Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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06.07.2020

Gerichtliche Überprüfung von im Rahmen grenzüberschreitenden Informationsaustauschs zwischen Steuerbehörden erlassenen Auskunftsanordnungen

EuGH, C-245/19 u.a.: Schlussanträge des Generalanwalts vom 2.7.2020

Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott müssen der Adressat, der betroffene Steuerpflichtige und weitere betroffene Dritte eine im Rahmen des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs zwischen Steuerbehörden erlassene Auskunftsanordnung gerichtlich überprüfen lassen können. Der Ausschluss einer solchen Rechtsschutzmöglichkeit verstößt gegen das in der EU-Grundrechte-Charta verankerte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf.

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06.07.2020

Ladungsfrist bei Terminverlegung und Kapitalbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen II

BFH v. 19.12.2019 - IV R 53/16

Die vierwöchige Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung vor dem BFH beginnt nicht erneut zu laufen, wenn ein Termin auf einen späteren Tag verlegt wird. Für die Zuordnung eines GmbH-Anteils eines Mitunternehmers zum Sonderbetriebsvermögen II seiner Mitunternehmerschaft ist es von Bedeutung, ob die GmbH - abgesehen von der Geschäftsbeziehung zu der Mitunternehmerschaft - einen erheblichen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält.

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06.07.2020

Einheitlicher Gewerbebetrieb bei Betrieb von zwei Tankstellen eines Pächters in derselben Gemeinde

FG Düsseldorf v. 23.6.2020 - 10 K 197/17 G

Betreibt ein Pächter zwei Tankstellen in einer Gemeinde, kann darin auch dann ein einheitlicher Gewerbebetrieb gesehen werden, wenn zwischen den Tankstellen kein finanzieller Zusammenhang besteht, da für beide Bankkonten und Buchhaltung getrennt geführt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn in organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht zwischen den beiden Tankstellen ein nicht unwesentlicher Zusammenhang besteht.

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02.07.2020

Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer- Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2020

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 1.7.2020 hat die Finanzverwaltung die geänderten Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer- Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2020 bekannt gemacht.

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02.07.2020

Muster der Umsatzsteuererklärung 2020

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 1.7.2020 hat die Finanzverwaltung das geänderte Muster zur Umsatzsteuererklärung 2020 bekannt gemacht.

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02.07.2020

Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 30.6.2020 hat die Finanzverwaltung nun die endgültige Fassung des Anwendungsschreibens zur temporären Absenkung der Umsatzsteuersätze bekannt gegeben.

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02.07.2020

Alle weiteren am 2.7.2020 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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02.07.2020

Widerruf einer Schenkung als der Grunderwerbsteuer unterliegender Erwerbsvorgang

Kurzbesprechung

§ 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG knüpft die Steuerpflicht an ein Rechtsgeschäft und nicht an die tatsächliche Vereinigung der Gesellschaftsanteile in einer Hand. Ein Widerruf kann ein Rechtsgeschäft i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG sein, wenn das Recht zum Widerruf in einem schuldrechtlichen Geschäft angelegt ist. Eine natürliche Person ist gegenüber den Weisungen eines Unternehmers in Bezug auf Gesellschaftsanteile verpflichtet i.S. des § 1 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a GrEStG a.F., wenn sie rechtlich zur Herausgabe der Anteile verpflichtet ist. Eine solche Verpflichtung zur Herausgabe liegt in der Regel vor, wenn zivilrechtlich zwischen dem Unternehmer und der natürlichen Person ein unentgeltlicher Auftrag oder ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag besteht.

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02.07.2020

Wärmeenergie als Wirtschaftsgut - Sachentnahme durch Beheizen des Wohnhauses mit selbst erzeugter Wärmeenergie - Teilwert bei sog. Kuppelerzeugnissen

Kurzbesprechung

Die Wärmeenergie verselbständigt sich zu einem eigenen Wirtschaftsgut, wenn sie über Wärmemengenzähler bestimmungsgemäß an Abnehmer geliefert oder für private Zwecke verbraucht wird. Der private Verbrauch selbst erzeugter Wärmeenergie ist keine mit den tatsächlichen Selbstkosten anzusetzende Nutzungsentnahme, sondern eine nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 Halbsatz 1 EStG mit dem Teilwert zu bewertende Sachentnahme. Die (Wieder-)Herstellungskosten sind auch bei sog. Kuppelerzeugnissen tauglicher Maßstab zur Bestimmung des Teilwerts. Als Teilwert ist jedoch der Veräußerungspreis anzusetzen, wenn sich für Erzeugnisse gleicher Art und Güte ein niedrigerer Marktpreis gebildet hat.

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02.07.2020

Beitrittsaufforderung an das BMF: Unentgeltliche Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen bei Übergabe von nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG a.F. begünstigtem Vermögen?

Kurzbesprechung

Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Übertragung von nicht nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchst. a bis c EStG n.F. begünstigtem Vermögen grundsätzlich als Entgelt (bzw. im Ausnahmefall als Unterhaltsleistung) anzusehen sind (so die Auffassung im BMF- Schreiben vom 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 Tz 57 und 65) oder gleichwohl als nicht begünstigte (d.h. nicht zum Sonderausgabenabzug berechtigende), aber dem Grunde nach unentgeltliche "Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen" gelten können.

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