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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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02.06.2016

Aufsatzsammlung zur geplanten Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen (Stand: Juni 2016)

Zum 1.1.2017 soll das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und weiterer Gesetze" in Kraft treten; den Gesetzentwurf hat das Kabinett nach langen Diskussionen am 1.6.2016 beschlossen. Zu den verschiedenen Facetten der geplanten Neuregelung sind im Arbeits-Rechtsberater (ArbRB) bereits einige Aufsätze veröffentlicht worden, die wir für einen besseren Überblick hier für Sie zusammengestellt haben.

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01.06.2016

Versicherungsleistung mindert abzugsfähige Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen

FG Münster 6.4.2016, 13 K 136/15 E

Bei einer Steuermäßigung aufgrund von Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen mindern erhaltene Versicherungsleistungen den Ermäßigungsbetrag. Aufgrund der Erstattung durch die Versicherung ist eine wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen, die die Gewährung eines Steuervorteils rechtfertigen würde, nicht eingetreten.

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01.06.2016

Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn

BFH 10.3.2016, VI R 58/14

Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR führt nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Rechtsanwälten. Es fehlt insoweit an einer Leistung des Arbeitgebers, die sich im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist.

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01.06.2016

Kindergeld: Studium kein Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung

BFH 4.2.2016, III R 14/15

Nimmt ein Kind nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung ein Studium auf, welches eine Berufstätigkeit voraussetzt, stellt sich das Studium nicht mehr als integrativer Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung dar. Setzt der zweite Ausbildungsabschnitt eine Berufstätigkeit voraus oder nimmt das Kind vor Beginn der zweiten Ausbildung eine Berufstätigkeit auf, die nicht nur der zeitlichen Überbrückung bis zum Beginn der nächsten Ausbildung dient, liegt regelmäßig mangels notwendigen engen Zusammenhangs keine einheitliche Erstausbildung vor.

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31.05.2016

Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann Eingriff in Urheber- und Leistungsschutzrechte rechtfertigen

BVerfG 31.5.2016, 1 BvR 1585/13

Steht der künstlerischen Entfaltungsfreiheit ein Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht gegenüber, der die Verwertungsmöglichkeiten nur geringfügig beschränkt, können die Verwertungsinteressen des Tonträgerherstellers zugunsten der Freiheit der künstlerischen Auseinandersetzung zurückzutreten haben. Das für die Anwendbarkeit des § 24 Abs. 1 UrhG auf Eingriffe in das Tonträgerherstellerrecht herangezogene Kriterium der fehlenden gleichwertigen Nachspielbarkeit der übernommenen Sequenz ist nicht geeignet, einen verhältnismäßigen Ausgleich herzustellen.

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31.05.2016

EuGH-Schlussantrag: Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen das Tragen eines islamischen Kopftuchs am Arbeitsplatz verbieten

EuGH-Generalanwalt 31.5.2016, C-157/15

Die EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott hat in ihrem Schlussantrag die Auffassung vertreten, dass Arbeitgeber grds. das Tragen eines islamischen Kopftuchs am Arbeitsplatz untersagen können, wenn in dem Unternehmen das Tragen sichtbarer religiöser, politischer und philosophischer Zeichen allgemein verboten ist. Arbeitgeber könnten mit einem solchen allgemeinen Bekenntnisverbot das legitime Ziel der religiösen und weltanschaulichen Neutralität verfolgen.

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30.05.2016

Externer Lagerraum einer heimversorgenden Apotheke darf zusätzlich zur Lagerhaltung auch für andere heimversorgende Tätigkeiten genutzt werden

BVerwG 25.5.2016, 3 C 8.15

Der externe Lagerraum einer Apotheke, der der Arzneimittelversorgung von Heimbewohnern dient, darf außer zur Lagerhaltung auch für andere heimversorgende Tätigkeiten genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Tätigkeiten nicht anderen Räumlichkeiten der Apotheke zugeordnet sind.

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30.05.2016

Zur Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen

BFH 6.4.2016, V R 55/14

Betreuungsleistungen einer juristischen Person können unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL steuerfrei sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn ihr die Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen nach § 45 SGB VIII erteilt wurde und die Kosten für diese Leistungen über einen Träger der freien Jugendhilfe abgerechnet und damit mittelbar von öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe gezahlt werden.

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30.05.2016

Cum/ex-Aktiengeschäfte:Keine zur doppelten Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigende Gesetzeslücke

Hessisches FG 10.2.2015, 4 K 1684/14

Im Hinblick auf sog. Cum/ex-Aktiengeschäfte existiert keine Gesetzeslücke, die zur doppelten Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigen würde. Die Kapitalertragssteuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 o. 3 EStG liefert bei Zahlungen der Nettodividende durch eine inländische Depotbank lediglich einen Anscheinsbeweis für die Erhebung der Kapitalertragsteuer. Für Geschäfte, bei denen die Aktien außerbörslich einschließlich eines Dividendenanspruchs erworben werden, deren Belieferung allerdings abweichend von der Vereinbarung erst nach dem Dividendenbeschlusstag erfolgt, wird dieser Anscheinsbeweis für die Erhebung der Kapitalertragsteuer regelmäßig erschüttert.

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30.05.2016

Arbeitnehmer haben während einer ambulanten Kur nicht ohne weiteres einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung

BAG 25.5.2016, 5 AZR 298/15

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer haben während einer ambulanten Vorsorgekur nicht in jedem Fall Anspruch auf Entgeltfortzahlung und müssen daher ggf. Urlaub nehmen, um die Kur durchführen zu können. Voraussetzungen für einen Entgeltfortzahlungsanspruch sind, dass die Maßnahme vom Sozialleistungsträger (z.B. Krankenkasse) bewilligt worden ist, in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation i.S.d. § 107 Abs. 2 SGB V durchgeführt wird und keinen urlaubsmäßigen Zuschnitt hat.

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