Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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18.11.2013

Gewerbesteuermessbetrag: Schachtelprivileg und Besitzzeitanrechnung für im Privatvermögen gehaltene Anteile

FG Köln 8.5.2013, 10 K 3547/12

Die in § 23 Abs. 1 UmwStG angeordnete "entsprechende" Anwendung bedeutet, dass in § 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG eine Besitzzeitanrechnung auch für vorher im Privatvermögen gehaltene Anteile erfolgt. Folge der Gleichbehandlung von im Betriebs- oder Privatvermögen gehaltenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in Fällen des qualifizierten Anteilstauschs ist, dass dies auch bei § 8 Nr. 5 bzw. § 9 Nr. 2a GewStG zu beachten ist.

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18.11.2013

Zur Frage der Kindergeldberechtigung für verheiratete Kinder nach Wegfall des Grenzbetrages

FG Düsseldorf 29.10.2013, 10 K 3113/13 Kg

Da seit dem 1.1.2012 die Einkünfte und Bezüge des Kindes bei Erstausbildungen nicht mehr zu berücksichtigen sind und bereits unter diesem Gesichtspunkt eine typische Unterhaltssituation nicht erforderlich ist, können auch den Bedarf des Kindes deckende Unterhaltsansprüche gegenüber dem Ehegatten einem Kindergeldanspruch nicht entgegenstehen. Mangels gesetzlicher Regelung kann das Fehlen einer typischen Unterhaltssituation einen nach dem Gesetz bestehenden Unterhaltsanspruch nicht ausschließen.

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15.11.2013

BMF-Schreiben: Merkblatt für Steuerpflichtige bei Prüfungen durch die Steuerfahndung

Mit Schreiben vom 13.11.2013 (- IV A 4 - S 0700/07/10048-10 - DOK 2013/1039753) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Merkblatt über die Rechte und Pflichten von Steuerpflichtigen bei Prüfungen durch die Steuerfahndung nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO veröffentlicht.

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15.11.2013

BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2014

Mit Schreiben vom 12.11.2013 (- IV C 5 - S 2334/13/10002 - DOK 2013/1015623) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur lohnsteuerlichen Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2014 Stellung bezogen. Die Sachbezugswerte sind - teilweise - durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) vom 21.10.2013 festgesetzt worden.

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15.11.2013

Zur Berücksichtigung von Beerdigungskosten eines nahen Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen

FG Münster 1.7.2013, 2 K 1062/12 E

Aufwendungen in Form von Beerdigungskosten sind dann nicht zwangsläufig i.S.v. § 33 Abs. 1 EStG, wenn ein Steuerpflichtiger vertraglich Verpflichtungen übernimmt und er im Gegenzug Vermögenswerte im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erhält. Denn in diesen Fällen ist anzunehmen, dass die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt sind, ansonsten wäre der Vertrag nicht oder nicht mit dem Inhalt geschlossen worden.

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15.11.2013

Zum Einlagekonto bei Regiebetrieben

BFH 11.9.2013, I R 77/11

Der Sachverhalt:
Die Klägerin unterhält einen Bäderbetrieb als BgA. Dieser ermittelt seinen Gewinn durch Bestandsvergleich. Bis einschließlich 2003 führte die Klägerin den BgA als rechtlich und wirtschaftlich unselbständigen Regiebetrieb. Seit 2004 wird er als finanzwirtschaftliches Sondervermögen (Eigenbetrieb) betrieben. Zum Betriebsvermögen des BgA gehörte eine Beteiligung der Klägerin an der V-GmbH. Diese schüttete ihre nach Verlustverrechnung verbleibenden Gewinne in den Jahren 2003 und 2004 an den BgA, im Jahr 2005 unmittelbar an die Stadtkasse der Klägerin aus.

In der Folgezeit stritt die Klägerin mit dem Finanzamt darüber, um den festzustellenden Bestand des steuerlichen Einlagekontos und - daraus abgeleitet - darum, in welchem Umfang für eine im Jahr 2005 vorgenommene verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) des BgA Kapitalertragsteuer angefallen war, für welche die Klägerin als Haftungsschuldnerin in Anspruch genommen werden sollte.

Das FG gab der gegen den Haftungsbescheid und gegen die gesonderten Feststellungen des Bestands des steuerlichen Einlagekontos des BgA zum 31.12. der Jahre 2001 bis 2006 gerichtete Klage teilweise statt. Auf die Revision des Finanzamtes hob der BFH das Urteil auf und wies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück.

Die Gründe:
Das FG hatte zwar zu Recht angenommen, dass das steuerliche Einlagekonto des BgA gem. § 27 Abs. 2 KStG 2002 zum 31.12. der Jahre 2002 und 2003 um die Verluste zu erhöhen war, die der BgA in diesen Wirtschaftsjahren erwirtschaftet hatte. In den Jahren 2002 und 2003 führte die Klägerin den BgA noch als Regiebetrieb. Regiebetriebe sind rechtlich unselbständige Einheiten der Trägerkörperschaft, die finanzwirtschaftlich nicht Sondervermögen der Gemeinde darstellen. Demgemäß fließen Einnahmen der Regiebetriebe - anders als bei Eigenbetrieben - unmittelbar in den Haushalt und Ausgaben werden unmittelbar aus dem Haushalt der Trägerkörperschaft bestritten.

Der erkennende Senat hatte mit Urteil vom 23.1.2008 (Az.: I R 18/07) entschieden, dass aufgrund dieser spezifischen Umstände beim Regiebetrieb ein bilanzieller Verlustvortrag nicht möglich ist, sondern der Verlust im Entstehungsjahr als durch Einlagen der Gemeinde ausgeglichen gilt und deshalb zu einem entsprechenden Zugang im Einlagekonto führt. Dieser Grundsatz war auch auf den vorliegenden Fall anwendbar. Er gilt entgegen der Annahme des Finanzamtes nicht nur für Regiebetriebe.

Als unzutreffend erwies sich das angefochtene Urteil jedoch, soweit die Vorinstanz dem Einlagekonto den nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Verlustbetrag zugeführt hatte. Maßgeblich für die Ermittlung des Gewinns für Zwecke des § 20 Abs. 1 Nr. 10b EStG 2002 - und dementsprechend in Verlustfällen für die Höhe der Zuführung zum Einlagekonto - ist bei Regiebetrieben nicht das steuerliche, sondern das handelsrechtliche Jahresergebnis i.S.d. § 275 HGB. Diese Sichtweise liegt erkennbar auch der bisherigen Senatsrechtsprechung zugrunde. Denn es geht bei der Besteuerung des Kapitalertrags aus BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit um die Erfassung von Vorgängen, die bei anderen Körperschaften als (tatsächliche) Gewinnausschüttungen anzusehen wären. Und die Höhe des zur Gewinnabführung tatsächlich zur Verfügung stehenden Betrags richtet sich nach dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss.

Sollte sich das Vorbringen der Klägerin im weiteren Verfahren als zutreffend erweisen, demzufolge die vom Finanzamt steuerbilanziell vorgenommenen (verlustverursachenden) Teilwertabschreibungen auf die Beteiligung des BgA an der V-GmbH auch nach handelsbilanziellen Grundsätzen hätten vorgenommen werden müssen, jedoch im festgestellten Jahresabschluss des BgA tatsächlich nicht vorgenommen wurden, gilt u.a. das Folgende: Die vom Regiebetrieb erwirtschafteten Verluste wären auch insoweit dem steuerlichen Einlagekonto gutzubringen, als sie auf jenen abschreibungsbedingten "Buchverlusten" beruhten. Es besteht kein sachlicher Grund dafür, in diesem Zusammenhang nur solche Verluste zu berücksichtigen, die aus direkten Abflüssen aus dem Haushalt der Trägerkörperschaft herrühren. Bei Eigenbetrieben wirken sich abschreibungsbedingte Verluste auf die Höhe des Verlustvortrags aus und schmälern deshalb später ggf. ebenfalls die Einkünfte der Trägerkörperschaft aus Kapitalvermögen.

Linkhinweis:

  • Der Volltext der Entscheidung ist auf der Homepage des BFH veröffentlicht.
  • Um direkt zum Volltext zu kommen, klicken Sie bitte hier.

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13.11.2013

Zur von Amts wegen zu berichtigenden offenbaren Unrichtigkeit

BFH 27.8.2013, VIII R 9/11

In Fällen, in denen das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung übersieht, dass der Steuerpflichtige in seiner vorgelegten Gewinnermittlung die bei der Umsatzsteuererklärung für denselben Veranlagungszeitraum erklärten und im Umsatzsteuerbescheid erklärungsgemäß berücksichtigten Umsatzsteuerzahlungen nicht als Betriebsausgabe erfasst hat, liegt eine von Amts wegen zu berichtigende offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO vor (Anschluss an BFH-Urteil v. 14.6.2007, Az.: IX R 2/07).

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13.11.2013

Umsatzsteuer: Rückwirkende Rechnungsberichtigung zulässig

Niedersächsisches FG 1.10.2013, 5 V 217/13

Rechnungen können rückwirkend berichtigt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das zunächst erteilte Dokument die Mindestanforderungen an eine Rechnung erfüllt und dass noch keine abschließende Entscheidung der zuständigen Finanzbehörde über den Vorsteuerabzug vorliegt.

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12.11.2013

Keine ermäßigte Besteuerung für Abfindung bei niedrigeren Einkünften

FG Köln 11.4.2013, 6 K 1129/11

Von einer Zusammenballung der Einkünfte ist auszugehen, wenn der Steuerpflichtige (hier: ein Rechtsanwalt) infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum einschließlich der Entschädigung insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, also bei normalem Ablauf der Dinge erhalten hätte. Dabei ist es gleichgültig, ob der Steuerpflichtige im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine selbständige oder erneut eine nichtselbständige Tätigkeit ergreift.

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12.11.2013

Erben steht ein Sonderausgabenabzug für nachgezahlte Kirchensteuer zu

Hessisches FG 26.9.2013, 8 K 649/13

Muss ein Erbe aufgrund eines ihm gegenüber ergangenen Einkommensteuerbescheides für den verstorbenen Erblasser Kirchensteuer nachzahlen, so kann der Erbe diesen Betrag steuerlich zu seinen Gunsten als Sonderausgaben geltend machen. Die steuerliche Berücksichtigung dieser Zahlung ist nach dem Prinzip der Besteuerung gemäß der individuellen Leistungsfähigkeit geboten.

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