Steuerstrafrecht Kommentar
Ordnungswidrigkeitenrecht und Verfahrensrecht. Kommentar zu den §§ 369-412 AO
Online erhältlich in diesen Modulen – Aktions- und Beratermodule optional mit Answers:
Aktionsmodul Steuerrecht
Beratermodul Steuerstrafrecht
Beratermodul Tipke/Kruse AO/FGO
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
juris Otto Schmidt Steuerrecht Premium
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Beschreibung
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Beziehern des Kohlmann steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu der Datenbank „Kohlmann online“ zur Verfügung. Dieses Online-Angebot erweitert die bewährte Qualität des Loseblattwerks um eine starke elektronische Komponente auf der leistungsstarken und benutzerfreundlichen Oberfläche von Otto Schmidt online.
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Das Online-Modul bietet folgende hochwertige Inhalte:
- Kohlmann, Steuerstrafrecht Kommentar, 4.200 Seiten
- Müller-Gugenberger, Wirtschaftsstrafrecht, 3.300 Seiten
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Alle Änderungen stets im Blick.
Lieferung 88 – August 2025
Diese Lieferung enthält eine komplette Neubearbeitung des ersten Teils der Kommentierung zu § 385 AO , der einen chronologischen Überblick über den Ablauf des Ermittlungsverfahrens in Steuerstrafsachen gibt. Dabei wurde die Kommentierung auf den neuesten Stand der Gesetzeslage, Rechtsprechung, Literatur und den neuen AStBV (St) 2025 gebracht, die die Ansicht der Finanzverwaltung wiedergeben.
Im Einzelnen geht es um die Befugnisse der Finanzbehörde und der FKS sowie neuer Behörden bei der Zusammenarbeit (z.B. dem Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität – BBF).
Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Zwangsbefugnissen der Durchsuchung und Beschlagnahme sowie der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Der Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien gem. § 110 AO wurde ein eigener Abschnitt gewidmet. Gemäß § 404 Abs. 2 AO i.d.F. des JStG 2024 vom 2.12.2024 erstreckt sich die Befugnis zur Durchsicht nun auch auf elektronische Speichermedien (zur sog. „Online-Durchsuchung light" vgl. auch § 110 Abs. 3 und 4 StPO i.d.F. durch Gesetz vom 25.6.2021). Betreffend die Verhältnismäßigkeit der Durchsicht: BVerfG v. 17.12.2022 – 2 BvR 827/21, BGH v. 20.5.2021 – StB 21/21 und LG Koblenz v. 24.8.2021 – Qs 59/21 sowie Nr. 69 Abs. 2, 3 AStBV 2025. Gemäß LG Nürnberg-Fürth v. 1.8.2024 – 18 Qs 14/24 ist auch die Beschlagnahme von Beweisunterlagen im Original zulässig. § 95a StPO wurde in dem Zusammenhang neu gefasst. Auch der Rechtsschutz gegen die Durchsicht wird näher dargestellt.
Nach der Änderung des § 100a Abs. 2 Nr. 2a StPO durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung vom 25.6.2021 ist eine TKÜ nun bei der Hinterziehung aller Steuerarten zulässig, wenn diese im großen Umfang und bandenmäßig begangen wurde. Zum nachträglichen Rechtsschutz gegenüber einer TKÜ vgl. LG Nürnberg-Fürth v. 18.1.2018 – 8 Ks 113 Js 1822/16.
Schließlich will der Gesetzgeber den Einsatz sog. V-Personen gesetzlich regeln. So ist inzwischen nach der Rechtsprechung des EGMR, dem auch der BGH gefolgt ist (BGH v. 16.12.2021 – 1 StR 197/21), bei Tatprovokation ein Verfahrenshindernis anzunehmen und nicht nur eine bloße Strafminderung.
Für den Textteil des Kommentars enthält diese Lieferung die neuen AStBV (St) 2025.
Brigitte Hilgers-Klautzsch
Zuletzt erschien Lieferung 88 (September 2025/109,- € zzgl. 38,- € für die Datenbank).
Autoren
Begründet von Prof. Dr. Günter Kohlmann † . Fortgeführt von RA/FAStR/Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA) Dr. Christian Bertrand, RA/FAStR/Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) Dr. Karl-Christoph Bode, RA/FAStrafR/FAStR/Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) Dr. Frank Heerspink, RA/FAStR/StB/Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) Dr. Ingo Heuel, RAin Dr. Brigitte Hilgers-Klautzsch, RA/Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)/Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA) Dr. Sebastian Peters, Prof. Dr. Andreas Ransiek LL.M. (Berkeley), RA/FAStR/Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) Dr. Jörg Schauf, RA/FAStR Dr. Peter Talaska.Angaben zur Produktsicherheit
Hersteller Verlag Dr. Otto Schmidt KGGustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
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