte und Besprochene hinausgehen

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Der Chefredakteur der russischen Fachzeitschrift Russia in Global Affairs und Leiter der russischen Nichtregierungsorganisation 'Rat für Außen- und Verteidigungspolitik' sowie Forschungsdirektor des Valdai International Discussion Club, Fjodor Lukjanow, äußerte sich noch wenige Tage vor Kriegsbeginn zu den Chancen einer Mediation im Russland-Ukraine Konflikt. Gegenüber Heise Online führte Lukjanow aus, dass die Kommunikation anders als im Kalten Krieg sehr intensiv auf den Ebenen der Präsidenten, Minister und der Beamten geführt werde. Mediation sei dann sinnvoll, wenn sie „etwas hinzufügt, sie etwas bringt, die über das Bekannte und Besprochene hinaus geht.“ Derzeit verlaufe die Kommunikation aber nach einem Stereotyp ab: Nachdem man sich von einer Seite Unterstützung und Zustimmung geholt habe, wende man sich an die andere mit dem Vorschlag, das ebenfalls zu berücksichtigen. Wenn nur kollektive Standpunkte wiederholt würden, sei das nicht zielführend.

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05.03.2022

Krieg in der Ukraine: Der Blick hinter die roten Linien

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Das Thema des jüngsten Research-Factory-Vortrages vom Viadrina Center B/ORDERS IN MOTION konnte aktueller nicht sein: Dr. Anne Isabel Holper, Co-Leiterin des Center for Peace Mediation an der Viadrina, erläuterte am Beispiel des aktuellen Ukraine-Konfliktes zwischen Russland und der deutschen Bundesregierung, wie sich das Aussprechen „roter Linien“ auf politische Verhandlungsprozesse auswirkt.

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05.03.2022

Nachdenken über Corona

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Der Karlsruher Mediator Jürgen von Oertzen hat im Internet ein Angebot zum Austausch unter Menschen unterschiedlicher Meinung im Zusammenhang mit der Coronapandemie initiiert und bindet dabei auch die Medien mit ein. Die „Corona Denkräume“ haben etwa im Radio bei bigSPIRIT in big FM stattgefunden. Darin waren zwei Teilnehmer zu hören, eine Befürworterin des Impfens und ein Skeptiker bezüglich der COVID-Impfung und Jürgen von Oertzen als Erfinder der Corona Denkräume. Die gemeinsam von Christian Besau interviewt werden. Wie bleiben wir im Kontakt trotz unterschiedlicher Meinung, wie können wir uns al Menschen respektieren, trotz Meinungsunterschied bei einem Thema, bei den es um viele Tote, um Grundrechtseinschränkungen und viele Emotionen geht?

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05.03.2022

Bundesbürger begrüßen digitale Angebote von Legal Tech Unternehmen

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Eine ganz andere Alternative zum klassischen Rechtsweg bieten sogenannte Legal Tech-Angebote. Software-Programme übernehmen bei bestimmten rechtlichen Anliegen die Arbeit von Anwälten bzw. Anwaltskanzleien, indem einzelne rechtliche Dienstleistungen automatisiert erledigt werden. So können beispielsweise rechtliche Schriftstücke oder auch Verträge mithilfe von IT-Programmen automatisiert erstellt werden. Eine relative Mehrheit der Bevölkerung findet dieses Angebot attraktiv: 46 Prozent bewerten es positiv, dass rechtliche Angelegenheiten ohne Anwälte nur mithilfe von Computerprogrammen erledigt werden können; nur 27 Prozent lehnen dies ab und wünschen sich, dass für rechtliche Angelegenheiten auch in Zukunft ausschließlich Anwälte zuständig sind. Es sind vor allem Jüngere und Personen aus den oberen Sozialschichten, die gegenüber Legal Tech-Angeboten überdurchschnittlich aufgeschlossen sind. Von den 16- bis 29-Jährigen finden es 56 Prozent grundsätzlich gut, dass rechtliche Angelegenheiten nur mithilfe von Computerprogrammen erledigt werden können, von den 30- bis 44-Jährigen sogar 59 Prozent. Bei den über 60-Jährigen überwiegt hingegen eher die Skepsis: Nur 34 Prozent der Älteren sehen diese Angebote positiv, 36 Prozent von ihnen wünschen sich umgekehrt, dass für rechtliche Fragen auch zukünftig ausschließlich Anwälte und keine Computerprogramme zuständig sein sollte

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