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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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31.10.2014

Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften kann zur Haftung des Arbeitgebers gegenüber der Berufsgenossenschaft führen

OLG Oldenburg 23.10.2014, 14 U 34/14

Nach den Unfallverhütungsvorschriften müssen bei einer möglichen Absturzhöhe von mehr als drei Metern Absturzsicherungen auf einem Flachdach angebracht werden und Öffnungen auf Dachflächen, die kleiner als 9 qm sind, ebenfalls mit Sicherungen gegen ein Hineinfallen oder Hineintreten versehen werden. Verzichtet der Arbeitgeber darauf und es verunglückt einer seiner Mitarbeiter, muss er der Berufsgenossenschaft die von ihr zu leistenden unfallbedingten Aufwendungen erstatten.

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31.10.2014

Prozessunterlagen müssen bei anwaltlicher Vertretung nicht zwangsläufig in Blindenschrift zugänglich gemacht werden

BVerfG 10.10.2014, 1 BvR 856/13

Eine gleichberechtigte Teilhabe am Prozess setzt nicht zwangsläufig voraus, dass der sehbehinderten Partei die Prozessunterlagen in Blindenschrift vorliegen müssen. Ist der Streitstoff übersichtlich und die Partei anwaltlich vertreten, so ist die Annahme gerechtfertigt, dass ihr der Prozessgegenstand ohne Informationsverlust und ohne eine Beschränkung der Teilhabemöglichkeit vom Rechtsanwalt vermittelt wird. Die Fürsorgepflicht des Gerichts erfordert es aber, die Prozessunterlagen in Blindenschrift zugänglich zu machen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Vermittlung durch den Rechtsanwalt nicht gleichwertig mit der unmittelbaren Kenntnis ist.

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31.10.2014

FG Düsseldorf legt Freibetragsregelung für beschränkt Schenkungsteuerpflichtige erneut dem EuGH vor

FG Düsseldorf 22.10.2014, 4 K 488/14 Erb

Das FG Düsseldorf hat die Frage der Vereinbarkeit des schenkungsteuerlichen Freibetrags für beschränkt Steuerpflichtige mit europäischem Recht erneut dem EuGH vorgelegt. Das FG hat Zweifel, ob die Freibetragsregelung mit der europäischen Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist.

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31.10.2014

Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Sportpferd

BFH 2.7.2014, XI R 4/13

Bei der Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Sportpferd kann der Steuerpflichtige nicht den ermäßigten Umsatzsteuersatz geltend machen, sondern er unterliegt selbst dann dem Regelsteuersatz i.S.d. § 12 Abs. 1 UStG, wenn die Übertragung als Lieferung i.S.d. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG zu beurteilen wäre. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Anlage 2 Nr. 1a zum UStG a.F. ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass ein Pferd i.S.d. Vorschrift nur ein lebendes Tier ist, das gewöhnlich und allgemein für die Zubereitung von Nahrungs- oder Futtermitteln bestimmt ist.

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31.10.2014

Ehescheidungskosten sind nach wie vor steuerlich absetzbar

FG Rheinland-Pfalz 16.10.2014, 4 K 1976/14

Mit der Übernahme der Formulierung "Aufwendungen für Prozesse mit existentieller Bedeutung" in § 33 Abs. 2 S. 4 EStG hat der Gesetzgeber offensichtlich auch die dem BFH-Urteil zugrunde liegenden Wertungen - einschließlich der Anerkennung der Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung - übernommen. Demgegenüber sind nach der Neuregelung ab 2013 die Scheidungsfolgekosten nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

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31.10.2014

Keine Urheberrechtsverletzung durch Einbindung von geschützten Internetinhalten mittels Framing

EuGH 21.10.2014, C‑348/13

Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung des sog. "Framings" allein stellt keine öffentliche Wiedergabe i.S.v. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 dar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet.

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30.10.2014

Bank wegen Kenntnis von Gläubigerbenachteiligung zur Rückzahlung verpflichtet

OLG Oldenburg 16.10.2014, 1 U 9/14

Eine Kenntnis von drohender Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und einer Gläubigerbenachteiligung ist dann regelmäßig anzunehmen, wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners über einen längeren Zeitraum hinweg ständig in beträchtlichem Umfang nicht ausgeglichen werden. Führt der Vollstreckungsversuch einer Bank lediglich zu einer Zahlung von weniger als 3 Prozent der Forderungssumme, so muss es sich der Bank aufdrängen, dass beim Schuldner eine Zahlungsunfähigkeit droht.

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30.10.2014

Berlin Tax Conference 2014: 50 Staaten fordern mehr steuerliche Transparenz und Fairness

50 Staaten und Jurisdiktionen haben am 29.102,104 im BMF eine multilaterale Vereinbarung zum automatischen steuerlichen Informationsaustausch unterzeichnet. Mit diesem Abkommen verpflichten sich die Länder, ab 2017 Daten zu Finanzkonten von Steuerpflichtigen, die in einem anderen Staat ansässig sind, an den betreffenden Staat zu übermitteln.

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30.10.2014

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters

BFH 21.5.2014, I R 41/13

Der Begriff "Gewinnanteile des stillen Gesellschafters" umfasst alle gewinnabhängigen Bezüge des stillen Gesellschafters, die nach den Vorstellungen der Beteiligten den Charakter einer Gegenleistung für die vom stillen Gesellschafter in Erfüllung des Gesellschaftsverhältnisses erbrachten Leistungen haben. Er setzt indes nicht notwendig einen tatsächlich erwirtschafteten Gewinn voraus, sondern erfasst auch Mindestbeträge, die in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der Vermögenseinlage in Verlustjahren an den stillen Gesellschafter zu zahlen sind.

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30.10.2014

Öffentliche Arbeitgeber dürfen Stellen nur für Arbeitslose ausschreiben - Keine Diskriminierung Schwerbehinderter

ArbG Kiel 19.9.2014 - öD 2 Ca 1194 c/14

Öffentliche Arbeitgeber dürfen eine wegen Altersteilzeit frei gewordene Stelle nur für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen ausschreiben, um eine spezielle Förderung in Anspruch nehmen zu können. Laden sie in einem solchen Fall einen zwar fachlich geeigneten, aber weder arbeitslosen noch von Arbeitslosigkeit bedrohten schwerbehinderten Bewerber nicht zu einem Vorstellungsgespräch ein, besteht kein Entschädigungsanspruch nach dem AGG.

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