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Willkommen zu unseren Blogs im Bereich Recht und Steuern! Hier finden Sie topaktuelle Beiträge von ausgewiesenen Experten zu den wichtigsten Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, IT-Recht, Mediation, Medienrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Unsere meinungsstarken Fachblogs informieren Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen, Gesetzesänderungen und praxisnahe Lösungen. Nutzen Sie das Expertenwissen unsere Autorinnen und Autoren und profitieren Sie von wertvollen Insights aus erster Hand.

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13.07.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Pflicht des Gerichts, Vortrag in einem nachgelassenen Schriftsatz zu berücksichtigen.

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12.07.2019

Krieg der Daten: Episode I - Die Drittländer-Cloud-Bedrohung

Portrait von Dennis G. Jansen, LL.M. (Berkeley)
Dennis G. Jansen, LL.M. (Berkeley) Rechtsanwalt (J-Law.de), General Counsel (CoachHub.io), und Gründer | Datenschutz, Software, IP, IT und IT-Beweismittel

Die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Cloud von US-Anbietern könnte auch dann zum Problem werden, wenn Daten und Server in der EU verbleiben. Immer größere Datenmengen werden in der Cloud gelagert und verarbeitet. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, stellt die DSGVO ein Bündel von Anforderungen an eine Nutzung der Cloud. Besondere Anforderungen stellt die DSGVO in Kapitel V bei Datenverarbeitungen, an denen Länder beteiligt sind, in denen die DSGVO nicht gilt (“Drittländer”).

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11.07.2019

Hitzefrei für Eltern?

Portrait von Redaktion
Redaktion

Liebe Leserinnen und Leser unseres FamRB-Blogs,

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11.07.2019

Rechtsanwalt Dr. Schwedhelm im Interview zu den Herausforderungen des Umwandlungsrechts und den Chancen des neuen Realteilungserlasses

Katharina Melkko

Das Umwandlungsrecht ist eine extrem herausfordernde und komplexe Materie. Für eine sachgerechte Beratung sind sowohl vertiefte Kenntnisse im Zivil- als auch im Steuerrecht vonnöten. Und gerade letzteres ist ständig im Wandel. Aktuell müssen sich Berater z.B. mit dem neuen Realteilungserlass auseinandersetzen. Anlässlich der Neuauflage des Schwedhelm, Die Unternehmensumwandlung, habe ich hierüber mit dem Autor des Buches Rechtsanwalt Dr. Rolf Schwedhelm[1] gesprochen.  

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11.07.2019

Der BFH klärt Streitfragen zum Antrag auf Rückbeziehung nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG

Dr. Jens Stenert

Mit seinem Urteil vom 19.12.2018 (I R 1/17) hat der BFH einige ganz grundlegende Fragen zum Rückbeziehungsantrag nach § 20 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 6 UmwStG gestellt. Das Urteil enthält vier zentrale Aussagen:

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09.07.2019

DSGVO: Rund 200 Millionen Euro Bußgeld für British Airways nach Datenpanne geplant

Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Die persönlichen (insbesondere auch Zahlungs-) Daten von rund 500.000 Passagieren sind im letzten Jahr bei British Airways in die Hände von kriminellen gelangt. Die - für ihr konsequentes Vorgehen schon bekannte - britische Datenschutzaufsichtsbehörde ICO will daraufhin nunmehr ein Bußgeld gem. Art. 83 DSGVO von rund 183,39 Millionen Britische Pfund, umgerechnet etwa 204 Millionen Euro gegen die Airline verhängen. Das entspricht einem 1,5% des Geschäftsjahresumsatzes. Das dürfte einen neuen Höhepunkt der Diskussion um Bußgelder unter Geltung der EU-Datenschutzgrundverordnung darstellen.

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08.07.2019

Zustellung einer Kündigung bei Einwurf in den Hausbriefkasten bis 17.00 Uhr

Detlef Grimm

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil v. 14.12.2018 (9 Sa 69/18) entschieden, dass eine bis 17.00 Uhr in den Hausbriefkasten eines Arbeitnehmers eingeworfene Kündigung am selben Tag zugeht. Dann beginnt die Frist des § 4 KSchG an diesem und nicht am nächsten Tag zu laufen.

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06.07.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um Ansprüche nach dem Abbruch einer eBay-Auktion.

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06.07.2019

Neufassung des § 26 Abs. 2 S. 3 BDSG: E-Mail-Austausch als Einwilligung

Alexander Lentz

Ende vergangener Woche hat der Bundestag zu weit vorgerückter Stunde das "Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz" zur DSGVO verabschiedet. Dort sind neben einer Reihe von Anpassungen in bestehenden Gesetzen recht kurzfristig noch zwei Klarstellungen aufgenommen worden, die auch arbeitsrechtliche Fragestellungen betreffen. Zum einen ist dies die Erhöhung des Schwellenwerts in § 38 BDSG für die Bestellung eines eigenen Datenschutzbeauftragten von 10 auf nunmehr 20 Personen. Weitaus bedeutender für die tägliche Personalpraxis dürfte jedoch die dort avisierte Neufassung des § 26 Abs. 2 S. 3 BDSG sein. Demnach bedarf eine datenschutzrechtliche Einwilligung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses künftig nicht mehr der Schriftform, sondern „hat schriftlich oder elektronisch zu erfolgen“. Insoweit wird künftig der Austausch von E-Mails genügen. Der Streit, ob die bisherige Vorgabe der Schriftform als "Regelfall" überhaupt DSGVO-konform ist, dürfte damit kurzfristig ebenfalls der Geschichte angehören.

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05.07.2019

Das Ende einer langen Odyssee?

Axel Groeger

Für den katholischen Chefarzt des Krankenhauses, dem wegen seiner Wiederheirat im März 2009 gekündigt worden war, ist der Rechtsstreit durch das Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 20.2.2019 (2 AZR 746/14, ArbRB online) beendet. Das Erzbistum Köln hat diese Woche erklärt, dass gegen das Urteil des BAG keine Verfassungsbeschwerde eingelegt werde. Der Anwalt des Chefarztes wird mit den Worten zitiert: "Die extrem belastende Odyssee hat nun ein Ende." In der Pressemitteilung des Erzbistums Köln heißt es, dass maßgeblich für die Entscheidung insbesondere der Umstand sei, dass der in Rede stehende Fall aktuell keine arbeitsrechtliche Relevanz mehr habe, da er nach heute in der katholischen Kirche geltendem kirchlichen Arbeitsrecht anders zu beurteilen wäre. Der Kündigung lag eine kirchengesetzliche Regelung aus dem Jahre 1993 zugrunde, die 2015 grundlegend geändert wurde. Die katholische Kirche werde allerdings möglicherweise vom Bundesverfassungsgericht Gelegenheit erhalten, ihre Rechtsauffassung zu den auch aus ihrer Sicht weiter klärungsbedürftigen Grundsatzfragen des Verhältnisses von Religionsverfassungsrecht und Unionsrecht durch eine Stellungnahme in das Verfahren „Egenberger“ der evangelischen Kirche einzubringen, das beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.

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04.07.2019

Neue Gesetzgebungsvorschläge zum Zivilprozessrecht

Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Das BMJV hat einen Referentenentwurf zur dauerhaften Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen vorgelegt. Ergänzend ist darin unter anderem vorgesehen, den Katalog von Materien, für die jedes LG und jedes OLG eine spezialisierte Kammer bzw. einen spezialisierten Senat einrichten muss, deutlich zu erweitern. An dieser Regelung könnten sich künftig langwierige Kompetenzkonflikte entzünden, die dem angestrebten Ziel der Effizienzsteigerung zuwiderlaufen. Deshalb bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber flankierende Maßnahmen vorsieht, um diese Gefahr zu minimieren.

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03.07.2019

Keine Diskussion mehr um den Kinderreisepass? (BGH v. 27.3.2019 – XII ZB 345/18, FamRB 2019, 259)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Wird einem Personensorgeberechtigten widerrechtlich ein Kind vorenthalten, so kann er – gestützt auf § 1632 BGB – die Herausgabe des Kindes gerichtlich geltend machen und ggf. auch nach §§ 88 ff. FamFG vollstrecken. Keine Regelung trifft das Gesetz allerdings zu der Frage, wie es sich mit Gegenständen verhält, die dem persönlichen Gebrauch des Kindes dienen. Hiervon werden nicht nur die persönlichen Dokumente des Kindes erfasst, sondern auch ganz profane Dinge, wie etwa die Bekleidung des Kindes. Bekannt sind jedem Familienrechtler die häufigen Diskussionen darüber, ob und ggf. in welchem Zustand einem Kind anlässlich der Ausübung eines Umgangskontakts Kleidung mitzugeben, aber auch nach Besuchsende zurückzugeben ist.

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03.07.2019

"Klickköder"

Portrait von Jörg Soehring
Jörg Soehring Rechtsanwalt

Das deutsche Äußerungsrecht kennt eine neue Rechtsfigur: den dem englischen "click baiting" entlehnten "Klickköder". Das OLG Köln hatte in einer Entscheidung vom 28.5.2019 (15 U 160/18) einen Sachverhalt zu beurteilen, in dem eine Zeitschrift Porträtfotos von vier Prominenten als Aufmacher einer Online-Meldung darüber nutzte, dass einer der Abgebildeten an Krebs erkrankt sei und sich deswegen aus der Öffentlichkeit zurückziehen müsse, ohne zu offenbaren, auf welchen der Abgebildeten das zutreffe. Der hier klagende Prominente, dem das OLG einen überragendem Markt- und Werbewert attestiert, war unstreitig nicht erkrankt und wurde im Text der Meldung auch nicht erwähnt. Die Veröffentlichung seines Fotos konnte daher nur den Zweck haben, Besucher des betreffenden Online-Portals dazu zu animieren, die dahinter liegende Meldung anzuklicken, um herauszufinden, auf welchen der Abgebildeten sie sich bezog. Das OLG hat dem Kläger eine als Lizenzgebühr qualifizierte Entschädigung von 20.000 Euro zugesprochen und wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Revision zum BGH zugelassen. Dass die Veröffentlichung des Fotos u. a. des hier klagenden Prominenten eine Verletzung seines Rechts am eigenen Bild aus §§ 22, 23 KUG darstellt, kann unter Berücksichtigung des bekannt gewordenen Sachverhalts nicht zweifelhaft sein. Auch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens müssen eine einwilligungslose Verbreitung ihres Bildnisses nur tolerieren, wenn ein jedenfalls entfernter funktionaler Zusammenhang mit einem weit verstandenen zeitgeschichtlichen Ereignis und der Funktion besteht, die dem Betroffenen dabei zukommt. Fragen können sich daher erst auf der Ebene der Rechtsfolgen ergeben. Das OLG hat dem betroffenen Prominenten ausdrücklich nicht die bei einer schwerwiegenden Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und seines Rechts am eigenen Bild in erster Linie in Betracht kommende Geldentschädigung zuerkannt; was nahe gelegen hätte, stellt doch die durch nichts gerechtfertigte Behauptung, ein Prominenter mit einem überragenden Werbewert müsse sich wegen einer Krebserkrankung zurückziehen, ohne Frage eine schwerwiegende Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Das OLG Köln spricht dem Betroffenen stattdessen eine Lizenzgebühr zu und rückt den Vorgang in die Nähe einer Veröffentlichung zu Werbezwecken. Hier aber regen sich Zweifel. Denn der Einsatz eines Bildes als Hinweis auf einen im selben Zusammenhang veröffentlichten eigenen redaktionellen Beitrag kann nach der bisher unangefochtenen Auffassung des BGH nicht als Werbung qualifiziert werden. Das OLG aber scheint das Tor öffnen zu wollen, das unter dem rechtlichen Aspekt der Lizenzgebühr dem zu Unrecht Abgebildeten dann verschlossen ist, wenn die Abbildung zu - möglicherweise auch zu missbilligenden - redaktionellen Zwecken erfolgt. Dass es mit dieser Entscheidung die etablierte Abgrenzung zwischen den Rechtsfolgen rechtswidriger redaktioneller Berichterstattung und unerlaubter Ausnutzung vermögenswerter Aspekte des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild aufhebt, dürfte es, wie die Zulassung der Revision zu belegen scheint, selbst gesehen haben. Man darf gespannt sein, ob der BGH diesen Weg mitgehen oder dem hier verletzten Betroffenen eine persönlichkeitsrechtlich fundierte Geldentschädigung zusprechen wird.

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02.07.2019

Viral aber nicht ansteckend: Influencer und Lauterkeitsrecht

Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Haben Sie auch etwas gegen...?

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02.07.2019

Hitzefrei für Eltern?

Detlef Grimm

Hitzefrei am Arbeitsplatz gibt es nicht, wie wir vergangene Woche festgestellt haben. Was passiert, wenn Eltern ihre Kinder betreuen müssen, die in der Schule oder im Kindergarten „hitzefrei“ erhalten haben: Können sie den Arbeitsplatz verlassen (1. Ebene) und wird das Arbeitsentgelt weitergezahlt (2. Ebene)?

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28.06.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Folgen eines erstinstanzlichen Verfahrensfehlers.

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27.06.2019

Neue Probleme bei der Überstundenpauschalierung und Vertrauensarbeitszeit

Detlef Grimm

Im Zusammenhang mit der Prüfung einer tarifvertragsersetzenden Gesamtbetriebsvereinbarung in einem Rechtsstreit um Überstundenvergütung und/oder Freizeitausgleich zwischen der Gewerkschaft ver.di als Arbeitgeber und einem Gewerkschaftssekretär hat das BAG gestern Bedenken gegen pauschale Abgeltungen von Überstunden geäußert (BAG, Urteil vom 26.06.2019 – 5 AZR 452/18, PM 27/19).

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26.06.2019

BGH: Zur Notwendigkeit einer Beweisaufnahme über Sicherheitsvorschriften für Hotelzimmer des Reiseveranstalters im Reiseland

Prof. Dr. Ernst Führich

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 25.6.2019 (X ZR 166/18) die Voraussetzungen präzisiert, unter denen der Tatrichter dem Vorbringen einer Partei zum Inhalt von ausländischen Sicherheitsvorschriften für Hotelzimmer im Zielgebiet einer Pauschalreise nachzugehen hat.

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25.06.2019

Hessischer Datenschutzbeauftragter (HBfDI) interpretiert Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO restriktiv

Detlef Grimm

Gegenwärtig besteht erhebliche Unsicherheit, wie weit das Auskunftsrecht über personenbezogene Daten im Beschäftigungsverhältnis nach Art. 15 DSGVO geht. Das LAG Baden-Württemberg hat am 20.12.2018 (17 Sa 11/18, ArbRB 2019, 134 mit Anm. Braun; dazu Lentz, ArbRB 2019, 150) einen sehr weitgehenden Auskunftsanspruch ausgeurteilt. Schon das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) hatte sich gegen eine extensive Auslegung von Art. 15 DSGVO gewandt. Dem folgt nun der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBfDI) in seinem am 24.06.2019 vorgelegten Tätigkeitsbericht auf Seite 80 ff. Die Lektüre der Seiten 75 bis 85 ist empfehlenswert.

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25.06.2019

Hitzearbeit, kein Hitzefrei

Detlef Grimm

Die Schutzpflicht des Arbeitgebers nach § 618 Abs. 1 BGB wird für Arbeitsräume durch die ArbStättV konkretisiert. Detailliertere Vorgaben enthalten die „Technische Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR genannt). Diese werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) ermittelt und vom BMAS bekannt gemacht (§ 7 ArbStättV). Sie sind vom Arbeitgeber gem. § 3 a Abs. 1 Satz 2  bis 4 ArbStättV zu berücksichtigen. Hält der Arbeitgeber die Regeln ein, kann davon ausgegangen werden, dass sowohl die Anforderungen der ArbStättV als auch die Pflicht nach § 618 BGB erfüllt sind (HWK-Krause, § 618 BGB, Rz. 15). Was gilt nun für sommerliche Hitze?

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23.06.2019

Nach mir die Sintflut! Sind wir noch zu retten?

Dipl.-Psych. Alexandra Bielecke, M.A. Mediatorin (BM), Trainerin, Coach & Supervisorin

Ein Bericht zum Internationalen Tag der Mediation am 18. Juni 2019 in Berlin

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21.06.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Bedeutung von Angaben in einem Maklerexposé im Zusammenhang mit der Haftung für Sachmängel.

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18.06.2019

Die Ohnmacht des Datenschutzes: Warum das Datenschutzrecht kein Problem mit Datenmonopolen hat.

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Man stelle sich vor, es gäbe nur einen einzigen „Internetriesen“. Es gäbe nur ein Unternehmen, das unsere Smartphones und Laptops mit Software bestückt, Messengerdienste, Soziale Netzwerke und Online-Plattformen betreibt, Cloud Services, Mobiltätsdienste und Suchmaschinen anbietet. Man stelle sich des Weiteren vor, der Monopolist würde massiv in den Schutz und die Sicherheit unserer Daten investieren.

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18.06.2019

KG: Bindungswirkung einer Verweisung an eine Kammer mit spezieller funktioneller Zuständigkeit

Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

In einer Streitigkeit aus einem Bauvertrag gemäß § 72 S. 1 Nr. 2 GVG war ein Mahnbescheid im Februar 2017 ergangen. Nach dem Widerspruch wurde die Sache im Juni 2017 an das LG abgegeben. Am 28.12.2018 ging die Anspruchsbegründung ein. Im Januar 2019 erklärt sich die Zivilkammer für unzuständig und gab die Sache in entsprechender Anwendung des § 281 ZPO an die „Baukammer“ ab. Die Baukammer erklärt sich gleichfalls für unzuständig und legte den Rechtsstreit dem KG vor.

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18.06.2019

Das Ende von Babycaust?

Portrait von Jörg Soehring
Jörg Soehring Rechtsanwalt

Kaum eine veröffentlichte Überzeugung hat die Gerichte in den letzten Jahren so intensiv beschäftigt wie die u.a. auf der Anti-Abtreibungs-Website Babycaust veröffentlichten Angriffe eines Einzelnen gegen Ärzte, die im Rahmen der Rechtsordnung auf Wunsch der Mütter Abtreibungen vornehmen. In einer Entscheidung vom 26.11.2015 hatte der EGMR Entscheidungen deutscher Gerichte als Verletzung des Rechts des damaligen Beschwerdeführers auf freie Meinungsäußerung aus Art. 10 Abs. 1 EMRK bezeichnet, mit denen diesem die Verbreitung von Flugblättern untersagt wurde, auf denen namentlich genannten Ärzten vorgeworfen wurde, mit der Tötung ungeborenen Lebens Morde zu begehen, und auf denen legale Abtreibungshandlungen mit den Morden in Auschwitz gleichgesetzt wurden. Der Verfasser hatte in unmittelbarem Zusammenhang mit diesen Vorwürfen klargestellt, dass der Gesetzgeber die Abtreibungen unter den Voraussetzungen des § 218a StGB erlaubt und nicht unter Strafe stellt. Im Hinblick auf diese Klarstellung qualifizierte der EGMR die gegen die Ärzte erhobenen Vorwürfe noch als durch das Recht der freien Meinungsäußung aus Art. 10 EMRK gerechtfertigt. Diese Entscheidung löste seinerzeit durchaus Unbehagen aus; denn der Vorwurf des Mordes wiegt extrem schwer und kann nur gerechtfertigt sein, wenn ihm Tatsachen zugrunde liegen, die der Gesetzgeber als Mord qualifiziert. In einer Reihe kürzlich bekannt gewordener Entscheidungen vom 20.9.2018 (NJW 2019, 1127) hat der EGMR nun eine Art Kehrtwende vorgenommen. Auch in den dort entschiedenen Fällen ging es um die Gleichsetzung legaler ärztlicher Abtreibungshandlungen mit dem Tatbestand des Mordes im Allgemeinen und den Auschwitz-Morden im Besonderen. Auch hier hat der Verfasser darauf hingewiesen, dass die Abtreibung unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen in Deutschland straflos bleibt. Der EGMR hat diesem Hinweis aber nun nur noch eine Alibi-Funktion zuerkannt und in dem Mord-Vorwurf eine gravierende Verletzung des Rechts der betroffenen Ärzte auf Achtung ihres Privatlebens und des damit gewährten Schutzes ihres guten Rufs aus Art. 8 EMRK gesehen, die eine Einschränkung des Rechts der freien Meinungsäußerung durch die deutschen Gerichte rechtfertigt. Dieser Richtungswechsel des EGMR ist zu begrüßen. Dem Kritiker rechtmäßiger, aber weltanschaulich umstrittener Maßnahmen bleiben im Schutzbereich von Art. 10 EMRK und 5 Abs. 1 GG hinreichend Möglichkeiten, seiner Überzeugung Ausdruck zu verleihen, ohne den anders Denkenden mit dem Stempel des Mörders zu brandmarken.

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17.06.2019

Das – weitgehende – Ende des Elternunterhalts

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Manche Versprechen aus dem Koalitionsvertrag lösen die Koalitionsparteien und die Regierung ein: Mit Datum vom 12.6.2019 veröffentlicht das Arbeitsministerium (BMAS) den „Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe“. Hinter dem – im Übrigen erstaunlich verständlichen – Titel verbirgt sich das „Ende des Elternunterhalts“ in seiner bisherigen Form.

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17.06.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es erneut um die Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze.

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17.06.2019

Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG erfasst nur eine Wohnung

Prof. Dr. Elke Böing

Das FG Köln hat mit Urteil vom 30.1.2019 entschieden, dass bei der Auslegung des Begriffs „eine Wohnung“ i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG restriktiv von einem streng nummerischen Verständnis des Rechtsbegriffs auszugehen ist. Von der Steuerbefreiung ist nach dem klaren und ausdrücklichen Wortlaut der Vorschrift nur eine einzelne Wohnung erfasst.

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07.06.2019

DSGVO: Interne Verarbeitung oder Auftragsverarbeitung?

Portrait von Dennis G. Jansen, LL.M. (Berkeley)
Dennis G. Jansen, LL.M. (Berkeley) Rechtsanwalt (J-Law.de), General Counsel (CoachHub.io), und Gründer | Datenschutz, Software, IP, IT und IT-Beweismittel

Vor etwas über einem Jahr wurden Auftragsdatenverarbeitungsverträge nach BDSG durch Auftragsverarbeitungsverträge nach DSGVO abgelöst. Ob eine interne Verarbeitung personenbezogener Daten oder eine Auftragsverarbeitung (“AV”) Datenschutzanforderungen besser entspricht, kommt auf den Einzelfall an. Nach einer Darstellung wichtiger Entscheidungskriterien folgen Vorschläge zum Meistern wichtiger Herausforderungen bei einer Einführung einer AV.

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07.06.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Abgrenzung zwischen schriftlichen und elektronischen Dokumenten.

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