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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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02.12.2022

Dieselskandal: Vorteilsausgleichung bei der Erstattung von Finanzierungskosten

BGH v. 7.11.2022 - VIa ZR 409/22

Der BGH hat sich vorliegend mit der Anwendung der Grundsätze der Vorteilsausgleichung bei der Erstattung von Finanzierungskosten in einem sog. "Dieselfall" befasst.

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01.12.2022

MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen

BVerwG v. 30.11.2022 - 6 C 12.20

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind berechtigt, nicht-sendungsbezogene Kommentare der Nutzer in Foren auf ihren Unternehmensseiten in den sozialen Medien zu löschen. Die Beschränkung des Angebots der Rundfunkanstalten auf sendungsbezogene Telemedien sowie das Verbot von Foren und Chats ohne Sendungsbezug und redaktionelle Begleitung erstreckt sich auch auf die Kommentare der Nutzer.

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01.12.2022

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des BFH-Urteils vom 16.9.2021 - IV R 7/18

Mit gleich lautenden Ländererlassen v. 22.11.2022 haben die obersten Finanzbehörden der Länder zur Gewährung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. GewStG in den Fällen einer Betriebsaufspaltung vor dem Hintergrund der BFH-Entscheidung v. 16.9.2021 - IV R 7/18 Stellung genommen.

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01.12.2022

Umsatzbesteuerung von Silbermünzen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 23.11.2022 hat die Finanzverwaltung eine Nichtbeanstandungsregelung zum BMF-Schreiben vom 27. 9. 2022, BStBl I 2022, 1429 eingeführt.

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01.12.2022

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 24.11.2022 hat die Finanzverwaltung die Änderung der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen der niederländischen Streitkräfte bekannt gegeben.

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01.12.2022

Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1.1.2023

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 23.11.2022 hat die Finanzverwaltung die ab 1.1.2023 geltenden Pauschbeträge bekannt gemacht.

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01.12.2022

Richtsatzsammlung 2021

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 28.11.2022 hat die Finanzverwaltung die Richtsatzsammlung für 2021 bekannt gegeben.

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01.12.2022

Alle weiteren am 1.12.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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01.12.2022

Kindergeldanspruch; Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG

Kurzbesprechung

1. Hat die Agentur für Arbeit das arbeitsuchende Kind aus der Vermittlung abgemeldet, fehlt es aber an einer wirksamen Bekanntgabe der Einstellungsverfügung oder an einer einvernehmlichen Beendigung der Arbeitsuchendmeldung, hängt der Fortbestand der Arbeitsuchendmeldung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG davon ab, ob das arbeitsuchende Kind eine Pflichtverletzung begangen hat, welche die Agentur für Arbeit nach § 38 Abs. 3 Satz 2 SGB III (in der Fassung vom 20.12.2011) zur Einstellung der Vermittlung berechtigt hat (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).
2. Weder die Löschung der Registrierung noch die einvernehmliche Beendigung eines Berufsberatungstermins führen zum Wegfall der Arbeitsuchendmeldung.

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01.12.2022

Jahr des Rentenbeginns bei aufgeschobener Altersrente

Kurzbesprechung

1. Das ‑‑für die Höhe des Besteuerungsanteils maßgebliche‑‑ "Jahr des Rentenbeginns" (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 EStG) ist das Jahr, in dem der Rentenanspruch entstanden ist, also seine Voraussetzungen erfüllt sind.
2. Wird der Beginn des Renteneintritts auf Antrag des Rentenberechtigten zur Erlangung eines höheren Rentenanspruchs über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus aufgeschoben, ist der Zeitpunkt maßgeblich, den der Rentenberechtigte in Übereinstimmung mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen des für ihn geltenden Versorgungssystems als Beginn seiner aufgeschobenen Altersrente bestimmt.
3. Der erstmals für das Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, zu ermittelnde steuerfreie Teilbetrag der Rente hat für Folgejahre keine Bindungswirkung. Ein eventueller Fehler, der dem FA in einem bestandskräftig veranlagten Vorjahr bei der Ermittlung des steuerfreien Rententeilbetrags unterlaufen ist, ist daher nicht in die Folgejahre zu übernehmen.

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