Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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12.04.2021

Darlegung des Anspruchs auf tatsächliche Beschäftigung im einstweiligen Rechtsschutz

LAG Hamm v. 5.2.2021 - 12 SaGa 1/21

Macht der Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis im Wege eines Antrags auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung seinen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung geltend, muss er im Hinblick auf den Verfügungsgrund kein besonderes Beschäftigungsinteresse darlegen, wenn der Anspruch unzweifelhaft besteht.

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06.04.2021

Erleichterung von Betriebsratsgründungen und -wahlen: Entwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 31.3.2021 den Entwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes beschlossen. Damit sollen Betriebsratsgründungen und -wahlen sowie die Betriebsratsarbeit gefördert werden. Zudem sieht das Gesetz Anpassungen des Sprecherausschussgesetzes, der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung und des Kündigungsschutzgesetzes vor.

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31.03.2021

Vergütungsansprüche für Rüst- und Umkleidezeiten sowie für Wegezeiten eines Wachpolizisten

BAG v. 31.3.2021 - 5 AZR 292/20

Das An- und Ablegen einer auf Weisung des Arbeitgebers während der Tätigkeit als Wachpolizist zu tragenden Uniform und persönlichen Schutzausrüstung nebst Dienstwaffe stellt keine zu vergütende Arbeitszeit dar, wenn der Arbeitnehmer die dienstlich zur Verfügung gestellten Umkleide- und Aufbewahrungsmöglichkeiten nicht nutzt, sondern sich im privaten Bereich umkleidet und rüstet.

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30.03.2021

Corona-Sozialschutzpaket III: Einmalzahlung in der Grundsicherung / Kinderbonus / Künstlersozialversicherung u.a.

Der Bundesrat hat dem Sozialschutzpaket III abschließend zugestimmt. Damit können diejenigen, die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, über den 31.3.2021 hinaus Unterstützung erhalten.

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30.03.2021

Anspruch auf Lohn für ausgefallene Arbeitsstunden: Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in der Pandemie

LAG Düsseldorf v. 30.3.3021 - 8 Sa 674/20

Auch eine durch eine Pandemie begründete Betriebsschließung zählt zum vom Arbeitgeber zu tragenden Betriebsrisiko i.S.v. § 615 Satz 3 BGB. Beschäftigte haben daher gegen ihren Arbeitgeber grds. einen Anspruch  auf Annahmeverzugslohn für die Dauer der coronabedingten Schließung des Betriebs. Insoweit spielt es keine Rolle, ob die Schließung eine gesamte Branche oder nur einzelne Betriebe dieser Branche erfasste bzw.  ob die bundesweit, nur in einzelnen Ländern oder lediglich örtlich begrenzt galt.

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30.03.2021

Pandemiebedingte Betriebsschließung gehört zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers - Arbeitnehmer haben Anspruch auf Annahmeverzugslohn

LAG Düsseldorf v. 30.3.3021 - 8 Sa 674/20

Auch eine durch eine Pandemie begründete Betriebsschließung zählt zum vom Arbeitgeber zu tragenden Betriebsrisiko i.S.v. § 615 Satz 3 BGB. Beschäftigte haben daher gegen ihren Arbeitgeber grds. einen Anspruch  auf Annahmeverzugslohn für die Dauer der coronabedingten Schließung des Betriebs. Insoweit spielt es keine Rolle, ob die Schließung eine gesamte Branche oder nur einzelne Betriebe dieser Branche erfasst bzw. ob sie bundesweit, nur in einzelnen Ländern oder lediglich örtlich begrenzt gilt.

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29.03.2021

Vergütungsrechtliche Einordnung von ärztlichem Hintergrunddienst als Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst

BAG v. 25.3.2021 - 6 AZR 264/20

Ob ärztlicher Hintergrunddienst nach § 9 des Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte/TdL) zu vergütende Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst ist, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch eine Vorgabe insbesondere hinsichtlich der Zeit zwischen Abruf und Aufnahme der Arbeit zwingt, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten und damit eine faktische Aufenthaltsbeschränkung vorgibt. Das gilt auch, wenn der ärztliche Hintergrunddienst mit einer Telefonbereitschaft verbunden ist.

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29.03.2021

Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit wird verlängert

Das Bundeskabinett hat den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30.6.2021 verlängert. Nach aktueller Rechtslage gelten die Erleichterungen nur für Betriebe, die bis zum 31.3.2021 Kurzarbeit eingeführt haben. Die neue Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dies soll noch vor dem 1.4.2021 geschehen.

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23.03.2021

Zur Höhe einer betrieblichen Altersversorgung und zu den Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung

BAG v. 23.3.2021 - 3 AZR 24/20

Eine Versorgungsregelung kann wirksam vorsehen, dass bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Dienstzeiten im Rahmen der Berechnung des Altersruhegelds die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung lediglich anteilig berücksichtigt werden. Ebenso kann eine Versorgungsregelung vorsehen, dass eine Höchstgrenze eines Altersruhegelds bei in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern entsprechend dem Teilzeitgrad während des Arbeitsverhältnisses gekürzt wird. Diese Regelungen stellen keine unzulässige Diskriminierung wegen der Teilzeitarbeit i.S.v. § 4 Abs. 1 TzBfG dar.

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23.03.2021

Einleitung einer Betriebsratswahl: Wahlvorstand kann in Pandemiezeiten auch unkompliziert auf einem Parkplatz gewählt werden

ArbG Weiden v. 18.12.2020 - 3 BVGa 2/20

An die Nichtigkeit der Bestellung eines Wahlvorstands für die Durchführung einer Betriebsratswahl sind in Pandemiezeiten nochmal höhere Voraussetzungen zu stellen. Auch die kurzfristig und per Mundpropaganda verkündete Verlegung der Wahl auf einen Parkplatz und die Abhaltung per Akklamation führt daher nicht zur Nichtigkeit der Wahl.

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