Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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02.12.2015

Zur Frage der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine an eine nahe Angehörige vermietete Wohnung

FG Düsseldorf 22.6.2015, 4 K 2268/14 E

Beträgt der Mietzins 56 % und mehr, jedoch weniger als 75 % der ortsüblichen Marktmiete, ist das in der verbilligten Vermietung liegende nicht marktgerechte Verhalten des Steuerpflichtigen für die Prüfung seiner Einkünfteerzielungsabsicht unerheblich. Ist die Überschussprognose negativ, ist die Vermietungstätigkeit in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen.

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02.12.2015

Lohnsteuerpauschalierung bei geldwerten Vorteilen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

BFH 24.9.2015, VI R 69/14

Hat das Finanzamt einen Haftungsbescheid erlassen, darf das FG diesen Bescheid nicht aufheben und stattdessen einen (niedrigeren) Nachforderungsbetrag festsetzen. Das Wahlrecht des Arbeitgebers, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 40 Abs. 2 S. 2 EStG zu pauschalieren, wird nicht durch einen Antrag, sondern durch Anmeldung der mit einem Pauschsteuersatz erhobenen Lohnsteuer ausgeübt. Ein dahingehender Antrag, der im finanzgerichtlichen Verfahren gestellt wird, ist unbeachtlich.

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02.12.2015

Buchführungspflicht einer ausländischen Immobilienkapitalgesellschaft

BFH 15.10.2015, I B 93/15

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob eine ausländische Kapitalgesellschaft, die nach § 49 Abs. 1 Nr. 2f S. 2 EStG 2009 i.V.m. § 2 Nr. 1 KStG 2002 mit ihren inländischen Vermietungseinkünften beschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist, zu den gewerblichen Unternehmern i.S.v. § 141 AO gehört und deshalb nach dieser Vorschrift buchführungspflichtig ist. Letztere Vorschrift knüpft an das Vorliegen eines tatsächlichen "(Gewerbe-)Betriebs" sowie an die Einkunftserzielung durch einen "gewerblichen Unternehmer" an und nimmt dadurch auf die Gewerblichkeit i.S.v. § 15 Abs. 2 EStG Bezug.

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02.12.2015

Steuererstattung nach Insolvenzeröffnung: Befreiende Wirkung trotz Zahlung an Schuldner

BFH 18.8.2015, VII R 24/13

Die Verletzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten durch den Insolvenzverwalter kann dazu führen, dass ihm im Rahmen des § 82 InsO eine Berufung auf die Zurechnung des Wissens des ehemals örtlich zuständigen Finanzamts von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwehrt ist.

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01.12.2015

Stellen verdeckte Gewinnausschüttungen durch überhöhte Mietzahlungen einer GmbH an den Gesellschafter eine Schenkung dar?

FG Münster 22.10.2015, 3 K 986/13 Erb

Vermögensvorteile, die ein Steuerpflichtiger durch eine auf Einkünfteerzielung am Markt, also auf einen Hinzuerwerb von Einkommen gerichtete Erwerbshandlung erzielt und die deshalb bei ihm der Einkommensteuer unterliegen, sind nicht als Schenkung unter Lebenden i.S.v. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG anzusehen. Es fehlt in einem solchen Fall an der Freigebigkeit.

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01.12.2015

Alterseinkünftegesetz ist verfassungsgemäß

BVerfG 30.9.2015, 2 BvR 1066/10

Bei der Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Insbesondere ist es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, dass er Renteneinkünfte aus den verschiedenen Basisversorgungen gleich behandelt, obwohl die hierfür bis 2004 geleisteten Beiträge teilweise in unterschiedlichem Maße steuerentlastet waren.

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01.12.2015

Keine Anwendung von § 237 Abs. 5 AO bei der erstmaligen Festsetzung von Zinsen

FG Düsseldorf 28.10.2015, 4 K 2963/14 AO

Für die Fälle der erstmaligen Festsetzung von Zinsen enthält § 237 Abs. 5 AO keine einschränkende Regelung. Die Regelung findet demzufolge in diesen Fällen keine Anwendung.

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30.11.2015

Wann ist eine Ausgangslohnsumme festzustellen?

FG Düsseldorf 28.10.2015, 4 K 269/15 F

Die Neuregelung des § 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG durch Art. 30 Nr. 1a ErbStRG hat nicht nur deklaratorische Bedeutung. Vielmehr spricht die gesetzliche Neuregelung dafür, dass die Regelung des § 13a Abs. 4 S. 5 ErbStG für Fälle, in denen die Steuer vor dem 7.6.2013 (§ 37 Abs. 8 ErbStG n.F.) entstanden ist, im Rahmen des § 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG nicht entsprechend angewendet werden kann.

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27.11.2015

Unternehmenssitz an Anschrift der überlassenen Räumlichkeiten ist nicht ausreichend für Begründung einer Betriebsaufspaltung

BFH 29.7.2015, IV R 16/13

Ein Grundstück, das der Betriebsgesellschaft überlassen und von dieser genutzt wird, stellt eine wesentliche Betriebsgrundlage dar, wenn das Grundstück für die Betriebsgesellschaft wirtschaftlich von nicht nur geringer Bedeutung ist. Allein der Unternehmenssitz an der Anschrift der überlassenen Räumlichkeiten ist jedoch nicht ausreichend für Begründung einer Betriebsaufspaltung.

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27.11.2015

Festsetzung eines Verspätungszuschlags gegenüber nur einem Ehegatten bei Zusammenveranlagung

FG Hamburg 25.6.2015, 6 K 253/14

Nach überwiegender Auffassung kann gegenüber zusammen veranlagten Eheleuten ein einheitlicher Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Es ist jedenfalls dann zulässig, bei ihnen einen Verspätungszuschlag nur zulasten eines Ehegatten festzusetzen, wenn nur der betreffende Ehegatte in den Jahren vor der Ehe die Einkommensteuererklärungen verspätet eingereicht hat und das Finanzamt diesen Umstand bei der Ausübung seines Entschließungs- und Auswahlermessens einbezieht.

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