Zivilrecht | Zivilverfahrensrecht

 Das müssen Sie im Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben. 

Online-Dossier: Digitalisierung im Prozessrecht – Videokonferenztechnik, Elektronischer Rechtsverkehr, Online-Verfahren
In unserem stetig anwachsenden Online-Dossier finden Sie zahlreiche Aufsätze und wertvolle Kommentierungen zu den neuen Vorschriften sowie praxisnahe Hilfestellungen und bleiben bei allen Entwicklungen auf den neuesten Stand.

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

Weitere Online-Dossiers:
Die Schuldrechtsreform 2022 und das neue digitale Vertragsrecht

pro Seite
30.12.2021

Vorverlegung eines Fluges um eine mehr als eine Stunde stellt Flugannullierung dar

EuGH v. 21.12.2021 - C-146/20 u.a.

Ein Flug ist als "annulliert" anzusehen, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn um mehr als eine Stunde vorverlegt. Wurde ein bestimmter Flug gebucht, kann unter Umständen auch dann ein Ausgleichsanspruch gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen bestehen, wenn ihm die Buchung nicht übermittelt wurde.

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30.12.2021

Abänderungsverfahren einer Totalrevision nach § 51 VersAusglG

BGH v. 24.11.2021 - XII ZB 359/21

Wurde eine nach früherem Recht ergangene Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits in einem Abänderungsverfahren einer Totalrevision nach § 51 VersAusglG unterzogen, steht für eine weitere Abänderung nicht mehr eine erneute Totalrevision nach § 51 VersAusglG offen, sondern nur noch das Verfahren der Abänderung in Bezug auf einzelne Anrechte gem. § 225 FamFG i.V.m. § 32 VersAusglG. Die Abänderung einer nach § 27 VersAusglG ergangenen Härtefallregelung aufgrund einer späteren Änderung der zugrunde gelegten Umstände des Einzelfalls ohne einhergehende Wertänderung des Anrechts gem. § 225 FamFG i.V.m. § 32 VersAusglG sieht das Gesetz nicht vor.

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27.12.2021

Corona: Kein Rechtsweg zu den Familiengerichten bei Vorgehen gegen schulische Behörden

BGH v. 3.11.2021 - XII ZB 289/21

Für Maßnahmen gegenüber schulischen Behörden (hier: mit dem Ziel der Unterlassung schulinterner Infektionsschutzmaßnahmen) ist der Rechtsweg zu den Familiengerichten im Verfahren nach § 1666 Abs. 1 und 4 BGB nicht eröffnet; zuständig sind ausschließlich die Verwaltungsgerichte. Eine Verweisung des Verfahrens an das Verwaltungsgericht kommt wegen unüberwindbar verschiedener Prozessmaximen beider Verfahrensordnungen nicht in Betracht.

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22.12.2021

Streit um versteckte Mängel beim Hauskauf

LG Frankenthal v. 24.11.2021 - 6 O 129/21

Wer ein Wohnhaus verkauft, muss auf versteckte Mängel hinweisen, und zwar auch dann, wenn im Vertrag die Mängelhaftung ausgeschlossen ist. Der Käufer muss in solchen Fällen aber beweisen, dass dem Verkäufer die Mängel tatsächlich bekannt waren; dass sie sich nur hätten "aufdrängen müssen", genügt nicht.

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22.12.2021

Frührentner muss Wohngeld zurückzahlen

VG Koblenz v. 13.12.2021 - 3 K 617/21.KO

Ein Wohngeldempfänger kann sich nicht auf Vertrauensschutz berufen und darf das Wohngeld nicht behalten, wenn er für den Zeitraum, für den Wohngeld gewährt worden ist, nach der Wohngeldgewährung nachträglich eine Erwerbsminderungsrente erhält. Auch ein Wegfall der Bereicherung scheidet aus, da der allgemeine zivilrechtliche Grundsatz aufgrund der einschlägigen sozialrechtlichen Bestimmungen keine Anwendung findet.

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22.12.2021

Fällung eines morschen Baums gehört zur ordnungsgemäßen Gartenpflege

BGH v. 10.11.2021 - VIII ZR 107/20

Die Kosten der Fällung eines - wie hier - morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege i.S.v. § 2 Nr. 10 BetrKV. Die Fällung und Beseitigung eines solchen Baums ist regelmäßig eine objektiv erforderliche Maßnahme der Gartenpflege. Dies folgt bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift.

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21.12.2021

Darlehen zur Tarnung einer Schmiergeldzahlung ist sittenwidrig

OLG Schleswig-Holstein v. 7.12.2021 - 7 U 53/19

Ein "Darlehensvertrag", der lediglich eine Schmiergeldzahlung tarnen soll, ist wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Zuwendungen an Geschäftsführer zum Zwecke einer Bevorzugung beim Abschluss von Verträgen verstoßen gegen die einfachsten und grundlegenden Gesetze des geschäftlichen Anstandes und kaufmännischer guter Sitte.

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20.12.2021

Zu spät am Gate: Airline muss Passagiere 18 Minuten nach angegebener Boarding-Time nicht mehr mitnehmen

AG München v. 20.8.2021 - 275 C 17530/19

Das AG München hat die Klage gegen einen Münchner Reiseveranstalter auf Erstattung von Kosten abgewiesen, die der Klägerin durch eine ersatzweise Buchung eines verpassten Hinflugs entstanden sind.

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20.12.2021

Zur Feststellung der Artgleichheit der Anrechte im Rahmen des § 18 Abs. 1 VersAusglG

OLG Brandenburg v. 13.10.2021 - 9 UF 151/21

Für die Feststellung der Artgleichheit der Anrechte im Rahmen des § 18 Abs. 1 VersAusglG ist allein auf das zu belastende Anrecht und nicht auf das nach § 16 Abs. 2 VersAusglG in der gesetzlichen Rentenversicherung zu begründende Anrecht abzustellen.

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17.12.2021

Familiennachzug des volljährig gewordenen Kindes zu einem anerkannten Flüchtling

EuGH, C-279/20: Schlussanträge des Generalanwalts vom 16.12.2021

Das Kind eines Zusammenführenden, der als Flüchtling anerkannt worden ist, ist minderjährig, wenn es zum Zeitpunkt der Asylantragstellung des Zusammenführenden minderjährig war, aber vor dessen Anerkennung als Flüchtling volljährig geworden ist, sofern der Antrag auf Familienzusammenführung innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung des Zusammenführenden als Flüchtling gestellt wurde. Wäre es anders, könnte das Recht auf Familienzusammenführung von zufälligen und nicht vorhersehbaren Umständen abhängig gemacht werden.

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