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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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07.03.2022

Zurechnung von sittenwidrigem Verhalten von VW im Abgasskandal zulasten der Audi AG: Gericht behandelt dem Internet entnommene Tatsachen als offenkundig - Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt

BGH v. 27.1.2022 - III ZR 195/20

Möchte ein Gericht von ihm dem Internet entnommene Tatsachen als offenkundig i.S.d. § 291 ZPO seinem Urteil zugrunde legen, muss es den Parteien durch einen Hinweis die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Ein Hinweis kann nur dann unterbleiben, wenn es sich um Umstände handelt, die den Parteien ohne Weiteres gegenwärtig sind und von deren Entscheidungserheblichkeit sie wissen.

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07.03.2022

Kündigung einer Musicaldarstellerin wegen fehlender Corona-Schutzimpfung

ArbG Berlin v. 3.2.2022 - 17 Ca 11178/21

Ein Arbeitgeber darf in einem Musicalaufführungsbetrieb ein "2G-Modell" durchsetzen und einer Darstellerin, die über keine Corona-Schutzimpfung verfügt, noch vor Vertragsbeginn kündigen.

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07.03.2022

Befürchtung der Überwachung durch Nachbarn kann Anspruch auf Entfernung von Überwachungskamera begründen

AG Bad Iburg v. 12.11.2021 - 4 C 366/21

Nachbarn können auch dann schon einen Anspruch auf Entfernung von Überwachungskameras haben, wenn sie eine Überwachung objektiv ernsthaft befürchten müssen. Darauf, ob Teile des Erfassungsbereichs verpixelt sind, kommt es nicht an, da die Verpixelung aufgehoben werden kann und dies von außen nicht zu erkennen ist.

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04.03.2022

E-Mails gelöscht und manipuliert: Abberufung aus SAP-Aufsichtsrat rechtmäßig

OLG Karlsruhe v. 1.3.2022 - 1 W 85/21 (Wx)

Die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds der SAP SE, der mehrere E-Mails gelöscht und eine E-Mail inhaltlich manipuliert hatte, um ein anderes Mitglied des Aufsichtsrats im Hinblick auf laufende Ermittlungen zu entlasten, war rechtmäßig. Es liegt ein in der Person des Aufsichtsratsmitglieds liegender, die Abberufung tragender wichtiger Grund gem. Art. 9 Abs. 1 c) ii) SE-VO, § 103 Abs. 3 Satz 1 AktG vor.

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04.03.2022

Gewährung von Rabatten und Skonti auf verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel gegenüber Apotheken

LG Cottbus v. 7.10.2021 - 11 O 3/20

Zwar ist den Gesetzgebungsmaterialien zur Neuregelung des § 2 AMPreisV in Art. 12 Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) nicht in eindeutiger Weise zu entnehmen, ob der Gesetzgeber im Handel allgemein übliche Skonti, die zu einer Unterschreitung des zwingend zu erhebenden Festzuschlages führen, untersagen wollte, um die seit Jahren bestehende Diskussion um die Zulässigkeit von Skonti zu beenden. Für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist jedoch in erster Linie der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgeblich.

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04.03.2022

Umgangsrechtsverfahren oder Sorgerechtsverfahren? Zur Abänderung eines vereinbarten Wechselmodells

BGH v. 19.1.2022 - XII ZA 12/21

Die Abänderung eines in einem Umgangsrechtsverfahren vereinbarten Wechselmodells kann nur in einem solchen Verfahren und nicht in einem Sorgerechtsverfahren erreicht werden.

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04.03.2022

Thermofenster bei Dieselmotoren: Umwelthilfe darf gegen Entscheidung des Kraftfahrt-Bundesamtes klagen

EuGH, C-873/19: Schlussanträge des Generalanwalts vom 3.3.2022

Anerkannte Umweltvereinigungen müssen eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, die mit möglicherweise verbotenen Abschalteinrichtungen ausgestattet sind, vor Gericht anfechten können. Ein Thermofenster kann nur unter engen Voraussetzungen zulässig sein.

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03.03.2022

Alle weiteren am 3.3.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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03.03.2022

Verwertung eines verpfändeten Sparguthabens bei Insolvenz des gewerblichen Mieters

BGH v. 27.1.2022 - IX ZR 44/21

Hat ein gewerblicher Mieter ein Sparguthaben für alle Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung wirksam verpfändet und macht der Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, sichert das vertragliche Pfandrecht auch den Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Vermieter ist zur abgesonderten Befriedigung berechtigt. Die Vorschrift des § 50 Abs. 2 InsO ist auf ein vertraglich vereinbartes Pfandrecht nicht entsprechend anwendbar.

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03.03.2022

Wirtschaftliches Eigentum und Bilanzierung bei Wertpapierdarlehen - Berechnung des Minderungsbetrags nach § 20 Abs. 2 Satz 2 KStG

Kurzbesprechung

1. Trägt bei einem Wertpapierdarlehen der Darlehensnehmer die Kurschancen und -risiken der überlassenen Wertpapiere, so spricht dies gegen einen Verbleib des wirtschaftlichen Eigentums beim Darlehensgeber (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 18.08.2015 - I R 88/13, BFHE 251, 190, BStBl II 2016, 961).
2. Die an die Stelle der darlehensweise ausgereichten Wertpapiere getretene Rückübertragungsforderung ist vom Darlehensgeber erfolgsneutral mit dem Buchwert der Wertpapiere zu aktivieren. Teilwertabschreibungen auf die Rückübertragungsforderung sind nicht gemäß § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG außerbilanziell zu neutralisieren.
3. Zur Frage des Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Wertpapierdarlehensgeschäften eines Versicherungsunternehmens.
4. Bei der Berechnung des Minderungsbetrags nach § 20 Abs. 2 Satz 2 KStG sind Renten-Deckungsrückstellungen i.S. von § 341g Abs. 5 HGB einzubeziehen. Im Rahmen der Ablaufverprobung zur Ermittlung des Minderungsbetrags sind die Renten-Deckungsrückstellungen nach den für steuerliche Zwecke anzuwendenden Regeln zu bewerten; etwaige Nachreservierungen aufgrund veränderter Daten zur Lebenserwartung sind nicht zu eliminieren.
5. In die aufgrund einer im Jahr 2005 durchgeführten Rückgabe von Fondsanteilen vorzunehmende Ermittlung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 InvStG 2004 gehen ggf. auch Verluste aus Veräußerungen von Aktien ein, die sich auf Ebene des Fonds vor Inkrafttreten des InvStG 2004 (hier: im Jahr 2002) realisiert haben. Dies ist unter dem Aspekt des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes unbedenklich.

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