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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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14.12.2023

"Finanzielle Eingliederung" bei qualifizierten Mehrheitserfordernissen

Kurzbesprechung

Sieht die Satzung der Organgesellschaft für Beschlüsse der Gesellschafterversammlung generell eine qualifizierte Mehrheit vor, muss der Organträger über eine entsprechend qualifizierte Mehrheit der Stimmrechte verfügen, um die Voraussetzung der finanziellen Eingliederung im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes zu erfüllen.

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14.12.2023

Einkünftekorrektur bei Produktionsverlagerung auf eine Schwestergesellschaft im Ausland

Kurzbesprechung

1. § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes (AStG) tritt gegenüber anderen Einkünftekorrekturvorschriften (hier: § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes ‑‑KStG‑‑) grundsätzlich zurück und kommt nur dann und insoweit zur Anwendung, als die andere Norm in geringerem Umfang Einkünftekorrekturen anordnet (§ 1 Abs. 1 Satz 3 beziehungsweise 4 AStG).
2. Eine Gesamtbetrachtung einzelner Geschäftsvorfälle (hier: Materiallieferungen sowie rückläufige Erwerbe des bearbeiteten Materials) ist möglich, wenn eine Trennung der Vorgänge dem wirtschaftlichen Gehalt des Geschehens nicht gerecht würde.
3. Zur Berücksichtigung von Materialkosten eines Produktionsunternehmens im Rahmen der Kostenaufschlagsmethode, wenn der Auftraggeber die zu bearbeitenden Materialien zum Einstandspreis an das Produktionsunternehmen verkauft und nach Bearbeitung zurückkauft.
4. § 1 Abs. 1 Satz 2 der Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV) setzt voraus, dass die Funktion ein organischer Teil eines Unternehmens ist, ohne dass ein Teilbetrieb im steuerlichen Sinn vorliegen muss. Dies setzt voraus, dass die Produktion für einen Kunden als eigenständige Produktion im Unternehmen und damit als organischer Teil des Unternehmens angesehen werden kann.
5. Der Einbezug von Plankosten ist am ehesten geeignet, der bei der Ermittlung von Verrechnungspreisen anzuwendenden sogenannten ex-ante-Betrachtung (s.a. § 1 Abs. 3 Satz 4 AStG) Rechnung zu tragen.
6. Zur Berücksichtigung von Standortvorteilen ist zunächst der Umfang der Standortvorteile zu bestimmen und anhand der jeweiligen Funktionen, Risiken, eingesetzten Wirtschaftsgüter und realistisch verfügbaren Handlungsalternativen eine Aufteilung vorzunehmen.

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14.12.2023

Keine grenzüberschreitende Verlustverrechnung ohne tatsächliche Verlusttragung durch eine inländische Muttergesellschaft

Kurzbesprechung

Eine grenzüberschreitende Verrechnung von Verlusten einer ausländischen Tochtergesellschaft bei der inländischen Muttergesellschaft setzt voraus, dass die "Organschaft" zuvor in dem Sinne faktisch "gelebt" worden ist, dass die von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Verluste von der Muttergesellschaft nach den Vorgaben der anzuwendenden nationalen Regelungen tatsächlich getragen worden sind.

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14.12.2023

Überentnahmen in einer doppelstöckigen Personengesellschaftsstruktur

Kurzbesprechung

1. Die betriebsbezogene Betrachtung im Rahmen des § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gilt auch bei mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen.
2. Die Übertragung eines Gewinns nach § 6b EStG auf einen anderen Rechtsträger führt mangels einlagefähigen Wirtschaftsguts für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG nicht zu einer ‑‑überentnahmemindernden‑‑ Einlage beim übertragenden Rechtsträger.

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14.12.2023

Zur Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

BAG v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23

Der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt.

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14.12.2023

Vorkehrungen des Rechtsanwalts zur Wahrung von Fristen auch im Falle eines unvorhergesehenen Ausfalls

BGH v. 18.10.2023 - XII ZB 31/23

Überträgt ein Rechtsanwalt die Notierung von Fristen einer Kanzleikraft, muss er durch geeignete organisatorische Maßnahmen oder durch konkrete Einzelanweisung sicherstellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden. Bei notwendiger Korrektur einer Rechtsmittelbegründungsfrist muss eine mündliche Einzelanweisung klar und präzise beinhalten, dass die Frist sofort und vor allen anderen Aufgaben im Fristenkalender zu korrigieren ist. Ein Rechtsanwalt muss allgemeine Vorkehrungen dafür treffen, dass das zur Wahrung von Fristen Erforderliche auch dann unternommen wird, wenn er unvorhergesehen ausfällt.

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13.12.2023

Vermieter kann bei drohendem Marderbefall geeignete Maßnahmen treffen

AG Brandenburg v. 7.12.2023 - 34 C 67/21

Marder können gerichtsbekannt sehr gut klettern und teilweise über zwei Meter weit springen. Bäume oder die Fallrohre von Regenrinnen nutzen sie zudem gern als Kletterhilfen und erklimmen so eine Hauswand und das Dach eines Hauses. Ein drohender Marderbefall kann eine Gefahr für ein vermietetes Haus darstellen, zu deren Abwehr der Vermieter geeignete Maßnahmen treffen darf.

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13.12.2023

Gegenvorstellung: Streitwertfestsetzung bei Beschlussmängelklage

OLG München v. 29.11.2023 - 7 U 380/23 e

Das OLG München hat sich vorliegend mit der Streitwertfestsetzung gem. § 247 AktG auseinandergesetzt. Das Verfahren hatte eine Beschlussmängelklage und eine sich anschließende Gegenvorstellung gegen den Streitwertbeschluss zum Inhalt.

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13.12.2023

Wert der Beschwer einer Anfechtungsklage

BGH v. 25.10.2023 - V ZB 9/23

Wird die Anfechtungsklage eines Wohnungseigentümers gegen einen nach dem 30.11.2020 auf der Grundlage des Wirtschaftsplans gefassten Beschluss über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen abgewiesen, bestimmt sich die Beschwer weiterhin in aller Regel nach der Höhe der Vorschüsse, die dem Anteil aus dem Wirtschaftsplan entsprechen. Ein nach dem 30.11.2020 gefasster Beschluss, durch den "der Wirtschaftsplan genehmigt wird", ist nächstliegend dahingehend auszulegen, dass die Wohnungseigentümer damit lediglich die Höhe der in den Einzelwirtschaftsplänen ausgewiesenen Beträge (Vorschüsse) festlegen wollen.

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12.12.2023

Münchener Bier: Herkunftstäuschung und Irreführung hinsichtlich Klimaneutralität

LG München I v. 8.12.2023 - 37 O 2041/23

Druckt ein Handelsunternehmen, das zwar seinen Verwaltungssitz an einer Münchener Adresse hat, dort aber kein Bier braut, auf dem Etikett des von ihm vertriebenen Bieres "Wunderbräu" diese Münchener Adresse ab, so täuscht es damit über die Herkunft des Bieres. Die Bewerbung des Bieres mit "CO2 positiv" und "klimaneutrale Herstellung" auf der Flasche ist irreführend, da die Bewertungsmaßstäbe, aufgrund derer diese Äußerungen getroffen werden, auf den Etiketten der Flaschen nicht hinreichend transparent offengelegt sind.

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