Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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05.05.2022

Maßgebendes Finanzierungsendalter bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG und von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 2.5.2022 hat die Finanzverwaltung auf die Anwendung der BFH-Entscheidung v. 20.11.2019 - XI R 42/18, BStBl II 2020, 271).

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05.05.2022

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Gewährung von Zugangsberechtigungen zu sog. Flughafenlounges

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 26.4.2022 hat die Finanzverwaltung zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Gewährung einer Zugangsberechtigung zu Warteräumen in Flughäfen (sog. Flughafenlounges) Stellung genommen.

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05.05.2022

Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft

Kurzbesprechung

1. Ein landwirtschaftlicher (Eigentums-)Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen aufgegeben.
2. Das Verpächterwahlrecht setzt auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft voraus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Wirtschaftsgüter mitverpachtet werden. Daran fehlt es, wenn eine Mitunternehmerschaft nach Aufgabe ihres land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs ihre wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundstücke) den Mitunternehmern jeweils zu Alleineigentum überträgt. Die Grundsätze der Realteilung sind in einem solchen Fall nur anwendbar, wenn die bisherigen Mitunternehmer die ihnen zugeteilten Grundstücke einem eigenen Betriebsvermögen widmen. Die bloße Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen führt als solche grundsätzlich nicht zu land- und forstwirtschaftlichem Betriebsvermögen des Verpächters.

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04.05.2022

Aktenauskunft: DSGVO findet auch auf direkte Steuern Anwendung

Niedersächsisches FG v. 18.3.2021, 7 K 11127/18

Die DSGVO ist im Bereich der Steuerverwaltung auch bei der Verwaltung der direkten Steuern anwendbar. Dem Steuerpflichtigen steht ein Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO zu. Die konkrete Ausgestaltung liegt im Ermessen der Finanzbehörde.

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29.04.2022

Cum-Ex-Geschäfte: Verfassungsbeschwerde gegen Einziehung von rd. 176 Mio. € erfolglos

BVerfG v. 7.4.2022 - 2 BvR 2194/21

Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Einziehung von rd. 176 Mio. € durch die Strafgerichte im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften richtete, nicht zur Entscheidung angenommen. Die mit Art. 316j Nr. 1 EGStGB angeordnete "echte" Rückwirkung im Hinblick auf die Einziehung von Taterträgen nach §§ 73 ff. StGB ist durch überragenden Belange des Gemeinwohls gerechtfertigt.

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28.04.2022

Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 AO und § 138b AO

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 26.4.2022 hat die Finanzverwaltung ausführlich zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs.2 und § 138b AO Stellung genommen.

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28.04.2022

Rückzahlung von nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen und Rückzahlung von Nennkapital durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 21.4.2022 hat die Finanzverwaltung zur aktuellen BFH-Rechtsprechung bei Rückzahlung von nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen und Rückzahlung von Nennkapital durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften Stellung genommen.

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28.04.2022

Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vom 12./27. November 2020

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 22.4.2022 hat die Finanzverwaltung über die Kündigung der Koalitionsvereinbarung informiert.

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28.04.2022

Zeitpunkt der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Vollmachtserteilung an den Notar, die Löschung einer Auflassungsvormerkung zu bewilligen

Kurzbesprechung

1. Eine Auflassungsvormerkung steht der Rückgängigmachung eines Kaufvertrags i.S. des § 16 Abs. 1 GrEStG dann entgegen, wenn der Erwerber dem Notar im notariellen Kaufvertrag lediglich die ‑‑unwiderrufliche‑‑ Vollmacht erteilt hat, die Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen selbst zu bewilligen; denn vor Erstellung der entsprechenden Urkunde durch den Notar liegt noch keine Löschungsbewilligung in grundbuchrechtlich gebotener Form vor.
2. Eine Abtretungsanzeige, die eingeht, bevor der abzutretende Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach Rücktritt vom Kaufvertrag gemäß § 16 Abs. 1 GrEStG entstanden ist, ist unwirksam.

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28.04.2022

Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

Kurzbesprechung

Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer. Bei der pauschalierten Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine Unternehmenssteuer eigener Art, sondern um die durch die Tatbestandsverwirklichung des Arbeitnehmers entstandene und vom Arbeitgeber lediglich übernommene Lohnsteuer.

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