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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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23.06.2014

BGH zur Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen

BGH 18.6.2014, I ZR 214/12

Im Hinblick auf die Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen und den damit in Verbindung stehenden Gesamtverträgen mit der GEMA sowie der GVL entscheidet das OLG aufgrund des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes nach "billigem Ermessen". Der Umstand, dass in den letzten Jahrzehnten die Bedeutung ausübender Künstler bei der öffentlichen Wiedergabe von Musikwerken gewachsen ist, wirkt sich bei der gewöhnlichen Nutzung von Musik in Tanzschulen nicht maßgeblich aus, weil der Interpret des Musikstücks dabei nicht im Vordergrund steht.

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23.06.2014

BEM gilt auch für Beamte - Ist aber keine Voraussetzung für die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand

BVerwG 5.6.2014, 2 C 22.13

§ 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, wonach Arbeitgeber bei krankheitsbedingten Fehlzeiten eines Arbeitnehmers von mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten müssen, gilt auch gegenüber Beamten. Das BEM ist allerdings keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die vorzeitige Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit.

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18.06.2014

Auswärtige Baustelle auch bei längerfristiger Tätigkeit keine regelmäßige Arbeitsstätte

BFH 20.3.2014, VI R 74/13

Eine auswärtige (Groß-)Baustelle ist keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG, auch wenn sie der Arbeitnehmer fortdauernd und immer wieder aufsucht. Denn eine auswärtige Tätigkeitsstätte - wie eine Baustelle - wird nicht durch bloßen Zeitablauf zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte i.S.v. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG.

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18.06.2014

Zur Erforderlichkeit einer Anwaltsbeiordnung für eine einstweilige Anordnung bei einmaligem Übergriff

OLG Celle 29.1.2014, 10 WF 25/14

Für ein einstweiliges Anordnungsverfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, in dem die Antragstellerin unter eidesstattlich versichertem Vortrag eines einmaligen Übergriffs des Antragsgegners unter Köperverletzung ("blaue Flecken") mit anschließendem Polizeieinsatz ein Abstandsgebot begehrt, ist die Beiordnung eines Anwaltes nicht erforderlich. Eine solche Erforderlichkeit ergibt sich auch nicht allein daraus, dass die in einem Frauenhaus wohnhafte Antragstellerin ein Geheimhaltungsinteresse an ihrer Wohnanschrift geltend macht.

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18.06.2014

Geschäftsführer haften nicht persönlich für nicht abgeführte SV-Beiträge aufgrund von CGZP-Nachforderungen

LG Bochum 28.5.2014, I-4 O 39/14

Der Geschäftsführer eines Zeitarbeitsunternehmens haftet nicht persönlich auf Schadensersatz, wenn das Unternehmen nach der Entscheidung des BAG vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10) über die Tarifunfähigkeit der CGZP nicht selbständig höhere Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend nachgemeldet und abgeführt hat. Im Hinblick auf § 266a StGB fehlt es an einem entsprechenden Vorsatz, da im Zeitpunkt der BAG-Entscheidung noch nicht feststand, dass die CGZP auch rückwirkend seit ihrer Gründung tarifunfähig war.

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18.06.2014

Kein Unterhaltsanspruch im eigenen Namen des durch Beistand vertretenen Kindes gegen noch nicht geschiedene Eltern

OLG Oldenburg 2.4.2014, 11 UF 34/14

Leben die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern zwar voneinander getrennt, sind aber noch nicht geschieden, kann das Kind seinen Unterhaltsanspruch nicht im eigenen Namen, vertreten durch den Beistand, geltend machen. Zweck des § 1629 Abs. 3 S. 2 BGB ist es, das Kind aus dem elterlichen Konflikt über die mit der Trennung verbundenen Auseinandersetzungen, zu denen auch die Geltendmachung des Kindesunterhalts gehört, herauszuhalten.

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18.06.2014

Der Große Senat zum Beginn der Rechtsmittelfrist bei fehlerhafter Ausführung eines Zustellungsauftrages

BFH 6.5.2014, GrS 2/13

In Fällen, in denen ein Urteil durch die Post amtlich zugestellt und in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen wird, der Zusteller aber zuvor vergisst, auf dem Brief das Datum des Einwurfs in den Briefkasten zu vermerken, gilt dieser erst an dem Tag als wirksam zugestellt, an dem der Empfänger das Schriftstück nachweislich in die Hand bekommt. Wenn der Gesetzgeber die für eine Zustellung im Grundsatz notwendige Übergabe des Schriftstücks durch den Einwurf in den Briefkasten ersetzt, müssen alle Förmlichkeiten dieses Verfahrens beachtet werden, damit die Rechtsmittelfrist zuverlässig berechnet werden kann.

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18.06.2014

Heileurythmie: Zu den Anforderungen an den Nachweis der Zwangsläufigkeit bei der Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung

BFH 26.2.2014, VI R 27/13

Aufwendungen für eine heileurythmische Behandlung können als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 EStG zu berücksichtigen sein; die Heileurythmie ist ein Heilmittel i.S.d. §§ 2 und 32 SGB V. Die Zwangsläufigkeit entsprechender Aufwendungen im Krankheitsfall kann durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen werden; ein vor Beginn der Heilmaßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ist nicht erforderlich.

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18.06.2014

"Sternchenhinweis" auf täglich an Bord anfallende Zusatzkosten verstößt gegen Wettbewerbsrecht

OLG Koblenz 4.6.2014, 9 U 1324/13

Reiseveranstalter, die im Paket eine Schiffsreise und einen Hotelaufenthalt anbieten, müssen bei der Bewerbung ihres Angebotes den jeweiligen Endpreis der Reise benennen, wozu auch Entgelte für Leistungen Dritter, die von Reisenden zwangsläufig in Anspruch genommen werden müssen - insbesondere das an Bord täglich zu entrichtende sog. "Serviceentgelt" - gehören. Der Verweis auf die Serviceentgelte mittels "Sternchen" unterhalb des beworbenen Reisepreises widerspricht den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.

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17.06.2014

Unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten bei der Betriebsrente kann zulässig sein

BAG 17.6.2014, 3 AZR 757/12

Eine ungünstigere Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern gegenüber Angestellten bei der Berechnung der Betriebsrente im Rahmen einer Gesamtversorgung verstößt nicht zwingend gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Sie ist zulässig, wenn die Vergütungsstrukturen, die sich auf die Berechnungsgrundlagen der betrieblichen Altersversorgung auswirken, unterschiedlich sind. Dies ist etwa der Fall, wenn die gewerblichen Arbeitnehmer höhere Zulagen und Zuschläge erhalten als die Angestellten derselben Vergütungsgruppe.

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