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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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15.11.2016

Gläubiger können durch Beschränkung des Vollstreckungsauftrags auf Zuleitung eines Ausdrucks des letzten Vermögensverzeichnisses verzichten

BGH 27.10.2016, I ZB 21/16

Ist der Gläubiger befugt, das Verfahren jederzeit zum Stillstand zu bringen oder seinen Vollstreckungsantrag zurückzunehmen, ist ihm grundsätzlich auch nicht verwehrt, seinen Vollstreckungsauftrag von vornherein in einer Weise zu beschränken, die der Gerichtsvollzieher ohne weiteres überprüfen kann. Somit können Gläubiger auch durch Beschränkung des Vollstreckungsauftrags auf die Zuleitung eines Ausdrucks des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses verzichten.

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14.11.2016

Entschädigungen als Ersatz für entgangene Gehalts- und Rentenansprüche bei geleisteten Schadensersatzzahlungen aus Amtshaftung

BFH 12.7.2016, IX R 33/15

Eine Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG liegt auch dann vor, wenn eine Schadensersatzleistung aus Amtshaftung als Surrogat für die durch eine rechtswidrige Abberufung als Bankvorstand entstandenen Verdienst- und Betriebsrentenausfälle geleistet wird.

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14.11.2016

Globalisierungskritiker: Attac ist gemeinnützig

Hessisches FG 10.11.2016, 4 K 179/16

Der Attac Trägerverein e.V. war in den Jahren 2010 bis 2012 als gemeinnützig i.S.d. AO anzuerkennen. Das hat das Hessische FG jetzt entschieden und dabei festgestellt, dass eine politische Betätigung des Vereins nicht gemeinnützigkeitsschädlich ist.

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14.11.2016

Zum vorrangigen Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden Elternteils

BFH 4.8.2016, III R 10/13

Der Kindergeldanspruch eines in Deutschland wohnhaften Elternteils für sein in Ungarn im Haushalt des anderen Elternteils lebendes Kind kann nach § 64 Abs. 2 S. 1 EStG i.V.m. Art. 67 der VO Nr. 883/2004, Art. 60 Abs. 1 S. 2 der VO Nr. 987/2009 durch den vorrangigen Kindergeldanspruch des anderen Elternteils verdrängt werden. Besteht in Deutschland oder in dem anderen Mitgliedstaat der EU ein gemeinsamer Haushalt der beiden Elternteile, in den das gemeinsame Kind aufgenommen ist, richtet sich die vorrangige Anspruchsberechtigung nach § 64 Abs. 2 S. 2 bis 4 EStG.c

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11.11.2016

Änderung der Mindestlohnmeldeverordnung: Für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland gilt ab 2017 ein elektronisches Verfahren

Arbeitgeber mit Sitz im Ausland müssen Meldungen nach § 16 Abs. 1 MiLoG und § 18 Abs.1 AEntG sowie die Versicherung nach § 16 Abs. 2 MiLoG und § 18 Abs. 2 AEntG künftig grds. elektronisch übermitteln. Das sieht die Verordnung zur Änderung der Mindestlohnmeldeverordnung vom 31.10.2016 vor. Die Neuerung gilt grds. ab dem 1.1.2017. Es gibt allerdings eine Übergangsfrist bis zum 30.6.2017, innerhalb derer für die Meldung weiterhin der von der Zollverwaltung hierfür bisher vorgesehene Vordruck verwendet werden kann.

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11.11.2016

Zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

BFH 12.7.2016, IX R 31/15

Ist der Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahres bestandskräftig und berücksichtigt er keinen Verlust, ist der erstmalige Erlass eines Feststellungsbescheids über den verbleibenden Verlustvortrag nach § 10d Abs. 4 S. 4 EStG 2010 nur zulässig, soweit eine Korrektur dieses Steuerbescheids nach den Vorschriften der AO hinsichtlich der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte möglich ist und diese der Steuerfestsetzung tatsächlich zu Grunde gelegt worden sind. § 351 Abs. 1 AO gilt bei der Anwendung von § 10d Abs. 4 S. 4 EStG entsprechend; die Aufzählung in § 10d Abs. 4 S. 4 2. Halbs. EStG ist nicht abschließend.

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11.11.2016

Kosten eines Anrufs zu einer Kundendiensttelefonnummer dürfen nicht höher sein als die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs

EuGH, C-568/15: Schlussanträge des Generalanwalts vom 10.11.2016

Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar dürfen die Kosten eines Anrufs zu einer Kundendiensttelefonnummer nicht höher sein als die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs. Für den telefonischen Service-Dienst gilt die unwiderlegbare Vermutung, dass er in dem vom Verbraucher bereits bezahlten Preis enthalten ist, so dass die Benutzung einer überteuerten Rufnummer dazu führen würde, dass der Verbraucher für ein und denselben Service zusätzliche Kosten tragen müsste.

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10.11.2016

Gleichstellung des Verleihens von E-Books mit dem Verleihen herkömmlicher Bücher

EuGH 10.11.2016, C-174/15

Das Verleihen elektronischer Bücher (E-Books) kann unter bestimmten Voraussetzungen dem Verleihen herkömmlicher Bücher gleichgestellt werden. In diesem Fall findet die Ausnahme für gleichgestellt das öffentliche Verleihwesen Anwendung, die u.a. eine angemessene Vergütung für die Urheber vorsieht.

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10.11.2016

Zur Eintragung der Form des Rubik"s cube als Unionsmarke

EuGH 10.11.2016, C-30/15 P

Hinsichtlich der Frage, ob die Eintragung der Form des Rubik"s cube als Unionsmarke dem Unternehmen Seven Towns ein Monopol für eine technische Lösung einräumen kann, ist zu prüfen, ob diese Form zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. Bei der Prüfung, ob die Eintragung abzulehnen war, weil diese Form eine technische Lösung enthielt, hätten auch nicht funktionelle Elemente der durch diese Form dargestellten Ware wie die Drehbarkeit der Einzelteile eines dreidimensionalen Puzzles der Art "Rubik"s cube" berücksichtigt werden müssen.

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10.11.2016

VGA bei nicht kostendeckender Vermietung eines Einfamilienhauses an den Gesellschafter-Geschäftsführer

BFH 27.7.2016, I R 12/15

Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer Kapitalgesellschaft wird nur dann bereit sein, die laufenden Aufwendungen für den Ankauf, den Ausbau und die Unterhaltung eines Einfamilienhauses zu (privaten) Wohnzwecken eines Gesellschafters der Gesellschaft zu tragen, wenn dieser die Aufwendungen in voller Höhe erstattet werden und sie zudem einen angemessenen Gewinnaufschlag erhält. Eine Vermietung zu marktüblichen, aber nicht kostendeckenden Bedingungen würde er (ausnahmsweise) in Betracht ziehen, wenn er bezogen auf den jeweils zu beurteilenden Veranlagungszeitraum bereits von der Erzielbarkeit einer angemessenen Rendite ausgehen kann.

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