Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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22.01.2024

Bundeswehr: Landeskundlicher Berater und Übersetzer grundsätzlich sozialversicherungspflichtig

LSG NRW v. 6.9.2023 - L 10 KR 259/22

Das LSG NRW hat die Tätigkeit eines landeskundlichen Beraters und Übersetzers bei der Bundeswehr als grundsätzlich sozialversicherungspflichtig eingestuft. Im konkreten Fall hielt es jedoch die Ansprüche des Übersetzers auf Beitragszuschüsse zur GKV für verjährt.

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18.01.2024

Urlaubsabgeltung bei Eigenkündigung im italienischen öffentlichen Dienst

EuGH v. 18.1.2024 - C-218/22

Ein Arbeitnehmer, der nicht seinen gesamten Jahresurlaub nehmen konnte, bevor er auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausgeschieden ist, hat Anspruch auf eine finanzielle Vergütung. Die Mitgliedstaaten können sich zur Beschränkung dieses Anspruchs nicht auf Gründe im Zusammenhang mit der Eindämmung öffentlicher Ausgaben berufen.

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17.01.2024

Gegenstandswert in einem Verfahren gegen den Einsatz von Leiharbeitnehmern

LAG München v. 12.12.2023, 3 Ta 220/23

Verfahren nach §§ 99 Abs. 4 und 101 BetrVG sind nach dem Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2, 2. HS RVG zu bewerten (vgl. Ziff. II.14.2.1 und 14.6 Streitwertkatalog 2018). Dabei ist bei einer Einstellung von bis zu drei Monaten 1/3 des Hilfswertes, von über drei Monaten bis zu sechs Monaten 2/3 des Hilfswertes und von über sechs Monaten der volle Hilfswert anzusetzen.

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16.01.2024

Betriebsrat kann Überlassung von Tablets oder Notebooks fordern

LAG München v. 7.12.2023, 2 TaBV 31/23

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber zur Ermöglichung der Teilnahme seiner Mitglieder an Betriebsratssitzungen mittels Videokonferenz die Überlassung von je einem Tablet oder Notebook je Betriebsratsmitglied verlangen, sofern die Voraussetzungen des § 30 Abs. 2 BetrVG vorliegen. Es sollen - über die Regelung in § 30 Abs. 3 BetrVG hinaus - gerade keine weiteren Anforderungen hinsichtlich des Obs der Zurverfügungstellung von entsprechender IT-Ausstattung gestellt werden.

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16.01.2024

Krankengeld trotz verspäteter Meldung an die Krankenkasse durch den Vertragsarzt

BSG v. 30.11.2023 - B 3 KR 23/22 R

Der Anspruch Versicherter auf Krankengeld ruht auch dann nicht, wenn durch den Vertragsarzt entgegen seiner seit 1.1.2021 gesetzlich begründeten Pflicht die unmittelbar elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten an die Krankenkasse nicht erfolgt.

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15.01.2024

Produktions- und Betriebsdirektor des rbb klagt erfolgreich gegen Kündigung

ArbG Berlin v. 8.1.2024 - 60 Ca 1631/23 u.a.

Das ArbG Berlin hat der Klage des Produktions- und Betriebsdirektors des rbb im Wesentlichen stattgegeben. Es hat den Arbeitsvertrag nicht im Hinblick auf die darin enthaltene Vereinbarung eines Ruhegeldes für nichtig erachtet. Weiter hat es festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch die außerordentliche Kündigung des rbb beendet worden sei. Es hat den rbb zur Zahlung der vereinbarten Ruhegelder ab September 2023 verurteilt. Damit unterscheidet sich die Entscheidung von den im Wesentlichen klageabweisenden Entscheidungen zweier anderer Kammern des ArbG Berlin betreffend die Kündigungen des Verwaltungsdirektors des rbb und der Juristischen Direktorin des rbb.

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11.01.2024

Betriebsschließung: Massenentlassung und Sozialauswahl

LAG Düsseldorf v. 9.1.2024 - 3 Sa 529/23

Bei einer etappenweisen Betriebsstillegung hat der Arbeitgeber keine freie Auswahl, wem er früher oder später kündigt. Es sind grundsätzlich die sozial schutzwürdigsten Arbeitnehmer mit den Abwicklungsarbeiten zu beschäftigen.

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10.01.2024

Voraussetzungen für einen Schadensersatz nach Art. 82 Abs.1 DSGV

ArbG Suhl v. 20.12.2023 - 6 Ca 704/23

Art. 82 Abs.1 DSGVO ist so auszulegen, dass der bloße Verstoß gegen die Bestimmungen der Verordnung nicht ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen. Die DSGVO verweist für den Sinn und die Tragweite der in ihrem Art. 82 enthaltenen Begriffe, insbesondere in Bezug auf die Begriffe "materieller oder immaterieller Schaden" und "Schadenersatz", nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten.

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09.01.2024

Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 13: Neues Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV)

Am 1.1.2024 ist das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) vollständig in Kraft getreten. Dieses enthält das neue Soziale Entschädigungsrecht (SER).

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09.01.2024

Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 12: Neuregelungen in der Sozialhilfe nach SGB XII und mehr

Mit der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 (RBSFV 2024) sind die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) zum 1.1.2024 sowie die Bedarfe für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für die beiden im Kalenderjahr 2024 beginnenden Schulhalbjahre erhöht worden.

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09.01.2024

Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 11: Bürgergeld und Regelbedarfe

Die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 (RBSFV 2024), mit der die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie die Bedarfe für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für die beiden im Kalenderjahr 2024 beginnenden Schulhalbjahre zum 1.1.2024 erhöht worden sind, gelten auch für das Bürgergeld.

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09.01.2024

Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 10: Änderungen bei der Ausgleichsabgabe bei Nichtbeschäftigung schwerbehinderter Menschen

Zum 1.1.2024 ist die vierte Stufe der Ausgleichsabgabe in Kraft getreten. Diese gilt für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Gleichzeitig wird die bisherige Bußgeldvorschrift bei Verstoß gegen die Beschäftigungspflicht aufgehoben.

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09.01.2024

Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 9: Neues digitales Meldeverfahren für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie in der Sozialverwaltung

Mit der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung vom 17.7.2023 wurde das Meldeverfahren von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung vollständig digitalisiert. Bereits jetzt erfolgt der weit überwiegende Teil der Anzeigen digital über das Bundesportal nach dem Onlinezugangsgesetz bzw. das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings ist die Verwendung bestimmter Anzeigeformulare zwingend vorgegeben.

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09.01.2024

Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Neue Sozialversicherungsrechengrößen und Sachbezugswerte

Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2024 wurden im Herbst 2023 die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2022) turnusgemäß angepasst. Das Verordnungsverfahren und die Festlegung der Werte erfolgen in sich jährlich wiederholender Routine auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen.

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09.01.2024

Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 7: Änderungen in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt seit dem 1.1.2024 weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Die Renten waren zum 1.7.2023 in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in den neuen Ländern um 5,86 Prozent gestiegen. Wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten wurde die Angleichung der Rentenwerte ein Jahr früher erreicht als nach den gesetzlich festgelegten Angleichungsstufen vorgesehen. Damit gilt seit dem 1.7.2023 in West und Ost ein gleich hoher aktueller Rentenwert (37,60 €).

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09.01.2024

Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Insolvenzgeld

Die Bundesagentur für Arbeit wird in das Verfahren zum Abruf elektronischer Arbeitsunfähigkeitsdaten einbezogen. Zum 1.1.2024 ist für gesetzlich krankenversicherte Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, die Pflicht, der Agentur für Arbeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, entfallen.

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09.01.2024

Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Geänderte Aktenzeichen in arbeitsgerichtlichen Verfahren

Der bundesweite Ausschuss für Aktenordnung hat eine Neufassung der Aktenordnung für die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit beschlossen. Zum 1.1.2024 ist die Neufassung der AktO-ArbG in Kraft getreten. Gemäß § 19 AktO-ArbG gilt:

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09.01.2024

Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Mehr Aus- und Weiterbildungsförderung

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Aus -und Weiterbildungsgesetz) wurden die im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) verankerten Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Ausbildungssuchende und Beschäftigte weiterentwickelt und um neue Förderoptionen ergänzt. Ziel des Gesetzes ist es, die Ausbildungsgarantie umzusetzen, die Fachkräftebasis zu sichern, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen und strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

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09.01.2024

Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Ausweitung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Seit 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen mit einem Sitz und mindestens 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland. Am 1.1.2024 ist der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmenden in Deutschland ausgeweitet worden.

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09.01.2024

Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 2: Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.2024 brutto 12,41 € je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Die mit der Vierten Mindestlohnanpassungsverordnung vom 24.11.2023 beschlossene Anhebung beruht auf dem entsprechenden Vorschlag der Mindestlohnkommission vom 26.6.2023.

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