Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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14.06.2016

Die Kosten für die Reinigung vorgeschriebener Hygienekleidung muss der Arbeitgeber tragen

BAG 14.6.2016, 9 AZR 181/15

Soweit im Lebensmittelbereich (hier: in einer Schlachterei) eingesetzte Arbeitnehmer bei der Arbeit eine Hygienekleidung tragen müssen, hat der Arbeitgeber nicht nur dafür zu sorgen, dass die Hygienekleidung tatsächlich getragen wird. Er hat sie auch auf seine Kosten reinigen zu lassen.

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10.06.2016

Unsere Serie "Arbeitsrecht 4.0": Neue Herausforderungen für die Beratungspraxis durch Crowdworking, Scrum und Co. (Stand: Juli 2016)

Die "Industrie 4.0" ist als Sammelbegriff für viele technische Neuerungen sowie Ideen für innovative Produktionsprozesse und Arbeitsformen in aller Munde. Wenn sich die Arbeitswelt wandelt, muss auch das Arbeitsrecht Antworten auf neue rechtliche Fragen finden, etwa zum Umgang mit Phänomenen wie Crowdworking, Scrum oder On-Demand-Economy. Hiermit befasst sich die Serie "Arbeitsrecht 4.0" im Arbeits-Rechtsberater, die in den nächsten Monaten weiter fortgesetzt wird.

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09.06.2016

Fehlerhafte Unterrichtung bei Massenentlassung kann durch abschließende Stellungnahme des Betriebsrats geheilt werden

BAG 9.6.2016, 6 AZR 405/15 u.a.

Eine unterlassene Unterrichtung des Betriebsrats nach § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 KSchG über die von einer Massenentlassung betroffenen Berufsgruppen kann im Fall einer Betriebsstilllegung durch eine abschließende Stellungnahme des Betriebsrats geheilt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Stellungnahme zu entnehmen ist, dass der Betriebsrat seinen Beratungsanspruch als erfüllt ansieht.

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09.06.2016

Langjährige Befristungen im Wissenschaftsbereich sind nicht ohne weiteres rechtsmissbräuchlich

BAG 8.6.2016, 7 AZR 259/14

Auch langjährige Befristungsketten im Wissenschaftsbereich (hier: 22 Jahre) sind nicht unbedingt wegen institutionellen Rechtsmissbrauchs unwirksam. Gegen eine missbräuchliche Ausnutzung der Befristungsmöglichkeit nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG können insbesondere Beschäftigungszeiten im Hochschulbereich sprechen, die der wissenschaftlichen Qualifikation des Mitarbeiters dienen. Das gilt unabhängig davon, ob diesen Arbeits- oder Beamtenverhältnisse auf Zeit zugrunde liegen.

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08.06.2016

Telekom darf beamtete Mitarbeiter bei Tochtergesellschaften einsetzen

BVerfG 2.5.2016, 2 BvR 1137/14

Die Deutsche Telekom AG darf beamtete Mitarbeiter, die ehemals für die Post tätig waren, dauerhaft bei ihren Tochtergesellschaften einsetzen. Die Vorgesetzten dieser Beamten sind dann zwar selbst regelmäßig nicht verbeamtet. Dienstherrnbefugnisse können aber auch durch Nichtbeamte ausgeübt werden; hierin liegt keine Verletzung von Art. 33 Abs. 5 GG. Die Beamten haben auch keinen Anspruch aus Art. 33 Abs. 5 GG auf Zuweisung einer Tätigkeit unmittelbar bei einem Postnachfolgeunternehmen.

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03.06.2016

Benachteiligung Schwerbehinderter bei Sozialplan-Abfindungen: Anspruch auf Anpassung nach oben - ggf. auch unter Erhöhung des Sozialplanvolumens

LAG Hamm 2.6.2016, 11 Sa 1344/15 u.a.

Es stellt eine mittelbare und nicht gerechtfertigte Benachteiligung schwerbehinderter Arbeitnehmer dar, wenn diese nur deshalb eine niedrigere Sozialplanabfindung erhalten, weil sie eine vorgezogene Rente mit Abschlägen beanspruchen können. Die schwerbehinderten Arbeitnehmer können in einem solchen Fall eine Anpassung der Abfindung nach oben verlangen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich der Erhöhungsbetrag in Relation zum Gesamtvolumen des Sozialplans noch als hinnehmbar darstellt.

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02.06.2016

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen

Das Bundeskabinett hat am 1.6.2016 den "Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und weiterer Gesetze" beschlossen. Kernpunkte der geplanten Neuregelung sind die Einführung eines Equal-Pay-Anspruchs für Leiharbeitnehmer nach neunmonatiger Überlassung und die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Von beiden Regelungen soll grds. durch Tarifvertrag - und teilweise auch durch Betriebsvereinbarung - abgewichen werden können.

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02.06.2016

Aufsatzsammlung zur geplanten Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen (Stand: Juni 2016)

Zum 1.1.2017 soll das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und weiterer Gesetze" in Kraft treten; den Gesetzentwurf hat das Kabinett nach langen Diskussionen am 1.6.2016 beschlossen. Zu den verschiedenen Facetten der geplanten Neuregelung sind im Arbeits-Rechtsberater (ArbRB) bereits einige Aufsätze veröffentlicht worden, die wir für einen besseren Überblick hier für Sie zusammengestellt haben.

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31.05.2016

EuGH-Schlussantrag: Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen das Tragen eines islamischen Kopftuchs am Arbeitsplatz verbieten

EuGH-Generalanwalt 31.5.2016, C-157/15

Die EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott hat in ihrem Schlussantrag die Auffassung vertreten, dass Arbeitgeber grds. das Tragen eines islamischen Kopftuchs am Arbeitsplatz untersagen können, wenn in dem Unternehmen das Tragen sichtbarer religiöser, politischer und philosophischer Zeichen allgemein verboten ist. Arbeitgeber könnten mit einem solchen allgemeinen Bekenntnisverbot das legitime Ziel der religiösen und weltanschaulichen Neutralität verfolgen.

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30.05.2016

Arbeitnehmer haben während einer ambulanten Kur nicht ohne weiteres einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung

BAG 25.5.2016, 5 AZR 298/15

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer haben während einer ambulanten Vorsorgekur nicht in jedem Fall Anspruch auf Entgeltfortzahlung und müssen daher ggf. Urlaub nehmen, um die Kur durchführen zu können. Voraussetzungen für einen Entgeltfortzahlungsanspruch sind, dass die Maßnahme vom Sozialleistungsträger (z.B. Krankenkasse) bewilligt worden ist, in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation i.S.d. § 107 Abs. 2 SGB V durchgeführt wird und keinen urlaubsmäßigen Zuschnitt hat.

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