Zivilrecht | Zivilverfahrensrecht

 Das müssen Sie im Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben. 

Online-Dossier: Digitalisierung im Prozessrecht – Videokonferenztechnik, Elektronischer Rechtsverkehr, Online-Verfahren
In unserem stetig anwachsenden Online-Dossier finden Sie zahlreiche Aufsätze und wertvolle Kommentierungen zu den neuen Vorschriften sowie praxisnahe Hilfestellungen und bleiben bei allen Entwicklungen auf den neuesten Stand.

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

Weitere Online-Dossiers:
Die Schuldrechtsreform 2022 und das neue digitale Vertragsrecht

pro Seite
22.02.2022

Dieselskandal: Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Neuwagenkauf

BGH v. 21.2.2022 - VIa ZR 8/21 u.a.

Käufern von vom Dieselskandal betroffenen Neuwagen, deren Anspruch nach § 826 BGB verjährt ist, steht ein Anspruch gegen den Hersteller aus § 852 Satz 1 BGB zu. Dieser Anspruch besteht ohne Rücksicht darauf, dass der Hersteller auch vor Ablauf der Verjährung ohne Schwierigkeiten als Schädiger hätte in Anspruch genommen werden können.

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22.02.2022

Aufrechterhaltung des Familienverbands mit minderjährigem Kind bei bereits gewährtem Schutz in anderem Mitgliedstaat

EuGH v. 22.2.2022 - C-483/20

Ein Mitgliedstaat kann von seiner Befugnis Gebrauch machen, einen Antrag auf internationalen Schutz deshalb für unzulässig zu erklären, weil dem Antragsteller von einem anderen Mitgliedstaat bereits die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist. Es muss jedoch, wenn dieser Antragsteller der Vater eines minderjährigen, unbegleiteten Kindes ist, dem in dem erstgenannten Mitgliedstaat subsidiärer Schutz gewährt worden ist, für die Aufrechterhaltung des Familienverbands Sorge getragen werden.

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21.02.2022

Anspruch auf Unterrichtung über vermögensrechtliche Belange endet mit Scheitern der Ehe

BGH v. 24.11.2021 - XII ZB 253/20

Der aus § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB hergeleitete Anspruch auf Unterrichtung über vermögensrechtliche Belange, dessen beharrliche und grundlose Nichterfüllung mit der vorzeitigen Beendigung der Zugewinngemeinschaft nach §§ 1385 Nr. 4, 1386 BGB sanktioniert werden kann, endet entsprechend § 1353 Abs. 2 BGB mit dem Scheitern der Ehe. Ob die Ehe i.S.d. §§ 1353 Abs. 2, 1565 Abs. 1 Satz 2 BGB gescheitert ist, muss, wenn nicht die gesetzlichen Zerrüttungsvermutungen des § 1566 BGB eingreifen, als tatrichterliche Prognose unter Würdigung aller Umstände entschieden werden. Leben die Ehegatten getrennt, rechtfertigt der Nichtablauf des Trennungsjahres für sich genommen noch nicht den Schluss, dass die Ehe noch nicht endgültig gescheitert sei und der Unterrichtungsanspruch weiterhin geltend gemacht werden könne.

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21.02.2022

Klage einer Spielervermittler-Agentur gegen einen Fußball-Bundesligisten auch in der Berufungsinstanz erfolglos

OLG Karlsruhe v. 18.2.2022 - 15 U 54/21

Die Klage einer französischen Gesellschaft, die sich als Spielervermittlerin im Bereich des Profifußballs betätigt und die von einem Fußball-Bundesligisten die Zahlung einer Vergütung i.H.v. 250.000 € verlangt, hatte auch in zweiter Instanz keinen Erfolg.

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21.02.2022

Online-Dossier zur Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie in das deutsche Recht (Stand: 12.4.2022)

Der Bundestag hat am 25.6.2021 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen beschlossen. Wie schon die Richtlinie (EU) 2019/770 (Digitale-Inhalte-Richtlinie - DID-RL) hat sich auch der deutsche Gesetzgeber gegen eine vertragstypologische Einordnung von Verträgen über digitale Produkte und dementsprechend für eine Umsetzung der Vorgaben im Allgemeinen Teil des Schuldrechts entschieden.

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21.02.2022

Online-Dossier zur Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie in das deutsche Recht (Stand: 31.3.2022)

Der Bundestag hat am 25.6.2021 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen beschlossen. Wie schon die Richtlinie (EU) 2019/770 (Digitale-Inhalte-Richtlinie - DID-RL) hat sich auch der deutsche Gesetzgeber gegen eine vertragstypologische Einordnung von Verträgen über digitale Produkte und dementsprechend für eine Umsetzung der Vorgaben im Allgemeinen Teil des Schuldrechts entschieden.

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21.02.2022

Online-Dossier zur Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie in das deutsche Recht (Stand: 21.2.2022)

Der Bundestag hat am 25.6.2021 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen beschlossen. Wie schon die Richtlinie (EU) 2019/770 (Digitale-Inhalte-Richtlinie - DID-RL) hat sich auch der deutsche Gesetzgeber gegen eine vertragstypologische Einordnung von Verträgen über digitale Produkte und dementsprechend für eine Umsetzung der Vorgaben im Allgemeinen Teil des Schuldrechts entschieden.

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21.02.2022

Online-Dossier: Die Schuldrechtsreform 2022 und das neue digitale Vertragsrecht (Stand: 27.7.2022)

Am 1.1.2022 sind das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen" und das "Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags" in Kraft getreten. Damit hat der deutsche Gesetzgeber im Rahmen der Schuldrechtsreform 2022 die Richtlinie (EU) 2019/770 ("Digitale-Inhalte-Richtlinie") und die Richtlinie (EU) 2019/770 ("Warenkauf-Richtlinie") in Deutschland umgesetzt und in den §§ 327 bis 327u BGB neue Regeln für Verträge über digitale Produkte etabliert.
 

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21.02.2022

Online-Dossier zur Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie in das deutsche Recht (Stand: 14.3.2022)

Der Bundestag hat am 25.6.2021 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen beschlossen. Wie schon die Richtlinie (EU) 2019/770 (Digitale-Inhalte-Richtlinie - DID-RL) hat sich auch der deutsche Gesetzgeber gegen eine vertragstypologische Einordnung von Verträgen über digitale Produkte und dementsprechend für eine Umsetzung der Vorgaben im Allgemeinen Teil des Schuldrechts entschieden.

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21.02.2022

Online-Dossier zur Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie in das deutsche Recht (Stand: 10.5.2022)

Der Bundestag hat am 25.6.2021 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen beschlossen. Wie schon die Richtlinie (EU) 2019/770 (Digitale-Inhalte-Richtlinie - DID-RL) hat sich auch der deutsche Gesetzgeber gegen eine vertragstypologische Einordnung von Verträgen über digitale Produkte und dementsprechend für eine Umsetzung der Vorgaben im Allgemeinen Teil des Schuldrechts entschieden.

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