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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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03.03.2022

Zur Frage einer (passiven) Entstrickung durch Umsetzung des AOA in § 1 Abs. 5 AStG: Zuordnung von Wirtschaftsgütern bei sog. personallosen Betriebsstätten

Kurzbesprechung

1. § 1 Abs. 5 Satz 3 AStG lässt sich bei summarischer Prüfung nicht entnehmen, dass außerhalb des Anwendungsbereiches des § 1 AStG und insbesondere für die allgemeine Gewinnermittlung nach §§ 4 ff. EStG eine Veranlassungsprüfung (allein) nach den in den jeweiligen Unternehmensteilen ausgeübten Personalfunktionen vorzunehmen wäre (entgegen BMF-Schr. v. 22.12.2016, BStBl I 2017, 182, Rz 451).
2. Auch wenn der bisherigen Senatsrechtsprechung bei der Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu einer Betriebsstätte eine funktionsgetragene Betrachtungsweise zugrunde liegt, ist ihr jedenfalls nicht zu entnehmen, dass allein die Personalfunktion als maßgebender Zuordnungsparameter anzusehen ist (entgegen BMF-Schr. v. 26.9.2014, BStBl I 2014, 1258, Tz. 2.2.4.1).
3. Bei Betriebsstätten ohne maßgebliche Personalfunktion ist eine nutzungsbe­zogene Zuordnung von materiellen Wirtschaftsgütern nicht ausgeschlossen (BMF-Schr. v. 17.12.2019, BStBl I 2020, 84).

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03.03.2022

Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft

Kurzbesprechung

1. Leistet der Steuerpflichtige nach der Scheidung eine Zahlung, mit der er seine infolge des Versorgungsausgleichs geminderte Rentenanwartschaft wiederauffüllt, um den Zufluss seiner Alterseinkünfte in ungeschmälerter Höhe zu sichern, so handelt es sich ihrer Rechtsnatur nach um vorweggenommene Werbungskosten.
2. Die Wiederauffüllungszahlung kann jedoch nur als Sonderausgabe abgezogen werden, wenn sie als Beitrag i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG anzusehen ist.
3. Unabhängig von der Verwendung des Beitragsbegriffs im Recht des jeweili­gen Versorgungssystems ist bei der Frage, ob eine Zahlung in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG fällt, stets die einkommensteuerrechtliche Qualifizierung entscheidend.
4. Im Hinblick auf (spätere) Leibrenten und andere Leistungen, die von einer Einrichtung der Basisversorgung erbracht werden, unterscheidet das EStG ausschließlich zwischen der Ebene der Beiträge (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) und der Ebene der Leistungen (vgl. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG). Daher stellt jede im jeweiligen Versor­gungssystem vorgesehene Geldleistung des Steuerpflichtigen, die an eine in § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG genannte Einrichtung für Zwecke der Basisversorgung erbracht wird, einen Beitrag im Sinne dieser Vorschrift dar.

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03.03.2022

Zur steuerlichen Anerkennung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts

Kurzbesprechung

1. Ein zwischen dem Angehörigen eines freien Berufs und seinem minderjähri­gen Kind zivilrechtlich wirksam geschlossenes, als stille Gesellschaft bezeich­netes Gesellschaftsverhältnis führt ‑‑da es an einem Handelsgewerbe i.S. des § 230 HGB fehlt‑‑ zur Entstehung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts, die einer stillen Gesellschaft einkommensteuerlich gleichsteht.
2. Eine solche Innengesellschaft bürgerlichen Rechts zwischen nahen Angehö­rigen kann steuerlich auch dann anerkannt werden, wenn die Beteiligung oder die zum Erwerb der Beteiligung aufzuwendenden Mittel dem in die Gesellschaft aufgenommenen Angehörigen unentgeltlich zugewendet worden sind. Voraus­setzung ist jedoch, dass die Vereinbarungen einem Fremdvergleich standhal­ten, d.h. sie müssen zivilrechtlich wirksam sein, inhaltlich dem unter fremden Dritten Üblichen entsprechen und auch wie unter fremden Dritten vollzogen werden.
3. Bei der Prüfung der Frage, ob der geschlossene Vertrag wie zwischen frem­den Dritten vollzogen wird, kommt insbesondere der Umsetzung bzw. dem Vollzug der Einlagebestimmungen, den Gewinnbeteiligungsregelungen und der Beachtung der Informations- und Kontrollrechte Bedeutung zu.

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03.03.2022

Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 3.3.2022 hat die Finanzverwaltung die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer ist in § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG sowie R 8.1 Absatz 9 und 10 LStR geregelt.

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03.03.2022

Cum-Ex-Geschäfte: Keine Mithaftung der Depotbank für Steuernachforderungen einer als Aktienkäuferin aufgetretenen Privatbank

OLG Frankfurt a.M. v. 2.3.2022 - 17 U 108/20

Eine inländische Depotbank haftet nicht für Steuernachforderungen einer als Aktienkäuferin im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften aufgetretenen Privatbank mit. Die Depotbank war vorliegend in die Aktiengeschäfte als Depotbank der Verkäuferin eingebunden und grundsätzlich für den Quellensteuerabzug für die Kapitalerträge auf Rechnung des Empfängers des Kapitalertrags zuständig.

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03.03.2022

Cum-Ex-Geschäfte: Keine Mithaftung der Depotbank für Steuernachforderungen einer als Aktienkäuferin aufgetretenen Privatbank

OLG Frankfurt a.M. v. 2.3.2022 - 17 U 108/20

Eine inländische Depotbank haftet nicht für Steuernachforderungen einer als Aktienkäuferin im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften aufgetretenen Privatbank mit. Die Depotbank war vorliegend in die Aktiengeschäfte als Depotbank der Verkäuferin eingebunden und grundsätzlich für den Quellensteuerabzug für die Kapitalerträge auf Rechnung des Empfängers des Kapitalertrags zuständig.

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03.03.2022

BAG-Jahresbericht: Etwas höhere Verfahrensdauer trotz deutlich weniger Eingänge

Die Zahl der Eingänge beim BAG ist 2021 um 520 Verfahren bzw. 25,48 % zurückgegangen. Gleichzeitig hat sich die durchschnittliche Dauer der beim BAG erledigten Verfahren gegenüber dem Vorjahr um knapp einen Monat erhöht auf sieben Monate und sechs Tage.

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02.03.2022

Eilanträge von Google und Meta erfolgreich: Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt teilweise gegen Unionsrecht

VG Köln v. 1.3.2022 - 6 L 1277/21 u.a.

Zentrale Vorschriften des novellierten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) sind wegen Verstoßes gegen unionsrechtliche Vorschriften unanwendbar. Dies hat das VG Köln entschieden und damit Eilanträgen der Google Ireland Ltd. und der Meta Platforms Ireland Limited gegen die Bundesrepublik Deutschland teilweise stattgegeben.

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02.03.2022

Mietzahlung trotz coronabedingter Absage einer Hochzeitsfeier

BGH v. 2.3.2022 - XII ZR 36/21

Der BGH hat sich hier mit der Frage befasst, ob die Mieter der für eine Hochzeitsfeier gemieteten Räume zur vollständigen Zahlung der Miete verpflichtet sind, wenn die Feier aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte. Vorliegend beschränkte sich der Anpassungsanspruch der Mieter nach § 313 Abs. 1 BGB auf die von der Vermieterin angebotene Verlegung der Hochzeitsfeier (die Vermieterin hatte eine Vielzahl von Ausweichterminen angeboten), weil bereits dadurch eine interessengerechte Verteilung des Pandemierisikos bei einem möglichst geringen Eingriff in die ursprüngliche Regelung hergestellt werden kann. Die Beklagte hat den Klägern bereits am 23.3.2020 eine Vielzahl von Ausweichterminen, auch für das Jahr 2021, angeboten

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02.03.2022

Zur Qualifizierung von Süßlupineneiweiß als "Zutat" eines veganen Joghurt-Ersatz-Produkts

OLG Rostock v. 16.2.2022 - 2 U 24/21

Bei dem Lupineneiweiß handelt es sich um eine "Zutat" i.S.d. Art. 22 Abs. 1 LMIV. Daran ändert weder der Umstand etwas, dass "Eiweiß" zugleich ein unter Nährwertgesichtspunkten deklarierungspflichtiger Inhaltsstoff i.S.d. Art. 30 Abs. 1 Satz 1 lit. b) LMIV ist, noch die Tatsache, dass sich zwischen die Verarbeitungsstufen "Lupineneiweiß" und "Endprodukt" als Durchgangsstadium des Produktionsprozesses die im Zutatenverzeichnis (Art. 18 LMIV) als solche erwähnte - quarkähnliche - "Lupinenzubereitung" schiebt.

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