Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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18.04.2024

Mitteilungsverordnung

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 12.4.2024 hat die Finanzverwaltung eine weitere Ausnahme nach § 2 Absatz 2 MV für Zahlungen von Entschädigungen von Zeuginnen und Zeugen in die Anlage 1 aufgenommen.

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18.04.2024

Versteuerung von "Earn-Out-Zahlungen" im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Kurzbesprechung

1. Im Fall der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind neben dem Festkaufpreis zu leistende gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den im Jahr der Veräußerung entstandenen Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht (Bestätigung der Rechtsprechung).
2. Dies gilt auch für sogenannte Earn-Out-Klauseln, bei denen das Entstehen der sich hieraus ergebenden variablen Kaufpreisbestandteile sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss ist.

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18.04.2024

Zum Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i.S.d. § 8 Abs. 2 AStG

FG Münster v. 6.2.2024, 2 K 842/19 F

Eine Gesellschaft, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedsstaat der EU hat, ist nicht Zwischengesellschaft für Einkünfte, für die nachgewiesen wurde, dass die Gesellschaft insoweit einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit in diesem Staat nachgeht. Hinsichtlich der - im Gesetz nicht definierten - Anforderungen an eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit sind nach Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/6290, S. 92) in Anlehnung an die Ausführungen des EuGH in der Rs. C-196/04 (Cadbury Schweppes) gewisse Kriterien relevant.

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18.04.2024

KI in der Steuerberatung - Segen oder Fluch?

Das elektrische Licht wurde nicht durch Weiterentwicklung von Kerzen erfunden. "Segen oder Fluch?", fragte man sich Ende des 19. Jahrhunderts. Und ähnlich scheint die Frage nun im Hinblick auf die Generative Künstliche Intelligenz zu lauten. KI hebt die Digitalisierung auf eine neue Stufe. Zwar warnen viele Experten davor, die Risiken zu unterschätzen. KI hat aber das Potenzial, unseren Arbeitsalltag weit darüber hinaus zu verändern. Nun ist sie im juristischen Alltag angekommen, wie etwa in der Steuerberatung.

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15.04.2024

Rückwirkende Anwendung des § 6e EStG zu Fondsetablierungskosten nicht verfassungswidrig

FG Münster v. 24.1.2024 - 12 K 357/18 F

Hinsichtlich der Voraussetzungen des § 6e EStG, der Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten qualifiziert, gilt, dass die Anwendung auf abgeschlossene Veranlagungszeiträume eine verfassungsrechtlich zulässige Rückwirkung darstellt.

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11.04.2024

Kosten des Insolvenzenzverfahrens keine Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung

FG Hamburg v. 19.10.2023 - 1 K 97/22

Die Kosten des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners sind keine Werbungskosten im Zusammenhang mit der Erzielung eines Gewinns aus der Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter. Sie stellen auch keine außergewöhnliche Belastung dar.

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11.04.2024

Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in Deutschland zugelassen sind

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 4.4.2024 hat die Finanzverwaltung die Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, ausführen, aktualisiert veröffentlicht.

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11.04.2024

Zum Zweckbetrieb "Krankenhaus" i.S.d. § 67 AO

Kurzbesprechung

1. Einnahmen eines Krankenhauses aus der Personal- und Sachmittelgestellung an nach § 116 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ermächtigte Ärzte ‑‑und demgemäß die diesen Einnahmen zuzuordnenden Ausgaben‑‑ hängen nicht mit dem Zweckbetrieb "Krankenhaus" (§ 67 Abs. 1 AO) zusammen, sondern gehören zu den Besteuerungsgrundlagen, die einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind (§ 64 Abs. 1 AO).
2. Zur Anwendung der §§ 64, 67 AO auf Mitarbeitercafeterien, die aus arbeitsrechtlichen Gründen defizitär betrieben werden.

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11.04.2024

Zuständigkeit für die Außenprüfung (Steuerabzug nach § 50a EStG)

Kurzbesprechung

Die sachliche Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern für die Antragsveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger und die Durchführung des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes erstreckt sich nicht auf die Außenprüfung.

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11.04.2024

Schätzungsbefugnis bei Altkassen, deren objektive Manipulierbarkeit sich erst nach Jahren des Gebrauchs nachträglich herausstellt

Kurzbesprechung

1. Zur Begründung einer Schätzungsbefugnis dem Grunde und der Höhe nach darf der Tatrichter sich nicht mit der bloßen Benennung formeller oder materieller Mängel begnügen, sondern muss diese auch nach dem Maß ihrer Bedeutung für den konkreten Einzelfall gewichten.
2. Eine Vollschätzung unter vollständiger Verwerfung der Gewinnermittlung des Steuerpflichtigen ist nur zulässig, wenn die festgestellten Mängel gravierend sind.
3. Die Verwendung eines objektiv manipulierbaren Kassensystems stellt grundsätzlich einen formellen Mangel von hohem Gewicht dar, da in einem solchen Fall systembedingt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Einnahmenaufzeichnungen gegeben ist.
4. Das Gewicht dieses Mangels kann sich in Anwendung des Verhältnismäßigkeits- und Vertrauensschutzgrundsatzes im Einzelfall auf ein geringeres Maß reduzieren. Das gilt insbesondere dann, wenn das Kassensystem zur Zeit seiner Nutzung verbreitet und allgemein akzeptiert war und eine tatsächliche Manipulation unwahrscheinlich ist.
5. Der in der Verwendung einer solchen objektiv manipulierbaren elektronischen Registrierkasse einfacher Bauart liegende formelle Mangel begründet keine Schätzungsbefugnis, wenn der Steuerpflichtige in überobligatorischer Weise sonstige Aufzeichnungen führt, die eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit der Einnahmenerfassung bieten.
6. Bei elektronischen Registrierkassen einfacher Bauart werden Funktionen und Stand der festen Programmierung (Firmware) durch die Bedienungsanleitung dokumentiert. Änderungen von Einstellungen der Kasse sind vom Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der Vornahme der Änderungen durch Anfertigung entsprechender Protokolle über die vorgenommenen Einstellungen zu dokumentieren (Präzisierung des Senatsurteils vom 25.03.2015 - X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 26 ff.).
7. Übergibt ein Kunde für eine Leistung des Steuerpflichtigen einen Rabattgutschein, auf den nach den Gutscheinbedingungen ein Dritter eine Zahlung an den Steuerpflichtigen leisten soll, fließt dem Steuerpflichtigen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung eine Einnahme nicht bereits mit Übergabe des Gutscheins, sondern erst in dem Zeitpunkt zu, in dem der Dritte die Zahlung an den Steuerpflichtigen leistet.

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