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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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08.06.2016

Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

BFH 4.2.2016, III R 17/13 u.a.

Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 S. 2 der VO Nr. 987/2009, wonach die Situation der gesamten Familie in einer Weise zu berücksichtigen ist, als würden alle Beteiligten unter die Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats (hier: Deutschland) fallen und dort wohnen, kann dazu führen, dass der Anspruch auf Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG nicht dem in Deutschland, sondern dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht. Kann wegen der Trennung der Eltern nicht fingiert werden, dass diese in Deutschland in einem gemeinsamen Haushalt leben, ist nach § 64 Abs. 2 S. 1 EStG der Elternteil kindergeldberechtigt, der das Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat.

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08.06.2016

Zur Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat frei gewählten Nachnamens mit mehreren Adelsbestandteilen

EuGH 2.6.2016, C-438/14

Ein Nachname, der mehrere Adelsbestandteile enthält und von einem Deutschen in einem anderen Mitgliedstaat, dessen Angehörigkeit der Betroffene ebenfalls besitzt, frei gewählt wurde, muss in Deutschland nicht zwangsläufig anerkannt werden. Die Anerkennung kann verweigert werden, wenn dies geeignet und erforderlich ist, um die Gleichheit aller deutschen Staatsbürger vor dem Gesetz sicherzustellen.

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07.06.2016

AGB: Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei unverständlicher Klausel unwirksam

AG München 15.4.2016, 274 C 24303/15

Eine Haftungsbeschränkung in allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unwirksam, wenn die Klausel unverständlich ist. Das ist etwa der Fall, wenn in den AGB für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Haftung für Leistungsstörungen bei Pannen- und Unfallhilfe übernommen wird, diese aber wiederum für den Fall ausgeschlossen wird, dass "die wesentlichen Hauptpflichten des Vertrages oder Körperschäden betroffen sind".

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07.06.2016

Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor deutschen Gerichten unzulässig

BGH 7.6.2016, KZR 6/15

Die Klage der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein, mit der sie von der internationalen Fachverband für Eisschnelllauf Schadensersatz begehrte, weil sie ihrer Ansicht nach zu Unrecht zwei Jahre lang wegen Dopings gesperrt war, ist vor den deutschen Gerichten nicht zulässig. Pechstein ist insoweit im Anschluss an das Schiedsgerichtsverfahren Zugang zu den nach internationalem Recht zuständigen schweizerischen Gerichten möglich.

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06.06.2016

Besteuerung von Sonderbetriebseinnahmen nach Maßgabe des DBA-Spanien 1966 und der Rückfallregelung in § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 1 EStG (2002)

BFH 21.1.2016, I R 49/14

Die Besteuerung des in Deutschland ansässigen Gesellschafters einer spanischen, nach dortigem im Gegensatz zum deutschen Recht steuerlich als intransparent behandelten Personengesellschaft ist nach Maßgabe des DBA-Spanien 1966 auf der Grundlage des deutschen und nicht des spanischen Steuerrechts vorzunehmen. Die Ansässigkeitsfiktion für die Gesellschafter einer Personengesellschaft nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Spanien 1966 betrifft nur die sog. Verteilungsartikel in Art. 6 bis 22 DBA-Spanien 1966, nicht aber den sog. Methodenartikel in Art. 23 DBA-Spanien 1966, und richtet sich deshalb nicht an den Ansässigkeitsstaat der Gesellschafter.

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06.06.2016

Einziehung von Geschäftsanteilen: Zum Zeitpunkt der Entstehung der persönlichen Haftung der Gesellschafter

BGH 10.5.2016, II ZR 342/14

Die persönliche Haftung der Gesellschafter nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 24.1.2012 (II ZR 109/11) entsteht weder bereits mit der Fassung des Einziehungsbeschlusses noch allein aufgrund des Umstands, dass die Gesellschaft später zum Zeitpunkt der Fälligkeit gem. § 34 Abs. 3, § 30 Abs. 1 GmbHG an der Zahlung der Abfindung gehindert ist oder sie unter Berufung auf dieses Hindernis verweigert. Die persönliche Haftung der Gesellschafter entsteht erst in dem Zeitpunkt, ab dem die Fortsetzung der Gesellschaft unter Verzicht auf Maßnahmen zur Befriedigung des Abfindungsanspruchs des ausgeschiedenen Gesellschafters als treuwidrig anzusehen ist.

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03.06.2016

Zu Ansprüchen des Arbeitnehmers bei Einbehaltung von Sozialversicherungsbeiträgen

BFH 20.4.2016, II R 50/14

Führt ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, die aus Sicht des Arbeitnehmers zu Unrecht einbehalten wurden, an die Einzugsstelle ab, kann der Arbeitnehmer im Regelfall eine Erstattung nur von dieser verlangen. Eine Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber besteht nicht.

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03.06.2016

Gewerbliche Vermietung: Ansprüche des Vermieters gegen Mieter auf Nachzahlung der Nebenkosten sind als künftige Vorteile mindernd zu berücksichtigen

FG Düsseldorf 3.9.2014, 4 K 4198/13 E,G,U

Ansprüche eines gewerblichen Vermieters gegen seine Mieter auf Nachzahlung der Nebenkosten sind als künftige Vorteile mindernd zu berücksichtigen. Beantragte Rückstellungen wären daher allenfalls mit jeweils 0 € anzusetzen.

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03.06.2016

Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen

Das BMF hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vorgelegt. Damit sollen insbesondere die Empfehlungen des BEPS-Projekts der OECD und zugleich Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie umgesetzt sowie weitere steuerliche Regelungen zu grenzüberschreitenden Sachverhalten geändert werden, um deutsche Besteuerungsrechte besser wahrnehmen zu können.

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03.06.2016

Benachteiligung Schwerbehinderter bei Sozialplan-Abfindungen: Anspruch auf Anpassung nach oben - ggf. auch unter Erhöhung des Sozialplanvolumens

LAG Hamm 2.6.2016, 11 Sa 1344/15 u.a.

Es stellt eine mittelbare und nicht gerechtfertigte Benachteiligung schwerbehinderter Arbeitnehmer dar, wenn diese nur deshalb eine niedrigere Sozialplanabfindung erhalten, weil sie eine vorgezogene Rente mit Abschlägen beanspruchen können. Die schwerbehinderten Arbeitnehmer können in einem solchen Fall eine Anpassung der Abfindung nach oben verlangen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich der Erhöhungsbetrag in Relation zum Gesamtvolumen des Sozialplans noch als hinnehmbar darstellt.

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