Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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28.02.2013

"Private" Arbeitgeber können sich von Arbeitsvertrag mit unangemessen hoher Vergütung nicht ohne weiteres lösen

ArbG Neumünster 23.1.2013, 3 Ca 1359 b/12

Arbeitgeber können einen Arbeitsvertrag, in dem die geschuldete Tätigkeit nur rudimentär beschrieben und dem Arbeitnehmer gleichwohl eine sehr hohe Vergütung zugesagt wird, nicht ohne weiteres anfechten oder fristlos kündigen. Das gilt auch für Privatleute, die jemanden einstellen und wenig geschäftliche Erfahrung haben. Eine Lösung vom Arbeitsverhältnis kommt in diesem Fall nur in Betracht, wenn es Anhaltspunkte für die Ausnutzung einer Zwangslage oder Unerfahrenheit oder für ein Scheingeschäft gibt.

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26.02.2013

Genereller Verzicht auf Kündigungsschutz ist unwirksam - auch im Profifußball

ArbG Aachen 22.2.2013, 6 Ca 3662/12

Eine Klausel im Anstellungsvertrag, wonach der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis jederzeit gegen Zahlung einer Abfindung von drei Bruttomonatsgehältern kündigen kann und die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ausgeschlossen ist, ist unwirksam. Das Recht, sich gegen unberechtigte Kündigungen zur Wehr zu setzen, kann nicht einseitig zugunsten des Arbeitgebers verkürzt werden. Das gilt auch im Profifußball (hier: Kündigung eines Fußball-Trainers).

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21.02.2013

Auch Schwerbehinderte müssen für Benachteiligung im Bewerbungsverfahren Indizien vortragen - Evt. aber Auskunftsanspruch

BAG 21.2.2013, 8 AZR 180/12

Auch schwerbehinderte Bewerber, die sich auf eine Benachteiligung i.S.d. AGG im Bewerbungsverfahren berufen, müssen Indizien dafür vortragen, dass ihre schlechtere Behandlung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes erfolgt ist. Sie haben zudem grds. keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Auskunft, aus welchen Gründen er die Bewerbung abgelehnt hat. Etwas anderes kann aber gem. § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX gelten, wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen nicht hinreichend nachgekommen ist.

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20.02.2013

Elternteilzeit: Keine Anrechnung von einvernehmlichen Regelungen auf den zweimaligen Arbeitszeit-Verringerungsanspruch

BAG 19.2.2013, 9 AZR 461/11

Nach § 15 Abs. 6 BEEG können Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden, während der Gesamtdauer der Elternzeit grds. zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit beanspruchen, soweit eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist. Einvernehmliche Elternteilzeitregelungen sind auf diesen Anspruch nicht anzurechnen.

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15.02.2013

(Ehemalige) Rechtsreferendare haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Maßgabe eines Richter-Gehalts

LSG Sachsen-Anhalt 24.5.2012, L 2 AL 82/09

Rechtsreferendare haben nach bestandener Zweiter Juristischer Staatsprüfung zwar grds. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dieses bemisst sich allerdings nach der im Referendariat bezogenen Ausbildungsvergütung und nicht etwa fiktiv nach einem erzielbaren Einkommen als Richter. Für eine solche fiktive Berechnung gibt es keine gesetzliche Grundlage.

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14.02.2013

Auch für Arbeitnehmer gilt: Ohne Abmahnung keine fristlose (Eigen-)Kündigung

ArbG Berlin 4.1.2013, 28 Ca 16836/12

Auch eine fristlose Eigenkündigung des Arbeitnehmers aus wichtigem Grund (§ 626 Abs. 1 BGB) wegen Vertragsverletzung des Arbeitgebers setzt in aller Regel dessen vorherige vergebliche Abmahnung voraus. Das ergibt sich aus § 314 Abs. 2 Satz 1 BGB. Die Abmahnung ist selbst bei monatelanger Heranziehung zu Überstunden in einem Umfang, der die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes überschreitet, nicht ohne weiteres entbehrlich.

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13.02.2013

Risiko Raucherpause: Verletzung ist kein Arbeitsunfall

SG Berlin 23.1.2013, S 68 U 577/12

Das Rauchen ist eine persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit. Eine auf dem Weg von und zur Raucherpause am Arbeitsplatz erlittene Verletzung ist deshalb nicht der unfallversicherungsrechtlich geschützten Tätigkeit zuzurechnen. Daher besteht bei einer Verletzung auch kein Anspruch auf Heilbehandlung, Verletztengeld oder Rente gegen die gesetzliche Unfallversicherung.

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13.02.2013

Arbeitgeber dürfen Versorgungszusage von mind. 15jähriger Betriebszugehörigkeit bis zum Renteneintritt abhängig machen

BAG 12.2.2013, 3 AZR 100/11

Arbeitgeber dürfen die Erteilung einer Versorgungszusage davon abhängig machen, dass der Arbeitnehmer eine mindestens 15jährige Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zurücklegen kann. Hierin liegt kein Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters. Eine solche Wartezeitregelung bewirkt auch keine unzulässige Benachteiligung von Frauen wegen des Geschlechts.

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08.02.2013

Positiver Drogenschnelltest rechtfertigt bei Busfahrern eine fristlose Kündigung

ArbG Berlin 21.11.2012, 31 Ca 13626/12

Ein positiver Drogenschnelltest auf Kokain bei einem Busfahrer begründet den schwerwiegenden Verdacht des Fahrens in einem Zustand der Fahrdienstuntauglichkeit. Dieser berechtigt aufgrund der Schwere der arbeitsvertraglichen Verfehlung auch ohne vorherige Abmahnung zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung.

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07.02.2013

Bundeskabinett beschließt besseren Schutz von Hausangestellten vor schlechten Arbeitsbedingungen und Ausbeutung

Das Bundeskabinett hat eine Konvention über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte beschlossen. Diese war von der ILO, einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen, auf den Weg gebracht worden. Sie soll sicherstellen, dass Hausangestellte die gleichen Arbeitsrechte genießen wie andere Arbeitnehmer - etwa in Bezug auf Arbeitszeiten, Urlaub, Sozialversicherung und das Recht auf gewerkschaftliche Vertretung. Die Konvention tritt im September 2013 in Kraft.

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