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08.09.2016

Ruhen der elterlichen Sorge oder doch Übertragung der Alleinsorge? (OLG Karlsruhe v. 28.4.2016 – 18 UF 265/15)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Im Zuge des KindRG, das seit dem 1.7.1998 Geltung besitzt, war es wesentliches gesetzgeberisches Anliegen, auch nicht miteinander verheirateten Eltern die Begründung der gemeinsamen Sorge zu ermöglichen. Gleichzeitig wurde bei verheirateten Eltern im Fall der Scheidung nicht mehr von Amts wegen im Verbund über die Sorge entschieden. Zur Herstellung der Alleinsorge bedurfte es nun vielmehr eines ausdrücklichen Antrags. In der Rechtsprechung wurde daher zunächst vielfach die Auffassung vertreten, dass zugunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge ein Regel-Ausnahme-Verhältnis geschaffen worden sei. Es bedurfte zum damaligen Zeitpunkt – wie auch aktuell im Zusammenhang mit § 1626a BGB – erst einer klarstellenden Entscheidung des BGH, dass es einen solchen Vorrang der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht gibt. Gleichwohl ist in der Praxis unverändert ein Antrag auf Übertragung der Alleinsorge an hohe Hürden geknüpft und wird nicht selten mit dem Argument ausgehebelt, dass es im konkreten Sachverhalt doch gerade keine akute Entscheidungsnotwendigkeit gebe, so dass es auch bei der gemeinsamen elterlichen Sorge verbleiben könne.

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08.09.2016

"Pacta sunt servanda!" – Das gilt auch für Arbeitnehmer

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Den Satz "Pacta sunt servanda!" lernen junge Juristen schon im Studium. Manchmal wünsche ich mir im Arbeitsalltag, dass auch andere Berufsgruppen dies im Rahmen ihrer Ausbildung erläutert bekommen würden.

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07.09.2016

OLG Jena: Heftstreifen Metall muss nicht (nur) aus Metall bestehen

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Das OLG Jena hatte sich mit der Bezeichnung "Heftstreifen Metall" auseinanderzusetzen, die ein Onlinehändler zur Beschreibung seines Angebots verwendete.

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07.09.2016

Keine Geltung des Kündigungsschutzgesetzes im Kleinbetrieb

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG gelten in Betrieben, in denen in der Regel nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden, die Vorschriften des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes mit Ausnahme der §§ 4 bis 7 sowie 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 nicht für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2003 begonnen hat. Der 2. Senat des BAG hat die Bedeutung der Unterscheidung zwischen den Begriffen "Betrieb" und "Unternehmen" nochmals betont und dabei den Unterschied zwischen den tatbestandlichen Voraussetzungen einer Norm und einer alle Umstände des Einzelfalls einbeziehenden, wertenden Gesamtbetrachtung akzentuiert (Urt. v. 19.7.2016 - 2 AZR 468/15, ArbRB Online).

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31.08.2016

BGH: Streuverluste beim Geo-Targeting von Onlineanzeigen wettbewerbswidrig

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Ein regionaler Anbieter von Kommunikationsleistungen über das TV-Kabel hat auf bundesweit abrufbaren Internetseiten Werbeanzeigen geschaltet und dabei den Eindruck vermittelt, Leistungen bundesweit anbieten zu können. Tatsächlich war das Unternehmen aber nur in bestimmten Gebieten am Markt tätig. Das Unternehmen hatte bei der Kampagne - zur Vermeidung unnötiger Streuverluste - die Technik des Geo-Targeting angewandt, bei der möglichst nur an Nutzer in einer bestimmten Region Werbeanzeigen ausgespielt werden solle (mehr zu Geo-Targeting bei Wikipedia). Aufgrund technischer Gegebenheiten kam es jedoch zu Streuverlusten in Form von außerhalb der Zielregion abrufbaren Anzeigen in Höhe von rund 5%.

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31.08.2016

Weitergeltung des ErbStG über den 30.6.2016 hinaus

Portrait von Dr. Reinhard Geck
Dr. Reinhard Geck Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar

Der Gesetzgeber hat bekanntlich die Erbschaftsteuer noch nicht zwecks Umsetzung der Vorgaben des BVerfG im Urteil vom 17.12.2014 – 1 BvL 21/12, BStBl. II 2015, 50, reformiert. Es ist unklar, ob die Erbschaftsteuer in der zurzeit bekannten Fassung  noch über den vorgenannten Termin hinaus erhoben werden darf. Die Finanzverwaltung geht hiervon aus und hat im koord. Ländererlass vom 21.6.2016, BStBl. I 2016, 646, die Finanzämter angewiesen, die Erbschaftsteuer wie bisher zu veranlagen. Ob sich die Gesetzgebungsorgane kurzfristig auf einen Kompromiss einigen werden, ist offen, wenn auch eher wahrscheinlich. Es bleibt dann abzuwarten, ob die Neuregelung rückwirkend für Erwerbsvorgänge ab dem 1.7.2016 zur Anwendung kommt. In diesem Fall steht dem Steuerpflichtigen der Rechtsweg offen. Er kann vortragen, dass die Neufassung eine steuerverschärfende echte Rückwirkung ist, die mangels eines überragenden Interesses des Gesetzgebers an einer Rückwirkung verfassungswidrig ist. Dem könnte allerdings entgegengehalten werden, dass durch die Aussagen des BVerfG im Tenor der Entscheidung vom 17.12.2014 ein Vertrauensschutz in den Fortbestand des aktuellen Rechtes nur bis zum Ablauf des 30.6.2016 besteht, mithin eine Änderung auch rückwirkend möglich ist. Es gibt aber auch Gegenargumente. Denn nach verständiger Interpretation des Tenors kann der Endtermin 30.6.2016 nur bedeuten, dass das bis dahin bekannte Recht an diesem Termin ausläuft. Die entgegenstehende Aussage des Pressesprechers des BVerfG dürfte hieran nichts ändern; vgl. Drüen, DStR 2016, 643. Die Spannung steigt. Um mit einem bekannten bayerischen Monarchen zu sprechen, sei mit den Worten „Schaun mer mal“ geschlossen.

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30.08.2016

Kann ein geschäftsunfähiger Demenzkranker sich scheiden lassen?

Portrait von Dr. Susanne Sachs
Dr. Susanne Sachs Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

Rund 10 % aller Menschen über 65 in Deutschland sind aktuell an Demenz erkrankt. Aufgrund des zunehmenden Lebensalters der Bevölkerung wird dieser Prozentsatz vermutlich noch ganz erheblich ansteigen, da mit zunehmenden Alter auch die Wahrscheinlichkeit einer Demenzerkrankung steigt. Bei den über 85-Jährigen liegt der Anteil bereits bei knapp 1/3 der Bevölkerung. Fachanwälte für Familien- und Erbrecht sind daher immer häufiger mit Rechtsfragen bzw. Rechtsstreitigkeiten konfrontiert, die mit der aus der Erkrankung folgenden tatsächlichen und rechtlichen Hilflosigkeit der Betroffenen ergeben.

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29.08.2016

Pokémon Go und das „digitale Hausrecht“

Portrait von Felix Hilgert
Felix Hilgert @Felix_CGN

Auf einmal jagten Millionen Menschen mit ihrem Smartphone virtuelle Comic-Figuren: Pokémon Go hat zahlreiche Spieler auf die Straße gebracht und war in den Medien auch sicherlich eines der Sommerloch-Themen des Jahres. Während sich Spieler und Entwickler freuten, stellten sich betroffene Grundstückseigentümer vor allem folgende Frage:

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29.08.2016

Bildung eines Wirtschaftsausschusses im Gemeinschaftsbetrieb

Portrait von Patrick Esser
Patrick Esser RA FAArbR bei Seitz Rechtsanwälte Steuerberater, Köln

Bilden zwei Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb, von denen lediglich eines in der Regel mehr als 100 Arbeitnehmer ständig beschäftigt, ist der Wirtschaftsausschuss ausschließlich bei dem herrschenden Unternehmen zu errichten. Das hat das BAG in einem aktuell veröffentlichten Beschluss entschieden (BAG, Beschl. v. 22.3.2016 -  1 ABR 10/14).

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28.08.2016

Zustellung an Partei statt an Prozessbevollmächtigten ist unwirksam

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Ist im zivilgerichtlichen Verfahren ein Prozessbevollmächtigter bestellt, ist der Prozessbevollmächtigte gemäß § 172 Abs. 1 ZPO alleiniger Adressat aller Zustellungen durch das Gericht. Zustellungen an die Partei sind unwirksam und wirkungslos. Selbst eine Heilung nach § 189 ZPO durch die Zustellung an die Partei findet nicht statt. Wird gegen diese Vorgaben verstoßen, verstößt ein Gericht gegen den grundgesetzlichen Anspruch auf rechtliches Gehör. So hat es das BVerfG im Beschluss vom 16.07.2016 (2 BvR 1614/14) entschieden.

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24.08.2016

Kein Präventionsverfahren innerhalb der Wartefrist

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der Arbeitgeber ist nach einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des BAG vom 21.4.2016 (8 AZR 402/14) nicht verpflichtet, innerhalb der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ein Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX durchzuführen. Nach § 84 Abs. 1 SGB IX ist der Arbeitgeber bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, verpflichtet, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 93 SGB IX genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt einzuschalten, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann. 

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21.08.2016

Die Rückkehr der Diener

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Gut möglich, dass die britische Fernsehserie Downton Abbey, aber auch die vor einiger Zeit parallel zu Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Essen verlaufene Medienberichterstattung über den Lebensstil - u.a. die Kosten für das Hauspersonal - eines ehemaligen deutschen Managers das Vorhaben des Leiters des Goethe-Instituts in New York, ein Buch über das neue Bürgertum und sein Personal zu schreiben, befördert haben. Nach Angaben seines Verlages entsteht in den privaten Haushalten parallel zur digitalisierten Arbeitswelt der Betriebe eine neue Klasse schlecht bezahlter Helfer.

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19.08.2016

Stellungnahme des IDW zur Erbschaftsteuerreform

Portrait von Iris Theves-Telyakar
Iris Theves-Telyakar Rechtsanwältin

Mit Schreiben vom 18.8.2016 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. einige Punkte der anstehenden Reform, die auch der Anrufung des Vermittlungsausschusses zugrunde liegen, aufgegriffen und Anregungen für künftige Regelungen gegeben (http://www.idw.de/idw/portal/d660784). In aller Kürze handelt es sich dabei um:

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17.08.2016

Rentenkürzung der Zusatzversorgung in Versorgungsausgleich-Altfällen rechtswidrig

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Wird eine Ehe geschieden, wird der Versorgungsausgleich durchgeführt. Nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Versorgungsausgleichsrecht wurden die ehezeitlich erworbenen Anrechte in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes mit Hilfe der BarwertVO „dynamisiert“. So wurden aus 53,50 € ehezeitlicher auszugleichender Versorgung in einem vom LG Köln nunmehr entschiedenen Fall 11,11 €. Diesen Betrag hätte die Zusatzversorgungskasse der gesetzlichen Rentenversicherung zu erstatten gehabt, wenn es zu einem Rentenbezug der ausgleichsberechtigten Person gekommen wäre.

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16.08.2016

Richterbesoldung in Hessen

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Das Land muss sparen. Obwohl die Justiz die Dritte Gewalt darstellt und infolgedessen eigentlich eine Sonderstellung verdient, ist das Gegenteil der Fall. Bei der Justiz muss immer am meisten gespart werden. Dies liegt auf der Hand. Denn: Welcher Politiker mag schon unabhängige Richter?

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11.08.2016

Geburt und Tod als Herausforderungen des Familienrechts

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Der BGH hat aktuell entschieden, dass eine Patientenverfügung, in der die verfügende Person lediglich angibt, wenn aufgrund von Krankheit oder Unfall ein schwerer Dauerschaden des Gehirns zurückbleibe, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, keine „für sich genommen hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung“ darstelle. Einer solchen Patientenverfügung komme insoweit keine bindende Wirkung zu (BGH v. 6.7.2016 – XII ZB 61/16).

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10.08.2016

Alle Jahre wieder – Verhinderung eines Sommerurlaubs (hier: einer Türkeireise) durch die gemeinsame elterliche Sorge?

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Der Familienrechtler kennt diese Problematik: Unmittelbar vor einem längst geplanten Urlaub eines Elternteils mit dem gemeinsamen Kind gibt es Unstimmigkeiten. Ein typischer Streitpunkt – die bloße Information darüber, welchen konkreten Urlaubsort man anreisen will – kann häufig noch durch Korrespondenz mit dem anwaltlich vertretenen, die Reise beabsichtigenden Elternteil gelöst werden. Wesentlich schwieriger wird es dann jedoch, wenn der Urlaub als solcher in Rede steht. Klammert man die nach wie vor doch leider häufigen grundlosen Verweigerungen aus, die so kurz vor dem Urlaub erklärt werden, dass eine gerichtliche Regelung nicht mehr möglich ist, so bleiben immer noch jene Fälle, in denen ein mitsorgeberechtigter Elternteil aus tatsächlichen Befürchtungen mit einem bestimmten Urlaubsziel nicht einverstanden ist. In einer intakten Beziehung wäre dieses Problem in einem Gespräch unter Abwägung aller wesentlichen Aspekte gelöst worden. Nicht so in einer Phase nach Beziehungsende. Hier wird der Einwand gegen ein bestimmtes Urlaubsland so gedeutet, dass dem nichtbetreuenden Elternteil sein Urlaub mit dem gemeinsamen Kind missgönnt wird und auf irgendeine Weise versagt werden soll. An dieser Stelle bedarf es dann der Prüfung, ob die konkret geplante Urlaubsreise dem Alleinvertretungsrecht eines Elternteils unterliegt. Es handelt sich dabei um eine Frage, die in Zeiten angebotener Billigflüge auch in die entferntesten Länder und politischer und terroristischer Unruhen an vielen Orten der Welt, nicht immer eindeutig zu beantworten ist.

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08.08.2016

Kein Unfallversicherungsschutz im Home Office

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der 2. Senat des Bundessozialgerichts hat am 5. Juli 2016 entschieden, dass bei einem Sturz auf der Treppe innerhalb des eigenen Hauses nicht in jedem Fall ein Arbeitsunfall vorliegt (B 2 U 5/15 R).

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03.08.2016

OLG Köln: Kein Schadensersatz für unerlaubte Nutzung fremder Fotos, die kostenlos nutzbar wären

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Fotos sind eine Ware, die am Markt entgeltlich gehandelt wird, dies ist zumindest der Regelfall. Ausnahmen bilden Werke, die die Urheber kostenfrei, jedoch dann in der Regel und bestimmten Lizenzbedingungen einstellen. Dies kann z.B. durch Verwendung der Creative Commons Lizenzbedingungen erfolgen. Diese Bedingungen verlangen je nach Typ der Lizenz zumindest die Urhebernennung und einen Verweis auf die Lizenzbedingungen bei der Werknutzung.

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02.08.2016

Bewertung: Nachweis der tatsächlichen Brutto-Grundfläche möglich?

Portrait von Friedemann Kirschstein
Friedemann Kirschstein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

Aus der Bewertungspraxis rührt folgender Aspekt, der Anlass zur Diskussion gibt:

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01.08.2016

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

In Anlehnung an die sog. Montagspost beim BGH berichtet der Montagsblog wöchentlich über ausgewählte aktuelle Entscheidungen.

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29.07.2016

Das AGG schützt Scheinbewerbungen und sog. AGG-Hopper nicht

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der EuGH hat die Frage, ob Diskriminierungsschutz nach der RL 2000/78/EG auch bei Scheinbewerbungen besteht, mit Urteil vom 28.07.2016 (Rs. C–423/14) verneint. Ausgangspunkt war der Rechtsstreit des Herrn Nils Kratzer mit der R+V Versicherung AG, in dem das BAG (Beschluss vom 18.06.2015 – 8 AZR 848/13 (A)) dem EuGH die Frage vorgelegt hatte, ob sich auch derjenige auf den Schutz nach dem AGG berufen kann, der sich nicht mit dem Ziel einer Einstellung beworben hat. Herr Kratzer hatte ca. 100 Bewerbungen bei verschiedenen Arbeitgebern eingereicht und in vielen Fällen Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche nach § 15 AGG geltend gemacht. Zu den weiteren Hintergründen auch http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/europaeischer-gerichtshof-keine-entschaedigung-fuer-scheinbewerber-a-1105184.html.

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28.07.2016

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Kein Verjährungsbeginn durch privat erlangte Kenntnisse von Mitarbeitern Urteil vom 14. Januar 2016 – I ZR 65/14

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28.07.2016

BVerfG zum Willkürverbot bei Nichtzulassung der Berufung

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Für den Anwalt und erst Recht für die Partei ist folgende Situation immer eine sehr ärgerlich: Es gibt eine feststehende Rechtsprechung des Berufungsgerichts zu einer im Prozess entscheidungserheblichen Rechtsfrage, die der entscheidende Richter am Amtsgericht jedoch für falsch hält. Dabei geht es beispielsweise um die Höhe der erstattungsfähigen Inkassokosten oder um Fragen zu Details der Schadensabrechnung (z.B. zu der Problematik, ob bei fiktiver Schadensabrechnung im Rahmen eines Verkehrsunfalls die Verbringungskosten erstattungsfähig sind oder eben nicht).

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28.07.2016

Urlaubsersatzanspruch und Schuldnerverzug des Arbeitgebers

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das Bundesarbeitsgericht verlangt für die Entstehung eines Urlaubsersatzanspruchs als Schadensersatzanspruch Schuldnerverzug des Arbeitgebers zum Zeitpunkt des Verfalls des Urlaubsanspruches. Danach schuldet der Arbeitgeber Ersatz für den verfallenden Urlaubsanspruch nur dann, wenn er sich mit der Gewährung des Urlaubs in Verzug befunden hat und aus diesem Grund die durch den Zeitablauf eintretende bzw. eingetretene Unmöglichkeit des Urlaubsanspruchs nach §§ 280 Abs.1, 287 S. 2 BGB zu verantworten hat. Zur Begründung des Verzuges verlangt das Bundesarbeitsgericht eine Mahnung, was bedeutet, dass die Urlaubsansprüche geltend gemacht werden müssen und der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine zeitlich festgelegte Befreiung von der Arbeitspflicht verlangen muss. Diese Rechtsprechung wurde mit Urteil vom 5.9.1985 (6 AZR 86/82) begründet und in zahlreichen Entscheidungen fortgeführt und lediglich dahin abgemildert, dass es auch ausreichen kann, wenn der Arbeitnehmer verlangt, ihm den Urlaub zu gewähren und es dem Arbeitgeber überlässt, den Urlaubszeitraum festzulegen (vgl. z. B. BAG vom 17.5.2001- 9 AZR 197/10).

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26.07.2016

Verzicht auf Trennungsunterhalt immer unwirksam - Verbleiben nach der neueren Rechtsprechung des BGH überhaupt noch Gestaltungsmöglichkeiten?

Portrait von Dr. Susanne Sachs
Dr. Susanne Sachs Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

Sehr häufig wird von Eheleuten, die in Trennung leben, der Wunsch an die beratenden Rechtsanwälte herangetragen, sämtliche Trennungs- und Scheidungsfolgen abschließend endgültig zu regeln, da ein großes Bedürfnis nach Planungssicherheit für die Zukunft besteht. Fast immer sind die Eheleute in diesen Fällen auch bereit, etwaige finanzielle Nachteile, die sich aus einer solchen endgültigen und abschließenden Regelung ergeben könnten, zu Gunsten des Rechtsfriedens hinzunehmen. Entsprechend entsetzt reagieren die Mandanten in diesen Fällen meist auf den Hinweis, dass ein Verzicht auf den Trennungsunterhalt (den zwischen Trennung und Rechtskraft der Scheidung zu zahlenden Unterhalt) für die Zukunft schlicht nicht möglich ist. Selbst durch notariell beurkundeten Vertrag kann allenfalls auf den nachehelichen Unterhalt (den nach Rechtskraft der Scheidung zu zahlenden Unterhalt) verzichtet werden. Der Verzicht auf den Trennungsunterhalt für die Zukunft ist hingegen gesetzlich vollständig ausgeschlossen (§ 1614 Abs. 1 BGB). Angesichts der Vielzahl von Möglichkeiten, eine Scheidung auch nach Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung über Monate, wenn nicht gar Jahre, zu verzögern und der häufig ganz erheblichen Höhe der im Raum stehenden Unterhaltsansprüche, ergibt sich durch diese Rechtslage eine für die Einigungsbereiten meist schwer erträgliche Unsicherheit. Daher bemühen sich Rechtsanwälte und auch Notare immer wieder, Möglichkeiten zu finden, das gesetzliche Verbot des Verzichts auf den Trennungsunterhalt für die Zukunft - dem Wunsch ihrer Mandanten entsprechend - zu umgehen oder zumindest so gut wie möglich aufzuweichen.

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26.07.2016

Keine Terminsgebühr bei telefonischer Weiterleitung von Informationen

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Eine bloße telefonische Kontaktaufnahme, etwa zur Sachstandsmitteilung oder -nachfrage, genügt nicht für die Entstehung einer Terminsgebühr nach Nr. 3104 i.V.m. Anm. Abs. 3 VV RVG. Vielmehr ist in der Regel erforderlich, dass die Besprechung einem Gerichtstermin gleichkommt.

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26.07.2016

Erste Entscheidung zur Verzugspauschale

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Die 2. Kammer des ArbG Düsseldorf hat entschieden, dass aufgrund analoger Anwendung von § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG der Anspruch auf Verzugspauschale aus § 288 Abs. 5 BGB im erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren ausgeschlossen ist (Urt. v. 12.5.2016 - 2 Ca 5416/15, ArbRB Online). Die in § 288 Abs. 5 Satz 3 BGB geregelte Anrechnung sei im Arbeitsrecht nicht schlechthin ausgeschlossen. § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG gelte nur für das Urteilsverfahren in erster Instanz. Dieser Umstand werde übersehen, wenn man argumentiere, die Pauschale könne nicht nach § 288 Abs. 5 Satz 3 BGB angerechnet werden, weil der Arbeitnehmer seine außergerichtlichen Beitreibungskosten und gerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in erster Instanz nicht als Verzugsschaden geltend machen könne. Die Anrechnung nach § 288 Abs. 5 Satz 3 BGB sei in zweiter Instanz bei entsprechender Geltendmachung zu beachten. Da bei außergerichtlicher Geltendmachung durch eine bevollmächtigten Rechtsanwalt die Pauschale auf den allgemeinen Verzugsschadensanspruch angerechnet würde, und sie sich erst dann im Ergebnis erhöhend auswirken würde, wenn neben dem Schadensersatzanspruch der prozessuale Kostenerstattungsanspruch hinzutritt, würde die Pauschale zu einem Instrument, mit dem im Ergebnis derjenige Schuldner belastet wird, der noch nicht auf die außergerichtliche Mahnung hin leistet, sondern erst nach Durchführung eines Prozesses. Sinn und Zweck der Pauschale sei aber nicht die Sanktion dafür, einen Prozess verursacht zu haben, sondern die Erstattung des internen Aufwands des Gläubigers. Außerdem würden Parteien, die lediglich das erstinstanzliche Verfahren betreiben, hinsichtlich der Verzugspauschale allein aus verfahrensrechtlichen Gründen anders gestellt als Parteien, die ein zweitinstanzliches Verfahren betreiben müssen.

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21.07.2016

Zum unionsrechtlichen Urlaubsanspruch bei einvernehmlicher Freistellung

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der EuGH hat mit Urteil vom 20.7.2016 (Rs. C-341/15) festgestellt, dass ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis beendet wurde und der nach einer mit seinem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarung während eines bestimmten Zeitraums vor seiner Versetzung in den Ruhestand weiterhin sein Entgelt bezogen hat, aber verpflichtet war, nicht an seinem Arbeitsplatz zu erscheinen, grundsätzlich keinen Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für den während dieses Zeitraums nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub hat. Etwas anderes gilt jedoch, wenn er den Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen konnte.

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18.07.2016

Trau, schau, wem!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Eine wiederholte Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit und damit eine Fortsetzungserkrankung liegt vor, wenn die Krankheit, auf der die frühere Arbeitsunfähigkeit beruhte, in der Zeit zwischen dem Ende der vorausgegangenen und dem Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit medizinisch nicht vollständig ausgeheilt war, sondern als Grundleiden latent weiter bestanden hat. Die wiederholte Arbeitsunfähigkeit muss auf demselben nicht behobenen Grundleiden beruhen. Dieses kann jedoch verschiedene Krankheitssymptome zur Folge haben. Für das Vorliegen einer den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausschließenden Fortsetzungserkrankung ist der Arbeitgeber darlegungspflichtig.

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15.07.2016

NIS-Richtlinie verabschiedet: schwierige Umsetzung für digitale Dienste

Portrait von Martin Schallbruch
Martin Schallbruch ESMT Berlin, Director of the Digital Society Institute

Das Europäische Parlament hat am 6. Juli 2016 die Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union verabschiedet, kurz NIS-Richtlinie. Damit hat das EU-Parlament den im Ergebnis des Trilogs gefundenen Standpunkt des Rates akzeptiert und das Gesetzgebunsverfahren abgeschlossen. Die NIS-Richtlinie enthält Vorgaben für die EU-Mitgliedsstaaten zur Ausgestaltung ihrer IT-Sicherheit. Sie tritt voraussichtlich im August in Kraft, ist bis Mai 2018 in nationales Recht umzusetzen (zum Entwurf vgl. Gercke, CR 2016, 28-30) und:

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14.07.2016

EU-US Privacy Shield – was hat sich im Vergleich zu Safe Harbor geändert?

Portrait von Paul Voigt
Paul Voigt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht im Berliner Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing

Am 12. Juli 2016 hat die Europäische Kommission ihre das „EU-US Privacy Shield“ implementierende Kommissionsentscheidung C(2016) 4176 der Öffentlichkeit präsentiert (ausführlich dazu "Das finale Privacy Shield und die 'Star Trek Parallele'", CRonline News v. 12.7.2016). Beim Privacy Shield handelt es sich um den Nachfolger des Safe Harbor Abkommens, welches vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Urteil vom 6. Oktober 2015 (C-362/14, Schrems, CR 2016, 633 m.Anm. Härting) für unwirksam erklärt wurde. Die neue Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission soll dafür Sorge tragen, dass dem Privacy Shield unterworfene Unternehmen in den USA als Datenempfänger mit (aus europäischer Sicht) angemessenem Datenschutzniveau angesehen werden. Die Übermittlung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union bzw. dem EWR in die USA, welche gem. §§ 4b, 4c BDSG, Art. 25, 26 der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig ist, soll dadurch deutlich vereinfacht werden.

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14.07.2016

Was bedeutet der BREXIT für den Familienrechtler?

Portrait von Andreas T. Hanke
Andreas T. Hanke Fachanwalt für Familienrecht

Großbritannien hat am 23.6.2016 über einen Austritt aus der Europäischen Union (EU) abgestimmt. Die Bürger Großbritanniens haben sich in einem Referendum für einen Austritt aus der EU ausgesprochen (den sog. BREXIT). Die EU ist eine Werte-, aber zu einem gewissen Maß auch eine Rechtsgemeinschaft. Die Umschreibung als "Rechtsgemeinschaft" trifft zwar im europäischen Familienrecht nur bedingt zu, da die Mitgliedstaaten sich in der vergangenen Jahren sehr schwer damit getan haben, an einer Harmonisierung, also an einer Vereinheitlichung auf europäischer Ebene, mitzuwirken (eine tatsächliche Harmonisierung, also eine Vereinheitlichung materiellen Rechts, gibt es bisher überhaupt nicht). Großbritannien hat sich allerdings dazu "durchgerungen", die sog. Brüssel IIa-Verordnung, welche die internationale Zuständigkeit in Ehescheidungsangelegenheiten und Fragen der elterlichen Verantwortung regelt, für sich gelten zu lassen. Großbritannien hat sich damit für einen europäischen Ansatz geöffnet - allerdings gelten für Großbritannien weder die Europäische Unterhaltsverordnung noch die sog. Rom-III VO.

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13.07.2016

BGH zur Fristsetzung zur Nacherfüllung im Kaufrecht

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Der BGH hat sich in einem Urteil vom 13. Juli 2016 - VIII ZR 49/15 mit der Frage auseinderzusetzen, wie genau die für einen Rücktritt erforderliche Setzung einer Nachfrist zur Nacherfüllung formuliert sein muss. Im entschiedenen Fall verwendete der Käufer die Begrifflichkeit "unverzüglich", ohne einen konkreten Termin des Fristendes einzusetzen. Auch formulierte er es als Bitte um "schnelle Behebung".

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13.07.2016

Schein und Sein bei der Arbeitnehmerüberlassung

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das BAG hat am 12.7.2016 (9 AZR 352/15) entschieden, dass bei einem Scheinwerkvertrag und einer hierdurch verdeckten Arbeitnehmerüberlassung Rechtsfolge nicht die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher ist, wenn der Arbeitgeber über eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis nach § 1 AÜG verfügt. Mangels einer planwidrigen Regelungslücke liege die Voraussetzung für eine analoge Anwendung von § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG i.V.m. § 9 Nr. 1 AÜG, wonach das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses ausschließlich bei fehlender Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers fingiert wird, nicht vor. Der Gesetzgeber habe für eine nicht offene Arbeitnehmerüberlassung bewusst nicht die Rechtsfolge der Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher angeordnet.

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13.07.2016

Kein Wegfall des Buchwertprivilegs bei späterer Ausgliederung eines zurückbehaltenen Wirtschaftsguts des SBV

Portrait von Mathias Grootens
Mathias Grootens Dipl.-Finw. (FH)

Die Rechtsprechung hatte für die Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils den Buchwertansatz nur dann zugelassen, wenn zusammen mit dem Bruchteil der Anteile des Gesellschaftsvermögens auch das vorhandene Sonderbetriebsvermögen (SBV) diesem Anteil entsprechend quotal mitübertragen wird (BFH v. 24.8.2000 – IV R 51/98, BStBl. II 2005, 173 = GmbHStB 2001, 7).

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12.07.2016

Neue Wohnwertmerkmale durch Kunst am Bau?

Portrait von Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer
Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Das LG Berlin hat Anfang des Jahres ein neues Wohnwertmerkmal erfunden (LG Berlin v. 15.1.2016 - 65 S 145/15, juris). Zu den üblichen Merkmalen des § 558 Abs. 2 BGB (wie etwa Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit) sind nun Kunstwerke hinzugekommen:

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12.07.2016

ETW-Verkauf: Zwischenablesungskosten

Portrait von Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer
Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Im Zuge des Verkaufs einer Eigentumswohnung nahm der Wärmemessdienst eine Zwischenablesung vor.

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11.07.2016

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

In Anlehnung an die sog. Montagspost beim BGH berichtet der Montagsblog wöchentlich über ausgewählte aktuelle Entscheidungen.

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11.07.2016

40 € Verzugspauschale ab 1.7.2016

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Mit Wirkung zum 29.07.2014 wurde § 288 Abs. 5 BGB in das BGB eingefügt. Danach hat der Gläubiger bei Entgeltforderungen, deren Schuldner kein Verbraucher ist, Anspruch auf eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro. Das soll den Aufwand des Gläubigers kompensieren. Diese Norm gilt nun ab dem 01.07.2016 für Vergütungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, sofern die Gegenleistung (Arbeitsleistung) nach dem 30.06.2016 erbracht wird, also ab dem Gehalt für Juli 2016 (s. zu den Auswirkungen im Arbeitsrecht auch Tiedemann, ArbRB 2015, 312).

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07.07.2016

Vorsicht Missverständnis: Neues BND-Gesetz soll nicht den Bürger schützen

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Niko Härting

Bei den neuen Regelungen, die die Bundesregierung für die „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“ vorschlägt, geht es keineswegs um eine Einschränkung der BND-Befugnisse. Ganz im Gegenteil: Abhörpraktiken des BND, deren Rechtmäßigkeit höchst fraglich ist, sollen legalisiert werden.

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07.07.2016

Beschleunigungsrüge in Kindschaftssachen als präventiver Rechtsbehelf soll kommen

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Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Der Rechtsausschuss des Bundestags hat in der Drucksache 18/9092 (dort in Artikel 2) vorgeschlagen, eine Beschleunigungsrüge in Kindschaftssachen einzuführen.

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07.07.2016

Änderungen im Sachverständigenrecht beschlossen

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat empfohlen, die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen im Sachverständigenrecht (§§ 402 ff. ZPO) in geänderter Fassung anzunehmen. Der Bundestag wird hierüber am heutigen 07.07.2016 abstimmen. Sodann bedarf es noch einer Verabschiedung durch den Bundesrat. Ein Inkrafttreten ist am Tag nach der Verkündung des Gesetzes beabsichtigt.

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07.07.2016

Planen Sie schon die Weihnachtsfeier?

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Stefan Sasse

Dann dürfte Sie die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 5. Juli 2016 (Az. B 2 19/14) interessieren. Auch über eventuelle Kopfschmerzen hinaus kommen anlässlich von solchen Feiern Arbeitnehmer zu Schaden. Die Feiern werden nicht immer für das gesamte Unternehmen organisiert, sondern vielfach nur für einzelne Abteilungen o.Ä. Wenn es bei einer solchen Veranstaltung zu einem Unfall kommt, stellt sich die Frage, ob es sich um einen Arbeitsunfall bei einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung handelt. In der Vergangenheit hat das BSG hierfür gefordert, dass derartige Veranstaltungen allen Beschäftigten offenstehen und grundsätzlich die Geschäftsleitung teilnimmt (vgl. BSG v. 9.12.2003 – B 2 U 52/02 R, ArbRB online). Zu dieser Rechtsprechung gab es nur wenige Einschränkungen.

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03.07.2016

Orlando

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

"Dank des Teleskops ist nichts so weit entfernt, dass wir es nicht sehen könnten, und dank des Mikroskops ist nichts so klein, dass es sich unserer Untersuchung entziehen könnte" - so soll Robert Hooke, einer der Mitbegründer der ehrwürdigen Royal Society of London for Improving Natural Knowledge 1665 in seinem Werk "Micrographia" den Triumph des wissenschaftlichen Empirismus beschrieben haben. Virgina Woolf beschreibt in "Orlando" das Schicksal eines englischen Adligen des 16. Jahrhunderts, der eine Geschlechtsumwandlung erfährt. Und die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.12.2015 (8 AZR 421/14, ArbRB News) gibt uns Gelegenheit, uns vor allem rechtswissenschaftlich und ein wenig auch erkenntnistheoretisch mit Fragen des Transgender zu befassen.

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02.07.2016

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

In Anlehnung an die sog. Montagspost beim BGH berichtet der Montagsblog wöchentlich über ausgewählte aktuelle Entscheidungen.

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30.06.2016

Formerfordernisse für Schuldbeitritt zur Vergütungsvereinbarung

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Der BGH hat in seinem Urteil v. 12.05.2016 (Az. IX ZR 208/15) festgestellt, dass die Formerfordernisse des § 3a Abs. 1 RVG grundsätzlich auch für einen Schuldbeitritt zur Vergütungsvereinbarung gelten. Auch dem Beitretenden muss deutlich gemacht werden, dass die vereinbarte Vergütung von der gesetzlichen abweicht.

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29.06.2016

OLG Celle: Versandkosten für Altölentsorgung muss nicht der Händler tragen

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

§ 8 AltölV verpflichtet einen Händler zur kostenlosen Rücknahme von Altöl. Im Versandhandel stellt sich dabei die Frage, ob die kostenlose "Annahme" (so der Wortlaut der Norm) auch die Rücksendekosten umfasst, falls der Verkauf von Motoröl im Versandwege erfolgte.

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28.06.2016

Kein Ausschluss der Anhörungsrüge im einstweiligen Rechtsschutz

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Eine Anhörungsrüge gegen Endentscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz ist nicht bereits deshalb unstatthaft, wenn es im Hauptsacheverfahren noch zu einer Korrektur kommen könnte. Zu Recht hat das BVerfG in einem Beschluss vom 08.06.2016 (Az.: 1 BvR 3046/15 u.a.) gegen eine solche Sichtweise verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Zwar hätte der Gesetzgeber vorsehen können, dass ein im einstweiligen Rechtsschutz nicht gewährtes rechtliches Gehör erst im Hauptsacheverfahren nachzuholen sei, sofern dadurch keine unzumutbaren Nachteile für die Rechtsverfolgung im Übrigen zu erwarten seien. Ein genereller Ausschluss der Anhörungsrüge gegenüber Endentscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz folge daraus aber nicht. Einen solchen Ausschlus hat der Gesetzgeber in den Regelungen der Statthaftigkeit der Anhörungsrüge auch nicht vorgenommen.

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28.06.2016

Keine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung = Wettbewerbsverstoß

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Die Umsetzung der  Verbraucherrechterichtlinie hat die Formvorgaben für den Widerruf stark aufgeweicht. War früher eine Erklärung in Textform erforderlich, die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung sogar wettbewerbswidrig (Oberlandesgericht Frankfurt am Main Urteil v. 17.06.2004, Az.: 6 U 158/03) so genügt nunmehr eine ausdrückliche Erklärung ohne Rücksicht auf die Form der Erklärung, § 355 Abs. 1 BGB.

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