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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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01.08.2017

9. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung beschlossen

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Zahl der Unternehmenserwerbe und deren zunehmender Komplexität hat das Bundeskabinett Mitte Juli die 9. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung beschlossen.

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01.08.2017

Kein grobes Verschulden des Arbeitnehmers bei Übernahme von Arbeitgeberangaben zum Arbeitslohn

FG Baden-Württemberg 17.2.2017, 4 K 1838/14

Einem Steuerpflichtigen kann kein grobes Verschulden vorgeworfen werden, wenn ihm nachträglich bekannt wird, dass der in den Jahresbescheinigungen seines Schweizer Arbeitgebers ausgewiesene Bruttoarbeitslohn zu hoch war, weil er gezahlte Kinderzulagen enthielt.

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01.08.2017

Höhe des Regelbedarfs seit 1.1.2017 ist verfassungsgemäß

SG Dortmund 21.6.2017, S 58 AS 5645/16

Die Höhe des Regelbedarfes seit 1.1.2017 für alleinstehende Arbeitslose ist mit 409 Euro nicht verfassungswidrig zu niedrig festgelegt worden. Insbesondre sind erhöhte Stromkosten und der Mobilitätsbedarf genügend berücksichtig worden. Die Kosten für einen Pkw sind nicht regelbedarfsrelevant.

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01.08.2017

Schadensersatzpflicht wegen misslungener Haarfärbung

LG Köln 14.7.2017, 4 O 381/16

Ein Model kann von ihrem Friseur Schadensersatz verlangen, wenn trotz mehrfacherer Nachbesserungsversuche das gewünschte Farbergebnis nicht erzielt wird.

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01.08.2017

Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch Berichtigungsbeschluss nur bei offenbarer Unrichtigkeit möglich

BGH 5.7.2017, XII ZB 509/15

Eine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch einen Berichtigungsbeschluss ist nur bei offenbarer Unrichtigkeit möglich, wenn aus den Umständen für Dritte offensichtlich ist, dass sie schon im ursprünglichen Beschluss zugelassen werden sollte und lediglich versehentlich vergessen wurde. Das eine Rechtsmittelbelehrung vorhanden ist, reicht für eine solche Annahme nicht aus.

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01.08.2017

Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung auch bei Rechtshängigkeit zu Lebzeiten nicht vererblich

BGH 23.5.2017, VI ZR 261/16

Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich. Dies gilt auch, wenn der Anspruch noch zu Lebzeiten des Geschädigten anhängig oder rechtshängig geworden ist.

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31.07.2017

Abgrenzung von gewerblichem Grundstückshandel und privatem Veräußerungsgeschäft bei Verkauf nach Betriebsaufgabe

FG Baden-Württemberg 5.4.2017, 4 K 1740/16

Der Verlust aus einer Grundstücksveräußerung ist nicht bei den gewerblichen Einkünften, sondern nur eingeschränkt bei den sonstigen Einkünften zu berücksichtigen, wenn langjährig land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke nach einer Betriebsaufgabe veräußert werden.

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31.07.2017

Private Krankenversicherung: Selbst getragene Krankenbehandlungskosten nicht absetzbar

FG Berlin-Brandenburg 19.4.2017, 11 K 11327/16

Trägt ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger krankheitsbedingte Aufwendungen selbst, um sich eine Beitragsrückerstattung seines Krankenversicherers zu erhalten, so können diese steuerlich nicht berücksichtigt werden. Es kommt weder eine Berücksichtigung als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen in Betracht.

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31.07.2017

Einwilligung in Schuldübernahme durch künftigen Eigentümer reicht nicht aus

BGH 23.6.2017, V ZR 39/16

Für die Einwilligung nach § 418 Abs. 1 S. 3 BGB in die Schuldübernahme kommt es auf diejenige des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers an und nicht auf die eines künftigen bzw. wirtschaftlichen Eigentümers. Der Gesetzgeber wollte mit § 418 Abs. 1 BGB "klare und bestimmte Verhältnisse" schaffen.

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31.07.2017

Verpflichtung zur Spartenrechnung gem. § 8 Abs. 9 KStG?

FG Düsseldorf 30.6.2017, 6 K 1900/15 K

Nach § 8 Abs. 7 S. 2 Nr. 2 KStG in der Fassung des Art. 3 des Gesetzes vom 19.12.2008 sind die Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S.d. Abs. 3 S. 2 KStG bei Kapitalgesellschaften nicht bereits deshalb zu ziehen, weil sie ein Dauerverlustgeschäft ausüben. Wenn aufgrund der Übergangsregelung in § 34 Abs. 6 S. 5 KStG die Neuregelung in § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG für das Streitjahr nicht zur Anwendung kommt, besteht keine Verpflichtung zur Spartenrechnung gem. § 8 Abs. 9 KStG.

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