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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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30.11.2016

Außerordentliche Einkünfte aus einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit

BFH 2.8.2016, VIII R 37/14

Eine Nachzahlung der Kassenärztlichen Vereinigung, die - wie im vorliegenden Fall - insgesamt mehrere Jahre betrifft, ist eine mehrjährige Vergütung i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG. Erfolgt die Auszahlung der Gesamtvergütung in zwei Veranlagungszeiträumen in etwa gleich großen Teilbeträgen, kommt eine Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 1 EStG nicht in Betracht.

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30.11.2016

Umsatzsteuer bei gemeinnützigen Jugendherbergen

BFH 10.8.2016, V R 11/15

Die Steuersatzermäßigung für Jugendherbergen gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8a S. 1 u. 2 UStG i.V.m. §§ 64, 68 Nr. 1b AO gilt nicht für Leistungen an allein reisende Erwachsene. Bei der Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG ist seit 1993 auch das dieser Steuersatzermäßigung zugrunde liegende Unionsrecht zu beachten.

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30.11.2016

Zum Wirkungsverlust einer in der Berufungsinstanz vorgenommenen Klageerweiterung bei Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss

BGH 3.11.2016, III ZR 84/15

Eine zweitinstanzliche Klageerweiterung hindert zwar das Berufungsgericht nicht, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zu erlassen. Wird die den erstinstanzlichen Streitgegenstand betreffende Berufung durch einen einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, verliert allerdings die Klageerweiterung entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung.

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30.11.2016

Kein Abzugsverbot bei der Einladung von Geschäftsfreunden zu einem Gartenfest

BFH 13.7.2016, VIII R 26/14

Betriebsausgaben, die für die Unterhaltung von Geschäftsfreunden aufgewendet werden, unterliegen als Aufwendungen für "ähnliche Zwecke" nur dann dem Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG, wenn sich aus der Art und Weise der Veranstaltung und ihrer Durchführung ableiten lässt, dass es sich um Aufwendungen handelt, die für eine überflüssige und unangemessene Unterhaltung und Repräsentation getragen werden. Betriebsausgaben für die Bewirtung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfests fallen insofern nicht zwingend unter das Abzugsverbot.

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29.11.2016

Teurere Zahnbehandlungsalternative muss trotz fehlender Unterschrift bezahlt werden

BGH 3.11.2016, III ZR 286/15

Bei einem formnichtigen Heil- und Kostenplan steht der Schutzzweck des § 2 Abs. 3 S. 1 GOZ, den Zahlungspflichtigen über die geplanten Leistungen und die voraussichtlich entstehenden Kosten zuverlässig zu informieren und ihn von einer unüberlegten und übereilten Honorarvereinbarung abzuhalten, Ansprüchen des behandelnden Zahnarztes aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung entgegen.

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29.11.2016

Unlautere Behinderung eines Mitbewerbers durch Verteilung von Handzetteln an Kunden im Bereich der Zufahrt

OLG Frankfurt a.M. 6.10.2016, 6 U 61/16

Werden im Einfahrtsbereich eines Einzelhändlers an dessen Kunden Handzettel verteilt, auf denen für die Leistungen eines Mitbewerbers geworben wird, stellt dies dann eine gezielte Behinderung durch Abfangen von Kunden dar, wenn die Werber an in der Einfahrt haltende Fahrzeuge herantreten, um die Kunden zur Entgegennahme der Handzettel zu veranlassen, und diese sich diesem Versuch nicht ohne weiteres entziehen können.

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29.11.2016

Patentgericht: Zulässigkeit neuer Widerrufsgründe im Beschwerdeverfahren

BGH 8.11.2016, X ZB 1/16

Das Patentgericht ist nicht befugt, im Einspruchsbeschwerdeverfahren von Amts wegen neue Widerrufsgründe, die nicht Gegenstand des Einspruchsverfahrens vor dem Patentamt waren, aufzugreifen und hierauf seine Entscheidung zu stützen. Wenn eine das Patent (hier: Ventileinrichtung) aufrechterhaltende Entscheidung des Patentamtes in zulässiger Weise mit der Beschwerde angefochten ist, darf der Einsprechende im Beschwerdeverfahren zusätzliche Widerrufsgründe geltend machen, die nicht zum Gegenstand der angefochtenen Entscheidung gehören.

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29.11.2016

Zur Bestimmung des zuständigen Gerichts in einer Kindschaftssache

BGH 26.10.2016, XII ARZ 40/16

Will in einer Kindschaftssache ein OLG das Verfahren aus wichtigem Grund an ein anderes OLG abgeben und erklärt sich das angerufene OLG nicht zur Übernahme bereit, ist nicht der BGH zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen. Vielmehr ist nach § 5 Abs. 2 FamFG das OLG zuständig, zu dessen Bezirk das zuerst mit der Sache befasste Gericht gehört.

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28.11.2016

Aufsatzsammlung zur geplanten Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen (Stand: Dezember 2016)

Das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und weiterer Gesetze" wird am 1.4.2017 in Kraft treten. Nach der Verabschiedung im Bundestag hat am 25.11.2016 auch der Bundesrat die Neuregelungen gebilligt. Zu den verschiedenen Facetten der geplanten Neuregelung sind im Arbeits-Rechtsberater (ArbRB) bereits einige Aufsätze veröffentlicht worden, die wir für einen besseren Überblick hier für Sie zusammengestellt haben.

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28.11.2016

Zur Kenntnis des Anfechtungsgegners hinsichtlich der Zugehörigkeit der empfangenen unentgeltlichen Leistung zu der den Gläubigern haftenden Vermögensmasse

BGH 8.9.2016, IX ZR 151/14

Sind dem Anfechtungsgegner Umstände bekannt, die mit auffallender Deutlichkeit dafür sprechen und deren Kenntnis auch einem Empfänger mit durchschnittlichem Erkenntnisvermögen ohne gründliche Überlegung die Annahme nahe legt, dass die Befriedigung der Gläubiger infolge der Freigiebigkeit verkürzt ist, muss er den Umständen nach wissen, dass die empfangene Leistung die Gläubiger benachteiligt. Die Kenntnis des Anfechtungsgegners muss sich über die Zugehörigkeit der empfangenen unentgeltlichen Leistung zu der den Gläubigern haftenden Vermögensmasse hinaus nicht auf weitere Umstände erstrecken.

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