Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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18.11.2013

Bei Wutausbruch selbst verletzt: Arbeitnehmer hat trotzdem Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Hessisches LAG 23.7.2013, 4 Sa 617/13

Ein Arbeitnehmer hat auch dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn er sich bei einem Wutanfall im Betrieb selbst verletzt. Die Entgeltfortzahlung scheidet zwar grds. aus, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit verschuldet hat. Verschuldet in diesem Sinn meint aber nur besonders leichtfertiges, grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten gegen sich selbst. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn ein Arbeitnehmer in einem heftigen Wut- und Erregungszustand kurzzeitig die Kontrolle über sich verliert.

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18.11.2013

Entgegen dem BAG: Jeder gerichtliche Vergleich kann die Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen

LAG Niedersachsen 5.11.2013, 1 Sa 489/13

Ein gerichtlicher Vergleich kann nach einer aktuellen Entscheidung des LAG Niedersachsen auch dann Sachgrund i.S.v. § 14 Abs. 1 Nr. 8 TzBfG für eine Befristung sein, wenn er auf schriftlichen Vergleichsvorschlägen der Parteien beruht. Das LAG weicht damit von der Rechtsprechung des BAG ab. Der Siebte Senat hatte 2012 entschieden, dass es bei einem solchen Vergleich an der von § 14 Abs. 1 Nr. 8 TzBfG vorgeschriebenen Mitwirkung des Gerichts fehlt (BAG, Urt. v. 15.2.2012 - 7 AZR 734/10).

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15.11.2013

Stichtagsregelung für Sonderzahlung mit Mischcharakter ist unzulässig

BAG 13.11.2013, 10 AZR 848/12

Eine Gratifikation, die sowohl die Betriebstreue des Arbeitnehmers belohnen als auch die im Laufe des Jahres geleistete Arbeit vergüten soll, kann nicht vom Bestand des Arbeitsverhältnisses am Jahresende abhängig gemacht werden. Eine solche Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteiligt unterjährig ausscheidende Arbeitnehmer unangemessen und ist unwirksam. Betroffene Arbeitnehmer haben daher einen Anspruch auf anteilige Zahlung.

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12.11.2013

Später Job-Wechsel kann im neuen Arbeitsverhältnis den Betriebsrenten-Anspruch kosten

BAG 12.11.2013, 3 AZR 356/12

Eine Bestimmung im Leistungsplan einer Unterstützungskasse, wonach kein Betriebsrentenanspruch mehr erworben werden kann, wenn der Arbeitnehmer bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis schon das 50. Lebensjahr vollendet hat, ist wirksam. Sie verstößt nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Soweit Frauen betroffen sind, liegt hierin auch keine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts.

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12.11.2013

Keine Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer durch Staffelung der Kündigungsfristen

Hessisches LAG 13.5.2013, 7 Sa 511/12

Die nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Kündigungsfristen in § 622 Abs. 2 BGB verstoßen weder gegen das AGG noch gegen EU-Recht. Die Staffelung hat zwar regelmäßig zur Folge, dass für jüngere Arbeitnehmer kürzere Kündigungsfristen gelten als für ältere Arbeitnehmer. Diese Ungleichbehandlung ist jedoch gerechtfertigt, da mit zunehmender Dauer des Arbeitsverhältnisses die Bindungen an den Arbeitgeber und Arbeitsort immer längerfristiger und intensiver werden.

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12.11.2013

Im allgemeinen Verwaltungsdienst gilt kein Kopftuchverbot

VG Düsseldorf 8.11.2013, 26 K 5907/12

Das Tragen eines Kopftuches aus religiösen Gründen steht einer Einstellung als Beamtin in den allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes nicht entgegen. Anders als im Schuldienst gibt es in der allgemeinen Verwaltung kein Kopftuchverbot. Das folgt aus der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit und dem Diskriminierungsverbot.

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06.11.2013

Ehemalige WestLB-Mitarbeiter haben keinen Sonderkündigungsschutz

LAG Düsseldorf 30.10.2013, 7 TaBV 56/13

Langjährige Mitarbeiter der ehemaligen WestLB genießen bei der Rechtsnachfolgerin der zerschlagenen Bank keinen Sonderkündigungsschutz. Zwar sieht eine Betriebsvereinbarung aus dem Jahr 1969 vor, dass ordentliche Kündigungen nach mehr als 20 Beschäftigungsjahren grds. ausgeschlossen sind. Diese Regelung ist aber wegen Verstoßes gegen einen vorrangigen Manteltarifvertrag unwirksam.

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04.11.2013

Insolvenzanfechtung: Rückforderung von Arbeitsvergütung unterliegt keinen tariflichen Ausschlussfristen

BAG 24.10.2013, 6 AZR 466/12

Insolvenzverwalter können grds. von einem Arbeitnehmer die Rückzahlung von Arbeitsvergütung zur Masse verlangen, die dieser in der Krise des Unternehmens durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erlangt hat. Der Rückforderungsanspruch unterfällt keinen tariflichen Ausschlussfristen. § 146 InsO, der für die Insolvenzanfechtung auf die Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem BGB verweist, enthält insoweit eine abschließende Sonderregelung.

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04.11.2013

Arbeitgeber dürfen Teilnahme an Weihnachtsfeier mit Überraschungsgeschenk belohnen

Arbeitsgericht Köln 18.10.2013, 3 Ca 1819/13

Arbeitgeber dürfen die Anwesenheit der Arbeitnehmer auf einer Betriebs- oder Weihnachtsfeier mit einem Überraschungsgeschenk (hier: ein iPad mini) belohnen. Nicht anwesende Arbeitnehmer gehen in diesem Fall leer aus. Das gilt selbst dann, wenn sie unverschuldet - z.B. wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - an einer Teilnahme gehindert waren. Ein Anspruch auf das Geschenk ergibt sich insbesondere nicht aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

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04.11.2013

Geringfügige Nebentätigkeit für die Konkurrenz rechtfertigt nicht ohne weiteres eine außerordentliche Kündigung

LAG Düsseldorf 4.9.2013, 4 TaBV 15/13

Eine in geringfügigem Umfang ausgeübte Tätigkeit für einen Wettbewerber des Arbeitgebers rechtfertigt ohne vorausgegangene Abmahnung nicht ohne weiteres eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Wettbewerbsverstoß die Interessen des Arbeitgebers allenfalls geringfügig beeinträchtigt und der Arbeitnehmer auch nicht in bewusster Schädigungsabsicht zulasten seines Arbeitgebers gehandelt hat.

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